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Das Interesse des Marktes sei geschützt, seine Teilnehmer aber nicht? Ein Märchen:

Es waren einmal zwei Brüder, Primeo und Herald, die mussten sich vor König Ogehah verantworten, weil sie ihrem Vater, dem alten Magier Madoff, dabei geholfen hatten, hinter den sieben Bergen gigantische Pyramiden zu errichten aus dem Gold des Königreichs. Die Brüder beriefen sich auf ihre eigene Schändlichkeit, sie hätten doch eh in der Bulle angekündigt, dass sie das Gold stehlen würden, was normalerweise niemand beeindruckt hätte. Doch ihre Mutter Banka hatte dem König Sand in die Augen geträufelt: So konnte Ogehah nicht mehr sehen, was schon sein Urahn Ulpian gesehen hatte [1], und Primeo ging (4-mal) frei [2]. Die Weisen des Reiches raunten [3]. Als jedoch sein Bruder Herald an die Reihe kam, hatte der Sand bereits seine Wirkung verloren. Ogehah verurteilte die böse Mutter Banka [4], verschonte, wie es einem guten Herrscher frommt, seine eigenen Beamten, obwohl die nicht gut auf das Gold aufgepasst hatten [5], und es herrschte wieder Frieden in seinem Reich.

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Alpine Bau-Pleite: AK klagt Banken im Namen von 900 Anlegern

In der Causa um den pleitegegangenen Baukonzern Alpine Bau zieht nun auch die Arbeiterkammer in Namen von geschädigten Anleihe-Gläubigern gegen Banken vor Gericht.

Wien/Wals.  Für insgesamt 900 Anleger, die ihr Geld in Anleihen des Baukonzerns Alpine investiert haben, werden von der Arbeiterkammer mehrere Sammelklagen eingebracht, rund 19 Millionen Euro werden gefordert. Betroffene können sich der Aktion noch bis Ende Mai anschließen. Die AK arbeitet mit einem deutschen Prozessfinanzierer namens Roland zusammen. Im Erfolgsfall erhält dieser 35 Prozent des erstrittenen Betrags, dafür haben die Anleger kein Kostenrisiko.

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Schiffsfonds-Anleger zittern um 700 Millionen Euro

Mit der Wirtschaftskrise ist das Geschäft mit Containerschiffen und Tankern eingebrochen. Die Chance der Anleger, von den Fondsgesellschaften etwas zurückzubekommen, werden als gering eingeschätzt.

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Wenn Geld Macht ist, hat Macht, wer das Geld macht

Europa in der Krise

Die wirtschaftliche und politische Situation in Europa ist angespannt. Die Rezession in der Währungsunion wurde nicht überwunden, in weiten Gebieten herrscht steigende Arbeitslosigkeit und die politischen Eliten sind uneinig, wie den Negativentwicklungen entgegenzutreten sei. Arbeitslosigkeit, darunter hauptsächlich die Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 50%, gilt uns aus historischer Erfahrung zu Recht als Hauptgefahr für eine stabile Demokratie.

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OGH: Rechtsschutzversicherung muss Streit um Fremdwährungskredit decken

Der Spekulationsausschluss in Art 7.1.10 der ARB kommt bei Fehlberatungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung. Die Arag SE muss daher im konkreten Fall den Streit gegen die Bank finanzieren.

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Das Treuhandbuch – ein Sorgenkind

Anwälte müssen anvertrautes Geld über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer abwickeln. Doch in der Praxis gibt es viel Kritik am Handling.

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Beratungsfehler: Ist der Kunde schuld, wenn er Beratern traut?

Gerichte lasten geschädigten Anlegern manchmal ein Mitverschulden an, weil sie Empfehlungen ihres Bankberaters nicht überprüft haben. Das sei inkonsequent, meint ein Anwalt.

Wien. Zurzeit häufen sich wieder Gerichtsurteile wegen fehlerhafter Anlageberatung. Oft geht es um Verluste durch in Schieflage geratene Immobilien- oder Schiffsfonds. Aber auch komplexe Pensionsvorsorgemodelle, die nicht hielten, was man den Anlegern versprochen hatte, beschäftigen nach wie vor die Gerichte.

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Vertrauen kann man kaufen

Was Österreich von Deutschland unterscheidet, ist – 100 Jahre nach Karl Kraus – nicht nur die gemeinsame Sprache, sondern auch die gemeinsame Rechtsprechung: Während in Österreich den Anleger ein Mitverschulden an einer fehlerhaften Anlageberatung treffen kann, wenn er die Angaben seines Beraters nicht überprüft,[1] hat man in Deutschland längst erkannt, dass sich Beratung und Überprüfung des erhaltenen Rats durch den Beratenen logisch nicht vertragen: Der Informationspflichtige kann dem Geschädigten grundsätzlich nicht entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich; die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht.[2] Häusler hat jüngst gezeigt, dass die österreichische Rsp nicht konsequent ist.[3] Dem Gesetz widerspricht sie obendrein:

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Für Alpine-Gläubiger gibt's noch was zu holen - und sei es beim Fondsmanager

Nur bei einem kleinen Teil des Alpine-Anleihevolumens wird versucht, Ansprüche zu verfolgen. Untätige institutionelle Investoren könnten in eine Haftungsfalle tappen.

WIEN/WALS. Die Ausfälle bei den drei Anleihen der insolventen Alpine-Holding dürften institutionelle Anleger wie Fondsmanager, Stiftungsvorstände oder Vermögensverwalter noch länger beschäftigen – auch wenn sie das schmerzliche Kapitel gern ad acta legen würden. Laut Compliance-Experten sind Verwalter fremden Vermögens gezwungen, Ansprüche zu verfolgen oder diese zumindest prüfen zu lassen. Tun sie das nicht, könnte ihnen selbst eine Haftung drohen – denn ganz aussichtslos scheinen rechtliche Schritte zumindest aus heutiger Perspektive nicht zu sein.

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Bedingungen des Konsumierens (I)

Mag sich das unmögliche Möbelhaus aus Schweden zu Recht als solches tadeln oder auch nicht, auf eines war doch immer Verlass: Den Zumutungen herkömmlicher Möbelhäuser konnte man in letzter Konsequenz bislang noch begegnen, indem man die Reißleine zog, das würfelförmige Designkonzept, das offenbar in nordischen Hirnen herrscht, aufwändig in sein eigenes Geschmacksuniversum inkorporierte und der handelsüblichen Ansage: „Lieferzeit 6-8 Wochen, aber ohne Gewähr; wir rufen Sie an, wenn es da ist“ die Aussage entgegenhielt: „Da geh ich lieber zum IKEA“! Außer Handtüchern gab es bei ihnen gefühlt nichts Ausgestelltes, das man nicht mühsam bestellen, sondern sofort mitnehmen, i.e. konsumieren konnte, auch nicht in Metropolregionen. Sogar ein Neuwagen mit (stets) aufpreispflichtiger Farbauswahl hat inzwischen oft kürzere und präzisere Lieferzeiten als ein Einrichtungsgegenstand.

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