Zur Verlängerung der Berufungsfrist in Ausnahmefällen
In zivilrechtlichen Großverfahren könnte es einmal geschehen, dass Klags- oder Beklagtenseite die erstinstanzliche Entscheidung überprüfen lassen wollen oder müssen.
Dann steht ihnen dafür aber nur eine vierwöchige Berufungsfrist offen.
ecolex-2019-10-866-benedikt-wallner.pdf [ca. 120kB]
Benedikt Wallner, ecolex 2019-10