Das Pariser Klimaabkommen ist zwar ebenso wenig einklagbar wie die Klimaschutzziele der deutschen Bundesregierung. Dennoch gibt es Sanktionen, und das sind weltweite Eigentumsfreiheits- und Schadenersatzklagen gegen die Verursacher.

Die Erde hat sich im Pariser Abkommen vorgenommen, ab dem Jahreswechsel 2020 das Rauchen aufzugeben. Allerdings nicht gleich, sondern erst irgendwann zwischen 2045 und 2060. Bis dahin will sie mal weniger rauchen. (Wie so vielen, gelingt auch ihr das nicht.) Aus der Sicht von Nichtrauchern ist das Rauchen bloß ein schlimmes Laster. Nichts Gutes, nicht einmal Genuss, erkennen sie darin; bloß Abhängigkeit. Künftige Generationen, so es welche geben sollte, werden dem Rauchen der Erde in unseren Tagen so verständnislos gegenüberstehen wie wir Heutigen den Kinofilmen aus den 60er Jahren, in denen alle selbst im Schlafzimmer noch geraucht haben: Muss man nicht. Bringt nichts. (Wenn man von den Profiten für die Tabakindustrie absieht.)

Jedes Rauchen schädigt bekanntlich die Gesundheit, so auch der anthropogene Klimawandel, der zusätzlich noch Billionen an Sachwerten zerstört, Tendenz immer noch steigend. Üblicherweise gebührt sowohl für Gesundheitsschäden als auch für sonstige Beschädigungen Schadenersatz, warum also nicht auch hier?

Das Klima braucht keine Debatte

Doch zuerst eine Offenlegung der Standpunkte: Profis, die sich mit dem Wetter auskennen, sind längst dazu übergegangen mit Klimaleugnern nicht mehr zu diskutieren.[1] Ein netter Zug. Wer also nicht ganz sicher ist, ob die Erderwärmung wirklich vom Rauchen (der Menschen auf) der Erde und nicht vielleicht doch von Sonnenflecken oder so kommt, hier bitte nicht weiterlesen.

Selbst wenn man es so sieht, dass die Gesamtheit der Organismen auf der Erde gewissermaßen in Symbiose einen größeren Organismus bilden, wäre der momentan sterbenskrank. Allerdings hat die kuschelige Gaia-Hypothese, der zufolge die Erde als ein Lebewesen betrachtet werden kann, noch eine hässliche Schwester, die Medea-Hypothese: Ihr zufolge ist (höheres) Leben inhärent selbstzerstörerisch und keineswegs selbsterhaltend. Mehrzelliges Leben löscht sich demnach sehr wahrscheinlich selbst aus.

Daran arbeiten wir gerade: Dystopische Auffassungen wie die des fachfremden Schriftstellers Jonathan Franzen oder, wissenschaftlicher, das verstörende „Geheimpapier“ des britischen Nachhaltigkeitsforschers Jem Bendell halten es für höchst unwahrscheinlich, dass uns in den wenigen verbleibenden Jahren noch der Turnaround glücken wird.[2] Dies obwohl selbst der Fixstern kapitalistischer Berichterstattung, der britische ECONOMIST, seit geraumer Zeit die Meriten eines Lebens nach dem Rohöl erkennt.

Zu der Zeit, da ich dies schreibe, verbrennt gerade Australien und ersäuft gerade Jakarta. Dumm gelaufen, denn die Aussies könnten Starkregen jetzt gut gebrauchen, Jakarta wiederum Trockenheit. Ist aber so – und beides eine Folge der Erderwärmung. Indonesien, der fünftgrößte Emittent von Treibhausgasen und weltgrößte Exporteur von Kraftwerkskohle und Palmöl (für dessen Gewinnung Regenwälder gerodet werden), kümmert sich nicht um die Umwelt, und seine Bevölkerung glaubt unter allen großen Staaten der Welt am wenigsten an den Zusammenhang zwischen menschlicher Aktivität und Klimawandel. Pläne der Politik, darauf zu reagieren, gibt es nicht. Mit Ausnahme des Plans, die ersaufende Hauptstadt bis 2023 auf die Insel Borneo zu verlegen.

Von Australien wiederum erreichen uns derzeit bronzefarbene Handyfotos, die wie eine apokalyptische Melange aus Bruegel und Bosch anmuten. Die Rauchfahne seiner unkontrollierbar gewordenen Feuer hat bereits die Breite Europas erreicht. Die Kohleindustrie, angeblich Unterstützer gleich beider großen Parteien, gilt auch hier als der Bösewicht. Australien habe dennoch unter 57 Ländern den letzten Platz belegt, was ihren Willen zu Klimamaßnahmen anbelangt. (Erster wurde Portugal; in Deutschland, immerhin, ist der Primärenergieverbrauch 2019 gesunken).

Klimaschutz weltweit oder gar nicht?

Wir verstehen offenbar immer noch nicht, was zu tun wäre, um Katastrophen zu vermeiden. Und leicht ist es auch nicht: Würde etwa Indonesien heute beschließen, Portugal vom ersten Platz verdrängen zu wollen, drohte Jakarta nächstes Jahr dennoch wieder eine Überflutung, einfach weil die Effekte recht zäh und langlebig sind. Das liefert Skeptikern, selbst wenn sie keine Klimaleugner sind, gerne das Argument, auf einzelstaatlicher, gar auf individueller Ebene könne „gar nichts“ erreicht werden, solange „China“ (meistens nennen sie China) hemmungslos emittiere. Was wir an Emissionen einsparten, würden andere umso mehr rausblasen. Schließlich gebe es nur eine Atmosphäre, und die sei uns allen gemein.

Eben.

Die Rechtsordnung ist gerade dazu da, hier einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen alle sich vorhersagbar bewegen können: Wenn sichergestellt wäre, dass deine Anstrengungen nicht umsonst sind, weil sich im selben Ausmaß auch alle anderen verpflichten[3] sich anzustrengen, würdest du dich dann anstrengen die Apokalypse abzuwenden? Natürlich würdest du. Seit Jahren gibt es Ansätze eines neuen Gesellschaftsvertrags. Diesen Rahmen zu schaffen haben wir Juristen aber versagt, die letzte Klimakonferenz 2019 brachte gerade mal einen Minimalkonsens.

Der war nicht das Werk der Naturwissenschaftler und nicht das der Diplomaten. Versagt haben bisher die Juristen, denen es nicht gelingen will, einen Vertrag zum allseitigen Vorteil derart mit Anreizen und wechselseitigen Absicherungen zu versehen, dass er auch im Abgang exekutiver Durchsetzungsmechanismen wie staatlicher Justiz und Exekutive, auf die wir bei 195 vertragschließenden Staaten nicht hoffen dürfen, von selbst eingehalten wird.

Zwar gibt es Vorläufer, etwa zur Problematik FCKW: Diese Gase hatten binnen weniger Jahrzehnte die schützende Ozonschicht des Planeten beinahe zerstört. Sie mussten daher blitzartig mittels Vertragswerken abgeschafft werden, und zwar weltweit („China“ hin oder her.) Das geschah auch. Es war nicht einfach, aber FCKW als Treibgas in Spraydosen und Kühlmittel in jedem Kühlschrank und jeder Klimaanlage konnte man ersetzen. Braucht man nicht wirklich. Bringen nichts. Auch der Ausstoß von Schwefeldioxid, vor Jahrzehnten verantwortlich für das Waldsterben, konnte drastisch reduziert werden.

Doch in der Hauptsache sind wir heute noch immer nicht viel weiter als zur Zeit der Perücken, Kniestrümpfe und Gehstöcke eines Jean Jacques Rousseau, der einst mit der Idee des Contrat social die Grundlage moderner Demokratie ersann. Der Klimakollaps ist daher weder ein technisches Problem (es gibt genug Energie und auch die Technologie, sie zu nutzen), noch ein politisches (die Politik macht, was die Leute wollen, und selbst die Sowjetunion konnte nicht mehr bestehen, als die Unterstützung in der Basis wegbrach), noch ein gesellschaftliches (es brauchte keine neue Weltordnung, um London und Los Angeles vom Smog zu befreien). Er ist ein vertragsrechtliches Problem.

Umweltsünder verklagen -aber wie?

Ganz erfolglos sind die Juristen aber nicht. Man hört immer öfter von Klimaklagen, in den Niederlanden, in Österreich und – vor allem – außerhalbdes kontinentaleuropäischen Rechtsraums. Damit sind manchmal „Klagen“ gegen den Staat gemeint, er möge endlich seine klimapolitische Verantwortung wahrnehmen.[4] Ein paar Bauern in Deutschland sind allerdings 2019 gescheitert: Wenn die Regierung Klimaziele verkünde, so ihr Gericht, sei das bloß eine politische Absichtserklärung, die keine subjektiven öffentlichen Rechtegewähre. Solche Rechte auf dem Gerichtsweg einzufordern ist schon auch gut und notwendig, aber letztlich bringt doch erst die gute alte Schadenersatzklage, etwa gegen Konzerne als Verursacher, deren Einsicht, dass Klimasünden teuer kommen. Auch sie.

Als die Industrialisierung begann und London erstmal in Smog hüllte, musste man noch eine rauchende Technologie aus Kohle und Dampf verwenden. Als die Motorisierung begann und Los Angeles in Smog hüllte, musste man noch eine rauchende Technologie aus abgasemittierenden Verbrennungsmotoren verwenden.[5] Der Rauch in London und Los Angeles ist inzwischen weitgehend Geschichte. Das Becken von Los Angeles wurde deswegen weltweit zum Vorreiter für automobile Abgasemissionsgrenzwerte, weil es sonst erstickt wäre. (Im stets windigen Wien brauchten wir das nicht.)

Hätte VW mit seinem defeat device nicht ausgerechnet die sensible CARB und EPA in Kalifornien betrogen, wer weiß, die Schummelei wäre vielleicht nie aufgeflogen. So aber kostet das richtig viel Geld. VW wird das nie wieder machen, kein anderer Hersteller wird das je wieder machen,[6] die Ingenieure und Manager, denen das defeat device eingefallen ist, sind gefeuert und warten auf ihr Strafverfahren. Recht so, finden viele, während Fossile noch immer fossile Brennstoffe und ihre deutsche Industrie verteidigen. In USA setzte es für VW empfindliche Ersatzzahlungen, in Europa arbeiten wir noch dran. Vergessen wir nicht, dass der Abgasskandal acht Jahre älter ist als seine Entdeckung. Jeder, der wollte, konnte schon vor 2015 davon wissen. Irgendwie hat aber Wissen allein nicht gereicht, es musste noch etwas hinzutreten, um die Sache auffliegen zu lassen und abzustellen. Vielleicht die Hartnäckigkeit der kalifornischen Behörden. Vielleicht der Umstand, dass es dort echte Sammelklagen gibt.

Der positive Eintrag von CO2, Methan und Lachgas in die einzige, gemeinsame Atmosphäre stellt eine Verschmutzung dar mit Folgen für Rechtsgüter überall auf der Welt. Das Wort „Verschmutzung“ ist ja eindeutig negativ konnotiert, wir sprechen auch von Immissionen, wenn die Emissionen der Verschmutzer zu uns rüberkommen, und dagegen gibt es natürlich seit jeher was: Jede Rechtsordnung der Welt schützt mich davor und verpflichtet jeden Störer oder Schädiger zu Unterlassung, Wiederherstellung und zum Ersatz des angerichteten Schadens.

Wenn mir jemand meine Wohnung verschmutzt, die ich gerade gepflegt und aufgeräumt hatte, schon weil ich auf sie angewiesen bin, werde ich ziemlich sauer. Umso mehr wird das für einen Landwirt gelten, der von den Erträgnissen seines Habitats, das zerstört zu werden droht oder bereits schwer beeinträchtigt ist, leben muss, und für jede sonstige Person, sei sie physisch oder juristisch,[7] die durch Verschmutzungshandlungen anderer beeinträchtigt ist. Weil die Atmosphäre eben ubiquitär ist, spielt dabei keine Rolle, wo der Verursacher sitzt; verursacht muss er natürlich schon haben, und ich bin es als Gestörter/Geschädigter, der das nachzuweisen hat. Der Schädiger braucht sich nicht etwa freizubeweisen.

Nachweis der Verursachung eines Klimaschadens

So dachte auch ein peruanischer Kleinbauer, bzw. seine kluge Hamburger Anwältin, und klagte die 10.000 km entfernte deutsche RWE, einen großen Erzeuger von Kohlestrom:[8] Er warf RWE vor, laut wissenschaftlichen Studien sei sie zu 0,47% an der Erderwärmung beteiligt, was wiederum dazu führe, dass der Gletschersee, unter dem er wohnt, gefährlich anschwillt und dessen Damm zu brechen droht. Das für RWE zuständige Landgericht Essen sagte erst mal, nice try, aber letztlich scheitere doch der stets vom Kläger zu führende, strenge Nachweis, dass RWE ausgerechnet für jene 0,47% Eintrag verantwortlich ist, die das peruanische Fass eventuell zum Überlaufen bringen, daher wies es die Klage ab.

In dieselbe Richtung gehen ältere rechtswissenschaftliche Überlegungen,[9] die Umweltklagen regelmäßig an der Kausalität scheitern lassen: Ich kann ja nicht jemanden für einen Schaden in Anspruch nehmen, den der gar nicht verursacht hat. Vielmehr brauche ich Gewissheit darüber, dass er ihn verursacht hat. Und jeder Verschmutzer sagt seit jeher: Weis mir doch bitte mal nach, dass gerade meine Emission hier zu deiner Immission dort geführt hat – sind das nicht vielleicht ganz andere Moleküle, die dich beeinträchtigen, hast du sie etwa einzeln untersucht und nachverfolgt? Solche Moleküle in der Atmosphäre bleiben außerdem Jahre, Jahrzehnte und Jahrhunderte wirksam, vielleicht ist ja bereits die englische Kohleindustrie des 19. Jahrhunderts[10] für deine Gletscherschmelze verantwortlich, wer weiß? Oder „China“? Denn selbst wenn ich, sagen wir, gar nichts zur Verschmutzung der Atmosphäre beigetragen hätte, würde dein Gletscher – wie du ja selbst sagst – noch immer abschmelzen, weil doch die anderen … Ja, es ist sogar noch schwerer für dich, mir eine Verursachung nachzuweisen, denn bis zu einem gewissen Grad darf ich ohne weiteres CO2 etc. in die Atmosphäre eintragen, und die hält das aus. Erst wenn insgesamt ein bestimmtes Maß überschritten ist, kommt es überhaupt zu den von dir befürchteten Auswirkungen, aber weis mir doch mal nach, dass ausgerechnet ich es war, der dein Fass zum Überlaufen brachte.

Freilich, wenn das alle sagen könnten, kämen wir zu dem unerwünschten Ergebnis, dass gar kein Verschmutzer verantwortlich wäre. In ihrer Gesamtheit sind sie es aber zweifellos. Und zu keiner Zeit blieb schädigendes Handeln, das verboten ist,[11] ungesühnt. Das Kausalitätsproblem musste daher juristisch gelöst werden und es wurde auch gelöst. So überwinden aktuelle juristische Abhandlungen zu Klimaklagen mittlerweile die Kausalitätshürde.[12] Der wackere Kleinbauer berief also. Und bekam vom Oberlandesgericht Hamm mal insofern recht, als es kein Problem mit der Kausalität sieht: Falls wissenschaftlich hält, was er vorbringt, dass nämlich RWEs Beitrag 0,47% sind, ist RWE eben für diese 0,47% verantwortlich. Eigentlich logisch: Der Klimawandel als globales Phänomen wird von allen Emittenten gleichermaßen (entsprechend ihrem Anteil) verursacht und hat auf der ganzen Welt Auswirkungen.[13]

Wirtschaftspolitik mit Schadensersatzklagen

Wenn er am Ende Recht bekommt, würden sich ganze Industrien und Wirtschaftszweige verändern.[14] Dennoch ist er keineswegs ein Vorreiter, eher ein Nachzügler. In anderen Teilen der Welt, auch in Europa, wird längst eifrig gegen Klimasünder geklagt. Laut einer Studie der London School of Economics wurden Klimaklagen in mindestens 28 Staaten der Welt[15] eingebracht, wenngleich ¾ davon noch immer in den USA. Die meisten Beklagten sind zwar Regierungen, aber zunehmend werden die größten Treibhausgasemittenten – hauptsächlich die Erzeuger von Zement und fossilen Brennstoffen, sog. Carbon Majors – ins Visier genommen. Auch Investoren, Städte und ganze Staaten finden sich unter den Klägern. Man kann auch die Zivilgesellschaft als Kläger hernehmen (citizen suit), ist aber nicht darauf beschränkt: Eine Klage zB macht 30 Rohölerzeuger verantwortlich für die enormen Verluste, die Krabbenfischer in Kalifornien und Oregon als Resultat einer Algenblüte erlitten haben, die sie auf die Erderwärmung zurückführen. Und der Klassiker im Kapitalmarktrecht, die Investorenklage, findet auch seine Fortsetzung: Die Aktionärin Sarah Von Colditz klagt ExxonMobil, weil deren Organe die Investoren in die Irre geführt haben, indem sie die Risken unterschätzten, die der Klimawandel für das Gesellschaftsvermögen darstellt.

Das Pariser Klimaabkommen ist zwar ebenso wenig einklagbar wie die erwähnten Klimaschutzziele der deutschen Bundesregierung; was doppelt bitter ist für diejenigen, die sich an das Papier gehalten haben: Ihnen wird die Nase gedreht von ein paar Hooligans, die meinen, sich an nichts halten zu müssen. Dennoch gibt es Sanktionen, und das sind weltweite Eigentumsfreiheits- und Schadenersatzklagen gegen die Verursacher.

Quelle: Benedikt Wallner, makroskop.eu, 10.01.2020 


Literatur & Anmerkungen

[1] Marcus Wadsak, Doublecheck – das Ö1 Medienmagazin vom 3.1.2020.

[2] Franzen führt ein simples Argument ins Feld: “Call me a pessimist or call me a humanist, but I don’t see human nature fundamentally changing anytime soon. I can run ten thousand scenarios through my model, and in not one of them do I see the two-degree target being met.”

[3] Das Wesen des Vertrags besteht in der Selbstverpflichtung: „Eine der Wurzeln des Rechtes ist der Vertrag: Im Vertrag verpflichtet sich die eine Partei der anderen oder bei zweiseitig verpflichtenden Verträgen jede der beiden Parteien der anderen. Der Kern des Vertrages ist die Selbstverpflichtung, wir können dafür auch sagen die Selbstbestimmung, der selbstbestimmte Entschluss, eine Verpflichtung einzugehen. Daraus schöpft der Vertrag seine Kraft: Weil man sich selbst verpflichtet hat, fühlt man sich verpflichtet, d. h. zur Einhaltung und Erfüllung verbunden“. Gschnitzer, Selbstbestimmung (1959).

[4] Etwas versteckt in seiner aufsehenerregenden Entscheidung C‑723/17 vom 26. Juni 2019 erkennt der EuGH, dass sich auch der einzelne (EU-)Bürger vor Gericht darauf berufen kann, wenn der Unionsgesetzgeber die Mitgliedstaaten durch eine Richtlinie zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet (Rz 34).

[5] An anderen Stellen auf der Welt hat man das später nachgemacht, bis gestern. Das abgasgeplagte Beijing lässt hingegen den Industrialisierungsschritt Verbrennungsmotor lieber aus und setzt auf heimische Elektroautoproduktion.

[6] Unterstellt, dass jene Abschaltvorrichtungen, die jetzt erst, lange nach dem EA-189-Skandal aufgeflogen sind, bereits zuvor konzipiert waren.

[7] Neben Schadenersatz- kommen auch Wettbewerbsansprüche in Betracht (Stichwort „Vorsprung durch Rechtsbruch“ [Wagner aaO]): Jedes Kraftwerksunternehmen, das mit alternativen Mitteln Strom erzeugt, steht zu großen Kohlekraftwerken im Wettbewerbsverhältnis. Nicht jeder Wettbewerb ist unlauter. Aber wenn im Wettbewerb unlautere Methoden angewendet werden, gebühren Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche; in Österreich sogar dem dadurch geschädigten Verbraucher.

[8] Nämlich auf Unterlassung und Wiederherstellung des vorigen Zustands (actio negatoria, Eigentumsfreiheitsklage, bei der kein Verschulden des Störers erforderlich ist). Das ist zwar kein klassischer Schadenersatz, der meist ein Verschulden des Schädigers voraussetzt. Aber auch im Schadenersatzrecht wird primär Naturalrestitution angestrebt, also die Wiederherstellung des unbeschädigten Zustands. Nur wenn der nicht geht, gebührt der Ausgleich in Form des Geldersatzes. Schanda (ecolex 2017/87) erwägt auch eine Gefährdungshaftung (wie im Straßenverkehr) ohne Verschulden für per se gefährliche Anlagen und Sachen.

[9] Burtscher/Spitzer, Haftung für Klimaschäden, ÖJZ 2017/134; Spitzer, Der Klimawandel als juristische Kategorie, in FS Danzl.

[10] Allerdings wird RWE vorgeworfen, für 0,47% des seit 1850 emittierten, anthropogenen CO2 verantwortlich zu sein.

[11] Eingriffe in absolut geschützte Rechtsgüter wie menschliches Leben, körperliche Unversehrtheit (Gesundheit) und auch Eigentum; zusätzlich können sich Verbote natürlich aus diversen einzuhaltenden Grenzwerten ergeben, oder aus den in Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie für die Großindustrien erlassenen oder aus sonstigen, auch für die einzelnen Bürger sowie für die Landwirtschaft geltenden Gesetzen der Einzelstaaten.

[12] Wagner in Kirchengast/Schulev-Steindl/Schnedl (Hrsg.), Klimaschutzrecht zwischen Wunsch und Wirklichkeit (2018),

[13] Suchrow, Strategische Prozessführung, HanLR 3/2019, 260.

[14] Suchrow, aaO

[15] Praktischerweise stellt uns die renommierte London School of Economics ein kompaktes tool zur Verfügung, was die Rechtsordnungen der Welt umweltmäßig so vorschreiben – falls man die nicht alle immer im Kopf hätte.