Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Medienberichten[1] zufolge hat Porsche Selbstanzeige beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstattet: Offenbar waren für Abgastests zu geringe Luftwiderstandswerte angegeben worden (die zur korrekten Berechnung des Spritverbrauches notwendig sind). Konkret soll dabei das Sportwagen Modell 911 der Baujahre 2016 und 2017 betroffen sein. Das Modell aus dem Jahr 2018 ist anscheinend nicht betroffen.

Ein unerwarteter Mehrverbrauch kann die einzelnen Käufer teuer zu stehen kommen. Wie hoch die Abweichungen bei diesem Modell tatsächlich sind und inwiefern Käufer davon betroffen sind, wird sich allerdings erst herausstellen. Wird nun aber in weitere Folge durch das Kraftfahrt-Bundesamt ein deutlich höherer Verbrauch als angegeben festgestellt, weist das Fahrzeug einen Mangel auf. Kann dieser Mangel nicht behoben werden, können die Käufer Gewährleistungs-, Irrtums- und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen, von der Minderung des Kaufpreises bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.

 Jedenfalls sollten betroffene Porsche-Fahrer aber keine Zeit verlieren und möglichst schnell ihre Ansprüche anmelden. Denn ab Übergabe des Fahrzeuges hat man grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistungsfrist sowie eine dreijährige Frist für die Geltendmachung des Irrtums gegenüber dem Autohändler. Gegenüber dem Hersteller Porsche selbst bestehen Schadenersatzansprüche. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt drei Jahre, aber gerechnet erst ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

[1] https://derstandard.at/2000097365854/Porsche-erstattet-Selbstanzeige-wegen-Verbrauchswerten-beim-911; http://www.spiegel.de/forum/auto/porsche-911-vw-erstattet-selbstanzeige-wegen-zu-hoher-verbrauchswerte-thread-859062-1.html.