Informationen für Gläubiger der Sberbank Europe AG
Nicht nur die russische Sberbank, die größte Bank Russlands, selbst ist von den Sanktionen der Europäischen Union betroffen, sondern auch ihre 100 %-Tochter, die Sberbank Europe AG mit Sitz in Österreich und Tochterunternehmen in zehn Ländern (Deutschland, Bosnien und Herzegowina, Österreich, Kroatien, Serbien, Slowenien, Tschechien, Ukraine und Ungarn). Die Fortführung des Geschäftsbetriebs wurde ihr am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung behördlich untersagt. Alleine bei der Online-Tochter "Sberbank Direct" sind 34.800 Privatkunden in Deutschland betroffen.
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OLG Wien: Rechtsschutzdeckung bei Fremdwährungskrediten
Das OLG Wien stellt klar, dass der Rechtsschutzversicherer ARAG SE Deckung für einen Rechtsstreit zu einer Fehlberatung bei Fremdwährungskrediten gewähren muss. Der Spekulationsausschluss in Art 7.1.10. ARB kommt bei der Vermittlung von Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung.
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Dr. Benedikt Wallner
Entre le fort et le faible, c'est la liberté qui opprime et c'est la loi qui libère. (Lacordaire, nicht Rousseau)
Ausbildung und Beruf
- Studien der Philosophie, Politik- und Rechtswissenschaften an den Universitäten Salzburg und Wien 1981-1993
- Seit 1993 eingetragener Rechtsanwalt in Wien
Schwerpunkte
- Rechtsdurchsetzung gegen Banken
- Anlegerrecht
- Kapitalmarktrecht
- Recht der industriellen Folgenbeseitigung
- Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Trend Anwaltsranking – „Österreichs Top-Anwälte“
Wurzeln in Goisern - wo sonst:
"Ich bin in meinem Leben weit herumgekommen und kenne die schönsten Bergthäler der Schweiz und Oberitaliens, auch die Schönheiten bairischer und tiroler Landschaften, nicht minder den Zauber Istriens und die Reize des Jura: ich wüßte aber keine Fußpartie, welche der traumschönen Naturherrlichkeiten dem erholungsbedürftigen Wanderer mehr bieten würde als der schatten- und doch so aussichtsreiche Soolenleitweg von Hallstatt bis Goisern und von hier weiter thalwärts bis Laufen und Ischl. [...] aber bei Leibe: geh' zu Fuß [...]. Nur die Hautevolée und das blasirte protzige Börsenjobberthum von Wien, das sich nach alter Tradition Jahr um Jahr in Ischl zur Sommerfrische einzustellen pflegt, benützt in funkelnden Equipagen und luxuriös bespannten Karossen die Fahrstraße der Thalsohle."
(Arnold Dodel-Port: Konrad Deubler. Tagebücher, Biographie und Briefwechsel des oberösterreichischen Bauernphilosophen, Leipzig 1886, S. 7)
The Lake
Mit freundlicher Erlaubnis von Geoff Tompkinson:
Rechtsprechung: Produkthaftung für Beatmungsgerät gegen Schlafapnoe
§ 1, 5 f, 14 PHG; § 228 ZPO; § 1325 ABGB; Art 4, 9 ProdukthaftungsRL 85/374/EWG
▶ 1. Für die Produkthaftung ist entscheidend, ob das Produkt ein nicht zu erwartendes Sicherheitsdefizit aufweist. Ist in einem Beatmungsgerät, das über lange Zeit jede Nacht für viele Stunden verwendet werden soll, ein Material [hier: Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan] enthalten, das sich zersetzen und in die Lunge geraten und/oder Chemikalien freisetzen kann, wodurch jeweils Gesundheitsschädigungen eintreten können, genügt das Gerät nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Anwenders. Damit weist der Kl einen Produktfehler iSd § 5 PHG (im Zeitpunkt des Inverkehrbringens gem § 6 PHG) nach.
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Schadenersatz bei Datenschutzverstößen: „Wo war mei Schaden?"
Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126)
Zu 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126) hat der OGH den Schadenersatzanspruch eines Stromkunden gegen seinen Netzbetreiber gem Art 82 DSGVO mangels nachgewiesener Kausalität des in der Standardvariante statt der Opt-out-Version konfigurierten Smart Meters verneint. Die Entscheidung wirft im Licht der jüngeren EuGH-Rsp Fragen nach der Effektivität der Haftung bei Datenschutzverstößen auf. Der Beitrag bespricht die Entscheidung kritisch und versucht, dem rudimentären Art 82 DSGVO einen Regelungsgehalt abzuringen, der sicherstellt, dass die Haftung bei Datenschutzverstößen künftig „funktioniert".
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Hot climate – cold cases?
Plädoyer für einen schadenersatzrechtlichen Zugang bei „Klimaklagen“
Schadenersatz- und Umweltprivatrecht: Die Faktenlage ist keineswegs uneindeutig. Dennoch haben die bisherigen Klimaklagen ihre selbstgesteckten Ziele nicht erreicht. Das muss nicht so bleiben, kennt doch die Rechtsordnung seit jeher eine Antwort auf rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten einiger Weniger, das unsubstituierbare Rechtsgüter Aller unumkehrbar schädigt.
Neues zur Amtshaftung: Verfahrenshilfe keine Schadensminderungsobliegenheit
Einen Rechtsstaat zeichnet u. a. aus, dass er jeden aus einer gerichtlichen oder behördlichen Fehlentscheidung resultierenden Schaden am Vermögen oder an der Person ersetzen muss,[1] wenngleich nur in Geld.[2] Wie bei jedem anderen Schädiger muss auch das schädigende Verhalten eines staatlichen Organs schuldhaft, d.h. vorwerfbar gewesen sein. Über das Verschulden entscheidet ausschließlich das Amtshaftungsgericht.[3] Erweist sich die beanstandete Entscheidung „bei pflichtgemäßer Überlegung als völlig überflüssig und willkürlich“, war sie unvertretbar iSd Amtshaftungsrechts.[4] Dann kann man noch darüber streiten, was bei falschen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden überhaupt der Schaden ist.
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Unter Null
BANKEN. Interessante Post von den Geldinstituten flattert in diesen Tagen zu den Kontoinhabern. In einer Art „Countdown“ las man anfangs, für Einlagen über 50.000 Euro würden Negativzinsen fällig. Ein paar Tage später wurde die Grenze dann auf 25.000 gesenkt, und schließlich las man: Negativzinsen ab 0,00 Euro am Konto.
Was die Finanzmarktaufsicht bei Finanzbetrug tun kann
Die Zahl der Betrugsfälle nimmt seit Jahren zu. Wenn es um Konsumentenschutz geht, ist die FMA allerdings zahnlos. Wie auf dem Finanzmarkt Geld verdient wird, ist heutzutage nicht leicht zu durchschauen. Die Aufsicht ist nicht genug, sagt der Rechtsanwalt Benedikt Wallner im Gastkommentar.
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Sticht der Widerrufsjoker auch in Österreich?
- In favor Ferraris
- Quit smoking, Earth!
- Zur Verlängerung der Berufungsfrist in Ausnahmefällen
- Motorradfahrer, Hundehalter, Onlinebanker und die Sorgfalt der beteiligten Kreise
- Dem Interzedentenschutz die Zähne gezogen?
- Schwere Beute
- Musterfeststellungsklage: Fluch oder Segen?
- Von Klägern und Sammlern
- DSGVO – Pressemeldung 15.05.2018
- Help yourself
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