Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung

Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.

Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.

Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!

Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.


Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.

Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.

Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …

Ob VW, Audi, Mercedes, BMW, Opel, Fiat oder Porsche, Euro 4, 5 oder 6:

Abgasskandal Verbrauch

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Abgasskandalen sämtlicher Fahrzeugmarken! 

Wir waren eine der ersten Anwaltskanzleien in Österreich, die sich nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Jahr 2015 umfassend mit diesem Thema beschäftigt, es 2016 an Universitäten vorgetragen und 2017 auch wissenschaftlich dazu publiziert hat.

Mittlerweile hat sich der Abgasskandal auf weitere Fahrzeugmarken (Mercedes, Opel, BMW u.a.) ausgeweitet und betrifft längst nicht mehr nur Euro-5-Fahrzeuge: Erst Anfang November 2019 wurde bekannt, dass auch schon bei Euro-4-Fahrzeugen getrickst wurde (die Verjährungsfrist dafür beginnt daher erst jetzt zu laufen). Unter den Tricksereien der Industrie wurde später auch eine aufgedeckt, die zu unrealistischen Verbräuchen bei Benzinern führt und damit steuerrelevant ist. Mit unserer jahrelangen Erfahrung vertreten wir Klienten in allen Belangen des Abgasskandals sämtlicher Fahrzeugmarken.

Für unsere Klienten fordern wir inzwischen die Rückerstattung des gesamten bezahlten Kaufpreises – ohne Abzug eines Benützungsentgeltes – samt 4 % Zinsen jährlich ab dem Tag der Zahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges. Alternativ besteht auch die Möglichkeit ein vergleichbares Neufahrzeug zu verlangen, wenn ein sekundärer Gewährleistungsbehelf (Verbesserung) nicht möglich ist.

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