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jö schau, die JÖ Karte und die DSGVO: Wirklich nur ein Club voller Vorteile?
Neben den Rewe-Handelsketten Billa, Bipa und Merkur nehmen derzeit auch OMV-Tankstellen, Libro, Pagro Diskont, Interio, Bawag PSK, Penny und ADEG als Partner der JÖ-Karte teil.
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Oberlandesgericht versetzt Volkswagen Dämpfer im Abgasskandal
Wenn Sie einer der betroffenen Autokäufer sind, dann verwenden Sie unser Formular, um unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten: zum Formular …
Das Oberlandesgericht Wien befand das Softwareupdate für VW-Diesel für unbefriedigend. Die Software mache Fahrzeuge nicht mangelfrei
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Meine Rechte bei Online-Käufen
Online Shopping ist (zwar nicht besonders umweltfreundlich, aber) bequem. Meistens funktioniert auch alles klaglos, manchmal aber auch nicht. Was sollten Kunden wissen?
Entschädigung für Flugverspätung
Die EU-Verordnung schützt vor Verspätung, hatten wir bereits hier geschrieben. Aber gilt das auch für Flüge mit Ziel außerhalb der EU? Und für Flüge mit Airlines, die ihren Sitz außerhalb der EU haben?
„Das, was wir gemacht haben, war Betrug.“
Kann ich meine Ansprüche im Abgasskandal noch immer geltend machen?
Die Chancen für geschädigte Fahrzeugbesitzer sind nach Meinung führender Beobachter enorm gestiegen, nachdem VW-Konzernchef Diess in der ZDF-Fernsehsendung Markus Lanz am 18.06.2019 offen zugegeben hat, dass VW betrogen hat. Damit hat er seinen Anwälten, die einen tapferen Rückzugskampf führen, eine harte Nuss zu knacken gegeben. Es spielt übrigens keine Rolle, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.
Recht darf keine Frage des Geldes sein!
Aber wer finanziert die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche? Wir kooperieren schon seit langem mit Prozessfinanzierern, im Besonderen mit der OMNI Bridgeway AG (der früheren ROLAND ProzessFinanz AG). Nicht nur für Sammelklagen, auch für Einzelverfahren (ab einem gewissen Streitwert) eignet sich Prozessfinanzierung.
Der Mercedes Abgasskandal
Der Dieselskandal hat nun nach dem Volkswagen-Konzern auch Mercedes getroffen. Dies bedeutet, dass Ihnen als Eigentümer eines betroffenen Mercedes Fahrzeugs dieselben Rechte zustehen, wie Eigentümern von Fahrzeugen des VW-Konzerns.
Motorradfahrer, Hundehalter, Onlinebanker und die Sorgfalt der beteiligten Kreise
Motorradschutzbekleidung
Schon die erste E[1] hat die beteiligten Kreise, vulgo Biker, empört, erlegt sie ihnen doch auf, etwas sollen zu müssen.[2] Was Biker am wenigsten wollen ist die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit – ein Ziel, das auch Koziol anerkennt,[3] der beklagt, dass die Sorgfaltspflichten beider Seiten mit sehr verschiedenem Maß gemessen werden.[4] Inzwischen dreht der OGH die Schraube noch enger: Der Schmerzengeldanspruch sei um 25 % zu kürzen, weil der im Ortsgebiet Verunfallte keine Motorradschutzkleidung getragen hat.[5]
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Cookies und DSGVO
Cookies, zu Deutsch: Kekschen, sind kleine Textdateien. Sie werden von den einzelnen Websites, die man besucht hat, im Browser des Rechners abgelegt. Cookies speichern Informationen wie z. B. die bevorzugte Sprache oder andere persönliche Seiteneinstellungen, aber auch, für welche Produkte man sich interessiert hat, wenn man eine Online-Shop besucht.
Neue Sammelaktion für Dieselgeschädigte
Die Anklage von Verantwortlichen rund um Ex-VW-Chef Martin Winterkorn weckt Hoffnungen bei Geschädigten in Österreich. Eine neue Plattform sammelt Privatbeteiligte für das Strafverfahren
Oberlandesgericht Wien gibt Rückenwind für VW-Sammelklagen
Autohalter können Volkswagen vor österreichischen Gerichten klagen und müssen wegen des Dieselskandals nicht nach Braunschweig fahren
Wien – Rückenwind für VW-Sammelkläger in Korneuburg und Wiener Neustadt: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat Österreichs Gerichte für Klagen im Abgasskandal für zuständig erklärt. Es gibt damit einem Autokäufer aus Salzburg recht, der seinen Diesel-Pkw bei einem Händler in Stockerau gekauft hat und nun für die Abgasmanipulation Schadenersatz in Höhe von 21.443,66 Euro fordert. Zuständig sind Gerichte in Österreich.
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Dem Interzedentenschutz die Zähne gezogen?
- Der VKI veröffentlichte am 26.01.2019 die Entscheidung 3 Ob 214/18v VbR 2019/35 unter dem Titel „OGH-Entscheidung zur Frage, ob die Bank bei Abschluss einer Bürgschaft, die zugunsten eines Kredites abgeschlossen wurde, den Bürgen über die schlechte wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers warnen hätte müssen“ [1]. Eigentlich geht es in der nur knapp begründeten Zurückweisungs-Entscheidung, über deren Sachverhalt wenig bekannt ist, freilich um die Frage, ob die Bank die von der Bürgin vermisste Anfrage an den Kreditschutzverband von 1870 (über die Bonität des Hauptschuldners) stellen hätte müssen: Auf die jedoch, sagt der OGH, kommt es hier nicht an! Dies deswegen nicht, weil nicht feststeht, dass die Bank aufgrund einer solchen Anfrage die wahre finanzielle Situation des Hauptschuldners erkennen hätte können. Mangels Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Angaben des Hauptschuldners im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme sei die Bank auch nicht gehalten, die Bürgin darüber zu informieren, dass ihr die finanzielle Lage des Hauptschuldners nicht bekannt ist.
Sammelklagen bei der DSGVO?
Der Schutz personenbezogener Daten ist rechtsdogmatisch als ein höchstpersönliches Recht zu klassifizieren. Das heißt, dass dieses Recht so eng mit einer Person verbunden ist, dass es ein unveräußerliches Recht darstellt und somit nur vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann.
Sammelverfahren der geschädigten Alpine-Anleger wieder in Fahrt
Vor dem Handelsgericht Wien wird nach eineinhalb Jahren Pause am Donnerstag das Beweisverfahren fortgesetzt
In das Sammelklagsverfahren der rund 1500 geschädigten Alpine-Anleihen-Zeichner kommt Bewegung. Nach eineinhalb Jahren des Stillstands wurde am Dienstag am Handelsgericht Wien das Zivilverfahren mit neuer Richterin wiederaufgenommen und der Prozessfahrplan festgelegt. Ab Donnerstag werden erste Zeugen gehört, auch die Erörterung des Sachverständigengutachtens steht auf der Agenda.
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Schwere Beute
Rechtliche Überlebensstrategien im Konsumismus[1]
Von Benedikt Wallner[2]
Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen,
sondern der Natur beruht, haben dennoch,
wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen
relativen Werth, als Mittel, und heißen daher Sachen,
dagegen vernünftige Wesen Personen genannt
werden, weil ihre Natur sie schon als
Zwecke an sich selbst, das ist als etwas,
das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf,
auszeichnet, mithin so fern alle Willkür einschränkt
(und ein Gegenstand der Achtung ist).[3]
Musterfeststellungsklage: Fluch oder Segen?
Der Kreis der von einem Massenschaden potentiell Betroffenen wird immer größer. Das Beispiel des VW-Abgasskandals zeigt aber: Der Prozentsatz derjenigen, die sich zur Wehr setzen, geht kontinuierlich zurück. Warum eigentlich?
„Das ist eigentlich schon krank“
Causa Alpine - Verfahren kann nach einem Jahr Stillstand weitergehen
Nach einer einjährigen Verzögerung kann das Verfahren um den pleitegegangenen Salzburger Baukonzern Alpine Bau fortgeführt werden. Das Oberlandesgericht Wien habe mit einer Entscheidung vom 20. September den Befangenheitsantrag gegen die vom Erstgericht bestellte Sachverständige abgelehnt, ein weiterer Rechtszug sei nicht möglich, teilte der Wiener Anwalt Benedikt Wallner der APA mit.
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Unentgeltliche Auskunft über alte Kontodaten
Die DSGVO war und ist heiß umstritten und wird auch von vielen Betroffenen zum Teil nicht gebilligt, weil viele der Meinung waren, die Welt der Daten sei für eine Regulierung zu unüberschaubar.
Cobin Claims hat bisher 1.500 Beteiligte für Diesel-Sammelklage
Die private Wiener Plattform Cobin Claims hat bisher 1.500 Personen mit 1.600 Fahrzeugen für eine "Sammelklage" gegen VW im Dieselskandal gewonnen. Auf die im März am Handelsgericht in Wien eingebrachte Pilotklage gebe es inzwischen ein Antwort von VW - die Firma bestreite darin wenig überraschend alle Vorwürfe, sagte Anwalt Benedikt Wallner am Freitag in Wien vor Journalisten.
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Von Klägern und Sammlern
Dass es keine Sammelklagen in Europa gibt, ist in erster Linie das Ergebnis eines zähen Ringens, das die Industrielobby bisher für sich entscheiden konnte. Verspricht der Entwurf einer neuen Musterfeststellungsklage Geschädigten eine bessere Durchsetzung ihrer Ansprüche?
VW-Sammelklagen: VKI und Cobin Claims bringen zwei Prozesswellen ins Rollen
Auf Volkswagen kommen in den nächsten Monaten zwei Klagewellen zu: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Cobin Claims strengen derzeit für Autokunden der Marken VW, Audi, Seat und Škoda Verfahren an. Allein beim VKI gingen bis zum 20. Mai rund 10.000 Anmeldungen ein.
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DSGVO – Pressemeldung 15.05.2018
Ab nächsten Freitag wird im Bereich des Datenschutzes nichts mehr so sein, wie es bisher war! Denn die schon seit Monaten Schlagzeilen verursachende und sogar unter Juristen hitzige Diskussionen auslösende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt dann europaweit und unmittelbar in Geltung.
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SAMMELKLAGEN? Die Wogen gehen hoch rund um den Dieselmotor. Speziell in Deutschland drohen demnächst erste Fahrverbote. In Österreich kann noch in aller Ruhe darüber nachgedacht werden, auf welchem Weg Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen ...
VW-Sammelklage: VKI oder Cobin Claims?
Wien. Der VKI hat eine Sammelklagen-Aktion gegen VW mit den Kanzleien BKP und Poduschka gestartet. Die konkurrierende Sammelaktion von Cobin Claims hat Anwalt Benedikt Wallner an Bord. Verbraucher haben nun die Wahl. Der VKI rechnet mit bis zu 15.000 Klägern.
Konkurrenz belebt das Geschäft: Nach der jungen Sammelklagen-Plattform Cobin Claims hat nun das österreichische Verbraucherschützer-Flaggschiff VKI eine weitere Sammelaktion gegen VW gestartet.