Nach einer einjährigen Verzögerung kann das Verfahren um den pleitegegangenen Salzburger Baukonzern Alpine Bau fortgeführt werden. Das Oberlandesgericht Wien habe mit einer Entscheidung vom 20. September den Befangenheitsantrag gegen die vom Erstgericht bestellte Sachverständige abgelehnt, ein weiterer Rechtszug sei nicht möglich, teilte der Wiener Anwalt Benedikt Wallner der APA mit.

Wallner hat in der Causa Alpine bereits im Mai 2015 im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) eine "Sammelklage" mit rund 1.500 Geschädigten eingebracht, die sich gegen mehrere österreichische Großbanken richtet. Zum diesem Verfahren seien in der Folge noch dutzende weitere Verfahren hinzuverbunden worden, sodass seither von einem "Großverfahren" mit 15 Mio. Euro Streitwert gesprochen werde könne.

Die Klagen richten sich gegen Banken, die die umstrittenen Anleihe-Emissionen der Alpine begleitet haben. Die im Sommer 2013 spektakulär in die Pleite geschlitterte Salzburger Baufirma Alpine hatte in den Jahren 2010 bis 2012 drei Anleihen in Höhe von insgesamt 290 Mio. Euro begeben. Der Bond wurde von österreichischen Banken in großem Stil auch an Kleinanleger vertrieben. Zum Zeitpunkt der Emissionen war der Baukonzern bereits in finanzieller Schieflage, wie sich später herausstellte. Rund 7.000 Privatanleger schauen nun durch die Finger.

"Nun, nach einjähriger Verzögerung, kann also das Verfahren bzw. die Gutachtenserstellung endlich weitergehen", so Wallner. In Sachen Alpine sei noch nichts entschieden, auch wenn kürzlich das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei - aber nur vorläufig, denn seine Kanzlei habe dagegen Fortführungsanträge bei Gericht eingebracht, über die noch nicht entschieden worden sei.

Zum Stillstand kam es laut Wallner vor einem Jahr, weil die Gegenseite die vom Erstgericht bestellte Sachverständige als befangen abgelehnt habe. Laut der nunmehr ergangenen Entscheidung des OLG Wien sei die Sachverständige nicht befangen, die Rekurse der Nebenintervenientin Deloitte hätten keinen Erfolg gehabt. "Die Frau Sachverständige kann jetzt, nach einjährigem Stillstand, endlich weiter arbeiten. Dieser Zwischenstreit über die Befangenheit hat die Beklagten nur Zeit und viel Geld gekostet, ihnen aber nichts gebracht", meint Wallner.

Die letzte Befundaufnahme mit der Sachverständigen habe am 3. Oktober 2017 stattgefunden. Es hätte dann am 14. November 2017 eine Einvernahme-Tagsatzung mit einigen Zeugen stattfinden sollen. "Aber justament ab dem 7. November 2017 erfolgten reihenweise die Ablehnungsanträge der Beklagten und der Nebenintervenientin. Die Einvernahmen fanden also nicht statt. Stattdessen wurde in erster Instanz über die geltend gemachte Ablehnung verhandelt. Mit Beschluss vom 12. Jänner 2018 habe das Handelsgericht Wien die Ablehnungsanträge abgewiesen. Daraufhin seien kaskadenartig immer weitere Rekursschriftsätze der Nebenintervenientin erfolgt.

Quelle: trend.at/Wien/Wals (APA), 5.10.2018