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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung
Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.
Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.
Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!
Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.
Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.
Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.
Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …
Jahrzehntelang war der tatsächliche Streitwert für die Zuständigkeit maßgebend. Nach Lehre und Rechtsprechung soll es nicht die Möglichkeit geben, durch willkürliche Teileinklagung die Zuständigkeit des Gerichtshofs zu umgehen oder bei geringem Kostenrisiko einen Musterprozess zu führen (Pesendorfer in Höllwerth/Ziehensack, § 55 JN Rz 9). Doch jetzt gibt es eine interessante Entscheidung vom LG Salzburg: Ankommen soll es auf die konkrete Formulierung; wenn der Kläger behauptet, sein Schaden ist eigentlich höher, er mache halt derzeit nur weniger als EUR 15.000 geltend, reicht das schon, um die Bezirksgerichte umgehen zu können. Interessante neue Möglichkeiten, die den Landesgerichten viel Arbeit bescheren werden und die Bezirksgerichte entlasten.
1. Skandalmotor EA189
Abgasskandal: Tausende haben schon eine Entschädigung erhalten. Geht das noch immer? Ja, aber nicht mehr lange. Denn der Skandalmotor EA189 mit seiner „Umschaltlogik“ droht schon in wenigen Monaten zu verjähren. Bis dahin muss die Klage bei Gericht eingebracht sein.
Weiterlesen: Kann man noch immer eine Entschädigung im Abgasskandal erhalten?
Zwei Fehler, sieben Modelle: Audi startet eine große Rückrufaktion: der erste Rückruf betrifft Autos der Modelle A4, A5, A6, A7, A8 sowie Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. Der zweite Rückruf betrifft die Modelle A4, A6 und A8 der Baujahre 2005 bis 2010 (Euro4-Diesel mit sechs Zylindern) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und Einschränkungen bei der Abgasreinigung. Die Betroffenen können Schadenersatz bis zu 15 % des Kaufpreises geltend machen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Wie aus den Medien ersichtlich war (s. u.), konnte der VKI seine Sammelklagen gegen VW vergleichen. Diesen Klagen kann man sich nicht mehr anhängen bzw. daran teilnehmen.
Es besteht aber immer noch die Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen:
Weiterlesen: Neues zum Abgasskandal: VKI vergleicht sich mit VW
Angenommen, ich bin ein Autoentwickler und habe bei Dieselmaschinen das gemacht, was alle machen. Na gut, da gibt es schon lange diese EU-Verordnung, die mir Abschalteinrichtungen grundsätzlich verbietet. Aber die nennt doch Ausnahmen! Ich habe jahrelang darauf vertraut, dass diese komischen Umweltorganisationen von den Behörden und von der Politik, wo wir unsere Leute sitzen haben, eh nicht gehört werden - dafür ist das alles auch viel zu kompliziert, sowohl technisch als auch rechtlich.
Weiterlesen: Abgasskandal - Abschalteinrichtung nicht mit Rechtsirrtum zu entschuldigen
"Wir haben Diesel, die sind sauber", sagte BMW lange Zeit. Konnte das stimmen? Konnte BMW etwas, das alle anderen Autobauer nicht konnten? Wie machten die das? Die technischen Sachverständigen in den Gerichtsverfahren sagen uns doch ständig, ohne Abschalteinrichtung kann man solche Dieselkraftmaschinen gar nicht betreiben und auch nicht bauen; also würden sämtliche Hersteller Abschalteinrichtungen verwenden. Nur BMW nicht? Schon merkwürdig.
Der Käufer eines Fahrzeugs mit iSd Art 5 Typgenehmigungs-VO unzulässiger Abschalteinrichtung kann gegenüber dem Hersteller wahlweise Schadenersatz in Form der Zug-um-Zug-Rückabwicklung oder Geldersatz in Form des Minderwerts verlangen. Der Schaden ist objektiv-abstrakt zu ermitteln. Dass der Käufer das Fahrzeug bei entsprechender Aufklärung (nicht nur nicht um den gezahlten Preis, sondern gar) nicht erworben hätte, ist nicht von Relevanz.
Der Schadenersatz ist ohne Einholung von Sachverständigengutachten iSd § 273 Abs 1 ZPO innerhalb einer Bandbreite von 5% und 15% des Kaufpreises festzusetzen. Liegt kein Minderwert vor, ist der zu zahlende Betrag im unteren Bereich der Bandbreite festzusetzen.
Weiterlesen: Dieselskandal: Mindest(geld)ersatz und Schadensschätzung
Abgasskandal. Eine neue OGH-Entscheidung klärt wieder einen heiklen Streitpunkt: wer wofür die Beweislast trägt. Teils liest sie sich wie ein zivilrechtliches Lehrbuch – und zeigt, wie diffizil selbst scheinbar Grundlegendes werden kann.
Am 21.03.2023 hat der EuGH die lange erwartete Rechtssache C-100/21 so entschieden:
Laut EuGH genügt schon fahrlässiges Handeln für Schadenersatz!
Weiterlesen: EuGH C-100/21 vom 21.03.2023 klärt Frage des individuellen Schadenersatzanspruchses
21.02.2023, OGH 10 Ob 2/23a:
OGH gibt Klage gegen Händler auf Rückabwicklung statt und spricht 4% gesetzliche Zinsen aus dem Kaufpreis seit Kauf zu. Das Benutzungsentgelt ist linear nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen.