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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung
Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.
Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.
Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!
Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.
Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.
Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.
Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …
Daimler Abgasskandal weitet sich aus
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die amtlichen Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems (während Daimler in unseren Prozessen noch immer von „freiwilligen Kundendienstmaßnahmen“ spricht). Damit wird ein weiteres Kapitel im Daimler-Abgasskandal aufgeschlagen.
Betroffen ist diesmal das Kernsegment mit insgesamt 15 Modellen aus fast jeder Modellklasse.
Diese Modelle sind betroffen:
- E-Klasse, Baujahr 2012-2016
- S-Klasse, Baujahr 2013-2017
- M-Klasse, Baujahr 2012-2016
- CLS-Klasse, Baujahr 2014-2018
- GLE-Klasse, Baujahr 2015-2018
- C-Klasse, Baujahr 2013-2016
- SLK-Klasse, Baujahr 2015-2017
Sollte auch Ihr Fahrzeug von den Rückrufen betroffen sein, haben Sie zwei Möglichkeiten, um Ihr Recht auf Entschädigung einzufordern:
- Erstattung des Kaufpreises:
Wegen der Wertverluste und drohender Fahrverbote raten wir Ihnen, Ihr Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen. - Schadensersatz PLUS fordern:
Sollten Sie nicht auf Ihr Auto verzichten können, stehen Ihnen auch Schadensersatz von bis zu 30 % des Kaufpreises plus eine Hardware-Nachrüstung zu, sofern diese für Ihr Modell zur Verfügung steht.
Wenn Sie einer der betroffenen Autokäufer sind, dann verwenden Sie unser Formular, um unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten: zum Formular …