Bei COBIN claims haben sich bisher 335 Anleger mit einem investierten Kapital von deutlich über zehn Mio. € gemeldet. „COBIN claims hat wie berichtet seit längerem Vorgänge in der Gruppe kritisch beobachtet. Wie nun am Wochenende Medien berichtet haben, ist es in der Wienwert/WW Holding-Gruppe offenbar zu Vermögensverschiebungen gekommen, die näherer Aufklärung bedürfen.
Man darf daher ob der sich täglich steigernden Brisanz des Falls keine Zeit mehr verlieren“, sagen Mag. Oliver Jaindl und Dr. Manfred Biegler, Vorstände der nicht gewinnorientierten Plattform für Sammelklagen COBIN claims: „Wir ermöglichen Anlegern daher ab sofort, sich als Privatbeteiligte dem Ermittlungsverfahren anzuschließen. Der Anschluss als Privatbeteiligter/Geschädigter kann als erste Maßnahme einfach und kostengünstig erfolgen. Wir ersuchen die WKStA, ihre Tätigkeit zu intensivieren, um eine rasche Klärung der Sachverhalte zu ermöglichen!“ Noch diese Woche plant COBIN claims, der WKStA durch seinen Anwalt Dr. Benedikt Wallner neue Erkenntnisse zur Prüfung zu präsentieren.
Parallel dazu verschickt Wallner bereits seit Montag Aufforderungsschreiben an die nicht von der angekündigten Insolvenz betroffenen Unternehmen der Gruppe, die Anleihen emittiert haben: „Wir gehen davon aus, dass nunmehr nicht nur bei der Anleihe Mai-2017, sondern bei allen neueren Schuldtiteln Rücktrittsrechte bestehen könnten. Ab sofort können Anleger, die nicht WW Holding Anleihen, sondern auch andere Anleihe der Gruppen-Unternehmen gezeichnet haben, an dieser Aktion teilnehmen“, sagen Jaindl und Biegler.
Auch eine Sanierung ist als Lösungs-Variante nicht vom Tisch, „wenn sie für Anleger sinnvoll und nutzbringend ist“, sagen die Vorstände: „Dazu erwarten wir jetzt zeitnah Vorschläge von der Vertretung der Unternehmensgruppe, der wir Gespräche angeboten haben. Da sich die meisten Geschädigten unserer Initiative angeschlossen haben, werden wir wohl auch über entsprechende Verhandlungsmacht verfügen.“
Indessen sei es für Schnellschüsse bei Sammelklagen noch zu früh. Wallner rät zu einer ruhigen Hand: „Niemand weiß bisher, was genau passiert ist. Daher ist ein vernünftiges und besonnenes Vorgehen aller an der Fallaufarbeitung Tätigen nötig.“ „Wir arbeiten daher weiterhin an der Anspruchsprüfung für zivilrechtliche Sammelklagen – warnen aber hier aufgrund der Komplexität des Sachverhalts vor (Klags-)Schnellschüssen, die sich nur auf einzelne Mosaiksteine des Falls beziehen, das gesamte Bild aber übersehen. Voreilige Klagen können auch scheitern – mit entsprechenden Kostenfolgen für die Anleger“, so die Vorstände: „Ziel kann logischerweise nur sein, zuerst das dringend Notwendige wie Anschlüsse ans Insolvenz- und Strafverfahren zu organisieren, und danach – falls eine Sanierung scheitern sollte –Sammelklagen auf den Weg zu bringen, wenn es keine vernünftigen außergerichtlichen Lösungen gibt.“
„Es ist schön zu sehen, dass sich jetzt auch Peter Kolba und Michael Poduschka hinter unsere Aktion stellen“, freut sich COBIN-Anwalt Wallner über eine entsprechende Ankündigung zur PK der Liste Pilz: Aus früheren Äußerungen des Klubobmanns sei zu schließen, dass er einmal mehr die gesetzliche Legitimation für Verbandsmusterklagen für den Verein COBIN claims fordern wird.
Quelle: boerse-social.com, 30.1.2018