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Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126)
Zu 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126) hat der OGH den Schadenersatzanspruch eines Stromkunden gegen seinen Netzbetreiber gem Art 82 DSGVO mangels nachgewiesener Kausalität des in der Standardvariante statt der Opt-out-Version konfigurierten Smart Meters verneint. Die Entscheidung wirft im Licht der jüngeren EuGH-Rsp Fragen nach der Effektivität der Haftung bei Datenschutzverstößen auf. Der Beitrag bespricht die Entscheidung kritisch und versucht, dem rudimentären Art 82 DSGVO einen Regelungsgehalt abzuringen, der sicherstellt, dass die Haftung bei Datenschutzverstößen künftig „funktioniert".
Weiterlesen: Schadenersatz bei Datenschutzverstößen: „Wo war mei Schaden?"
Plädoyer für einen schadenersatzrechtlichen Zugang bei „Klimaklagen“
Schadenersatz- und Umweltprivatrecht: Die Faktenlage ist keineswegs uneindeutig. Dennoch haben die bisherigen Klimaklagen ihre selbstgesteckten Ziele nicht erreicht. Das muss nicht so bleiben, kennt doch die Rechtsordnung seit jeher eine Antwort auf rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten einiger Weniger, das unsubstituierbare Rechtsgüter Aller unumkehrbar schädigt.
Einen Rechtsstaat zeichnet u. a. aus, dass er jeden aus einer gerichtlichen oder behördlichen Fehlentscheidung resultierenden Schaden am Vermögen oder an der Person ersetzen muss,[1] wenngleich nur in Geld.[2] Wie bei jedem anderen Schädiger muss auch das schädigende Verhalten eines staatlichen Organs schuldhaft, d.h. vorwerfbar gewesen sein. Über das Verschulden entscheidet ausschließlich das Amtshaftungsgericht.[3] Erweist sich die beanstandete Entscheidung „bei pflichtgemäßer Überlegung als völlig überflüssig und willkürlich“, war sie unvertretbar iSd Amtshaftungsrechts.[4] Dann kann man noch darüber streiten, was bei falschen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden überhaupt der Schaden ist.
Weiterlesen: Neues zur Amtshaftung: Verfahrenshilfe keine Schadensminderungsobliegenheit
BANKEN. Interessante Post von den Geldinstituten flattert in diesen Tagen zu den Kontoinhabern. In einer Art „Countdown“ las man anfangs, für Einlagen über 50.000 Euro würden Negativzinsen fällig. Ein paar Tage später wurde die Grenze dann auf 25.000 gesenkt, und schließlich las man: Negativzinsen ab 0,00 Euro am Konto.
Die Zahl der Betrugsfälle nimmt seit Jahren zu. Wenn es um Konsumentenschutz geht, ist die FMA allerdings zahnlos. Wie auf dem Finanzmarkt Geld verdient wird, ist heutzutage nicht leicht zu durchschauen. Die Aufsicht ist nicht genug, sagt der Rechtsanwalt Benedikt Wallner im Gastkommentar.
Weiterlesen: Was die Finanzmarktaufsicht bei Finanzbetrug tun kann
ENERGIE. Mit viel Schwung dringen die Stromkonzerne in Österreichs Haushalte ein. Da wird nicht lange gefragt und gefackelt, ob man einen „neuen Stromzähler“ haben will. So einfach, wie sich's die Stromer vorstellen ist das Thema aber nicht.
Von Benedikt Wallner[1]
Es wird dunkel in Europa. Immer mehr Elektrizitätswerke schalten sich ab. Unglaublich rasch folgt die Apokalypse. Die Bösen sind in Marc Elsbergs Erstlingswerk Blackout natürlich Terroristen. Aber der Auslöser sind Smart Meter: intelligente Stromzähler, flächendeckend in Europa installiert, aus der Ferne zu kontrollieren.
Das ist nur zum Teil Science-Fiction:
Das Pariser Klimaabkommen ist zwar ebenso wenig einklagbar wie die Klimaschutzziele der deutschen Bundesregierung. Dennoch gibt es Sanktionen, und das sind weltweite Eigentumsfreiheits- und Schadenersatzklagen gegen die Verursacher.
Die Erde hat sich im Pariser Abkommen vorgenommen, ab dem Jahreswechsel 2020 das Rauchen aufzugeben. Allerdings nicht gleich, sondern erst irgendwann zwischen 2045 und 2060. Bis dahin will sie mal weniger rauchen. (Wie so vielen, gelingt auch ihr das nicht.) Aus der Sicht von Nichtrauchern ist das Rauchen bloß ein schlimmes Laster. Nichts Gutes, nicht einmal Genuss, erkennen sie darin; bloß Abhängigkeit. Künftige Generationen, so es welche geben sollte, werden dem Rauchen der Erde in unseren Tagen so verständnislos gegenüberstehen wie wir Heutigen den Kinofilmen aus den 60er Jahren, in denen alle selbst im Schlafzimmer noch geraucht haben: Muss man nicht. Bringt nichts. (Wenn man von den Profiten für die Tabakindustrie absieht.)
In zivilrechtlichen Großverfahren könnte es einmal geschehen, dass Klags- oder Beklagtenseite die erstinstanzliche Entscheidung überprüfen lassen wollen oder müssen.
Dann steht ihnen dafür aber nur eine vierwöchige Berufungsfrist offen.
Weiterlesen: Zur Verlängerung der Berufungsfrist in Ausnahmefällen
Motorradschutzbekleidung
Schon die erste E[1] hat die beteiligten Kreise, vulgo Biker, empört, erlegt sie ihnen doch auf, etwas sollen zu müssen.[2] Was Biker am wenigsten wollen ist die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit – ein Ziel, das auch Koziol anerkennt,[3] der beklagt, dass die Sorgfaltspflichten beider Seiten mit sehr verschiedenem Maß gemessen werden.[4] Inzwischen dreht der OGH die Schraube noch enger: Der Schmerzengeldanspruch sei um 25 % zu kürzen, weil der im Ortsgebiet Verunfallte keine Motorradschutzkleidung getragen hat.[5]
Weiterlesen: Motorradfahrer, Hundehalter, Onlinebanker und die Sorgfalt der beteiligten Kreise