Das Kapitalmarktrecht hat ja zwei Seiten:
Das Kapitalmarktrecht ist aus unserer Sicht ein Recht der Skandale: AMIS, MEINL, AWD, IMMOFINANZ, Schiffs- und Immobilienfonds, Madoff, CORDIAL, ALPINE, WIENWERT, aber auch Lebensversicherungen, die funktional oft als Sparform dienen, waren und sind unser Metier. Vielen tausend Geschädigten konnten wir bereits zu ihrem Recht verhelfen. 2020 kam noch die Commerzialbank hinzu.
Fälschlich versteht man unter Kapitalmarktrecht oft nur die Seite der Emittenten (samt ihrer Anwälte), also derjenigen, die z. B. langfristige Veranlagungen wie Anleihen, Aktien, Fonds und Zertifikate auf den Markt bringen, um damit Geld einzusammeln.
Aber wer schützt denn nun diejenigen, die ihr Geld hingeben, also die Anleger? Und wie und von wem bekommen sie ihr Geld wieder zurück?
Kaum ein Lebensbereich ist ja dermaßen reguliert wie das Kapitalmarktrecht, aber die Regeln gehören halt auch angewendet. Näheres dazu in Kontrolle ist gut.
Wir kennen die Regeln, z. B. Causa Alpine - Gericht: AK-Sammelklage gegen Bank zulässig.