Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung

Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.

Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.

Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!

Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.


Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.

Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.

Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …

Was 2015 als Dieselskandal des VW-Konzerns begonnen hatte und auf den (immerhin 11 Mio mal verbauten) EA189 Motor beschränkt schien, wächst sich zum größten Industrieskandal der Geschichte aus, der längst auch andere Marken betrifft, und nicht nur Dieselfahrzeuge.

Mal sind es Verbrauchswerte, die nicht stimmen, dann wieder neue Softwaremanipulationen, selbst lange nach Aufdecken der verpönten Abschaltvorrichtung. Jüngere Untersuchungen zeigen, dass der Ausstoß von Schadstoffen mit strengeren Umweltauflagen nicht sinkt, sondern sogar steigt!

Verbindliche Grenzwerte werden nur am Papier eingehalten, die Käufer werden planmäßig getäuscht. In unseren Verfahren, aber auch in Prozessen von Kollegen in Deutschland und der Schweiz, mit denen wir uns austauschen, zeigen sich die Gerichte zunehmend einsichtig und gewähren den Käufern solcher Autos immer öfter Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz.

Merkwürdigerweise gibt es, nach bald vier Jahren seit Aufbruch der Betrugsblase, noch immer kein Urteil eines europäischen Höchstgerichts oder des EuGH, das dann für alle anderen Prozesse richtungsweisend wäre. Längst ist zum Politikum geworden, was offenbar als kleine Schummelei gedacht war. Die Autoindustrie lernt nur sehr langsam und ist zu freiwilligen Abgeltungen - wie in den USA - in Europa nicht bereit. Wir helfen nach.

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage. Für Rechtsschutzversicherte prüfen wir - in diesen Causen kostenlos - die Deckungssituation. Für nicht-Rechtsschutzversicherte  organisieren wir wieder die Prozessfinanzierung.