tipps – blog – presse – veröffentlichungen – abgasskandal – chronik
unsere veröffentlichungen
Bücher, Vorträge, Zeitschriftenartikel …
Vom Kugelhagel zum Kontoschutz: Warum Ihr Geld heute Jesse James überlebt
Wem gehört eigentlich das Geld auf Ihrem Konto? Von der Antwort hängt ab, wem es fehlt, wenn es durch Cybercrime gestohlen wurde, und sie ist einfach: nicht Ihnen, sondern der Bank! Die Bank muss Ihnen den Fehlbetrag sofort wieder gutschreiben. Sagt das ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz). Das war nicht immer so. Lassen wir einmal die raue Gewalt des Wilden Westens auf die Schutzregeln des 21. Jahrhunderts prallen:
Weiterlesen: Vom Kugelhagel zum Kontoschutz: Warum Ihr Geld heute Jesse James überlebt
Skizze einer marktbasierten Geschädigtenvertretung
Von Benedikt Wallner[1]
Schuldhaft zugefügte Schäden müssen zumindest ausgeglichen werden. Sonst könnte der Schädiger, indem er etwas Unerlaubtes tut, die Rechtsordnung endgültig zu seinen Gunsten verschieben, was ihre Geltung bedrohen müsste. Für den Ausgleich in Form von Schadenersatz sorgen in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht die staatlichen Behörden, oder bestimmte Persönlichkeiten nach Gutdünken, oder NGOs nach Barmherzigkeit, sondern die unabhängigen Zivilgerichte nach einem geordneten Verfahren. Zu keinem Ausgleich kommt es, wenn dieses Verfahren nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Unionsgesetzgeber geht in seiner Verbandsklagen-Richtlinie[2] davon aus, dass just dies auf „eine große Zahl von Verbrauchern“ zutrifft: Werden sie in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung jeweils durch dieselbe unerlaubte Praktik geschädigt, stehen ihnen bislang keine wirksamen Mittel zur Verfügung, diese unerlaubten Praktiken zu beenden und Abhilfe zu schaffen,[3] daher erschafft er nun mit der RL solche wirksamen Mittel.
Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126)
Zu 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126) hat der OGH den Schadenersatzanspruch eines Stromkunden gegen seinen Netzbetreiber gem Art 82 DSGVO mangels nachgewiesener Kausalität des in der Standardvariante statt der Opt-out-Version konfigurierten Smart Meters verneint. Die Entscheidung wirft im Licht der jüngeren EuGH-Rsp Fragen nach der Effektivität der Haftung bei Datenschutzverstößen auf. Der Beitrag bespricht die Entscheidung kritisch und versucht, dem rudimentären Art 82 DSGVO einen Regelungsgehalt abzuringen, der sicherstellt, dass die Haftung bei Datenschutzverstößen künftig „funktioniert".
Weiterlesen: Schadenersatz bei Datenschutzverstößen: „Wo war mei Schaden?"
Plädoyer für einen schadenersatzrechtlichen Zugang bei „Klimaklagen“
Schadenersatz- und Umweltprivatrecht: Die Faktenlage ist keineswegs uneindeutig. Dennoch haben die bisherigen Klimaklagen ihre selbstgesteckten Ziele nicht erreicht. Das muss nicht so bleiben, kennt doch die Rechtsordnung seit jeher eine Antwort auf rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten einiger Weniger, das unsubstituierbare Rechtsgüter Aller unumkehrbar schädigt.
Einen Rechtsstaat zeichnet u. a. aus, dass er jeden aus einer gerichtlichen oder behördlichen Fehlentscheidung resultierenden Schaden am Vermögen oder an der Person ersetzen muss,[1] wenngleich nur in Geld.[2] Wie bei jedem anderen Schädiger muss auch das schädigende Verhalten eines staatlichen Organs schuldhaft, d.h. vorwerfbar gewesen sein. Über das Verschulden entscheidet ausschließlich das Amtshaftungsgericht.[3] Erweist sich die beanstandete Entscheidung „bei pflichtgemäßer Überlegung als völlig überflüssig und willkürlich“, war sie unvertretbar iSd Amtshaftungsrechts.[4] Dann kann man noch darüber streiten, was bei falschen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden überhaupt der Schaden ist.
Weiterlesen: Neues zur Amtshaftung: Verfahrenshilfe keine Schadensminderungsobliegenheit
... und warum der Kapitalmarkt besser jetzt schon darauf reagieren sollte: Die Frage ist nämlich längst nicht mehr, ob, sondern nur noch, wann die Wertvernichtung durch die Klimakatastrophe eintritt. Niemand darf mehr so wie bisher mit dem „ewigen“ Erhalt von Substanzwerten rechnen. Schon gar nicht die Finanzindustrie.
BANKEN. Interessante Post von den Geldinstituten flattert in diesen Tagen zu den Kontoinhabern. In einer Art „Countdown“ las man anfangs, für Einlagen über 50.000 Euro würden Negativzinsen fällig. Ein paar Tage später wurde die Grenze dann auf 25.000 gesenkt, und schließlich las man: Negativzinsen ab 0,00 Euro am Konto.
Die Zahl der Betrugsfälle nimmt seit Jahren zu. Wenn es um Konsumentenschutz geht, ist die FMA allerdings zahnlos. Wie auf dem Finanzmarkt Geld verdient wird, ist heutzutage nicht leicht zu durchschauen. Die Aufsicht ist nicht genug, sagt der Rechtsanwalt Benedikt Wallner im Gastkommentar.
Weiterlesen: Was die Finanzmarktaufsicht bei Finanzbetrug tun kann
ENERGIE. Mit viel Schwung dringen die Stromkonzerne in Österreichs Haushalte ein. Da wird nicht lange gefragt und gefackelt, ob man einen „neuen Stromzähler“ haben will. So einfach, wie sich's die Stromer vorstellen ist das Thema aber nicht.
Von Benedikt Wallner[1]
Es wird dunkel in Europa. Immer mehr Elektrizitätswerke schalten sich ab. Unglaublich rasch folgt die Apokalypse. Die Bösen sind in Marc Elsbergs Erstlingswerk Blackout natürlich Terroristen. Aber der Auslöser sind Smart Meter: intelligente Stromzähler, flächendeckend in Europa installiert, aus der Ferne zu kontrollieren.
Das ist nur zum Teil Science-Fiction:
