• über uns
  • team
  • schwerpunkte
  • texte
  • suche
  • kontakt

tipps – blog – presse – veröffentlichungen – abgasskandal – chronik

kein Fall für das ZaDiG: Betrug mit Bitcoins

Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs haftet zwar der Zahlungsdienstleister (die Bank) verschuldensunabhängig. Aber was ist eigentlich ein "Zahlungsvorgang"? 

Ein Vorgang - sagt jetzt der OGH in 4 Ob 234/23z - der sich auf „Geldbeträge“, also Banknoten und Münzen, Giralgeld oder E-Geld bezieht. Bitcoins sind aber weder Banknoten noch Münzen noch Giralgeld und auch kein E-Geld, Bitcoins sind überhaupt kein „Geld“ und dem folgend fehlt es am "Zahlungsvorgang" und an der Eigenschaft der Bank als Zahlungsdienstleister. 

"Scoring" - wie unsere Bonität heimlich bewertet wird

Der ORF brachte kürzlich einen Beitrag über das - heimliche - "Scoring": Von speziellen Unternehmen werde unsere Bonität laufend bewertet - und kaum jemand wisse davon. Neben dem KSV 1870 sei es vor allem die Bonitätskanzlei „CRIF“, die so genannte Kreditwürdigkeits-Scores für Privatpersonen vergibt. 

Aber nach unserer Rechtsmeinung - die auch die Datenschutzbehörde vertritt - erlaubt der EuGH das sog. „Scoring“ nur mehr im Einzelfall. 

Weiterlesen: "Scoring" - wie unsere Bonität heimlich bewertet wird

Bankkarten-Missbrauch: Bank muss den Schaden ersetzen

Unserer Mandantin war von Trickbetrügern die Geldbörse gestohlen worden, mit zwei Karten drin. Flugs waren tausende Euro abgehoben.

Das Besondere am Kartenmissbrauch ist, dass die Bank immer haftet, auch wenn sie natürlich am Trickbetrug kein Verschulden trifft. Das wissen leider viele nicht und lassen sich mit ablehnenden Antworten der Banken abspeisen.

Weiterlesen: Bankkarten-Missbrauch: Bank muss den Schaden ersetzen

EUR 15.000 ist die Grenze für das Bezirksgericht - oder kann man sich das jetzt aussuchen?

Jahrzehntelang war der tatsächliche Streitwert für die Zuständigkeit maßgebend. Nach Lehre und Rechtsprechung soll es nicht die Möglichkeit geben, durch willkürliche Teileinklagung die Zuständigkeit des Gerichtshofs zu umgehen oder bei geringem Kostenrisiko einen Musterprozess zu führen (Pesendorfer in Höllwerth/Ziehensack, § 55 JN Rz 9). Doch jetzt gibt es eine interessante Entscheidung vom LG Salzburg: Ankommen soll es auf die konkrete Formulierung; wenn der Kläger behauptet, sein Schaden ist eigentlich höher, er mache halt derzeit nur weniger als EUR 15.000 geltend, reicht das schon, um die Bezirksgerichte umgehen zu können. Interessante neue Möglichkeiten, die den Landesgerichten viel Arbeit bescheren werden und die Bezirksgerichte entlasten.

Tesla verkauft "Enhanced Autopilot" um EUR 5.800 extra, kann aber nach fünf Jahren immer noch nicht liefern - Klage.

Das Erstgericht weist unsere Klage ab: Sei das Auto einmal übergeben, könne man nur mehr Gewährleistung fordern, und die sei nach fünf Jahren verjährt. Das Klagebegehren sei überdies unschlüssig.

Tesla: Aussagen (von Elon Musk), die den US-amerikanischen Markt betreffen, seien nicht maßgeblich für Funktionen, die am österreichischen Markt erhältlich seien. 
All dem erteilt das Berufungsgericht jetzt eine Absage und gibt unserer Berufung vollinhaltlich statt: Klage nicht unschlüssig, Anspruch korrekt.

Jetzt muss neu verhandelt werden; es bleibt spannend.

Tempomatfunktion "ACC" fehlerhaft: VW-Händler verweigert Gewährleistung, wir klagen.

Die automatische Distanzregelung „ACC“ umfasst beim gegenständlichen „ID. Modell“, in Verbindung mit dem Navigationssystem, eine solche Tempomatfunktion, die die Fahrgeschwindigkeit automatisch an geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Straßenverläufe anpasst. Die beschriebene Funktion vermag das aber im Klagsfahrzeug nicht. Sie ist also mangelhaft. Das Fahrzeug erkennt nicht nur tatsächlich ausgeschilderte Tempolimits, sondern ändert das eingestellte Tempo auch an Stellen ohne jegliche Tempolimit-Beschilderung. Es kommt dabei zu unvorhergesehenen, plötzlichen und massiven Geschwindigkeitsänderungen, die keine Grundlage im tatsächlichen Straßenverlauf oder aktuellen Verkehrsgeschehen haben.

Weiterlesen: Tempomatfunktion "ACC" fehlerhaft: VW-Händler verweigert Gewährleistung, wir klagen.

Außergerichtliche Gehaltspfändung durch Inkassounternehmen?

Die Bank behauptet gegen unsere Mandantin eine Forderung, die in Wahrheit nicht besteht.

Wir laden die Bank ein, ihren Anspruch – wenn sie meint einen zu haben – vor die ordentlichen Gerichte zu bringen. Dazu ist sie nicht willens oder nicht in der Lage.

Es gibt also keinen gerichtlichen Exekutionstitel. Stattdessen schreibt jetzt ein Inkassounternehmen frech dem Dienstgeber unserer Mandantin, er möge von ihrem monatlichen Lohn so viel so lange einbehalten, bis die Forderung der Bank getilgt ist.

Solche Schreiben sind rechtlich unwirksam und zudem standeswidrig.

Rechtsprechung: Produkthaftung für Beatmungsgerät gegen Schlafapnoe

§ 1, 5 f, 14 PHG; § 228 ZPO; § 1325 ABGB; Art 4, 9 ProdukthaftungsRL 85/374/EWG

▶ 1. Für die Produkthaftung ist entscheidend, ob das Produkt ein nicht zu erwartendes Sicherheitsdefizit aufweist. Ist in einem Beatmungsgerät, das über lange Zeit jede Nacht für viele Stunden verwendet werden soll, ein Material [hier: Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan] enthalten, das sich zersetzen und in die Lunge geraten und/oder Chemikalien freisetzen kann, wodurch jeweils Gesundheitsschädigungen eintreten können, genügt das Gerät nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Anwenders. Damit weist der Kl einen Produktfehler iSd § 5 PHG (im Zeitpunkt des Inverkehrbringens gem § 6 PHG) nach.

Weiterlesen: Rechtsprechung: Produkthaftung für Beatmungsgerät gegen Schlafapnoe

Kann man noch immer eine Entschädigung im Abgasskandal erhalten?

1. Skandalmotor EA189

Abgasskandal: Tausende haben schon eine Entschädigung erhalten. Geht das noch immer? Ja, aber nicht mehr lange. Denn der Skandalmotor EA189 mit seiner „Umschaltlogik“ droht schon in wenigen Monaten zu verjähren. Bis dahin muss die Klage bei Gericht eingebracht sein. 

Weiterlesen: Kann man noch immer eine Entschädigung im Abgasskandal erhalten?

Beatmungsgeräte – ein neuer Industrieskandal

„Eine Dosis ohne Wirkung gibt es nicht!“

Schon wieder ein Industrieskandal. Manche bezeichnen ihn als den größten Rückruf von Medizinprodukten aller Zeiten, z. B. die ARD Tagesschau oder der RAI Report vom 15.12.2024 < https://www.rai.it/programmi/report/inchieste/Ce-sempre-polvere-nel-ventilatore-687e9505-115b-4c85-8462-750986edc043.html >, und er betrifft Beatmungsgeräte. Mehr als fünf Millionen Patienten weltweit waren betroffen, davon etwa 1,2 Millionen in Europa. Sie können nun auf eine Entschädigung hoffen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem

Schwerpunkt Beatmungsgeräte …

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10

Tipps — Presse — Veröffentlichungen — Blog — Abgasskandal — Impressum — Datenschutzerklärung
© wienrecht.at 2025