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Zum Entwurf der EU-Datenschutzgrundverordnung ("DSG-VO")
Die fortschreitende Digitalisierung hat dazu geführt, dass eine EU-weite Novellierung der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig wurde.
Ab Mai 2018 soll deshalb die derzeit geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ersetzt werden durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSG-VO).
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LKW-Kartell
Was ist passiert?
Von 1997 bis 2011 gab es – über immerhin 14 Jahre – nahezu keine fairen Preise auf dem LKW-Markt des Europäischen Wirtschaftsraums. Denn die großen europäischen Anbieter ...
- MAN (Deutschland)
- DAIMLER (Deutschland)
- VOLVO/RENAULT
- IVECO (Italien)
- DAF (Niederlande)
... hatten sich zu einem Kartell abgesprochen, um mit verbotenen Absprachen den Markt für die Herstellung mittelschwerer (zwischen 6 und 16 Tonnen) und schwerer Lastkraftwagen (über 16 Tonnen) zu regulieren und Preise zu ihren Gunsten hoch zu halten. Nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens sind aber Kartelle und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen untersagt.
Die offene Flanke im europäischen Rechtsschutz
Es ist nicht alles gut, was aus den USA kommt. Aber manches schon. In den USA haben VW-Käufer wegen des Abgasskandals rasch und unbürokratisch jeweils US$ 5.000,00 oder mehr an Schadenersatz erhalten (hier). In Europa zeigt VW bislang keine Vergleichsbereitschaft und setzt darauf, dass die betroffenen Fahrzeuge nach der Umrüstung dem technischen Stand entsprechen würden.
Kunde stellt Bawag die Rute ins Fenster
Laut Anwalt Benedikt Wallner soll die Vorgangsweise der Bank rechtswidrig sein.
Im Verärgern von Kunden dürfte eine Bank heuer schon ordentlich viel vorgelegt haben. Im Oktober hat die Bawag P.S.K. rund 20.000 Kunden darüber informiert, dass sie auf ein wesentlich teureres Konto-Modell umsteigen können, ansonsten wird die Geschäftsverbindung per Ende Jänner 2017 gekappt. Denn diese Kunden haben sehr günstige Kontogebühren. Der KURIER berichtete.
Begründungspflicht
Bei außerordentlichen Revisionen kommt es vor, dass sie ohne jegliche Begründung zurückgewiesen werden:
Bedingungen des Konsumierens (VI): Massenkündigung einer Großbank
Der VKI hat im November 2016 Klage gegen die BAWAG P.S.K. erhoben, weil diese Bank zahlreichen[1] ihrer Kunden, die nicht bis Jahresende ein neues, nunmehr kostenbewehrtes Kontomodell beantragt haben,[2] die Geschäftsverbindung (darunter das Konto) gekündigt hat.
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Schmerzengeld wegen fehlender Aufklärung zur ärztlichen Heilbehandlung?
Manchmal sind die Dinge nicht so, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das eine vom anderen unterscheiden zu können macht den Spezialisten aus:
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Bedingungen des Konsumierens (V) – Fluggastrechte
Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu Überbuchungen, Annullierungen oder Verspätungen von Flügen. Wie wir gerade wieder am IT-Ausfall am Wiener Flughafen vom 28. August 2016 gesehen haben, schützt zwar die EU-Fluggastverordnung[1] effektiv vor Versäumnissen der Airlines, vor den Versäumnissen Anderer aber nicht (dennoch sind die Fluggäste auch hier nicht gänzlich schutzlos). Kann man aber das Versäumnis des Flughafens (oder eines Dritten) der Fluglinie zurechnen?
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Bedingungen des Konsumierens (IV) – Die geplante Obsoleszenz
Obsoleszenz ist ein im deutschen Sprachraum neues Wort, das wohl völlig zufällig phonetisch an „obszön“ erinnert. Immer mehr juristische Publikationen beschäftigen sich mit dem Phänomen, dass zur Hebung der Umsatzgeschwindigkeit Verfallsdaten in Konsumartikel geradezu planmäßig vom Erzeuger eingebaut werden; das Produkt wird vorhersagbar zu einem gewissen, frühen Termin unbrauchbar und muss dann durch ein neues ersetzt werden. Das ist die geplante Obsoleszenz.[1] Die ist schon empörend genug.
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Gott wird die Seinen schon erkennen
Das Leben ist an sich lebensgefährlich und wird mit dem Tode enden. Mehr als das Leben kann man nicht verlieren. Oder wie Monty Python sagten: You come from nothing, you’re going back to nothing. What have you lost? Nothing.
Von dieser spirituellen Einsicht war kürzlich auch der 6. Senat beseelt: