Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung

Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.

Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.

Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!

Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.


Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.

Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.

Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …

Im Februar 2017 tauchten Meldungen auf, wonach deutsche Besitzer der vom Diesel-Skandal betroffenen Autos Probleme bei der Hauptuntersuchung (vulgo Pickerl) bekommen könnten, wenn sie ihr Fahrzeug nicht im Rahmen der vom KBA angeordneten Rückrufaktion nachrüsten lassen. Indessen hatten viele Fahrzeugbesitzer ihre Gründe dafür, das nicht zu tun:

  • Sie hegen den Verdacht, diese „Verbesserung“ erfolge nicht ceteris paribus, sondern verändere die anderen relevanten technischen Daten des Fahrzeugs wie Verbrauch, Motorleistung, Beschleunigungsvermögen, Fahrbarkeit und v.a. Lebensdauer des Motors.
  • Binnen Jahresfrist ab Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 konnte der Motorhersteller nicht für alle Modelle Verbesserung anbieten; ganz so einfach scheint der Mangel also nicht verbesserbar.
  • Wenngleich die Verbesserung vom gewährleistungspflichtigen Händler abgeschlossen bzw. durchgeführt wird, so ist er dabei doch auf die wesentliche Vorarbeit des Motorenherstellers angewiesen, dessen er sich insofern als Erfüllungsgehilfe bedienen muss. In den Motorenhersteller aber hat der Käufer iZm dem Abgasskandal jegliches Vertrauen verloren.