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Bedingungen des Konsumierens (VI): Massenkündigung einer Großbank

Der VKI hat im November 2016 Klage gegen die BAWAG P.S.K. erhoben, weil diese Bank zahlreichen[1] ihrer Kunden, die nicht bis Jahresende ein neues, nunmehr kostenbewehrtes Kontomodell beantragt haben,[2] die Geschäftsverbindung (darunter das Konto) gekündigt hat.

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Schmerzengeld wegen fehlender Aufklärung zur ärztlichen Heilbehandlung?

Manchmal sind die Dinge nicht so, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das eine vom anderen unterscheiden zu können macht den Spezialisten aus:

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Bedingungen des Konsumierens (V) – Fluggastrechte

Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu Überbuchungen, Annullierungen oder Verspätungen von Flügen. Wie wir gerade wieder am IT-Ausfall am Wiener Flughafen vom 28. August 2016 gesehen haben, schützt zwar die EU-Fluggastverordnung[1] effektiv vor Versäumnissen der Airlines, vor den Versäumnissen Anderer aber nicht (dennoch sind die Fluggäste auch hier nicht gänzlich schutzlos). Kann man aber das Versäumnis des Flughafens (oder eines Dritten) der Fluglinie zurechnen?

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Bedingungen des Konsumierens (IV) – Die geplante Obsoleszenz

Obsoleszenz ist ein im deutschen Sprachraum neues Wort, das wohl völlig zufällig phonetisch an „obszön“ erinnert. Immer mehr juristische Publikationen beschäftigen sich mit dem Phänomen, dass zur Hebung der Umsatzgeschwindigkeit Verfallsdaten in Konsumartikel geradezu planmäßig vom Erzeuger eingebaut werden; das Produkt wird vorhersagbar zu einem gewissen, frühen Termin unbrauchbar und muss dann durch ein neues ersetzt werden. Das ist die geplante Obsoleszenz.[1] Die ist schon empörend genug.

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Gott wird die Seinen schon erkennen

Das Leben ist an sich lebensgefährlich und wird mit dem Tode enden. Mehr als das Leben kann man nicht verlieren. Oder wie Monty Python sagten: You come from nothing, you’re going back to nothing. What have you lost? Nothing.

Von dieser spirituellen Einsicht war kürzlich auch der 6. Senat beseelt:

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Nicht auf den Schaden, auf den Anspruch kommt es an

Die verjährungsrechtliche Trennungsthese auf dem Prüfstand:

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OGH: Unternehmer bei Phishing-Attacke auf Konto selbst schuld. 150-Euro-Haftungsgrenze gilt nur für Konsumenten

Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich erstmals zum Verschulden von Bankkunden bei einer Phishing-Attacke geäußert. Laut dem neuen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) müssen Banken einen von Betrügern abgebuchten Betrag unverzüglich auf das Kundenkonto zurückerstatten. Bei einer leichten Verletzung der Sorgfaltspflicht haften Konsumenten mit maximal 150 Euro. Für Unternehmer gilt diese Grenze nicht zwingend.

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Bedingungen des Konsumierens (III)

Bedingungen des Konsumierens (III)

Auch in einem weiteren Fall [1] hat die AK unzulässige Klauseln erfolgreich vor Gericht bekämpft. Dabei ging es um „Kundenrichtlinien für das M*****-Service und für das Q*****-Service“ eines Kreditunternehmens. Aus dieser Entscheidung können wir viel lernen, wie der gesetzliche Kundenschutz bei AGBs (vgl. schon den Vor-Artikel Bedingungen des Konsumierens II) abläuft, nämlich:

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Bedingungen des Konsumierens (II)

Größte Bedeutung unter den Bedingungen des Konsumierens haben für uns Verbraucherinnen und Verbraucher die „Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen“ der Unternehmen, kurz „AGB“.

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Verjährungsbeginn bei Beschwichtigung

Recht haben und Recht kriegen sind, wie inzwischen jeder weiß, zweierlei. [1]

Das muss gar nicht an der Qualität der Anwaltskanzlei liegen, die das Recht verfolgt, und auch nicht an einer – fälschlich oft als unberechenbare „Black Box“ vorgestellten – Justiz, vor der man angeblich, so wie auf hoher See, „in Gottes Hand“ sei.

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