Kann ich meine Ansprüche im Abgasskandal noch immer geltend machen?

Die Chancen für geschädigte Fahrzeugbesitzer sind nach Meinung führender Beobachter enorm gestiegen, nachdem VW-Konzernchef Diess in der ZDF-Fernsehsendung Markus Lanz am 18.06.2019 offen zugegeben hat, dass VW betrogen hat. Damit hat er seinen Anwälten, die einen tapferen Rückzugskampf führen, eine harte Nuss zu knacken gegeben. Es spielt übrigens keine Rolle, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.

Wer bis jetzt zugewartet hat, kann seine Ansprüche noch immer geltend machen, wenn sie z. B. durch einen Privatbeteiligtenanschluß vor Verjährung geschützt wurden. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir in dieser Sache kostenlos die Deckungslage.

Aber auch wer bis jetzt noch keinen Privatbeteiligtenanschluß erhoben hat, kann das noch immer machen, denn Betrug verjährt erst in 30 Jahren. Wir sagen Ihnen, wie.