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Neues zum Abgasskandal: VKI vergleicht sich mit VW
Wie aus den Medien ersichtlich war (s. u.), konnte der VKI seine Sammelklagen gegen VW vergleichen. Diesen Klagen kann man sich nicht mehr anhängen bzw. daran teilnehmen.
Es besteht aber immer noch die Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen:
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Schadenersatz bei Datenschutzverstößen: „Wo war mei Schaden?"
Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126)
Zu 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126) hat der OGH den Schadenersatzanspruch eines Stromkunden gegen seinen Netzbetreiber gem Art 82 DSGVO mangels nachgewiesener Kausalität des in der Standardvariante statt der Opt-out-Version konfigurierten Smart Meters verneint. Die Entscheidung wirft im Licht der jüngeren EuGH-Rsp Fragen nach der Effektivität der Haftung bei Datenschutzverstößen auf. Der Beitrag bespricht die Entscheidung kritisch und versucht, dem rudimentären Art 82 DSGVO einen Regelungsgehalt abzuringen, der sicherstellt, dass die Haftung bei Datenschutzverstößen künftig „funktioniert".
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Abgasskandal - Abschalteinrichtung nicht mit Rechtsirrtum zu entschuldigen
Angenommen, ich bin ein Autoentwickler und habe bei Dieselmaschinen das gemacht, was alle machen. Na gut, da gibt es schon lange diese EU-Verordnung, die mir Abschalteinrichtungen grundsätzlich verbietet. Aber die nennt doch Ausnahmen! Ich habe jahrelang darauf vertraut, dass diese komischen Umweltorganisationen von den Behörden und von der Politik, wo wir unsere Leute sitzen haben, eh nicht gehört werden - dafür ist das alles auch viel zu kompliziert, sowohl technisch als auch rechtlich.
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Jetzt ist BMW dran
"Wir haben Diesel, die sind sauber", sagte BMW lange Zeit. Konnte das stimmen? Konnte BMW etwas, das alle anderen Autobauer nicht konnten? Wie machten die das? Die technischen Sachverständigen in den Gerichtsverfahren sagen uns doch ständig, ohne Abschalteinrichtung kann man solche Dieselkraftmaschinen gar nicht betreiben und auch nicht bauen; also würden sämtliche Hersteller Abschalteinrichtungen verwenden. Nur BMW nicht? Schon merkwürdig.
Dieselskandal: Mindest(geld)ersatz und Schadensschätzung
Der Käufer eines Fahrzeugs mit iSd Art 5 Typgenehmigungs-VO unzulässiger Abschalteinrichtung kann gegenüber dem Hersteller wahlweise Schadenersatz in Form der Zug-um-Zug-Rückabwicklung oder Geldersatz in Form des Minderwerts verlangen. Der Schaden ist objektiv-abstrakt zu ermitteln. Dass der Käufer das Fahrzeug bei entsprechender Aufklärung (nicht nur nicht um den gezahlten Preis, sondern gar) nicht erworben hätte, ist nicht von Relevanz.
Der Schadenersatz ist ohne Einholung von Sachverständigengutachten iSd § 273 Abs 1 ZPO innerhalb einer Bandbreite von 5% und 15% des Kaufpreises festzusetzen. Liegt kein Minderwert vor, ist der zu zahlende Betrag im unteren Bereich der Bandbreite festzusetzen.
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Hot climate – cold cases?
Plädoyer für einen schadenersatzrechtlichen Zugang bei „Klimaklagen“
Schadenersatz- und Umweltprivatrecht: Die Faktenlage ist keineswegs uneindeutig. Dennoch haben die bisherigen Klimaklagen ihre selbstgesteckten Ziele nicht erreicht. Das muss nicht so bleiben, kennt doch die Rechtsordnung seit jeher eine Antwort auf rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten einiger Weniger, das unsubstituierbare Rechtsgüter Aller unumkehrbar schädigt.
Dieselklagen: Wer muss was beweisen?
Abgasskandal. Eine neue OGH-Entscheidung klärt wieder einen heiklen Streitpunkt: wer wofür die Beweislast trägt. Teils liest sie sich wie ein zivilrechtliches Lehrbuch – und zeigt, wie diffizil selbst scheinbar Grundlegendes werden kann.
EuGH: Wann eine Bereitstellungsprovision beim Hypothekarkredit rechtswidrig ist
Ein (spanischer) Verbraucher nahm 2005 einen Kredit über EUR 130.000,00 auf, der hypothekarisch besichert war, und musste EUR 845,00 Provision "für die Bereitstellung des Kredits" zahlen. 2018 klagte der Verbraucher die Bank auf Nichtigkeit der Bereitstellungsprovisions-Klausel und forderte (ermuntert durch die Vor-E C‑224/19 und C‑259/19) die Rückzahlung der Provision: Die Bank habe nicht nachgewiesen, dass sie für die Provision tatsächlich eine Dienstleistung erbracht hat. Dem spanischen Höchstgericht ging das sichtlich zu weit, und es stellte 3 Fragen an den EuGH (C‑565/21 vom 16.03.2023):
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EuGH C-100/21 vom 21.03.2023 klärt Frage des individuellen Schadenersatzanspruchses
Am 21.03.2023 hat der EuGH die lange erwartete Rechtssache C-100/21 so entschieden:
Laut EuGH genügt schon fahrlässiges Handeln für Schadenersatz!
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Das Benutzungsentgelt ist linear nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen.
21.02.2023, OGH 10 Ob 2/23a:
OGH gibt Klage gegen Händler auf Rückabwicklung statt und spricht 4% gesetzliche Zinsen aus dem Kaufpreis seit Kauf zu. Das Benutzungsentgelt ist linear nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen.
Neues zur Amtshaftung: Verfahrenshilfe keine Schadensminderungsobliegenheit
Einen Rechtsstaat zeichnet u. a. aus, dass er jeden aus einer gerichtlichen oder behördlichen Fehlentscheidung resultierenden Schaden am Vermögen oder an der Person ersetzen muss,[1] wenngleich nur in Geld.[2] Wie bei jedem anderen Schädiger muss auch das schädigende Verhalten eines staatlichen Organs schuldhaft, d.h. vorwerfbar gewesen sein. Über das Verschulden entscheidet ausschließlich das Amtshaftungsgericht.[3] Erweist sich die beanstandete Entscheidung „bei pflichtgemäßer Überlegung als völlig überflüssig und willkürlich“, war sie unvertretbar iSd Amtshaftungsrechts.[4] Dann kann man noch darüber streiten, was bei falschen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden überhaupt der Schaden ist.
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Rechtsschutzversicherung: Vertrag abgelaufen – doch der Versicherer muss zahlen
Wer Jahre nach Ablauf seiner Polizze noch Rechtsschutz möchte, muss schnell handeln. Laut einer aktuellen OGH-Entscheidung ist das aber nicht immer ganz so eng zu sehen, wie bisher angenommen.
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EUGH erklärt sog. "Thermofenster" für unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil Abschalteinrichtungen, die den Ausstoß von Schadstoffen nur bei einer bestimmten Außentemperatur reduzieren, für unzulässig erklärt. Das Urteil ist zu dem Ursprungsskandalmotor EA189 von VW ergangen, ist aber auch richtungsweisend für Fahrzeuge anderer Hersteller. Autokäufern stehen Schadenersatzansprüche zu, die wir geltend machen.
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Auch das ‚Thermofenster‘ von Mercedes ist eine unzulässige Abschalteinrichtung!
Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH müssen Erwerber eines Fahrzeugs einen abschreckenden Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben.
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It no more rains in California...
... und warum der Kapitalmarkt besser jetzt schon darauf reagieren sollte: Die Frage ist nämlich längst nicht mehr, ob, sondern nur noch, wann die Wertvernichtung durch die Klimakatastrophe eintritt. Niemand darf mehr so wie bisher mit dem „ewigen“ Erhalt von Substanzwerten rechnen. Schon gar nicht die Finanzindustrie.
Informationen für Gläubiger der Sberbank Europe AG
Nicht nur die russische Sberbank, die größte Bank Russlands, selbst ist von den Sanktionen der Europäischen Union betroffen, sondern auch ihre 100 %-Tochter, die Sberbank Europe AG mit Sitz in Österreich und Tochterunternehmen in zehn Ländern (Deutschland, Bosnien und Herzegowina, Österreich, Kroatien, Serbien, Slowenien, Tschechien, Ukraine und Ungarn). Die Fortführung des Geschäftsbetriebs wurde ihr am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung behördlich untersagt. Alleine bei der Online-Tochter "Sberbank Direct" sind 34.800 Privatkunden in Deutschland betroffen.
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Unter Null
BANKEN. Interessante Post von den Geldinstituten flattert in diesen Tagen zu den Kontoinhabern. In einer Art „Countdown“ las man anfangs, für Einlagen über 50.000 Euro würden Negativzinsen fällig. Ein paar Tage später wurde die Grenze dann auf 25.000 gesenkt, und schließlich las man: Negativzinsen ab 0,00 Euro am Konto.
Sollte die Erde Rechte haben?
Was wäre anders, wenn die Erde selbst Rechte hätte, die sie gegen jene geltend machen könnte, die ihre Oberfläche verschmutzen, ihre Atmosphäre vergiften, ihre Wälder abholzen und ihre Ozeane leerfischen?
Bisher versuchen Umweltgruppen und Bürgerinitiativen diese offenkundigen Missstände gerichtlich geltend zu machen, aber sie versuchen es im Namen von Menschen oder Menschengruppen, deren Lebensräume bedroht, deren Eigentum geschädigt oder deren Gesundheit beeinträchtigt ist. Alles Recht geht so vom Menschen aus und fällt auf ihn zurück.
Wer weiter denkt, wie zuletzt die erfolgreiche Klage vor dem Deutschen Bundesverfassungsgericht, bezieht auch künftige Generationen mit ein.
Grün getarnt - Greenwashing und Nachhaltigkeitsrecht
Europäische Investoren stecken Billionen in grüne Wachstumsversprechen. Wo landet dieses Geld?
Von den 1141 Europäischen Fonds, die sich selbst das Label "dunkelgrün" verleihen, konnte eine internationale Rechercheplattform 838 Fonds analysieren: Die Hälfte investiert in fossile Brennstoffe sowie Luftfahrt (und der anderen Hälfte scheint das egal, denn sonst gäbe es mehr Wettbewerbsklagen).
Wenn sich Unternehmen fälschlich ein grünes Mäntelchen umhängen und zB ihre Klimaneutralität bewerben, die es gar nicht gibt, können sich nicht nur Mitbewerber, sondern auch die einzelnen Verbraucher dagegen wehren! Dem Lauterkeitsrecht (UWG) widerspricht es auch, wenn ein Unternehmen die eigenen Emissionen über CO2-Zertifikate zu kompensieren versucht, die in Wirklichkiet wertlos waren.
Mit Umwelthinweisen darf ein Unternehmen nur dann werben, wenn sie eindeutig belegt sind und eine Irreführung für die umworbenen Verbraucher ausgeschlossen ist. Das ist aber oft gerade nicht der Fall, wenn die Lieferketten endlos lang und undurchsichtig sind. Soweit der Hinweis auf die Umweltfreundlichkeit eines Erzeugnisses mißverstanden werden kann, ist der Werbende zu näheren Aufklärungen verpflichtet, sagt der OGH, und auch:
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EuGH-Generalanwalt: Thermofenster wohl unzulässig
Der Generalanwalt hat nun die in zahlreichen Fahrzeugen verbauten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen (sog. „Thermofenster“) als unzulässig eingestuft. Die EuGH-Richter sind bei ihrem Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, zwar nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Käufer der betroffenen Fahrzeuge sollten jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
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Hauskredit vorzeitig zurückgezahlt – bekommt Frau P***** auch die Gebühr zurück?
Unsere Klientin P***** hat 2021 ihren Hauskredit, der noch bis 2036 gelaufen wäre, vorzeitig zurückzahlen können. Der Kredit sah auch eine Bearbeitungsgebühr iHv 2,5% vor, die gleich zu Anfang von der Bank abgezogen und einbehalten wurde (EUR 13.500). Weil nun aber der Kredit keine vollen 20 Jahre gelaufen ist, sondern nur 5 (also nur ¼ der vertraglichen Laufzeit), fordern wir ¾ dieser (und aller anderen) Gebühren von der Bank zurück. Denn ganz gleich, was im Kreditvertrag stehen mag, gibt Art. 16 Abs. 1 der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48 Konsumenten das Recht, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen und eine anteilige Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits zu erhalten (vgl. Urteil des EuGH 11.9.2019, C-383/18 [Lexitor] Rz 22).
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BGH-Entscheidung im Dieselskandal
Der deutsche Bundesgerichtshof sprach einer Autokäuferin Ersatz für Wertminderung zu – wie viel, ist noch offen. Wie ist die Rechtslage in Österreich?
Im Stich gelassen
Wie Auslandsösterreicher in Vietnam um eine Impfung kämpfen – und dabei vergeblich auf die Unterstützung durch die österreichischen Behörden hoffen.
Ein Phishingversuch von unerwarteter Seite?
Kundendaten sind für FinTech-Firmen bares Geld. [1] Viele Kunden von Kreditkartenunternehmen [2] bekamen kürzlich ein Schreiben mit dem Hinweis auf – nicht näher ausgeführte – „regulatorische Vorgaben“, verbunden mit einer engen Frist, um einen Fragebogen auszufüllen. Schickt man den ausgefüllten Fragebogen nicht rechtzeitig ab, folgt die Drohung mit einer Kartensperre (Beendigung der Geschäftsbeziehung). In diesem Fragebogen werden jedoch sehr intime Fragen per *Pflichtfeld abgefragt, [3] die man als vorsichtiger Kunde nicht oder nur dann rausrücken würde, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ist es auch. Oder ist es? Wir haben uns das einmal genauer angesehen:
Faule Kredite
Ein Rechtsanwalt kämpft gegen Banken und für Frauen, die zu Unrecht als Bürginnen geradestehen müssen. Ein Skandal und neue Urteile.
Juliana C.* sagt, sie sei wie versteinert dagesessen und habe einen Zettel nach dem anderen unterschrieben. Ihr Mann hatte eine Drohkulisse aufgestellt: Wenn sie nicht für einen 60.000-Euro-Kredit bürge, mit dem er seine Spielschulden begleichen wolle, sei die Familie bedroht. Und die Bank? „Da hat sich niemand um mich gekümmert“, sagt C. Zehn Jahre habe sie gebraucht, um sich aus dem Würgegriff eines großen Geldinstitutes zu lösen.