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Dem Interzedentenschutz die Zähne gezogen?
- Der VKI veröffentlichte am 26.01.2019 die Entscheidung 3 Ob 214/18v VbR 2019/35 unter dem Titel „OGH-Entscheidung zur Frage, ob die Bank bei Abschluss einer Bürgschaft, die zugunsten eines Kredites abgeschlossen wurde, den Bürgen über die schlechte wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers warnen hätte müssen“ [1]. Eigentlich geht es in der nur knapp begründeten Zurückweisungs-Entscheidung, über deren Sachverhalt wenig bekannt ist, freilich um die Frage, ob die Bank die von der Bürgin vermisste Anfrage an den Kreditschutzverband von 1870 (über die Bonität des Hauptschuldners) stellen hätte müssen: Auf die jedoch, sagt der OGH, kommt es hier nicht an! Dies deswegen nicht, weil nicht feststeht, dass die Bank aufgrund einer solchen Anfrage die wahre finanzielle Situation des Hauptschuldners erkennen hätte können. Mangels Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Angaben des Hauptschuldners im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme sei die Bank auch nicht gehalten, die Bürgin darüber zu informieren, dass ihr die finanzielle Lage des Hauptschuldners nicht bekannt ist.
Sammelklagen bei der DSGVO?
Der Schutz personenbezogener Daten ist rechtsdogmatisch als ein höchstpersönliches Recht zu klassifizieren. Das heißt, dass dieses Recht so eng mit einer Person verbunden ist, dass es ein unveräußerliches Recht darstellt und somit nur vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann.
Sammelverfahren der geschädigten Alpine-Anleger wieder in Fahrt
Vor dem Handelsgericht Wien wird nach eineinhalb Jahren Pause am Donnerstag das Beweisverfahren fortgesetzt
In das Sammelklagsverfahren der rund 1500 geschädigten Alpine-Anleihen-Zeichner kommt Bewegung. Nach eineinhalb Jahren des Stillstands wurde am Dienstag am Handelsgericht Wien das Zivilverfahren mit neuer Richterin wiederaufgenommen und der Prozessfahrplan festgelegt. Ab Donnerstag werden erste Zeugen gehört, auch die Erörterung des Sachverständigengutachtens steht auf der Agenda.
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Schwere Beute
Rechtliche Überlebensstrategien im Konsumismus[1]
Von Benedikt Wallner[2]
Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen,
sondern der Natur beruht, haben dennoch,
wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen
relativen Werth, als Mittel, und heißen daher Sachen,
dagegen vernünftige Wesen Personen genannt
werden, weil ihre Natur sie schon als
Zwecke an sich selbst, das ist als etwas,
das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf,
auszeichnet, mithin so fern alle Willkür einschränkt
(und ein Gegenstand der Achtung ist).[3]
Musterfeststellungsklage: Fluch oder Segen?
Der Kreis der von einem Massenschaden potentiell Betroffenen wird immer größer. Das Beispiel des VW-Abgasskandals zeigt aber: Der Prozentsatz derjenigen, die sich zur Wehr setzen, geht kontinuierlich zurück. Warum eigentlich?
„Das ist eigentlich schon krank“
Causa Alpine - Verfahren kann nach einem Jahr Stillstand weitergehen
Nach einer einjährigen Verzögerung kann das Verfahren um den pleitegegangenen Salzburger Baukonzern Alpine Bau fortgeführt werden. Das Oberlandesgericht Wien habe mit einer Entscheidung vom 20. September den Befangenheitsantrag gegen die vom Erstgericht bestellte Sachverständige abgelehnt, ein weiterer Rechtszug sei nicht möglich, teilte der Wiener Anwalt Benedikt Wallner der APA mit.
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Unentgeltliche Auskunft über alte Kontodaten
Die DSGVO war und ist heiß umstritten und wird auch von vielen Betroffenen zum Teil nicht gebilligt, weil viele der Meinung waren, die Welt der Daten sei für eine Regulierung zu unüberschaubar.
Cobin Claims hat bisher 1.500 Beteiligte für Diesel-Sammelklage
Die private Wiener Plattform Cobin Claims hat bisher 1.500 Personen mit 1.600 Fahrzeugen für eine "Sammelklage" gegen VW im Dieselskandal gewonnen. Auf die im März am Handelsgericht in Wien eingebrachte Pilotklage gebe es inzwischen ein Antwort von VW - die Firma bestreite darin wenig überraschend alle Vorwürfe, sagte Anwalt Benedikt Wallner am Freitag in Wien vor Journalisten.
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Von Klägern und Sammlern
Dass es keine Sammelklagen in Europa gibt, ist in erster Linie das Ergebnis eines zähen Ringens, das die Industrielobby bisher für sich entscheiden konnte. Verspricht der Entwurf einer neuen Musterfeststellungsklage Geschädigten eine bessere Durchsetzung ihrer Ansprüche?