Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung

Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.

Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.

Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!

Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.


Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.

Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.

Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …

Medienberichten[1] zufolge hat Porsche Selbstanzeige beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstattet: Offenbar waren für Abgastests zu geringe Luftwiderstandswerte angegeben worden (die zur korrekten Berechnung des Spritverbrauches notwendig sind). Konkret soll dabei das Sportwagen Modell 911 der Baujahre 2016 und 2017 betroffen sein. Das Modell aus dem Jahr 2018 ist anscheinend nicht betroffen.

Ein unerwarteter Mehrverbrauch kann die einzelnen Käufer teuer zu stehen kommen. Wie hoch die Abweichungen bei diesem Modell tatsächlich sind und inwiefern Käufer davon betroffen sind, wird sich allerdings erst herausstellen. Wird nun aber in weitere Folge durch das Kraftfahrt-Bundesamt ein deutlich höherer Verbrauch als angegeben festgestellt, weist das Fahrzeug einen Mangel auf. Kann dieser Mangel nicht behoben werden, können die Käufer Gewährleistungs-, Irrtums- und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen, von der Minderung des Kaufpreises bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.

 Jedenfalls sollten betroffene Porsche-Fahrer aber keine Zeit verlieren und möglichst schnell ihre Ansprüche anmelden. Denn ab Übergabe des Fahrzeuges hat man grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistungsfrist sowie eine dreijährige Frist für die Geltendmachung des Irrtums gegenüber dem Autohändler. Gegenüber dem Hersteller Porsche selbst bestehen Schadenersatzansprüche. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt drei Jahre, aber gerechnet erst ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

[1] https://derstandard.at/2000097365854/Porsche-erstattet-Selbstanzeige-wegen-Verbrauchswerten-beim-911; http://www.spiegel.de/forum/auto/porsche-911-vw-erstattet-selbstanzeige-wegen-zu-hoher-verbrauchswerte-thread-859062-1.html.