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Vom "Fonds" blieben nur die leeren Büros
Mit Immobilien- und Schiffsfonds verdienten Vermittler jahrelang hohe Provisionen. Jetzt rollt die Klagswelle - und die Banken zittern. Denn in manchen Fällen ist den Anlegern die Art ihres "Investments" nicht bewusst.
Fehlerhafte Bankberatung: Rekordstrafe in GB
I.
Die britische Finanzaufsicht hat gegen die Großbank Santander eine Rekordstrafe wegen fehlerhafter Beratung von Privatkunden verhängt, wie ORF.at am 26. März 2014 berichtet: „Die britische Tochter des spanischen Geldhauses müsse umgerechnet knapp 15 Millionen Euro zahlen, teilte die Aufsichtsbehörde heute mit. Unter anderem sei Kunden vorgegaukelt worden, dass sich ihr Investment wahrscheinlich im Wert verdoppeln werde. Außerdem sei etwa bei Aktienindizes mit falschen Ständen operiert worden. Zu Gebühren seien teilweise deutlich fehlerhafte Angaben gemacht worden.“
Geldgeber als Gesetzgeber
Der eine Strafrechtsprofessor sagt, das verhängte Strafmaß sei viel zu hoch, weil es zu keiner wirklichen Manipulation an Rechtsakten gekommen ist, der andere, weil bereits die Strafdrohung im Gesetz viel zu hoch sei (jeder nach seinem Geschmack). Der eine „hat seine Rechtsmeinung … der Strasser-Verteidigung auch in einem Gutachten zur Verfügung gestellt“, wie es etwas verschämt heißt,[1] der andere äußert sich augenscheinlich gratis. Das wirft interessante Fragen auf.
Financial Design – Auf der Suche nach der finanziellen Gestalt
Benedikt Wallner [1]
Auf einem idealen Markt könnte die Kundschaft ihre Bedürfnisse bereits durch die Kaufentscheidung hinreichend artikulieren: Ist ein Produkt untauglich, merkt man das sofort. Idealerweise lernt man so aus dem ersten Fehlkauf und meidet künftig das Produkt – oder gleich die gesamte Marke. Das Produkt sollte sich auf diese Weise von selbst verbessern oder vom Markt verschwinden. Aber der ideale Markt ist ein Mythos. [2]
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Die Feinde Galileis und die Freunde der Industrie
I.
Die quadratisch-harmlose Sicht auf die Naturwissenschaft ihres Chefs vom Dienst gereicht der Zeitung nicht zum Ruhme.[1] Nirgendwo tritt das Dilemma der Halbbildung[2] in grelleres Licht als bei der Preisung der naturwissenschaftlichen Weltsicht:
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Sammelklage: Alpine-Anleger nehmen Banken in Pflicht
WIEN. Die Alpine-Pleite hat für Österreichs Großbanken ein juristisches Nachspiel. Immer mehr Anleger, die Anleihen des Bauriesen gezeichnet und damit Geld verloren haben, ziehen gegen die Finanzinstitute vor Gericht.
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Bananenkrümmungsrepublik
EU-Wahlen sind. Wenn drei Viertel unserer Gesetze aus Straßburg kommen, könnte man ausrechnen, dass die Wahl zum EU-Parlament gewichtigere Auswirkungen auf uns hat als die zum heimischen. (Freilich meinen manche Leute noch immer, wir würden in Österreich eine Regierung wählen, und nicht das Parlament.) Zwar macht das EU-Parlament nicht alle EU-Gesetze allein. Aber warum eigentlich nicht?
Alpine-Generalvergleich ist durch
Holding. Nach der Alpine Bau wurde der Vergleich mit den Banken auch bei der Holding abgenickt. An ihr „hängen“ die Anleihen Tausender Anleger. Nun geht es um Klagen gegen FCC.
Eugen Antoinette
Dass sich EUgen FrEUnd beim Arbeitereinkommen verschätzt hat, sei angeblich nicht schlimm. Zahlen seien Schall und Rauch, und er solle ja schließlich nicht Direktor beim Statistikamt werden. Aber dass er sich ausgerechnet in diese Richtung verschätzt hat, verleiht ihm die Aura von Marie Antoinette:
Wider die Ohnmacht (I)
Können Versicherungen so, wie sie wollen, oder müssen sie so, wie sie sollen?
Versichern beruhigt, angeblich. Oft aber führen Versicherungen zur Verunsicherung bei den Kunden, nämlich über den Leistungsumfang: Muss die Versicherung leisten, wenn etwas passiert ist, und wenn ja, wie viel? Darüber herrscht Unklarheit auf Kundenseite. So entsteht ein allgemeines Misstrauen gegenüber vollmundigen Versprechungen („Vollschutz" etc.), wenn doch in Wahrheit undurchschaubare Klauseln den Schutz weit einschränken.