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SAMMELKLAGEN? Die Wogen gehen hoch rund um den Dieselmotor. Speziell in Deutschland drohen demnächst erste Fahrverbote. In Österreich kann noch in aller Ruhe darüber nachgedacht werden, auf welchem Weg Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen ...
VW-Sammelklage: VKI oder Cobin Claims?
Wien. Der VKI hat eine Sammelklagen-Aktion gegen VW mit den Kanzleien BKP und Poduschka gestartet. Die konkurrierende Sammelaktion von Cobin Claims hat Anwalt Benedikt Wallner an Bord. Verbraucher haben nun die Wahl. Der VKI rechnet mit bis zu 15.000 Klägern.
Konkurrenz belebt das Geschäft: Nach der jungen Sammelklagen-Plattform Cobin Claims hat nun das österreichische Verbraucherschützer-Flaggschiff VKI eine weitere Sammelaktion gegen VW gestartet.
Für Gründer bürgen
Bürgt der Verbraucher trotz ausreichenden Hinweises auf die (prekäre) wirtschaftliche Lage des Schuldners, bleibt seine Haftung bestehen (§ 25 c Satz 2 KSchG), ohne Hinweis entfällt sie. Soll eine Bürgschaft für Unternehmensgründer wirksam bleiben, ist vom Gläubiger ein bestimmtes Procedere einzuhalten.
Isabella Jorthan (37) ist neue Partnerin bei Benedikt Wallner Rechtsanwälte
Die seit einem Vierteljahrhundert bestehende Kanzlei, die für Anleger- und Massenschäden bekannt ist, heißt daher ab nun auch WALLNER JORTHAN.
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Wienwert: Für Schnellschüsse bei Sammelklagen noch zu früh
Bei COBIN claims haben sich bisher 335 Anleger mit einem investierten Kapital von deutlich über zehn Mio. € gemeldet. „COBIN claims hat wie berichtet seit längerem Vorgänge in der Gruppe kritisch beobachtet. Wie nun am Wochenende Medien berichtet haben, ist es in der Wienwert/WW Holding-Gruppe offenbar zu Vermögensverschiebungen gekommen, die näherer Aufklärung bedürfen.
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COBIN claims: Medieninformation im Fall „Wienwert“/WW Holding AG
7,6 Millionen € gemeldeter Schäden – jeder sechste Anleger kaufte wenige Monate vor der angekündigten Insolvenz
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Herr Nobile darf sich seinen Anwalt aussuchen
Fünf Gründe für das Recht auf freie Anwaltswahl [1] [2]
Herr Nobile hatte einen Vertrag mit der DAS über eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
In dem Vertrag stand, der Versicherte muss der DAS unverzüglich jeden Rechtsfall melden, sonst ist sie von ihrer Leistungspflicht befreit. Das hat Herr Nobile aber nicht gemacht, sondern ohne Zustimmung der Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt beauftragt:
Papierhaufen geht Beratungsgespräch vor
Zeichnungsentschlüsse könnten künftig länger dauern: Aus 6 Ob 246/15 t lernen wir, dass der Aufklärungspflicht über die Risiken einer Beteiligung auch durch Übergabe schriftlicher Unterlagen entsprochen werden kann, die zahlreiche kleingeschriebene Risikohinweise enthalten. „Vom Kunden darf erwartet werden, dass er diese eingehend und sorgfältig liest.“
Schrecken wir sie ab!
BESTÄTIGUNG. Wie Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger, Präsident der RAK Wien in der Juni-Ausgabe von ANWALT AKTUELL, warnt auch RA Dr. Benedikt Wallner vor einem Versagen des Rechtsstaates in Sachen Verjährungsfristen.
Cobin Claims: Interview von Radio Libre Regional – Freies Radio Salzkammergut
Interview mit Benedikt Wallner zum Thema „Cobin Claims“ [08/2017]:
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