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So kommen Sie zu Ihrem Recht …
Vom Kugelhagel zum Kontoschutz: Warum Ihr Geld heute Jesse James überlebt
Wem gehört eigentlich das Geld auf Ihrem Konto? Von der Antwort hängt ab, wem es fehlt, wenn es durch Cybercrime gestohlen wurde, und sie ist einfach: nicht Ihnen, sondern der Bank! Die Bank muss Ihnen den Fehlbetrag sofort wieder gutschreiben. Sagt das ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz). Das war nicht immer so. Lassen wir einmal die raue Gewalt des Wilden Westens auf die Schutzregeln des 21. Jahrhunderts prallen:
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Skizze einer marktbasierten Geschädigtenvertretung
Von Benedikt Wallner[1]
Schuldhaft zugefügte Schäden müssen zumindest ausgeglichen werden. Sonst könnte der Schädiger, indem er etwas Unerlaubtes tut, die Rechtsordnung endgültig zu seinen Gunsten verschieben, was ihre Geltung bedrohen müsste. Für den Ausgleich in Form von Schadenersatz sorgen in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht die staatlichen Behörden, oder bestimmte Persönlichkeiten nach Gutdünken, oder NGOs nach Barmherzigkeit, sondern die unabhängigen Zivilgerichte nach einem geordneten Verfahren. Zu keinem Ausgleich kommt es, wenn dieses Verfahren nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Unionsgesetzgeber geht in seiner Verbandsklagen-Richtlinie[2] davon aus, dass just dies auf „eine große Zahl von Verbrauchern“ zutrifft: Werden sie in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung jeweils durch dieselbe unerlaubte Praktik geschädigt, stehen ihnen bislang keine wirksamen Mittel zur Verfügung, diese unerlaubten Praktiken zu beenden und Abhilfe zu schaffen,[3] daher erschafft er nun mit der RL solche wirksamen Mittel.
Ein 70-jähriger Steirer verlor durch eine gefälschte FinanzOnline-Mitteilung fast 100.000 Euro. Auch Trading-Betrug mit Fernzugriff ist momentan beliebt: Betrüger überreden Senioren, Programme wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihrem Computer oder Handy zu installieren, indem sie ihnen vorgaukeln, sie wären von Microsoft beauftragte Sicherheitsleute. Damit erhalten die Täter vollen Zugriff auf das Online-Banking. In Salzburg wurde so kürzlich ein 84-jähriger Pensionist um rund 200.000 Euro gebracht.
Der ORF brachte kürzlich einen Beitrag über das - heimliche - "Scoring": Von speziellen Unternehmen werde unsere Bonität laufend bewertet - und kaum jemand wisse davon. Neben dem KSV 1870 sei es vor allem die Bonitätskanzlei „CRIF“, die so genannte Kreditwürdigkeits-Scores für Privatpersonen vergibt.
Aber nach unserer Rechtsmeinung - die auch die Datenschutzbehörde vertritt - erlaubt der EuGH das sog. „Scoring“ nur mehr im Einzelfall.
Weiterlesen: "Scoring" - wie unsere Bonität heimlich bewertet wird
Eine Garantie ist das strengste Versprechen, das man abgeben kann: Das – zwingend schriftlich abzugebende – Garantieversprechen wirkt abstrakt und unbedingt. Es ist also unabhängig vom Schicksal des Sachverhalts, der garantiert wird. Bei der nicht ganz so strengen Bürgschaft hingegen muss man immer auch auf das Grundgeschäft schauen, zB, ob eh schon bezahlt wurde, ob es Mängel gibt etc.
- Häufig enthalten Sicherheiten auch sogenannte Erstreckungsklauseln, dh Sie sollen nicht nur für einen bestimmten Betrag, sondern darüber hinaus auch noch für unbestimmte, zukünftige Beträge haften. Das ist bei Verbrauchern ebenso unzulässig wie eine
- außergerichtliche Lohnpfändung durch die Bank, solange es noch keinen Titel (Urteil) gibt. Die Bank kann Ihnen also nicht damit drohen, dass sie sich an Ihren Dienstgeber wendet und dort Ihr Gehalt pfändet, sondern sie muss sich erst ein Urteil gegen Sie verschaffen.
Weiterlesen: Was bei Kreditsicherheiten noch zu beachten ist
1 Ob 257/01b:
Der OGH hat klargestellt, dass man auch ohne Reisewarnung kostenlos von Reisen zurücktreten kann, wenn durch seriöse Medienberichte eine Gefahr gesehen wird, die über das normale Lebensrisiko hinausgeht und bei der ein Verbraucher die Reise nicht antreten würde.
Weiterlesen: COVID19 - Reiserücktritt auch ohne Reisewarnung
Die derzeitige Corona-Pandemie sorgt auch bei Geschäftsraum-Mietern für Kopfzerbrechen, da vielen unklar ist, ob der Mietzins und die Betriebskosten auch während dieser Krise weiterhin gezahlt werden müssen.
Zahlreichen Medienberichten[1] ist nämlich zu entnehmen, dass Unternehmen vorerst keinen Mietzins zu zahlen hätten. Viele Vermieter fragen sich deshalb, ob sie tatsächlich noch Miete zahlen müssen. Auch Justizministerin Alma Zadic hat laut Wirtschaftskammer Wien im Parlament bestätigt, dass „UnternehmerInnen, die ihre Geschäftsräume nicht nutzen können, laut ABGB eine Mietzinsminderung je nach Grad der Einschränkung zu [steht]”.
Weiterlesen: Mietzins und Betriebskosten auch während der Krise?
Auf vielfachen Wunsch sollen wir uns nach über 30 Jahren Erfahrung zum Thema Rechtsschutzversicherung äußern. Wir wollen dabei mit einigen Missverständnissen aufräumen, die sich im Publikum leider noch häufig finden, und ein paar Punkte nennen, worauf Sie unbedingt achten müssen.
Hier haben wir jüngst beschrieben was zu tun ist, wenn bei Pauschalreisen etwas schiefläuft. Prompt geht daraufhin Thomas Cook bankrott, um praktisch vorzuführen, was Betroffene so betroffen macht.