Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die amtlichen Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems (während Daimler in unseren Prozessen noch immer von „freiwilligen Kundendienstmaßnahmen“ spricht). Damit wird ein weiteres Kapitel im Daimler-Abgasskandal aufgeschlagen.
Betroffen ist diesmal das Kernsegment mit insgesamt 15 Modellen aus fast jeder Modellklasse.
Diese Modelle sind betroffen:
- E-Klasse, Baujahr 2012-2016
- S-Klasse, Baujahr 2013-2017
- M-Klasse, Baujahr 2012-2016
- CLS-Klasse, Baujahr 2014-2018
- GLE-Klasse, Baujahr 2015-2018
- C-Klasse, Baujahr 2013-2016
- SLK-Klasse, Baujahr 2015-2017
Sollte auch Ihr Fahrzeug von den Rückrufen betroffen sein, haben Sie zwei Möglichkeiten, um Ihr Recht auf Entschädigung einzufordern:
- Erstattung des Kaufpreises:
Wegen der Wertverluste und drohender Fahrverbote raten wir Ihnen, Ihr Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen. - Schadensersatz PLUS fordern:
Sollten Sie nicht auf Ihr Auto verzichten können, stehen Ihnen auch Schadensersatz von bis zu 30 % des Kaufpreises plus eine Hardware-Nachrüstung zu, sofern diese für Ihr Modell zur Verfügung steht.
Wenn Sie einer der betroffenen Autokäufer sind, dann verwenden Sie unser Formular, um unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten: zum Formular …