Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung

Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.

Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.

Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!

Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.


Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.

Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.

Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …

Die Äußerung des VW Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess in der Fernsehsendung Lanz („Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“) hat inzwischen Einzug in den Gerichtssaal gehalten:

Wie die Medien[1] berichten, wirft das Landgericht Oldenburg der Volkswagen AG Prozessbetrug vor.

In dem Verfahren hat der Kläger vorgetragen, dass die Mitarbeiter der Volkswagen AG von der unzulässigen Abschalteinrichtungen gewusst und dennoch mit Täuschungsabsicht die Typengenehmigung beantragt haben. VW hat diese Behauptung des Klägers bestritten.

Das deutsche Gericht sieht in diesem Bestreiten eine Verletzung der Wahrheitspflicht nach der Zivilprozessordnung und nimmt dabei Bezug auf die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden Diess in der Fernsehsendung Lanz. VW hätte im Prozess vielmehr wahrheitsgemäße Angaben zu den Manipulationen machen müssen, denn dazu ist eine Partei im Zivilprozess verpflichtet. Tut sie dies nicht, sind solche Handlungen als Prozessbetrug zu werten.

Die Volkswagen AG verliert damit nicht nur ihre Glaubwürdigkeit, sondern es droht ihren Verantwortlichen auch noch ein Verfahren wegen Prozessbetrugs.

Für die Geschädigten hat dies große Bedeutung. Die Volkswagen AG wird sich in den Verfahren künftig genauer überlegen, was vorgebracht wird oder nicht. Die bisherige Taktik, die Tatsachen nicht offenzulegen und auf laufende Ermittlungen zu verweisen, wird nicht mehr so einfach funktionieren.


[1] https://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/nach-diess-gestaendnis-neue-eskalation-im-diesel-drama-landgericht-wirft-vw-prozessbetrug-vor_id_10964761.html