Sie gehen für ein Jahr in Haft! Mit freundlichen Grüßen, Ihre Justiz

In Kafkas „Process“ agiert das Gericht im Geheimen, und bis zu seiner Hinrichtung erfährt Josef K. nicht einmal den Grund der Anklage. Immerhin: gegen Josef K. war noch ein Prozess anhängig. So viel Rechtsstaatlichkeit erlaubt der Entwurf des Justizministeriums künftig nicht mehr:

Demnach soll es bald Delikte geben, bei denen man ohne Prozess zu einem Jahr Haft verurteilt wird, diese Entscheidung mit eingeschriebenem Brief zugestellt bekommt und dann zwei Wochen Zeit hat, dagegen Berufung einzulegen. Um seinen Process zu erhalten, müsste also Josef K. im Österreich des 21. Jahrhunderts schriftlich tätig werden. Nur dann muss eine Verhandlung stattfinden, sonst nicht und man geht ohne Prozess für ein Jahr ins Gefängnis. „Justizminister Brandstetter sieht die Wiedereinführung des Mandatsverfahrens als Beitrag, Verfahren schneller abzuwickeln.“[1] Dem wird man kaum widersprechen können. Aber Schnelligkeit ist nicht alles. Erfahrene Strafrichter warnen, dass es Leute – ganze Gruppen von Leuten – gibt, die eingeschriebene Briefe nicht abholen. Oder nicht beantworten. Oder gar nicht lesen können, oder nicht schreiben. Oder einfach Fehler machen. Für diese Leute ist das System nicht vorgesehen. Kommt das neue Gesetz, dann sind solche Leute im System nicht mehr vorgesehen.

Ewige Geißeln der Menschheit behandelt Satire plastischer, als es deskriptive Analyse vermöchte: Gleich eingangs seiner vierbändigen Trilogie[2] karikiert Douglas Adams ein bürokratisches Alltagsdilemma: Der Planet Erde soll einer intergalaktischen Schnellstraße weichen und muss dafür bedauerlicherweise zerstört werden; die empörten Einwände seiner Bewohner seien nun verspätet, zumal die Baupläne samt Einspruchsmöglichkeiten lange, wenngleich von den Bewohnern unbemerkt, am intergalaktischen Bauamt ausgehangen sind. So nimmt das Unweigerliche seinen Lauf und Information, die theoretisch dafür vorgesehen gewesen wäre, ihn noch zu ändern, erweist sich aus äußerlichen Gründen als nutzlos.

Art. 6 der Menschenrechtskonvention lautet: „Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache […] gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über […] die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.“ Steht da etwas von einem fristgerechten schriftlichen Antrag?

Benedikt Wallner, 11.05.2014
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[2] The Hitchhiker’s Guide to the Galaxy