Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Im Februar 2017 tauchten Meldungen auf, wonach deutsche Besitzer der vom Diesel-Skandal betroffenen Autos Probleme bei der Hauptuntersuchung (vulgo Pickerl) bekommen könnten, wenn sie ihr Fahrzeug nicht im Rahmen der vom KBA angeordneten Rückrufaktion nachrüsten lassen. Indessen hatten viele Fahrzeugbesitzer ihre Gründe dafür, das nicht zu tun:

  • Sie hegen den Verdacht, diese „Verbesserung“ erfolge nicht ceteris paribus, sondern verändere die anderen relevanten technischen Daten des Fahrzeugs wie Verbrauch, Motorleistung, Beschleunigungsvermögen, Fahrbarkeit und v.a. Lebensdauer des Motors.
  • Binnen Jahresfrist ab Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 konnte der Motorhersteller nicht für alle Modelle Verbesserung anbieten; ganz so einfach scheint der Mangel also nicht verbesserbar.
  • Wenngleich die Verbesserung vom gewährleistungspflichtigen Händler abgeschlossen bzw. durchgeführt wird, so ist er dabei doch auf die wesentliche Vorarbeit des Motorenherstellers angewiesen, dessen er sich insofern als Erfüllungsgehilfe bedienen muss. In den Motorenhersteller aber hat der Käufer iZm dem Abgasskandal jegliches Vertrauen verloren.