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Vom Kugelhagel zum Kontoschutz: Warum Ihr Geld heute Jesse James überlebt
Wem gehört eigentlich das Geld auf Ihrem Konto? Von der Antwort hängt ab, wem es fehlt, wenn es durch Cybercrime gestohlen wurde, und sie ist einfach: nicht Ihnen, sondern der Bank! Die Bank muss Ihnen den Fehlbetrag sofort wieder gutschreiben. Sagt das ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz). Das war nicht immer so. Lassen wir einmal die raue Gewalt des Wilden Westens auf die Schutzregeln des 21. Jahrhunderts prallen:
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Skizze einer marktbasierten Geschädigtenvertretung
Von Benedikt Wallner[1]
Schuldhaft zugefügte Schäden müssen zumindest ausgeglichen werden. Sonst könnte der Schädiger, indem er etwas Unerlaubtes tut, die Rechtsordnung endgültig zu seinen Gunsten verschieben, was ihre Geltung bedrohen müsste. Für den Ausgleich in Form von Schadenersatz sorgen in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht die staatlichen Behörden, oder bestimmte Persönlichkeiten nach Gutdünken, oder NGOs nach Barmherzigkeit, sondern die unabhängigen Zivilgerichte nach einem geordneten Verfahren. Zu keinem Ausgleich kommt es, wenn dieses Verfahren nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Unionsgesetzgeber geht in seiner Verbandsklagen-Richtlinie[2] davon aus, dass just dies auf „eine große Zahl von Verbrauchern“ zutrifft: Werden sie in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung jeweils durch dieselbe unerlaubte Praktik geschädigt, stehen ihnen bislang keine wirksamen Mittel zur Verfügung, diese unerlaubten Praktiken zu beenden und Abhilfe zu schaffen,[3] daher erschafft er nun mit der RL solche wirksamen Mittel.
Ein 70-jähriger Steirer verlor durch eine gefälschte FinanzOnline-Mitteilung fast 100.000 Euro. Auch Trading-Betrug mit Fernzugriff ist momentan beliebt: Betrüger überreden Senioren, Programme wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihrem Computer oder Handy zu installieren, indem sie ihnen vorgaukeln, sie wären von Microsoft beauftragte Sicherheitsleute. Damit erhalten die Täter vollen Zugriff auf das Online-Banking. In Salzburg wurde so kürzlich ein 84-jähriger Pensionist um rund 200.000 Euro gebracht.
Das Erstgericht weist unsere Klage ab: Sei das Auto einmal übergeben, könne man nur mehr Gewährleistung fordern, und die sei nach fünf Jahren verjährt. Das Klagebegehren sei überdies unschlüssig.
Tesla: Aussagen (von Elon Musk), die den US-amerikanischen Markt betreffen, seien nicht maßgeblich für Funktionen, die am österreichischen Markt erhältlich seien.
All dem erteilt das Berufungsgericht jetzt eine Absage und gibt unserer Berufung vollinhaltlich statt: Klage nicht unschlüssig, Anspruch korrekt.
Jetzt muss neu verhandelt werden; es bleibt spannend.
Die automatische Distanzregelung „ACC“ umfasst beim gegenständlichen „ID. Modell“, in Verbindung mit dem Navigationssystem, eine solche Tempomatfunktion, die die Fahrgeschwindigkeit automatisch an geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Straßenverläufe anpasst. Die beschriebene Funktion vermag das aber im Klagsfahrzeug nicht. Sie ist also mangelhaft. Das Fahrzeug erkennt nicht nur tatsächlich ausgeschilderte Tempolimits, sondern ändert das eingestellte Tempo auch an Stellen ohne jegliche Tempolimit-Beschilderung. Es kommt dabei zu unvorhergesehenen, plötzlichen und massiven Geschwindigkeitsänderungen, die keine Grundlage im tatsächlichen Straßenverlauf oder aktuellen Verkehrsgeschehen haben.
Weiterlesen: Tempomatfunktion "ACC" fehlerhaft: VW-Händler verweigert Gewährleistung, wir klagen.
Die Bank behauptet gegen unsere Mandantin eine Forderung, die in Wahrheit nicht besteht.
Wir laden die Bank ein, ihren Anspruch – wenn sie meint einen zu haben – vor die ordentlichen Gerichte zu bringen. Dazu ist sie nicht willens oder nicht in der Lage.
Es gibt also keinen gerichtlichen Exekutionstitel. Stattdessen schreibt jetzt ein Inkassounternehmen frech dem Dienstgeber unserer Mandantin, er möge von ihrem monatlichen Lohn so viel so lange einbehalten, bis die Forderung der Bank getilgt ist.
Solche Schreiben sind rechtlich unwirksam und zudem standeswidrig.
§ 1, 5 f, 14 PHG; § 228 ZPO; § 1325 ABGB; Art 4, 9 ProdukthaftungsRL 85/374/EWG
▶ 1. Für die Produkthaftung ist entscheidend, ob das Produkt ein nicht zu erwartendes Sicherheitsdefizit aufweist. Ist in einem Beatmungsgerät, das über lange Zeit jede Nacht für viele Stunden verwendet werden soll, ein Material [hier: Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan] enthalten, das sich zersetzen und in die Lunge geraten und/oder Chemikalien freisetzen kann, wodurch jeweils Gesundheitsschädigungen eintreten können, genügt das Gerät nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Anwenders. Damit weist der Kl einen Produktfehler iSd § 5 PHG (im Zeitpunkt des Inverkehrbringens gem § 6 PHG) nach.
Weiterlesen: Rechtsprechung: Produkthaftung für Beatmungsgerät gegen Schlafapnoe
... und warum der Kapitalmarkt besser jetzt schon darauf reagieren sollte: Die Frage ist nämlich längst nicht mehr, ob, sondern nur noch, wann die Wertvernichtung durch die Klimakatastrophe eintritt. Niemand darf mehr so wie bisher mit dem „ewigen“ Erhalt von Substanzwerten rechnen. Schon gar nicht die Finanzindustrie.
Was wäre anders, wenn die Erde selbst Rechte hätte, die sie gegen jene geltend machen könnte, die ihre Oberfläche verschmutzen, ihre Atmosphäre vergiften, ihre Wälder abholzen und ihre Ozeane leerfischen?
Bisher versuchen Umweltgruppen und Bürgerinitiativen diese offenkundigen Missstände gerichtlich geltend zu machen, aber sie versuchen es im Namen von Menschen oder Menschengruppen, deren Lebensräume bedroht, deren Eigentum geschädigt oder deren Gesundheit beeinträchtigt ist. Alles Recht geht so vom Menschen aus und fällt auf ihn zurück.
Wer weiter denkt, wie zuletzt die erfolgreiche Klage vor dem Deutschen Bundesverfassungsgericht, bezieht auch künftige Generationen mit ein.
Unsere Klientin P***** hat 2021 ihren Hauskredit, der noch bis 2036 gelaufen wäre, vorzeitig zurückzahlen können. Der Kredit sah auch eine Bearbeitungsgebühr iHv 2,5% vor, die gleich zu Anfang von der Bank abgezogen und einbehalten wurde (EUR 13.500). Weil nun aber der Kredit keine vollen 20 Jahre gelaufen ist, sondern nur 5 (also nur ¼ der vertraglichen Laufzeit), fordern wir ¾ dieser (und aller anderen) Gebühren von der Bank zurück. Denn ganz gleich, was im Kreditvertrag stehen mag, gibt Art. 16 Abs. 1 der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48 Konsumenten das Recht, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen und eine anteilige Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits zu erhalten (vgl. Urteil des EuGH 11.9.2019, C-383/18 [Lexitor] Rz 22).
Weiterlesen: Hauskredit vorzeitig zurückgezahlt – bekommt Frau P***** auch die Gebühr zurück?