Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH müssen Erwerber eines Fahrzeugs einen abschreckenden Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben.
Wieder hat der Generalanwalt beim EuGH, am 2. Juni 2022, eine Grundsatzentscheidung vorbereitet. Wird das demnächst vom EuGH so entschieden, wovon wir ausgehen, haben auch Mercedes-Käufer einen Ersatzanspruch gegen den Hersteller. Der auch nicht etwa durch das Nutzungsentgelt aufgezehrt werden darf. Und das sogar bei – allfälligem – fahrlässigem Handeln. Der BGH hatte noch Vorsatz einer sittenwidrigen Schädigung verlangt, der (Generalanwalt beim ) EuGH erteilt dem eine klare Absage!