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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung
Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.
Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.
Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!
Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.
Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.
Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.
Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …
Manipulationssoftware: Droht eine Stilllegung der Fahrzeuge auch in Österreich?
Heute haben wir eine förmliche Anfrage an das Verkehrsministerium gerichtet. Grund ist ein Brief des deutschen KBA vom 20.07.2017 an alle deutschen Fahrzeughalter, die noch nicht umgerüstet haben, worin es mit der Stilllegung ihrer Fahrzeuge bis 28.08.2017 droht, falls sie an der angeordneten Umrüstung nicht teilnehmen; diese Außerbetriebsetzung sei zudem gebührenpflichtig.
Es werde daher "dringend empfohlen", an der Rückrufaktion "sehr zeitnah teilzunehmen". Für das KBA haben die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung fraglos "einen technischen Mangel"! Gemäß § 3 Auskunftspflichtgesetz muss uns das Ministerium nun ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen Auskunft erteilen.