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Schrecken wir sie ab!
BESTÄTIGUNG. Wie Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger, Präsident der RAK Wien in der Juni-Ausgabe von ANWALT AKTUELL, warnt auch RA Dr. Benedikt Wallner vor einem Versagen des Rechtsstaates in Sachen Verjährungsfristen.
Cobin Claims: Interview von Radio Libre Regional – Freies Radio Salzkammergut
Interview mit Benedikt Wallner zum Thema „Cobin Claims“ [08/2017]:
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WIENWERT Anleihen
2. Januar 2019: Vollmachtsbeendigung gegenüber COBIN claims
Wir vertreten nicht mehr länger den Verein COBIN claims. Uns von Geschädigten erteilte Einzelmandate bleiben davon unberührt und weiter aufrecht, ebenso mit COBIN für Betroffene ausverhandelte (und stark vergünstigte) Pauschalen. Für künftige Tätigkeiten müssen wir jeweils im Einzelfall eine Lösung finden.
Februar 2018: Insolvenz über das Vermögen der WW Holding AG
Die Unternehmensgruppe Wienwert hat seit 2010 über 20 Anleihen begeben, von denen lediglich ein Bruchteil getilgt ist; zahlreiche Anleihezeichner und sonstige private Anleger in - angebliche - Immobilienprojekte der Gruppe bangen nun um ihr Erspartes. Ein Ermittlungsverfahren ist anhängig.
Für manche kommt die Insolvenz nicht ganz überraschend, auch wir haben bereits seit Längerem ein Auge auf die Gebarung dieser Gruppe.
Was tun wir für Sie, als Betroffene:
Unsere Kanzlei ist am Markt seit langem dafür bekannt: Wir sorgen für Hygiene am Kapitalmarkt. Wir stehen immer nur und ausschließlich auf der Seite der Kunden, vertreten keine Bank, keinen Finanzdienstleister, keinen Anbieter dubioser "Immobilienbeteiligungen" und nicht einmal den Vertrieb. Wir wissen, auf wessen Seite wir stehen und schauen auch dem Staat und seiner Aufsicht (FMA) auf die Finger; manchmal klopfen wir auch drauf (AMIS-Pleite).
Da wir bereits jahrzehntelange Erfahrung mit sämtlichen größeren Anlegercausen haben (AMIS, MEL, Immofinanz, AWD, Madoff, Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds, CORDIAL, ALPINE etc), versuchen wir auch hier wieder den Schaden der Anleger gering zu halten und das Bestmögliche für Sie herauszuholen.
Wir wissen aus früheren Causen, was andere nur ahnen können: Dass nichts mehr da sein wird, das man sich auf klassischem Wege noch holen könnte; also braucht es Kreativität, Erfahrung und akribische Arbeit, um DIejenigen haftbar zu machen, an denen es gelegen wäre, gerade diesen Schaden zu verhindern. Nebenbei schauen wir natürlich, wo das Geld eigentlich hingekommen ist, und "laden die Verantwortlichen zur Rückzahlung ein".
Andere schießen vielleicht schnell, und dann ist das Pulver - Ihr Geld - verschossen. Wir haben erkannt, dass Massenschäden massenhafte Rechtsverfolgung erfordern, nicht zuletzt um den einzelnen Betroffenen hochqualifizierte Leistung kostengünstiger anzubieten. Denn die meisten Schäden am Markt bleiben nur deswegen unverfolgt, weil sich die Betroffenen Rechtsverfolgung schlicht nicht leisten können.
Wir haben etwas dagegen: Um kostenschonend vorgehen zu können, haben wir uns hier von COBIN claims mandatieren lassen, einem nicht gewinnorientierten Verein, dessen Zweck es ist, bei Massenschaden-Ereignissen Konsumenten (COnsumers), Kleinunternehmern (Business) und Privatanlegern (INvestors) günstig und organisiert einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, der Einzelnen oft verwehrt bleibt: sei es aus Kostengründen, oder weil für Einzelne kaum Prozessfinanzierungen organisiert werden können, auf deren Basis dann (Sammel-)Klagen risikolos geführt werden können. Durch die Sammlung von Geschädigten-Ansprüchen werden Kostenvorteile erzielt, die COBIN claims gemäß seiner nicht gewinnorientieren Ausrichtung an die Geschädigten weiter gibt. Kein gewinnorientiertes Vehikel kann das, und der Staat schon gar nicht (der will es auch nicht, sondern schützt offen die Belange der Industrie. Dabei nimmt er Ihren "Kollateralschaden" in Kauf).
Als Vertrauensanwalt haben wir mit COBIN die Pauschale von € 84 brutto vereinbart für den stets erforderlichen Privatbeteiligtenanschluss. Wer zusätzlich ein außergerichtliches Anspruchsschreiben möchte, zahlt ebenfalls eine Pauschale (näher unter https://www.cobinclaims.at/wienwert/insolvenz).
Wir arbeiten auch mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Und wessen Verlust so groß ist, dass er oder sie individuelle Rechtsverfolgung braucht, trifft bei uns auf die Erfahrung von vielen tausend Einzelcausen.
Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an, oder melden Sie sich einfach bei COBIN.
Wienwert: Für Schnellschüsse bei Sammelklagen noch zu früh:
wienrecht.at/presse/383-wienwert-fuer-schnellschuesse-bei-sammelklagen-noch-zu-frueh
Januar 2018: Wir vertreten den Verein COBIN claims sowie rechtsschutzversicherte Anleger
Nach der überraschenden Ankündigung der Insolvenz derjenigen WIENWERT Gesellschaft, die die alten Anleihen begeben hatte und die am 20.12.2017 fällig gewordene Anleihe nicht mehr bedienen konnte, hat COBIN claims eine Initiative ins Leben gerufen um die Anlegeransprüche gebündelt und kostengünstig geltend zu machen. Wenn Sie teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bei https://www.cobinclaims.at/wienwert/insolvenz unbürokratisch an. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie sich auch direkt bei uns melden, wir kümmern uns für Sie um die Deckung.
Bis 23.01.2018 war kein Insolvenzverfahren anhängig. Wie auch in früheren Massenschäden am Kapitalmarkt prüfen wir Schadenersatzansprüche gegen Dritte, falls die - jeweilige - Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
An uns wurde die Frage herangetragen, ob Zeichner der WIENWERT Anleihe Mai 2017 wegen veranlasster Irreführung vom Geschäft zurücktreten können. Wir meinen, ja, und haben dem Vorstand von COBINclaims empfohlen, sich der Sache anzunehmen:
Die WIENWERT Holding AG (vormals: WIENWERT AG) ließ nämlich schon am 13.01.2017 aufhorchen mit ihrer Ad-Hoc-Meldung, dass eine „Deutliche Verschlechterung der Eigenkapitalsituation per 31.12.2016 (…)“ erwartet werde.[1] Bereits zum 31.12.2015 wies die damalige WIENWERT AG ein negatives Eigenkapital von EUR - 9,8 Mio. aus. Für 2016 wird mit einem negativen Eigenkapital von bis zu EUR – 22 Mio. gerechnet. Dennoch warb eine (andere?) WIENWERT kurz darauf, im Mai 2017, im Zuge einer neuerlichen Anleiheemission mit „hervorragenden Bilanzkennzahlen“.[2] Wie passt das zusammen?
Das fragt nun auch die FMA. Aber nicht sich, sondern gleich die WIENWERT AG: Die gibt am 24.07.2017 in ihrer „AD HOC-MITTEILUNG VOM 23.7.2017“ bekannt, seitens der FMA eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten zu haben. Darin werde ihr vorgeworfen, dass sie ...
- durch die Veröffentlichung von „betont positiven Informationen über die Finanzlage der WIENWERT AG anhand der Kennzahlen ‚EUR 4,74 Millionen Eigenkapital, 96% Eigenkapital-quote‘ und zusätzlich in der im Internetauftritt der WIENWERT AG unter www.wienwert.at abrufbaren Presseaussendung vom 11.5.2017 mit den Schlagworten ‚Die WIENWERT glänzt mit hervorragenden Bilanzkennzahlen‘ das Vorhandensein besonderer Sicherheiten nahe gelegt und das tatsächliche Risiko des Erwerbs der Anleihe, insbesondere dass mit dem Erwerb indirekt eine Investition in die Muttergesellschaft WW Holding AG – deren Finanzlage sich zum Angebotszeitraum als kritisch darstellt – verbunden ist, nicht hinreichend klargestellt hat“; sowie
- mit den getätigten Aussagen „im Werbevideo auf www.wienwert.at in Zusammenschau mit der Verwendung des Ortsnamens ‚Wien‘ im Firmenwortlaut, eines schematisch dargestellten und in roter Farbe gehaltenen Stephansdoms im Firmenlogo und der bevorzugten Verwendung der Farbe Rot im Außenauftritt der WIENWERT AG, insbesondere im Internet- und Werbeauftritt, den unrichtigen Eindruck erweckt hat, dass es sich bei der WIENWERT AG um ein Unternehmen zumindest mit einem Naheverhältnis zur Stadt Wien handelt“.
Handelt es sich wirklich um ein Unternehmen mit Naheverhältnis zur Stadt Wien? Laut https://www.wienwert.at/unternehmen/beirat/ sitzen auch altgediente Gemeinderäte im Wienwert-Beirat.
Schon 2015 wurde WIENWERT rechtskräftig verurteilt wegen ihrer irreführenden Werbung mit immobiliarer Sicherheit, die jedoch in der beschriebenen Form nicht besteht (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150324_OTS0010/vki-olg-wien-bestaetigt-irrefuehrung-durch-wienwert-werbung). Nun fragt die FMA zu Recht, ob nicht schon wieder getrickst wurde. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist nach wie vor unbekannt. Allerdings haben wir es inzwischen mit 2 WIENWERTs zu tun:
Die WIENWERT Gruppe hat sich im ersten Halbjahr 2017 neu strukturiert:[3] Die „alte“ WIENWERT AG wurde in WW Holding AG umbenannt, wo das negative Eigenkapital und die Anleihegläubiger verbleiben. 2016 baute WIENWERT „alt“ ihr Altbauportfolio ab und erwirtschaftete dadurch einen Cash-Bestand von EUR 5 Mio., gleichzeitig musste die Gesellschaft hohe Abschreibungen vornehmen.[4] Zusätzlich wurde die „neue“ Tochtergesellschaft WIENWERT AG gegründet, die mit EUR 5 Mio. Stammkapital ausgestattet wurde. War das jedem Investor ausreichend klar? Und besteht das Stammkapital aus liquiden Mitteln? Wie viel wäre die „Marke WIENWERT“ wert?
WIENWERT „alt“ hat aktuell ca. 20 Anleihen laufen. Während in diesem Jahr rd EUR 5,1 Mio an Anleihevolumen zu tilgen sein werden, muss WIENWERT im Jahr 2018 weitere EUR 14,5 Mio an Anleihegeldern zurückzahlen.[5]
Je nachdem, wie die Antwort ausfallen wird, käme jetzt noch – der Anspruch verjährt in 3 Jahren ab Kaufdatum – eine Anfechtung des abgeschlossenen Anleihezeichnungsvertrages wegen Irrtums in Betracht.
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[1] https://www.wienwert.at/wp-content/uploads/2017/05/ADHOC_20170113.pdf
[2] E-Mail Wienwert an Interessenten vom 21.05.2017
[3] Firmenbuchauszüge: FN 332378t, FN 308774f
[4] http://derstandard.at/2000051216118/Wienwert-verkauft-Altbaubestand-mit-Millionenabschreibung
[5] WIENWERT Anleihenübersicht Stand 31.05.2016
Foto auf dieser Seite: © fotolia.com (sborisov)
VW-Abgasskandal – Rückholaktion
Es ist interessant, wenn man die ersten Medienberichte über den VW-Abgasskandal mit dem Wissen von heute nochmals betrachtet.
Der folgende Artikel wurde von der Zeitschrift NEWS in der Ausgabe 43/2015 veröffentlicht:
Was ist PSD2 (Payment Services Directive 2)?
Nein, hierbei handelt es sich nicht um das neueste PlayStation Modell, sondern um die neue Zahlungsdienstrichtlinie, mit der Überweisungen bequemer, billiger, sicherer und der europaweite Wettbewerb im Zahlungsverkehr auch mit der Teilnahme von Nichtbanken gefördert werden sollen.
Cobin claims zeigt sich in neuer Aufstellung
Sammelklagen-Plattform Cobin claims marschiert ohne Crowdfunding und Peter Kolba, dafür mit den Anwälten Benedikt Wallner und Eric Breiteneder öffentlich gegen Google auf.
"Cobin Claims" startet Sammelaktion gegen Google
Nach der Rekordstrafe der EU-Kommission gegen den Suchmaschinenbetreiber will die Plattform ihre erste Sammelaktion starten. Beteiligen sollen sich geschädigte Unternehmen und Endkunden.
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COBIN claims: Sammelaktion gegen Google
Der im März gegründete Verein „COBIN claims“ startet aus gegebenem Anlass seine erste Sammelaktion: Diese richtet sich gegen den Internet-Konzern Google, der laut EU-Kommission seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil von Unternehmen und privaten Internet-Nutzern missbraucht hat. Aufbauend auf Vorarbeiten von Dr. Benedikt Wallner – einem der Anwälte im COBIN claims Expertengremium – werden jetzt Ersatzansprüche gegen Google geprüft.
Time-Sharing-Verträge, OGH Entscheidung iS Cordial ergangen
Dass man Time-Sharing-Verträge wegen überlanger Bindungsdauer vorzeitig (jedenfalls nach Ablauf von 15 Jahren) ordentlich kündigen kann, steht schon länger fest (etwa 1 Ob 176/98h, RS0110644). Cordial akzeptierte zwar die vorzeitigen Kündigungen, weigerte sich aber bislang, nach erfolgter Kündigung einen relevanten Anteil des Kaufpreises zurück zu erstatten.
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Nur ein bisschen schmutzig? [1]
Der Beitrag widmet sich den zivilrechtlichen Ansprüchen der Fahrzeughalter im VW- Abgasskandal und geht insb. auf die Argumentation der bekl. Händler ein, wonach der durch die eingebaute Manipulationssoftware begründete Mangel nur geringfügig sei und „eine aufrechte Zulassung nach der Abgasnorm EU5“ bestehe.
Die Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie
Stellen Sie sich vor, ein Cyberangriff legte z. B. das System der Europäischen Zentralbank lahm; oder des Europäischen Stromverbundsystems, wie es 2012 Gegenstand des Romans Blackout von Mark Elsberg war. Dutzende andere Einrichtungen lassen sich denken. Die Auswirkungen wären verheerend, denn im globalen Zeitalter sind wir in allen Bereichen des Lebens miteinander durch das „World Wide Web“ verbunden.
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Zum Entwurf der EU-Datenschutzgrundverordnung ("DSG-VO")
Die fortschreitende Digitalisierung hat dazu geführt, dass eine EU-weite Novellierung der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig wurde.
Ab Mai 2018 soll deshalb die derzeit geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ersetzt werden durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSG-VO).
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LKW-Kartell
Was ist passiert?
Von 1997 bis 2011 gab es – über immerhin 14 Jahre – nahezu keine fairen Preise auf dem LKW-Markt des Europäischen Wirtschaftsraums. Denn die großen europäischen Anbieter ...
- MAN (Deutschland)
- DAIMLER (Deutschland)
- VOLVO/RENAULT
- IVECO (Italien)
- DAF (Niederlande)
... hatten sich zu einem Kartell abgesprochen, um mit verbotenen Absprachen den Markt für die Herstellung mittelschwerer (zwischen 6 und 16 Tonnen) und schwerer Lastkraftwagen (über 16 Tonnen) zu regulieren und Preise zu ihren Gunsten hoch zu halten. Nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens sind aber Kartelle und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen untersagt.
Die offene Flanke im europäischen Rechtsschutz
Es ist nicht alles gut, was aus den USA kommt. Aber manches schon. In den USA haben VW-Käufer wegen des Abgasskandals rasch und unbürokratisch jeweils US$ 5.000,00 oder mehr an Schadenersatz erhalten (hier). In Europa zeigt VW bislang keine Vergleichsbereitschaft und setzt darauf, dass die betroffenen Fahrzeuge nach der Umrüstung dem technischen Stand entsprechen würden.
Kunde stellt Bawag die Rute ins Fenster
Laut Anwalt Benedikt Wallner soll die Vorgangsweise der Bank rechtswidrig sein.
Im Verärgern von Kunden dürfte eine Bank heuer schon ordentlich viel vorgelegt haben. Im Oktober hat die Bawag P.S.K. rund 20.000 Kunden darüber informiert, dass sie auf ein wesentlich teureres Konto-Modell umsteigen können, ansonsten wird die Geschäftsverbindung per Ende Jänner 2017 gekappt. Denn diese Kunden haben sehr günstige Kontogebühren. Der KURIER berichtete.
Begründungspflicht
Bei außerordentlichen Revisionen kommt es vor, dass sie ohne jegliche Begründung zurückgewiesen werden:
Bedingungen des Konsumierens (VI): Massenkündigung einer Großbank
Der VKI hat im November 2016 Klage gegen die BAWAG P.S.K. erhoben, weil diese Bank zahlreichen[1] ihrer Kunden, die nicht bis Jahresende ein neues, nunmehr kostenbewehrtes Kontomodell beantragt haben,[2] die Geschäftsverbindung (darunter das Konto) gekündigt hat.
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Schmerzengeld wegen fehlender Aufklärung zur ärztlichen Heilbehandlung?
Manchmal sind die Dinge nicht so, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das eine vom anderen unterscheiden zu können macht den Spezialisten aus:
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Bedingungen des Konsumierens (V) – Fluggastrechte
Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu Überbuchungen, Annullierungen oder Verspätungen von Flügen. Wie wir gerade wieder am IT-Ausfall am Wiener Flughafen vom 28. August 2016 gesehen haben, schützt zwar die EU-Fluggastverordnung[1] effektiv vor Versäumnissen der Airlines, vor den Versäumnissen Anderer aber nicht (dennoch sind die Fluggäste auch hier nicht gänzlich schutzlos). Kann man aber das Versäumnis des Flughafens (oder eines Dritten) der Fluglinie zurechnen?
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Bedingungen des Konsumierens (IV) – Die geplante Obsoleszenz
Obsoleszenz ist ein im deutschen Sprachraum neues Wort, das wohl völlig zufällig phonetisch an „obszön“ erinnert. Immer mehr juristische Publikationen beschäftigen sich mit dem Phänomen, dass zur Hebung der Umsatzgeschwindigkeit Verfallsdaten in Konsumartikel geradezu planmäßig vom Erzeuger eingebaut werden; das Produkt wird vorhersagbar zu einem gewissen, frühen Termin unbrauchbar und muss dann durch ein neues ersetzt werden. Das ist die geplante Obsoleszenz.[1] Die ist schon empörend genug.
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Gott wird die Seinen schon erkennen
Das Leben ist an sich lebensgefährlich und wird mit dem Tode enden. Mehr als das Leben kann man nicht verlieren. Oder wie Monty Python sagten: You come from nothing, you’re going back to nothing. What have you lost? Nothing.
Von dieser spirituellen Einsicht war kürzlich auch der 6. Senat beseelt:
Nicht auf den Schaden, auf den Anspruch kommt es an
Die verjährungsrechtliche Trennungsthese auf dem Prüfstand:
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OGH: Unternehmer bei Phishing-Attacke auf Konto selbst schuld. 150-Euro-Haftungsgrenze gilt nur für Konsumenten
Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich erstmals zum Verschulden von Bankkunden bei einer Phishing-Attacke geäußert. Laut dem neuen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) müssen Banken einen von Betrügern abgebuchten Betrag unverzüglich auf das Kundenkonto zurückerstatten. Bei einer leichten Verletzung der Sorgfaltspflicht haften Konsumenten mit maximal 150 Euro. Für Unternehmer gilt diese Grenze nicht zwingend.
Bedingungen des Konsumierens (III)
Bedingungen des Konsumierens (III)
Auch in einem weiteren Fall [1] hat die AK unzulässige Klauseln erfolgreich vor Gericht bekämpft. Dabei ging es um „Kundenrichtlinien für das M*****-Service und für das Q*****-Service“ eines Kreditunternehmens. Aus dieser Entscheidung können wir viel lernen, wie der gesetzliche Kundenschutz bei AGBs (vgl. schon den Vor-Artikel Bedingungen des Konsumierens II) abläuft, nämlich: