Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung

Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.

Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.

Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!

Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.


Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.

Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.

Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …

Wir haben ein solches Urteil schon vor über einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Wien erwirkt. Aber VW wollte es ganz genau wissen. Nun hat der Europäische Gerichtshof bestätigt: Österreicher können in Österreich klagen! - Übrigens 30 Jahre lang.

Damit ist nun wohl alles klar, auch für andere Staaten, auch für andere Marken: Der Schaden ist in in dem Land eingetreten, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.

Hunderttausende haben sich in Deutschland bereits mit VW verglichen; in Österreich noch nicht, hier ist noch immer alles offen. Wahrscheinlich werden nun noch etliche hinzukommen: Weil wir inzwischen wissen, dass (zumindest) VW absichtlich sittenwidrig getäuscht hat, beträgt die Verjährungsfrist dreissig Jahre. Es ist also doch noch nicht zu spät.

Wenn Sie einer der betroffenen Autokäufer sind, dann verwenden Sie unser Formular, um unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten: zum Formular …