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Glosse zu KSV-Warnliste
!!! ACHTUNG, das Gesetz wurde daraufhin geändert! Diese Rechtslage ist also inzwischen nicht mehr aktuell!!!
Hier geht es zur neuen Rechtslage.
Wie bereits berichtet war eine Bankkundin wegen einer Bürgschaft von ihrer Hausbank zur Verantwortung gezogen worden und sollte zahlen – sie konnte sich das nicht leisten, woraufhin die Kundin einen Warnlisteneintrag erhielt. Dieser muss nun gestrichen werden, urteilte das Oberlandesgericht Wien.
Kern des Streits war, dass die vor Jahren eingegangene Bürgschaft für ihren Exmann offenbar ungültig war. In der Klage ging es zunächst aber darum, dass die Frau aus der Warnliste gestrichen werden wollte, da ihr viele Unternehmen bis hin zu Handyanbietern die kalte Schulter zeigten.
Die Kundin hat gewonnen: Kraft Widerspruchsrecht des Datenschutzgesetzes (s. Kasten) darf sie sich streichen lassen. Die Warnliste ist eine „öffentliche“ Datenbank; das sagte bereits der OGH (6Ob112/10d).
Glosse: Die KSV-Warnliste ist eine öffentlich zugängliche Datenanwendung iSd § 28 Abs 2 DSG. § 7 Abs 5 VKrG, der die Anwendung des § 28 Abs 2 DSG auf die KSV-Warnliste ausschließt, gilt nur für Kreditverträge, die nach seinem Inkrafttreten am 10. 6. 2010 geschlossen wurden. Für Eintragungen zu Altverträgen besteht ein Widerspruchsrecht der Betroffenen.
Alpine Bau. Mein Problem, dein Problem
Wie Wertpapierdepots zu Finanzmüllhalden werden: Die seltsame Rolle der österreichischen Banken bei der Pleite des Baukonzerns Alpine.
von Marcus Rohwetter
Diese Geschichte erzählt von einer seltsamen Häufung überraschender Zufälle. Ihren vorläufigen Höhepunkt fand sie vor einem Jahr in Österreich, als der Baukonzern Alpine unter einem riesigen Schuldenberg kollabierte.
Wir haben beschlossen:
Sie gehen für ein Jahr in Haft! Mit freundlichen Grüßen, Ihre Justiz
In Kafkas „Process“ agiert das Gericht im Geheimen, und bis zu seiner Hinrichtung erfährt Josef K. nicht einmal den Grund der Anklage. Immerhin: gegen Josef K. war noch ein Prozess anhängig. So viel Rechtsstaatlichkeit erlaubt der Entwurf des Justizministeriums künftig nicht mehr:
Schleppen und Schlappen
Dass beim Wr. Neustädter Schlepperprozess die Polizei mitgedolmetscht[1] haben soll, überrascht mich nicht. Ähnliche Erfahrungen mussten wir in hunderten Fremdenrechtsverfahren schon in den Neunzigerjahren machen. Man darf eben nie das spezifische erkenntnisleitende Interesse einer Strafverfolgungsbehörde außer Acht lassen. Ob wirklich stimmt, was die ermittelt hat, soll deswegen ein unabhängiges Gericht klären. Aber was Anderes:
Wer hat das dem Fonds erlaubt?
Bernard Madoff sitzt zur Zeit eine mehrhundertjährige Haftstrafe ab, weil er ein Ponzi-Schema aufgezogen hatte. Amerikaner verstehen ja bei sowas keinen Spaß, sie lassen sich auch kein X für ein U vormachen: If it walks like a fraud, and talks like a fraud, it’s probably a fraud. Anders in Österreich.
Vom "Fonds" blieben nur die leeren Büros
Mit Immobilien- und Schiffsfonds verdienten Vermittler jahrelang hohe Provisionen. Jetzt rollt die Klagswelle - und die Banken zittern. Denn in manchen Fällen ist den Anlegern die Art ihres "Investments" nicht bewusst.
Fehlerhafte Bankberatung: Rekordstrafe in GB
I.
Die britische Finanzaufsicht hat gegen die Großbank Santander eine Rekordstrafe wegen fehlerhafter Beratung von Privatkunden verhängt, wie ORF.at am 26. März 2014 berichtet: „Die britische Tochter des spanischen Geldhauses müsse umgerechnet knapp 15 Millionen Euro zahlen, teilte die Aufsichtsbehörde heute mit. Unter anderem sei Kunden vorgegaukelt worden, dass sich ihr Investment wahrscheinlich im Wert verdoppeln werde. Außerdem sei etwa bei Aktienindizes mit falschen Ständen operiert worden. Zu Gebühren seien teilweise deutlich fehlerhafte Angaben gemacht worden.“
Geldgeber als Gesetzgeber
Der eine Strafrechtsprofessor sagt, das verhängte Strafmaß sei viel zu hoch, weil es zu keiner wirklichen Manipulation an Rechtsakten gekommen ist, der andere, weil bereits die Strafdrohung im Gesetz viel zu hoch sei (jeder nach seinem Geschmack). Der eine „hat seine Rechtsmeinung … der Strasser-Verteidigung auch in einem Gutachten zur Verfügung gestellt“, wie es etwas verschämt heißt,[1] der andere äußert sich augenscheinlich gratis. Das wirft interessante Fragen auf.
Financial Design – Auf der Suche nach der finanziellen Gestalt
Benedikt Wallner [1]
Auf einem idealen Markt könnte die Kundschaft ihre Bedürfnisse bereits durch die Kaufentscheidung hinreichend artikulieren: Ist ein Produkt untauglich, merkt man das sofort. Idealerweise lernt man so aus dem ersten Fehlkauf und meidet künftig das Produkt – oder gleich die gesamte Marke. Das Produkt sollte sich auf diese Weise von selbst verbessern oder vom Markt verschwinden. Aber der ideale Markt ist ein Mythos. [2]
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Die Feinde Galileis und die Freunde der Industrie
I.
Die quadratisch-harmlose Sicht auf die Naturwissenschaft ihres Chefs vom Dienst gereicht der Zeitung nicht zum Ruhme.[1] Nirgendwo tritt das Dilemma der Halbbildung[2] in grelleres Licht als bei der Preisung der naturwissenschaftlichen Weltsicht:
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