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Wege des Anlegerwissens beim Etikettenschwindel
Abstract
Die Figur der Anlagestimmung bezeichnet keinen Anscheinsbeweis, sondern ein Bindeglied in der Kausalkette zwischen Prospekt und Anlageentscheidung: Mit diesem Bindeglied lässt sich die Kausalkette - streng - schließen, ohne der Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zu bedürfen. Auch andere Bindeglieder (Intermediäre) kommen zum Schließen der Kausalkette in Betracht.
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Wider die Ohnmacht (II)
Electronic banking und Sicherheit: Wer ist eigentlich das Opfer?
Cybercrime ist inzwischen weit einträglicher als herkömmlicher Bankraub und verursacht weltweit einen Schaden von etwa 300 Milliarden Euro.[1] Aktuelle Schlagzeilen lauten dann meist „Immer mehr Opfer von Cyberbetrugsfällen“ oder „Beliebte Falle Onlinebanking“. Oft wird über „Phishing“-Methoden beim Internetbanking berichtet sowie darüber, wie viel Geld schon wieder einmal Kunden durch Internetkriminalität verloren haben. Kaum einem Medium oder Journalisten ist dabei bewusst, dass es nicht der Kunde sondern die Bank ist, die dabei Geld verliert. Die meisten Banken ersetzen den Betrag, der durch „unautorisierte Zahlungsvorgänge“ scheinbar[2] auf ihrem Konto fehlt, ihren Kunden unverzüglich. Denn dazu sind sie laut Gesetz verpflichtet.
OLG Wien: Rechtsschutzdeckung bei Fremdwährungskrediten
Das OLG Wien stellt klar, dass der Rechtsschutzversicherer ARAG SE Deckung für einen Rechtsstreit zu einer Fehlberatung bei Fremdwährungskrediten gewähren muss. Der Spekulationsausschluss in Art 7.1.10. ARB kommt bei der Vermittlung von Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung.
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Banken in der Alpine-Falle
Ein Jahr nach Konkurseröffnung der Alpine wird nun verstärkt nach Schuldigen gesucht. Die Banken dürften von der Finanzschwäche des Baukonzerns gewusst haben.
Ein Jahr nach der Alpine-Pleite: Das große Aufräumen
LINZ/WIEN. Vor genau einem Jahr ging der Baukonzern Alpine pleite. Die OÖNachrichten analysieren, wie viel Geld die Gläubiger sehen werden, was mit den Mitarbeitern passiert ist und welche Gerichtsprozesse laufen.
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Glosse zu KSV-Warnliste
!!! ACHTUNG, das Gesetz wurde daraufhin geändert! Diese Rechtslage ist also inzwischen nicht mehr aktuell!!!
Hier geht es zur neuen Rechtslage.
Wie bereits berichtet war eine Bankkundin wegen einer Bürgschaft von ihrer Hausbank zur Verantwortung gezogen worden und sollte zahlen – sie konnte sich das nicht leisten, woraufhin die Kundin einen Warnlisteneintrag erhielt. Dieser muss nun gestrichen werden, urteilte das Oberlandesgericht Wien.
Kern des Streits war, dass die vor Jahren eingegangene Bürgschaft für ihren Exmann offenbar ungültig war. In der Klage ging es zunächst aber darum, dass die Frau aus der Warnliste gestrichen werden wollte, da ihr viele Unternehmen bis hin zu Handyanbietern die kalte Schulter zeigten.
Die Kundin hat gewonnen: Kraft Widerspruchsrecht des Datenschutzgesetzes (s. Kasten) darf sie sich streichen lassen. Die Warnliste ist eine „öffentliche“ Datenbank; das sagte bereits der OGH (6Ob112/10d).
Glosse: Die KSV-Warnliste ist eine öffentlich zugängliche Datenanwendung iSd § 28 Abs 2 DSG. § 7 Abs 5 VKrG, der die Anwendung des § 28 Abs 2 DSG auf die KSV-Warnliste ausschließt, gilt nur für Kreditverträge, die nach seinem Inkrafttreten am 10. 6. 2010 geschlossen wurden. Für Eintragungen zu Altverträgen besteht ein Widerspruchsrecht der Betroffenen.
Alpine Bau. Mein Problem, dein Problem
Wie Wertpapierdepots zu Finanzmüllhalden werden: Die seltsame Rolle der österreichischen Banken bei der Pleite des Baukonzerns Alpine.
von Marcus Rohwetter
Diese Geschichte erzählt von einer seltsamen Häufung überraschender Zufälle. Ihren vorläufigen Höhepunkt fand sie vor einem Jahr in Österreich, als der Baukonzern Alpine unter einem riesigen Schuldenberg kollabierte.
Wir haben beschlossen:
Sie gehen für ein Jahr in Haft! Mit freundlichen Grüßen, Ihre Justiz
In Kafkas „Process“ agiert das Gericht im Geheimen, und bis zu seiner Hinrichtung erfährt Josef K. nicht einmal den Grund der Anklage. Immerhin: gegen Josef K. war noch ein Prozess anhängig. So viel Rechtsstaatlichkeit erlaubt der Entwurf des Justizministeriums künftig nicht mehr:
Schleppen und Schlappen
Dass beim Wr. Neustädter Schlepperprozess die Polizei mitgedolmetscht[1] haben soll, überrascht mich nicht. Ähnliche Erfahrungen mussten wir in hunderten Fremdenrechtsverfahren schon in den Neunzigerjahren machen. Man darf eben nie das spezifische erkenntnisleitende Interesse einer Strafverfolgungsbehörde außer Acht lassen. Ob wirklich stimmt, was die ermittelt hat, soll deswegen ein unabhängiges Gericht klären. Aber was Anderes:
Wer hat das dem Fonds erlaubt?
Bernard Madoff sitzt zur Zeit eine mehrhundertjährige Haftstrafe ab, weil er ein Ponzi-Schema aufgezogen hatte. Amerikaner verstehen ja bei sowas keinen Spaß, sie lassen sich auch kein X für ein U vormachen: If it walks like a fraud, and talks like a fraud, it’s probably a fraud. Anders in Österreich.