Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung
Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.
Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.
Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!
Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.
Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.
Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.
Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …
Wie aus den Medien ersichtlich war (s. u.), konnte der VKI seine Sammelklagen gegen VW vergleichen. Diesen Klagen kann man sich nicht mehr anhängen bzw. daran teilnehmen.
Es besteht aber immer noch die Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen:
Weiterlesen: Neues zum Abgasskandal: VKI vergleicht sich mit VW
Angenommen, ich bin ein Autoentwickler und habe bei Dieselmaschinen das gemacht, was alle machen. Na gut, da gibt es schon lange diese EU-Verordnung, die mir Abschalteinrichtungen grundsätzlich verbietet. Aber die nennt doch Ausnahmen! Ich habe jahrelang darauf vertraut, dass diese komischen Umweltorganisationen von den Behörden und von der Politik, wo wir unsere Leute sitzen haben, eh nicht gehört werden - dafür ist das alles auch viel zu kompliziert, sowohl technisch als auch rechtlich.
Weiterlesen: Abgasskandal - Abschalteinrichtung nicht mit Rechtsirrtum zu entschuldigen
"Wir haben Diesel, die sind sauber", sagte BMW lange Zeit. Konnte das stimmen? Konnte BMW etwas, das alle anderen Autobauer nicht konnten? Wie machten die das? Die technischen Sachverständigen in den Gerichtsverfahren sagen uns doch ständig, ohne Abschalteinrichtung kann man solche Dieselkraftmaschinen gar nicht betreiben und auch nicht bauen; also würden sämtliche Hersteller Abschalteinrichtungen verwenden. Nur BMW nicht? Schon merkwürdig.
Der Käufer eines Fahrzeugs mit iSd Art 5 Typgenehmigungs-VO unzulässiger Abschalteinrichtung kann gegenüber dem Hersteller wahlweise Schadenersatz in Form der Zug-um-Zug-Rückabwicklung oder Geldersatz in Form des Minderwerts verlangen. Der Schaden ist objektiv-abstrakt zu ermitteln. Dass der Käufer das Fahrzeug bei entsprechender Aufklärung (nicht nur nicht um den gezahlten Preis, sondern gar) nicht erworben hätte, ist nicht von Relevanz.
Der Schadenersatz ist ohne Einholung von Sachverständigengutachten iSd § 273 Abs 1 ZPO innerhalb einer Bandbreite von 5% und 15% des Kaufpreises festzusetzen. Liegt kein Minderwert vor, ist der zu zahlende Betrag im unteren Bereich der Bandbreite festzusetzen.
Weiterlesen: Dieselskandal: Mindest(geld)ersatz und Schadensschätzung
Am 21.03.2023 hat der EuGH die lange erwartete Rechtssache C-100/21 so entschieden:
Laut EuGH genügt schon fahrlässiges Handeln für Schadenersatz!
Weiterlesen: EuGH C-100/21 vom 21.03.2023 klärt Frage des individuellen Schadenersatzanspruchses
21.02.2023, OGH 10 Ob 2/23a:
OGH gibt Klage gegen Händler auf Rückabwicklung statt und spricht 4% gesetzliche Zinsen aus dem Kaufpreis seit Kauf zu. Das Benutzungsentgelt ist linear nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil Abschalteinrichtungen, die den Ausstoß von Schadstoffen nur bei einer bestimmten Außentemperatur reduzieren, für unzulässig erklärt. Das Urteil ist zu dem Ursprungsskandalmotor EA189 von VW ergangen, ist aber auch richtungsweisend für Fahrzeuge anderer Hersteller. Autokäufern stehen Schadenersatzansprüche zu, die wir geltend machen.
Weiterlesen: EUGH erklärt sog. "Thermofenster" für unzulässig
Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH müssen Erwerber eines Fahrzeugs einen abschreckenden Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben.
Weiterlesen: Auch das ‚Thermofenster‘ von Mercedes ist eine unzulässige Abschalteinrichtung!
Der Generalanwalt hat nun die in zahlreichen Fahrzeugen verbauten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen (sog. „Thermofenster“) als unzulässig eingestuft. Die EuGH-Richter sind bei ihrem Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, zwar nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Käufer der betroffenen Fahrzeuge sollten jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
Weiterlesen: EuGH-Generalanwalt: Thermofenster wohl unzulässig
Ob VW, Audi, Mercedes, BMW, Opel, Fiat oder Porsche, Euro 4, 5 oder 6:
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Abgasskandalen sämtlicher Fahrzeugmarken!
Wir waren eine der ersten Anwaltskanzleien in Österreich, die sich nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Jahr 2015 umfassend mit diesem Thema beschäftigt, es 2016 an Universitäten vorgetragen und 2017 auch wissenschaftlich dazu publiziert hat.
„Die Schweinerei ist ja, dass der kleine Mann eben auch betrogen wird.
Er kauft ein Auto, da steht Euro 6 drauf und er hat Euro 0 drinne.
Das heißt, er kriegt ein Produkt, was gar nicht das enthält, was er bezahlt.
Völlig unakzeptabel. Das Schlimme ist, dass er nicht versteht, dass er betrogen wird.
Dass er noch glaubt, die Schuld liegt bei dem, der es aufdeckt.
Eigentlich müssten alle Besitzer von solchen Dieselfahrzeugen aufstehen und sagen,
wir möchten die Autos repariert bekommen oder wir geben sie zurück.“
Dr. Axel Friedrich
Wie der SPIEGEL berichtet, hat das Deutsche Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt, dass Daimler die Motoren hunderttausender Fahrzeuge illegal manipuliert hat.
Diese Bestätigung schwächt den Autohersteller mit Tochtergesellschaften, wie Mercedes Benz, im „Dieselskandal" vor Gericht.
ABGASSKANDAL: Jetzt kommen die Wohnmobile dran: „... bei allen Messungen überschreitet das Fahrzeug den Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge bei weitem.“ – Fiat Ducato besonders dreckig. Diesen FIAT Motor tragen die Wohnmobile der meisten Hersteller in sich. Und weil Wohnmobile häufig sehr geringe km-Laufleistungen aufweisen, gemessen am Alter des Fahrzeuges, fällt das Benützungsentgelt weit geringer aus, das man sich für die bisher gefahrenen km anrechnen lassen muss.
Antwort: „Ja, telefonisch unter +43 1 403 11 85, oder via
Wenn Sie einer der betroffenen Autokäufer sind, dann verwenden Sie unser Formular, um unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten: zum Formular …
Antwort: "Nicht unbedingt. Fahrzeugeigentümer, deren Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, haben Anspruch auf Schadenersatz iHv ca.30% des Kaufpreises. Das kommt für Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes, BMW, Opel und seit kurzem auch Peugeot, Citroen, DS, Renault und Fiat in Betracht."
Antwort: „Dann holen wir kostenlos für Sie eine Deckungsanfrage ein. Ihre Polizze brauchen wir vorerst nicht, nur Anstalt und Polizzennummer.“
Welche Fahrzeuge sind bei VW vom Dieselskandal betroffen?
Die flächendeckenden Manipulationen der Volkswagen AG wurde an folgenden Fahrzeugen durchgeführt:
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Audi ist eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, womit einhergeht, dass auch bei diesen Fahrzeugtypen in gleicher Art und Weise geschummelt wurde.
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Auch VW-Tochter Porsche ist Teil des Abgasskandals. Geschummelt wurde bei folgenden Vorzeigemodellen des Unternehmens:
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Schätzungen zufolge gibt es weltweit rund 1,2 Millionen Fahrzeuge, in denen illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden.
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… sondern nur beim Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen.
Heute wurde die Entscheidung C-693/18 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 bekannt:
Das Unternehmen X, ein Automobilhersteller, soll Fahrzeuge mit einer Software auf den Markt gebracht haben, die geeignet ist, die Ergebnisse der Zulassungstests in Bezug auf Emissionen von Schadstoffen wie NOx zu verfälschen. Natürlich ist das unzulässig, wie wir immer schon vertreten haben.
In folgenden Fahrzeugmodellen der VW-Tochter SEAT wurde ebenfalls die Schummel-Software verbaut.
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Im April 2018 teilte das deutsche Kraftfahrt Bundesamt mit, dass belastbare Hinweise gefunden wurden, die beweisen, dass Opel ebenfalls eine Schummelsoftware verbaut hat.
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Seit März 2017 ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Daimler AG. Dem Konzern wird vorgeworfen, gleich mehrere Abschalteinrichtungen in folgenden Fahrzeugen verbaut zu haben:
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Im März 2018 wurde schließlich auch BMW vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt dazu aufgefordert, unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugtypen der 5er- und 7er-Reihen zu entfernen.
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Auch die folgenden Automarken sind vom Abgasskandal betroffen:
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EuGH erklärt Abschalteinrichtung für unzulässig, die nicht im realen Strassenverkehr wirkt, sondern nur beim Zulassungsverfahren, wo sie systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen.
Achtung, Verjährung! Sie haben nicht endlos Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen, und die Frist ist kürzer, als Sie denken. Im Einzelnen sind die Verjährungsfristen unterschiedlich. Es ist auch in Österreich nicht so wie in Deutschland. Wer es genau wissen will, nützt unser Formular …
Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler betrifft nun auch Pkw-Modell Giulietta Serie 2 von Alfa Romeo
Auch der Autokonzern FCA wird nun vom Diesel- Abgasskandal erreicht. Der Konzern soll die Abgasreinigung in seinen Motoren so manipuliert haben, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, aber nicht auf der Straße.
Hunderte Anzeigen gegen Fiat und Iveco
In Deutschland sind vermutlich 200.000 Fahrzeuge von Fiat und Iveco von Dieselmanipulationen betroffen – darunter viele Wohnmobile, meldet DER SPIEGEL. In Österreich könnten es 20.000 sein. Außer um Fiat- und Iveco-Fahrzeuge geht es auch um die FCA-Marken Alfa Romeo, Lancia und Jeep.
Beim Autohersteller Daimler gibt es einen neuen offiziellen Rückruf vom KBA. Er stammt vom 16. Juli 2020.
Wir haben ein solches Urteil schon vor über einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Wien erwirkt. Aber VW wollte es ganz genau wissen. Nun hat der Europäische Gerichtshof bestätigt: Österreicher können in Österreich klagen! - Übrigens 30 Jahre lang.
Weiterlesen: EuGH bestätigt Zuständigkeit österreichischer Gerichte im VW-Dieselskandal
Laut jüngsten Medienberichten muss Daimler weitere 170.000 ältere Dieselfahrzeuge der A-, B-, C-, E- und S-Klasse Euro 5 von Mercedes-Benz wegen des Verdachts einer illegalen Abgastechnik zurückrufen:
Sieg für Kunden im Diesel-Abgasskandal:
Das deutsche Höchstgericht (Bundesgerichtshof; BGH) verurteilte VW zur Zahlung von Schadenersatz. Betroffene VW-Kunden können demnach ihr Fahrzeug zurückgeben und von VW den Kaufpreis zurückverlangen.
Weiterlesen: Jetzt ist es entschieden: VW täuschte Dieselfahrer in „besonders verwerflicher“ Weise
Der EuGH befasst sich mit Ausnahmen für schmutzige Dieselmotoren. Die Entscheidung könnte ein Beben bei den deutschen Autobauern auslösen.
Im Streit über das Verbot von Abschalteinrichtungen bei Dieselautos zeichnet sich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine enge Auslegung der Gesetze ab. Die Generalanwältin des EuGH erklärte derartige Einrichtungen bei der Abgasreinigung in ihrem Schlussplädoyer am Donnerstag für unzulässig.
Jüngsten Medienberichten zufolge hat die Volkswagen AG nicht nur beim Motor EA 189 eine Schummelsoftware installiert, sondern auch bei seinem Nachfolgemodell EA 288. Der Motor EA 288 wird seit 2012 in verschiedenen Fahrzeugtypen des Volkswagen-Konzerns verwendet. Damit sind jetzt auch vermeintlich "saubere" Euro-6-Diesel vom Abgasskandal betroffen.
Weiterlesen: Schummelsoftware auch beim Nachfolge-Motor EA 288 (Euro-6)
Mehr als eine Viertelmillion VW-Dieselkunden sollen je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Darauf haben sich Volkswagen und der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in ihren Vergleichsverhandlungen zur Musterfeststellungsklage (MFK) geeinigt, wie am 28.02.2020 bekannt wurde.
Weiterlesen: VW-Vergleich gilt nicht für österreichische Kunden
Das deutsche Emissions-Kontroll-Institut überprüfte mit simulierter Außentemperatur die Effektivität der Abgasrückführung eines Volvo-Diesel-SUV vom Typ XC60 mit einem 2.0 Liter Motor der Schadstoffklasse Euro 5.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die amtlichen Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems (während Daimler in unseren Prozessen noch immer von „freiwilligen Kundendienstmaßnahmen“ spricht). Damit wird ein weiteres Kapitel im Daimler-Abgasskandal aufgeschlagen.
Für Kunden, die ihr Fahrzeug in Wien sowie bestimmten Teilen Niederösterreichs von ihrem Händler übernommen haben, bieten wir seit kurzem eine Vorgehensweise an, bei der sie das Fahrzeug behalten können und nicht zurückgeben müssen: Sie zielt darauf ab einen Betrag iHv etwa 30% des Kaufpreises zurückzubekommen.
Weiterlesen: Abgasskandal: Fahrzeug behalten und in etwa 30% vom Kaufpreis zurück!
Nun muss neben den deutschen Autoherstellern auch der französische PSA-Konzern Fahrzeuge wegen überhöhter Abgaswerte zurückrufen. Das berichten zahlreiche Medien unter Berufung auf die Website Kfz-Rueckrufe.de.
Welcher deutsche, europäische oder weltweite Hersteller hat eigentlich nicht geschummelt oder versucht, die Prüfbehörden auszutricksen? Vorläufig hat der Abgasskandal auch Opel erreicht:
Schon 2018 verkündete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass belastbare Hinweise gefunden wurden, die beweisen, dass sich Opel ebenfalls der Abgas-Manipulation an seinen Diesel-Fahrzeugen schuldig gemacht hat.
Die Äußerung des VW Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess in der Fernsehsendung Lanz („Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“) hat inzwischen Einzug in den Gerichtssaal gehalten:
Dr. Axel Friedrich in ZDF info
„Die Schweinerei ist ja, dass der kleine Mann eben auch betrogen wird. Er kauft ein Auto, da steht Euro 6 drauf und er hat Euro 0 drinne. Das heißt, er kriegt ein Produkt, was gar nicht das enthält, was er bezahlt. Völlig unakzeptabel. Das Schlimme ist, dass er nicht versteht, dass er betrogen wird. Dass er noch glaubt, die Schuld liegt bei dem, der es aufdeckt. Eigentlich müssten alle Besitzer von solchen Dieselfahrzeugen aufstehen und sagen, wir möchten die Autos repariert bekommen oder wir geben sie zurück.“
Quelle: ZDF info, 09.07.2019: Ausgedieselt – Autofahrer zahlen die Zeche
Der Dieselskandal hat nun nach dem Volkswagen-Konzern auch Mercedes getroffen. Dies bedeutet, dass Ihnen als Eigentümer eines betroffenen Mercedes Fahrzeugs dieselben Rechte zustehen, wie Eigentümern von Fahrzeugen des VW-Konzerns.
Laut neuesten Medienberichten soll Audi noch bis Anfang 2018 Fahrzeuge mit einer verbotenen Schummelsoftware verkauft haben. Die Manipulation ist damit offenbar umfassender als bisher angenommen. Betroffen sind Diesel-Autos mit größeren Motoren (3.0 und 4.2 Liter) der Abgasnorm Euro 6 und auch Modelle von Porsche und VW, bei denen die größeren Audi-Motoren ebenfalls verbaut wurden.
Weiterlesen: Unzulässige Abschalteinrichtung: Der Abgasskandal rund um Audi weitet sich aus!
Was 2015 als Dieselskandal des VW-Konzerns begonnen hatte und auf den (immerhin 11 Mio mal verbauten) EA189 Motor beschränkt schien, wächst sich zum größten Industrieskandal der Geschichte aus, der längst auch andere Marken betrifft, und nicht nur Dieselfahrzeuge.
Weiterlesen: Dieselskandal: Noch immer kein Urteil eines europäischen Höchstgerichts oder des EuGH
Medienberichten[1] zufolge hat Porsche Selbstanzeige beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstattet: Offenbar waren für Abgastests zu geringe Luftwiderstandswerte angegeben worden (die zur korrekten Berechnung des Spritverbrauches notwendig sind). Konkret soll dabei das Sportwagen Modell 911 der Baujahre 2016 und 2017 betroffen sein. Das Modell aus dem Jahr 2018 ist anscheinend nicht betroffen.
Bisher ging man davon aus, dass sämtliche Schadensersatzansprüche aufgrund des VW-Dieselskandals im September 2018 verjährt sind. Doch eine aufgefundene Pressemitteilung der Volkswagen AG eröffnet Geschädigten des VW-Abgasskandals neue Möglichkeiten:
Weiterlesen: VW AG: Doch noch keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen 2018?
Die Zusammenarbeit mit dem Verein COBIN claims ist beendet. Auch die von uns eingebrachten VW-Sammelklagen betreuen nicht länger wir, sondern andere Rechtsanwälte.
Doch weitet sich der Abgasskandal inzwischen auf die Marken Mercedes und BMW aus:
Weiterlesen: Der Abgasskandal weitet sich auf die Marken Mercedes und BMW aus
BMW bestreitet, mit weltweit ca. 11.700 Fahrzeugen in den Abgasskandal verwickelt zu sein. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat BMW allerdings mit Bescheid vom 13.03.2018 dazu aufgefordert, bei bestimmten Fahrzeugtypen der 5er- und 7er-Reihe im Rahmen eines Rückrufs die Software zu entfernen.
Obwohl Daimler die Manipulation bislang nicht eingestanden hat, scheint inzwischen klar, dass auch bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert wurden.
Heute haben wir eine förmliche Anfrage an das Verkehrsministerium gerichtet. Grund ist ein Brief des deutschen KBA vom 20.07.2017 an alle deutschen Fahrzeughalter, die noch nicht umgerüstet haben, worin es mit der Stilllegung ihrer Fahrzeuge bis 28.08.2017 droht, falls sie an der angeordneten Umrüstung nicht teilnehmen; diese Außerbetriebsetzung sei zudem gebührenpflichtig.
Weiterlesen: Manipulationssoftware: Droht eine Stilllegung der Fahrzeuge auch in Österreich?
Fachpublikation von Benedikt Wallner in der VbR (Zeitschrift für Verbraucherrecht):
Zwei Milliarden Euro Strafe für den VW-Konzern – theoretisch
Das Kraftfahrgesetz wurde kürzlich wieder einmal novelliert. [1] Zum 34. Mal schon, seit 1967. Ganze 84 Änderungen gibt es diesmal. Eine davon, die 77., lautet:
77. Dem § 134 Abs. 1c wird folgender Satz angefügt: „Betreffen die Verstöße mehrere Fahrzeuge, so bezieht sich die Strafdrohung auf jedes einzelne Fahrzeug.“
Welche Verstöße?
Weiterlesen: Abgasskandal: Kurzer Zwischenbericht zur (Abwehr der Nieder-)Lage des Rechts
Im Februar 2017 tauchten Meldungen auf, wonach deutsche Besitzer der vom Diesel-Skandal betroffenen Autos Probleme bei der Hauptuntersuchung (vulgo Pickerl) bekommen könnten, wenn sie ihr Fahrzeug nicht im Rahmen der vom KBA angeordneten Rückrufaktion nachrüsten lassen. Indessen hatten viele Fahrzeugbesitzer ihre Gründe dafür, das nicht zu tun:
Das Verkehrsministerium beantwortet unsere förmliche Anfrage:
Weiterlesen: Schummelsoftware: Auch in Österreich droht eine Stilllegung der Fahrzeuge!