Heute haben wir eine förmliche Anfrage an das Verkehrsministerium gerichtet. Grund ist ein Brief des deutschen KBA vom 20.07.2017 an alle deutschen Fahrzeughalter, die noch nicht umgerüstet haben, worin es mit der Stilllegung ihrer Fahrzeuge bis 28.08.2017 droht, falls sie an der angeordneten Umrüstung nicht teilnehmen; diese Außerbetriebsetzung sei zudem gebührenpflichtig.
Es werde daher "dringend empfohlen", an der Rückrufaktion "sehr zeitnah teilzunehmen". Für das KBA haben die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung fraglos "einen technischen Mangel"! Gemäß § 3 Auskunftspflichtgesetz muss uns das Ministerium nun ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen Auskunft erteilen.