Tipps – Blog – Presse – Veröffentlichungen – Abgasskandal
Dem Interzedentenschutz die Zähne gezogen?
- Der VKI veröffentlichte am 26.01.2019 die Entscheidung 3 Ob 214/18v VbR 2019/35 unter dem Titel „OGH-Entscheidung zur Frage, ob die Bank bei Abschluss einer Bürgschaft, die zugunsten eines Kredites abgeschlossen wurde, den Bürgen über die schlechte wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers warnen hätte müssen“ [1]. Eigentlich geht es in der nur knapp begründeten Zurückweisungs-Entscheidung, über deren Sachverhalt wenig bekannt ist, freilich um die Frage, ob die Bank die von der Bürgin vermisste Anfrage an den Kreditschutzverband von 1870 (über die Bonität des Hauptschuldners) stellen hätte müssen: Auf die jedoch, sagt der OGH, kommt es hier nicht an! Dies deswegen nicht, weil nicht feststeht, dass die Bank aufgrund einer solchen Anfrage die wahre finanzielle Situation des Hauptschuldners erkennen hätte können. Mangels Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Angaben des Hauptschuldners im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme sei die Bank auch nicht gehalten, die Bürgin darüber zu informieren, dass ihr die finanzielle Lage des Hauptschuldners nicht bekannt ist.
Sammelklagen bei der DSGVO?
Der Schutz personenbezogener Daten ist rechtsdogmatisch als ein höchstpersönliches Recht zu klassifizieren. Das heißt, dass dieses Recht so eng mit einer Person verbunden ist, dass es ein unveräußerliches Recht darstellt und somit nur vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann.
Sammelverfahren der geschädigten Alpine-Anleger wieder in Fahrt
Vor dem Handelsgericht Wien wird nach eineinhalb Jahren Pause am Donnerstag das Beweisverfahren fortgesetzt
In das Sammelklagsverfahren der rund 1500 geschädigten Alpine-Anleihen-Zeichner kommt Bewegung. Nach eineinhalb Jahren des Stillstands wurde am Dienstag am Handelsgericht Wien das Zivilverfahren mit neuer Richterin wiederaufgenommen und der Prozessfahrplan festgelegt. Ab Donnerstag werden erste Zeugen gehört, auch die Erörterung des Sachverständigengutachtens steht auf der Agenda.
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Schwere Beute
Rechtliche Überlebensstrategien im Konsumismus[1]
Von Benedikt Wallner[2]
Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen,
sondern der Natur beruht, haben dennoch,
wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen
relativen Werth, als Mittel, und heißen daher Sachen,
dagegen vernünftige Wesen Personen genannt
werden, weil ihre Natur sie schon als
Zwecke an sich selbst, das ist als etwas,
das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf,
auszeichnet, mithin so fern alle Willkür einschränkt
(und ein Gegenstand der Achtung ist).[3]
Musterfeststellungsklage: Fluch oder Segen?
Der Kreis der von einem Massenschaden potentiell Betroffenen wird immer größer. Das Beispiel des VW-Abgasskandals zeigt aber: Der Prozentsatz derjenigen, die sich zur Wehr setzen, geht kontinuierlich zurück. Warum eigentlich?
„Das ist eigentlich schon krank“
Causa Alpine - Verfahren kann nach einem Jahr Stillstand weitergehen
Nach einer einjährigen Verzögerung kann das Verfahren um den pleitegegangenen Salzburger Baukonzern Alpine Bau fortgeführt werden. Das Oberlandesgericht Wien habe mit einer Entscheidung vom 20. September den Befangenheitsantrag gegen die vom Erstgericht bestellte Sachverständige abgelehnt, ein weiterer Rechtszug sei nicht möglich, teilte der Wiener Anwalt Benedikt Wallner der APA mit.
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Unentgeltliche Auskunft über alte Kontodaten
Die DSGVO war und ist heiß umstritten und wird auch von vielen Betroffenen zum Teil nicht gebilligt, weil viele der Meinung waren, die Welt der Daten sei für eine Regulierung zu unüberschaubar.
Cobin Claims hat bisher 1.500 Beteiligte für Diesel-Sammelklage
Die private Wiener Plattform Cobin Claims hat bisher 1.500 Personen mit 1.600 Fahrzeugen für eine "Sammelklage" gegen VW im Dieselskandal gewonnen. Auf die im März am Handelsgericht in Wien eingebrachte Pilotklage gebe es inzwischen ein Antwort von VW - die Firma bestreite darin wenig überraschend alle Vorwürfe, sagte Anwalt Benedikt Wallner am Freitag in Wien vor Journalisten.
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Von Klägern und Sammlern
Dass es keine Sammelklagen in Europa gibt, ist in erster Linie das Ergebnis eines zähen Ringens, das die Industrielobby bisher für sich entscheiden konnte. Verspricht der Entwurf einer neuen Musterfeststellungsklage Geschädigten eine bessere Durchsetzung ihrer Ansprüche?
VW-Sammelklagen: VKI und Cobin Claims bringen zwei Prozesswellen ins Rollen
Auf Volkswagen kommen in den nächsten Monaten zwei Klagewellen zu: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Cobin Claims strengen derzeit für Autokunden der Marken VW, Audi, Seat und Škoda Verfahren an. Allein beim VKI gingen bis zum 20. Mai rund 10.000 Anmeldungen ein.
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DSGVO – Pressemeldung 15.05.2018
Ab nächsten Freitag wird im Bereich des Datenschutzes nichts mehr so sein, wie es bisher war! Denn die schon seit Monaten Schlagzeilen verursachende und sogar unter Juristen hitzige Diskussionen auslösende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt dann europaweit und unmittelbar in Geltung.
Help yourself
SAMMELKLAGEN? Die Wogen gehen hoch rund um den Dieselmotor. Speziell in Deutschland drohen demnächst erste Fahrverbote. In Österreich kann noch in aller Ruhe darüber nachgedacht werden, auf welchem Weg Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen ...
VW-Sammelklage: VKI oder Cobin Claims?
Wien. Der VKI hat eine Sammelklagen-Aktion gegen VW mit den Kanzleien BKP und Poduschka gestartet. Die konkurrierende Sammelaktion von Cobin Claims hat Anwalt Benedikt Wallner an Bord. Verbraucher haben nun die Wahl. Der VKI rechnet mit bis zu 15.000 Klägern.
Konkurrenz belebt das Geschäft: Nach der jungen Sammelklagen-Plattform Cobin Claims hat nun das österreichische Verbraucherschützer-Flaggschiff VKI eine weitere Sammelaktion gegen VW gestartet.
Für Gründer bürgen
Bürgt der Verbraucher trotz ausreichenden Hinweises auf die (prekäre) wirtschaftliche Lage des Schuldners, bleibt seine Haftung bestehen (§ 25 c Satz 2 KSchG), ohne Hinweis entfällt sie. Soll eine Bürgschaft für Unternehmensgründer wirksam bleiben, ist vom Gläubiger ein bestimmtes Procedere einzuhalten.
Isabella Jorthan (37) ist neue Partnerin bei Benedikt Wallner Rechtsanwälte
Die seit einem Vierteljahrhundert bestehende Kanzlei, die für Anleger- und Massenschäden bekannt ist, heißt daher ab nun auch WALLNER JORTHAN.
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Wienwert: Für Schnellschüsse bei Sammelklagen noch zu früh
Bei COBIN claims haben sich bisher 335 Anleger mit einem investierten Kapital von deutlich über zehn Mio. € gemeldet. „COBIN claims hat wie berichtet seit längerem Vorgänge in der Gruppe kritisch beobachtet. Wie nun am Wochenende Medien berichtet haben, ist es in der Wienwert/WW Holding-Gruppe offenbar zu Vermögensverschiebungen gekommen, die näherer Aufklärung bedürfen.
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COBIN claims: Medieninformation im Fall „Wienwert“/WW Holding AG
7,6 Millionen € gemeldeter Schäden – jeder sechste Anleger kaufte wenige Monate vor der angekündigten Insolvenz
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Herr Nobile darf sich seinen Anwalt aussuchen
Fünf Gründe für das Recht auf freie Anwaltswahl [1] [2]
Herr Nobile hatte einen Vertrag mit der DAS über eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
In dem Vertrag stand, der Versicherte muss der DAS unverzüglich jeden Rechtsfall melden, sonst ist sie von ihrer Leistungspflicht befreit. Das hat Herr Nobile aber nicht gemacht, sondern ohne Zustimmung der Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt beauftragt:
Papierhaufen geht Beratungsgespräch vor
Zeichnungsentschlüsse könnten künftig länger dauern: Aus 6 Ob 246/15 t lernen wir, dass der Aufklärungspflicht über die Risiken einer Beteiligung auch durch Übergabe schriftlicher Unterlagen entsprochen werden kann, die zahlreiche kleingeschriebene Risikohinweise enthalten. „Vom Kunden darf erwartet werden, dass er diese eingehend und sorgfältig liest.“
Schrecken wir sie ab!
BESTÄTIGUNG. Wie Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger, Präsident der RAK Wien in der Juni-Ausgabe von ANWALT AKTUELL, warnt auch RA Dr. Benedikt Wallner vor einem Versagen des Rechtsstaates in Sachen Verjährungsfristen.
Cobin Claims: Interview von Radio Libre Regional – Freies Radio Salzkammergut
Interview mit Benedikt Wallner zum Thema „Cobin Claims“ [08/2017]:
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WIENWERT Anleihen
2. Januar 2019: Vollmachtsbeendigung gegenüber COBIN claims
Wir vertreten nicht mehr länger den Verein COBIN claims. Uns von Geschädigten erteilte Einzelmandate bleiben davon unberührt und weiter aufrecht, ebenso mit COBIN für Betroffene ausverhandelte (und stark vergünstigte) Pauschalen. Für künftige Tätigkeiten müssen wir jeweils im Einzelfall eine Lösung finden.
Februar 2018: Insolvenz über das Vermögen der WW Holding AG
Die Unternehmensgruppe Wienwert hat seit 2010 über 20 Anleihen begeben, von denen lediglich ein Bruchteil getilgt ist; zahlreiche Anleihezeichner und sonstige private Anleger in - angebliche - Immobilienprojekte der Gruppe bangen nun um ihr Erspartes. Ein Ermittlungsverfahren ist anhängig.
Für manche kommt die Insolvenz nicht ganz überraschend, auch wir haben bereits seit Längerem ein Auge auf die Gebarung dieser Gruppe.
Was tun wir für Sie, als Betroffene:
Unsere Kanzlei ist am Markt seit langem dafür bekannt: Wir sorgen für Hygiene am Kapitalmarkt. Wir stehen immer nur und ausschließlich auf der Seite der Kunden, vertreten keine Bank, keinen Finanzdienstleister, keinen Anbieter dubioser "Immobilienbeteiligungen" und nicht einmal den Vertrieb. Wir wissen, auf wessen Seite wir stehen und schauen auch dem Staat und seiner Aufsicht (FMA) auf die Finger; manchmal klopfen wir auch drauf (AMIS-Pleite).
Da wir bereits jahrzehntelange Erfahrung mit sämtlichen größeren Anlegercausen haben (AMIS, MEL, Immofinanz, AWD, Madoff, Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds, CORDIAL, ALPINE etc), versuchen wir auch hier wieder den Schaden der Anleger gering zu halten und das Bestmögliche für Sie herauszuholen.
Wir wissen aus früheren Causen, was andere nur ahnen können: Dass nichts mehr da sein wird, das man sich auf klassischem Wege noch holen könnte; also braucht es Kreativität, Erfahrung und akribische Arbeit, um DIejenigen haftbar zu machen, an denen es gelegen wäre, gerade diesen Schaden zu verhindern. Nebenbei schauen wir natürlich, wo das Geld eigentlich hingekommen ist, und "laden die Verantwortlichen zur Rückzahlung ein".
Andere schießen vielleicht schnell, und dann ist das Pulver - Ihr Geld - verschossen. Wir haben erkannt, dass Massenschäden massenhafte Rechtsverfolgung erfordern, nicht zuletzt um den einzelnen Betroffenen hochqualifizierte Leistung kostengünstiger anzubieten. Denn die meisten Schäden am Markt bleiben nur deswegen unverfolgt, weil sich die Betroffenen Rechtsverfolgung schlicht nicht leisten können.
Wir haben etwas dagegen: Um kostenschonend vorgehen zu können, haben wir uns hier von COBIN claims mandatieren lassen, einem nicht gewinnorientierten Verein, dessen Zweck es ist, bei Massenschaden-Ereignissen Konsumenten (COnsumers), Kleinunternehmern (Business) und Privatanlegern (INvestors) günstig und organisiert einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, der Einzelnen oft verwehrt bleibt: sei es aus Kostengründen, oder weil für Einzelne kaum Prozessfinanzierungen organisiert werden können, auf deren Basis dann (Sammel-)Klagen risikolos geführt werden können. Durch die Sammlung von Geschädigten-Ansprüchen werden Kostenvorteile erzielt, die COBIN claims gemäß seiner nicht gewinnorientieren Ausrichtung an die Geschädigten weiter gibt. Kein gewinnorientiertes Vehikel kann das, und der Staat schon gar nicht (der will es auch nicht, sondern schützt offen die Belange der Industrie. Dabei nimmt er Ihren "Kollateralschaden" in Kauf).
Als Vertrauensanwalt haben wir mit COBIN die Pauschale von € 84 brutto vereinbart für den stets erforderlichen Privatbeteiligtenanschluss. Wer zusätzlich ein außergerichtliches Anspruchsschreiben möchte, zahlt ebenfalls eine Pauschale (näher unter https://www.cobinclaims.at/wienwert/insolvenz).
Wir arbeiten auch mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Und wessen Verlust so groß ist, dass er oder sie individuelle Rechtsverfolgung braucht, trifft bei uns auf die Erfahrung von vielen tausend Einzelcausen.
Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an, oder melden Sie sich einfach bei COBIN.
Wienwert: Für Schnellschüsse bei Sammelklagen noch zu früh:
wienrecht.at/presse/383-wienwert-fuer-schnellschuesse-bei-sammelklagen-noch-zu-frueh
Januar 2018: Wir vertreten den Verein COBIN claims sowie rechtsschutzversicherte Anleger
Nach der überraschenden Ankündigung der Insolvenz derjenigen WIENWERT Gesellschaft, die die alten Anleihen begeben hatte und die am 20.12.2017 fällig gewordene Anleihe nicht mehr bedienen konnte, hat COBIN claims eine Initiative ins Leben gerufen um die Anlegeransprüche gebündelt und kostengünstig geltend zu machen. Wenn Sie teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bei https://www.cobinclaims.at/wienwert/insolvenz unbürokratisch an. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie sich auch direkt bei uns melden, wir kümmern uns für Sie um die Deckung.
Bis 23.01.2018 war kein Insolvenzverfahren anhängig. Wie auch in früheren Massenschäden am Kapitalmarkt prüfen wir Schadenersatzansprüche gegen Dritte, falls die - jeweilige - Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
An uns wurde die Frage herangetragen, ob Zeichner der WIENWERT Anleihe Mai 2017 wegen veranlasster Irreführung vom Geschäft zurücktreten können. Wir meinen, ja, und haben dem Vorstand von COBINclaims empfohlen, sich der Sache anzunehmen:
Die WIENWERT Holding AG (vormals: WIENWERT AG) ließ nämlich schon am 13.01.2017 aufhorchen mit ihrer Ad-Hoc-Meldung, dass eine „Deutliche Verschlechterung der Eigenkapitalsituation per 31.12.2016 (…)“ erwartet werde.[1] Bereits zum 31.12.2015 wies die damalige WIENWERT AG ein negatives Eigenkapital von EUR - 9,8 Mio. aus. Für 2016 wird mit einem negativen Eigenkapital von bis zu EUR – 22 Mio. gerechnet. Dennoch warb eine (andere?) WIENWERT kurz darauf, im Mai 2017, im Zuge einer neuerlichen Anleiheemission mit „hervorragenden Bilanzkennzahlen“.[2] Wie passt das zusammen?
Das fragt nun auch die FMA. Aber nicht sich, sondern gleich die WIENWERT AG: Die gibt am 24.07.2017 in ihrer „AD HOC-MITTEILUNG VOM 23.7.2017“ bekannt, seitens der FMA eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten zu haben. Darin werde ihr vorgeworfen, dass sie ...
- durch die Veröffentlichung von „betont positiven Informationen über die Finanzlage der WIENWERT AG anhand der Kennzahlen ‚EUR 4,74 Millionen Eigenkapital, 96% Eigenkapital-quote‘ und zusätzlich in der im Internetauftritt der WIENWERT AG unter www.wienwert.at abrufbaren Presseaussendung vom 11.5.2017 mit den Schlagworten ‚Die WIENWERT glänzt mit hervorragenden Bilanzkennzahlen‘ das Vorhandensein besonderer Sicherheiten nahe gelegt und das tatsächliche Risiko des Erwerbs der Anleihe, insbesondere dass mit dem Erwerb indirekt eine Investition in die Muttergesellschaft WW Holding AG – deren Finanzlage sich zum Angebotszeitraum als kritisch darstellt – verbunden ist, nicht hinreichend klargestellt hat“; sowie
- mit den getätigten Aussagen „im Werbevideo auf www.wienwert.at in Zusammenschau mit der Verwendung des Ortsnamens ‚Wien‘ im Firmenwortlaut, eines schematisch dargestellten und in roter Farbe gehaltenen Stephansdoms im Firmenlogo und der bevorzugten Verwendung der Farbe Rot im Außenauftritt der WIENWERT AG, insbesondere im Internet- und Werbeauftritt, den unrichtigen Eindruck erweckt hat, dass es sich bei der WIENWERT AG um ein Unternehmen zumindest mit einem Naheverhältnis zur Stadt Wien handelt“.
Handelt es sich wirklich um ein Unternehmen mit Naheverhältnis zur Stadt Wien? Laut https://www.wienwert.at/unternehmen/beirat/ sitzen auch altgediente Gemeinderäte im Wienwert-Beirat.
Schon 2015 wurde WIENWERT rechtskräftig verurteilt wegen ihrer irreführenden Werbung mit immobiliarer Sicherheit, die jedoch in der beschriebenen Form nicht besteht (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150324_OTS0010/vki-olg-wien-bestaetigt-irrefuehrung-durch-wienwert-werbung). Nun fragt die FMA zu Recht, ob nicht schon wieder getrickst wurde. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist nach wie vor unbekannt. Allerdings haben wir es inzwischen mit 2 WIENWERTs zu tun:
Die WIENWERT Gruppe hat sich im ersten Halbjahr 2017 neu strukturiert:[3] Die „alte“ WIENWERT AG wurde in WW Holding AG umbenannt, wo das negative Eigenkapital und die Anleihegläubiger verbleiben. 2016 baute WIENWERT „alt“ ihr Altbauportfolio ab und erwirtschaftete dadurch einen Cash-Bestand von EUR 5 Mio., gleichzeitig musste die Gesellschaft hohe Abschreibungen vornehmen.[4] Zusätzlich wurde die „neue“ Tochtergesellschaft WIENWERT AG gegründet, die mit EUR 5 Mio. Stammkapital ausgestattet wurde. War das jedem Investor ausreichend klar? Und besteht das Stammkapital aus liquiden Mitteln? Wie viel wäre die „Marke WIENWERT“ wert?
WIENWERT „alt“ hat aktuell ca. 20 Anleihen laufen. Während in diesem Jahr rd EUR 5,1 Mio an Anleihevolumen zu tilgen sein werden, muss WIENWERT im Jahr 2018 weitere EUR 14,5 Mio an Anleihegeldern zurückzahlen.[5]
Je nachdem, wie die Antwort ausfallen wird, käme jetzt noch – der Anspruch verjährt in 3 Jahren ab Kaufdatum – eine Anfechtung des abgeschlossenen Anleihezeichnungsvertrages wegen Irrtums in Betracht.
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[1] https://www.wienwert.at/wp-content/uploads/2017/05/ADHOC_20170113.pdf
[2] E-Mail Wienwert an Interessenten vom 21.05.2017
[3] Firmenbuchauszüge: FN 332378t, FN 308774f
[4] http://derstandard.at/2000051216118/Wienwert-verkauft-Altbaubestand-mit-Millionenabschreibung
[5] WIENWERT Anleihenübersicht Stand 31.05.2016
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VW-Abgasskandal – Rückholaktion
Es ist interessant, wenn man die ersten Medienberichte über den VW-Abgasskandal mit dem Wissen von heute nochmals betrachtet.
Der folgende Artikel wurde von der Zeitschrift NEWS in der Ausgabe 43/2015 veröffentlicht:
Was ist PSD2 (Payment Services Directive 2)?
Nein, hierbei handelt es sich nicht um das neueste PlayStation Modell, sondern um die neue Zahlungsdienstrichtlinie, mit der Überweisungen bequemer, billiger, sicherer und der europaweite Wettbewerb im Zahlungsverkehr auch mit der Teilnahme von Nichtbanken gefördert werden sollen.