Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Wir haben ein solches Urteil schon vor über einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Wien erwirkt. Aber VW wollte es ganz genau wissen. Nun hat der Europäische Gerichtshof bestätigt: Österreicher können in Österreich klagen! - Übrigens 30 Jahre lang.

Damit ist nun wohl alles klar, auch für andere Staaten, auch für andere Marken: Der Schaden ist in in dem Land eingetreten, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.

Hunderttausende haben sich in Deutschland bereits mit VW verglichen; in Österreich noch nicht, hier ist noch immer alles offen. Wahrscheinlich werden nun noch etliche hinzukommen: Weil wir inzwischen wissen, dass (zumindest) VW absichtlich sittenwidrig getäuscht hat, beträgt die Verjährungsfrist dreissig Jahre. Es ist also doch noch nicht zu spät.

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