Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

Prüfen Sie unverbindlich Ihre Ansprüche!

Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung

Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.

Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.

Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!

Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.


Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.

Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.

Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …

Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH müssen Erwerber eines Fahrzeugs einen abschreckenden Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben.

Wieder hat der Generalanwalt beim EuGH, am 2. Juni 2022, eine Grundsatzentscheidung vorbereitet. Wird das demnächst vom EuGH so entschieden, wovon wir ausgehen, haben auch Mercedes-Käufer einen Ersatzanspruch gegen den Hersteller. Der auch nicht etwa durch das Nutzungsentgelt aufgezehrt werden darf. Und das sogar bei – allfälligem – fahrlässigem Handeln. Der BGH hatte noch Vorsatz einer sittenwidrigen Schädigung verlangt, der (Generalanwalt beim ) EuGH erteilt dem eine klare Absage!