EuGH erklärt Abschalteinrichtung für unzulässig, die nicht im realen Strassenverkehr wirkt, sondern nur beim Zulassungsverfahren, wo sie systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen.
Achtung, Verjährung! Sie haben nicht endlos Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen, und die Frist ist kürzer, als Sie denken. Im Einzelnen sind die Verjährungsfristen unterschiedlich. Es ist auch in Österreich nicht so wie in Deutschland. Wer es genau wissen will, nützt unser Formular …