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  • Rechtsprechung: Produkthaftung für Beatmungsgerät gegen Schlafapnoe

    § 1, 5 f, 14 PHG; § 228 ZPO; § 1325 ABGB; Art 4, 9 ProdukthaftungsRL 85/374/EWG

    ▶ 1. Für die Produkthaftung ist entscheidend, ob das Produkt ein nicht zu erwartendes Sicherheitsdefizit aufweist. Ist in einem Beatmungsgerät, das über lange Zeit jede Nacht für viele Stunden verwendet werden soll, ein Material [hier: Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan] enthalten, das sich zersetzen und in die Lunge geraten und/oder Chemikalien freisetzen kann, wodurch jeweils Gesundheitsschädigungen eintreten können, genügt das Gerät nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Anwenders. Damit weist der Kl einen Produktfehler iSd § 5 PHG (im Zeitpunkt des Inverkehrbringens gem § 6 PHG) nach.

  • It no more rains in California...

     ... und warum der Kapitalmarkt besser jetzt schon darauf reagieren sollte: Die Frage ist nämlich längst nicht mehr, ob, sondern nur noch, wann die Wertvernichtung durch die Klimakatastrophe eintritt. Niemand darf mehr so wie bisher mit dem „ewigen“ Erhalt von Substanzwerten rechnen. Schon gar nicht die Finanzindustrie.

  • Sollte die Erde Rechte haben?

    Was wäre anders, wenn die Erde selbst Rechte hätte, die sie gegen jene geltend machen könnte, die ihre Oberfläche verschmutzen, ihre Atmosphäre vergiften, ihre Wälder abholzen und ihre Ozeane leerfischen?

    Bisher versuchen Umweltgruppen und Bürgerinitiativen diese offenkundigen Missstände gerichtlich geltend zu machen, aber sie versuchen es im Namen von Menschen oder Menschengruppen, deren Lebensräume bedroht, deren Eigentum geschädigt oder deren Gesundheit beeinträchtigt ist. Alles Recht geht so vom Menschen aus und fällt auf ihn zurück.

    Wer weiter denkt, wie zuletzt die erfolgreiche Klage vor dem Deutschen Bundesverfassungsgericht, bezieht auch künftige Generationen mit ein.

  • Hauskredit vorzeitig zurückgezahlt – bekommt Frau P***** auch die Gebühr zurück?

    Unsere KlientinP*****hat2021 ihren Hauskredit, der noch bis 2036 gelaufen wäre, vorzeitig zurückzahlen können. Der Kredit sah aucheine Bearbeitungsgebühr iHv 2,5% vor, die gleich zu Anfang von der Bank abgezogen und einbehalten wurde (EUR 13.500). Weilnun aberder Kredit keine vollen 20 Jahre gelaufen ist, sondern nur 5 (also nur ¼ der vertraglichen Laufzeit), fordern wir ¾ dieser (und aller anderen) Gebühren von der Bank zurück. Dennganz gleich, was im Kreditvertrag stehen mag,gibtArt. 16 Abs. 1 derEuropäischenVerbraucherkreditrichtlinie 2008/48Konsumentendas Recht, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlenund eine anteilige Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits zu erhalten (vgl.UrteildesEuGH 11.9.2019, C-383/18 [Lexitor] Rz 22).

  • Ein Phishingversuch von unerwarteter Seite?

    Kundendaten sind für FinTech-Firmen bares Geld. [1] Viele Kunden von Kreditkartenunternehmen [2] bekamen kürzlich ein Schreiben mit dem Hinweis auf – nicht näher ausgeführte – „regulatorische Vorgaben“, verbunden mit einer engen Frist, um einen Fragebogen auszufüllen. Schickt man den ausgefüllten Fragebogen nicht rechtzeitig ab, folgt die Drohung mit einer Kartensperre (Beendigung der Geschäftsbeziehung). In diesem Fragebogen werden jedoch sehr intime Fragen per *Pflichtfeld abgefragt, [3] die man als vorsichtiger Kunde nicht oder nur dann rausrücken würde, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ist es auch. Oder ist es? Wir haben uns das einmal genauer angesehen:

  • Kann ich ein ausländisches Unternehmen im Inland auf Schadenersatz klagen?

    Wir hatten es zuerst in Österreich von den Gerichten klären lassen; dem hat sich schließlich auch der EuGH angeschlossen.

    Jetzt hat auch der BGH ein Machtwort für Deutschland gesprochen : Ein Fluggast kann eine französische Airline im Inland auf Schadensersatz klagen(Urteil vom 16. März 2021 Az. X ZR 9/20)!

    Dafür ist nicht erheblich, ob das Ticket - wie heute üblich - im Internet ausgestellt und auch die Buchungsbestätigung keineswegs im Inland vorgenommen wurde. Denn die internationale Zuständigkeit inländischer Gerichte besteht nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 5 Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO, auch "Brüssel Ia-VO"). Dabei kommt es auf den äußeren Eindruck an. Wesentlich hierfür seien das Impressum, die Endung ".de", die Eigenbezeichung als "Air France in Deutschland" sowie der Hinweis auf dem elektronischen Ticket, welches dem klagenden Fluggast zunächst ausgestellt wurde.

  • Spam, oida

    Das Telekommunikationsgesetz soll novelliert werden. Dort steht auch drin, dass unerbetene Nachrichten - vulgo Spam - verboten sind. Aber was sind die Konsequenzen, wenn Spammer dieses Verbot millionenfach übertreten? Meine Stellungnahme an die Parlamentsdirektion:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

  • Das Gesetz wurde nur neun Jahre alt

    Erschrocken stellen Sie fest, dass von Ihrem Konto, oder Ihrer Kreditkarte, namhafte Beträge abgebucht wurden - Sie haben keine Ahnung, wer oder was diesen Zahlungsvorgang ausgelöst hat, nur eines wissen Sie genau: Sie waren es nicht! Sofortige Rückfrage bei Ihrer Bank ergibt, dass nur noch der letzte kriminelle Angriff auf Ihr Konto, der von gerade eben, in letzter Minute gestoppt werden konnte; der Rest scheint verloren. Die Bank schickt Sie zur polizeilichen Anzeigenerstatung, dort erfahren Sie aber, die ausländische Hackergruppe sei schon bekannt - und es gebe kaum Hoffnung auf Wiedererlangung Ihres Geldes. Was tun? 

  • Zum aktuellen Stand unserer Verfahren in Sachen Smart Meter:

    März 2022

    Nun hat auch der Oberste Gerichtshof entschieden (9 Ob 82/21f vom 27. Januar, zugestellt am 25. März 2022):

    Ohne nähere Überprüfung schließt sich der OGH der mit untenstehendem Entscheid implizit ausgedrückten Rechtsmeinung des VfGH an, in die beiden Grundrechte auf Privatsphäre sowie Datenschutz werde mit der Installation von Smart Metern nicht eingegriffen. Daraus folgert er, die Frage, ob es in der Opt-Out-Konfiguration überhaupt zu einer Datenspeicherung komme, stelle sich nicht (Rz 10). Alleine der Umstand, dass die Einführung der Smart Meter zufolge der Kritik des Rechnungshofs unwirtschaftlich sei, vermöchte einen Eingriff in Art 8 EMRK nicht zu begründen (Rz 11). 

    Ein weiterer innerstaatlicher Rechtszug gegen diese Entscheidung besteht natürlich nicht mehr.

  • FAQ zum Bankenskandal Commerzialbank

    • Können nicht nur Sparer, sondern auch Genossenschafter geschädigt sein?  
      Ja. Der Zusammenbruch der Bank hat auch deren Haupteigentümer, die "Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft Schattendorf-Zemendorf-Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach-Draßburg- Baumgarten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung", mit sich in die Insolvenz gerissen. So wie damals, beim Zusammenbruch der Konsumgenossenschaften, droht auch den rund 3.000 Mitgliedern wieder eine Nachforderung des Masseverwalters. Nur bei Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung ihrer Mitglieder haftet jeder Genossenschafter für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft solidarisch mit seinem ganzen Vermögen. Im zweiten Falle nur bis zu einem bestimmten, im Voraus festgesetzten Betrage. Bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung regelt die Satzung, bis zu welchem bestimmten, im Voraus festgesetzten Betrag die Mitglieder haften (§ 2 Abs 1f GenG).
    • Darf man Drohnen abschießen?

      Schauen wir uns das aufsehenerregende Drohnenabschussurteil[1] aus Deutschland etwas näher an:

    • Expedition auf den Mount Everest und andere Pauschalreisen: Was tun, wenn etwas schiefläuft?

      Ein Kunde bucht eine Expedition auf den Mount Everest um € 51.000, und als er schon auf 6.400m Seehöhe ist, macht plötzlich ein Erdbeben die weitere Besteigung unmöglich. Bekommt er zumindest einen Teil seines Reisepreises zurück? Ja, meinte der OGH, und das noch vor Geltung des neuen Pauschalreisegesetzes.

    • Wir haben eine e-Privacy-RL, eine Cookie-RL und eine DSGVO - wozu brauchen wir da noch eine e-Privacy-VO?

      Insbesondere in letzter Zeit tauchen in den Medien die Begriffe e-Privacy-VO, e-Privacy-RL und Cookie-RL häufiger auf. Was ist das, und wofür soll es gut sein?

    • jö schau, die JÖ Karte und die DSGVO: Wirklich nur ein Club voller Vorteile?

      Neben den Rewe-Handelsketten Billa, Bipa und Merkur nehmen derzeit auch OMV-Tankstellen, Libro, Pagro Diskont, Interio, Bawag PSK, Penny und ADEG als Partner der JÖ-Karte teil.

    • Cookies und DSGVO

      Cookies, zu Deutsch: Kekschen, sind kleine Textdateien. Sie werden von den einzelnen Websites, die man besucht hat, im Browser des Rechners abgelegt. Cookies speichern Informationen wie z. B. die bevorzugte Sprache oder andere persönliche Seiteneinstellungen, aber auch, für welche Produkte man sich interessiert hat, wenn man eine Online-Shop besucht.

    • Sammelklagen bei der DSGVO?

      Der Schutz personenbezogener Daten ist rechtsdogmatisch als ein höchstpersönliches Recht zu klassifizieren. Das heißt, dass dieses Recht so eng mit einer Person verbunden ist, dass es ein unveräußerliches Recht darstellt und somit nur vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann.

    • Unentgeltliche Auskunft über alte Kontodaten

      Die DSGVO war und ist heiß umstritten und wird auch von vielen Betroffenen zum Teil nicht gebilligt, weil viele der Meinung waren, die Welt der Daten sei für eine Regulierung zu unüberschaubar.

    • Herr Nobile darf sich seinen Anwalt aussuchen

      Fünf Gründe für das Recht auf freie Anwaltswahl [1] [2]

      Herr Nobile hatte einen Vertrag mit der DAS über eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

      In dem Vertrag stand, der Versicherte muss der DAS unverzüglich jeden Rechtsfall melden, sonst ist sie von ihrer Leistungspflicht befreit. Das hat Herr Nobile aber nicht gemacht, sondern ohne Zustimmung der Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt beauftragt:

    • Was ist PSD2 (Payment Services Directive 2)?

      Nein, hierbei handelt es sich nicht um das neueste PlayStation Modell, sondern um die neue Zahlungsdienstrichtlinie, mit der Überweisungen bequemer, billiger, sicherer und der europaweite Wettbewerb im Zahlungsverkehr auch mit der Teilnahme von Nichtbanken gefördert werden sollen.

    • Die Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie

      Stellen Sie sich vor, ein Cyberangriff legte z. B. das System der Europäischen Zentralbank lahm; oder des Europäischen Stromverbundsystems, wie es 2012 Gegenstand des Romans Blackout von Mark Elsberg war. Dutzende andere Einrichtungen lassen sich denken. Die Auswirkungen wären verheerend, denn im globalen Zeitalter sind wir in allen Bereichen des Lebens miteinander durch das „World Wide Web“ verbunden.

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