Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

Prüfen Sie unverbindlich Ihre Ansprüche!

1. Skandalmotor EA189

Abgasskandal: Tausende haben schon eine Entschädigung erhalten. Geht das noch immer? Ja, aber nicht mehr lange. Denn der Skandalmotor EA189 mit seiner „Umschaltlogik“ droht schon in wenigen Monaten zu verjähren. Bis dahin muss die Klage bei Gericht eingebracht sein. 

Sie wissen nicht, ob Sie einen EA 189 Motor haben (oder hatten: denn Geld zurück gibt es auch für schon verkaufte Autos)?

Wir prüfen kostenlos: https://wienrecht.at/anfrage-abgasskandal

Können sich nur Verbraucher anschließen? Nein, wir vertreten große und kleine Unternehmer genauso, ob sie nun bloß einen Caddy haben oder eine ganze Flotte.

Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung stehen 5-15% des Neukaufpreises zu. Die Prüfung kostet bei uns nichts. Man muss auch nicht Mitglied werden.“

2. Nachfolgemotor EA288

Beim VW-Motor EA288, der Nachfolgemotor, der Jahre später entwickelt und in VW Golf, Passat und Tiguan verbaut wurde, außerdem in einigen Modellen von Audi, Seat und Škoda, ist das anders: Momentan streiten wir mit VW vor dem EuGH in Luxemburg, ob eine Abschalteinrichtung keine ist, wenn das Thermofenster einen extrem weiten Temperaturbereich hat und ob es eine Fahrkurvenerkennung gibt. VW sagt, maßgeblich sei ohnehin nur der Emissionsausstoß auf dem Prüfstand, nicht im Realbetrieb. Der EuGH muss also entscheiden, ob die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auch im normalen Fahrbetrieb gilt. Und noch über ein paar andere Dinge, darunter die Verteilung der Behauptungs- und Beweislast zwischen den Streitparteien. Auch hier prüfen wir kostenlos, ob eine Klagseinbringung Sinn macht.