Der im März gegründete Verein „COBIN claims“ startet aus gegebenem Anlass seine erste Sammelaktion: Diese richtet sich gegen den Internet-Konzern Google, der laut EU-Kommission seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil von Unternehmen und privaten Internet-Nutzern missbraucht hat. Aufbauend auf Vorarbeiten von Dr. Benedikt Wallner – einem der Anwälte im COBIN claims Expertengremium – werden jetzt Ersatzansprüche gegen Google geprüft. 

Aufgrund der vor zwei Tagen veröffentlichten Entscheidung ist nun eine kartellrechtliche Dimension erreicht, die es nahelegt, Ansprüche von Unternehmen gegen Google geltend zu machen. Geschädigt sind nach dem Strafbeschluss auch die Endkunden: sie haben Produkte, die man googlen kann, zu teuer gekauft. Um diese „Streuschäden“ in im Einzelfall sehr geringer Höhe wird sich COBIN beizeiten kümmern. COBIN claims will es aber erstmals ermöglichen, eine Zielgruppe zu vertreten, die bisher nicht vertreten war: Jene Unternehmen (vor allem kleine und mittlere), denen auf diese Weise Markteintrittshürden auferlegt wurden und denen keine adäquate Produktpräsentation im Internet abzubilden gestattet war, sind nach dem (nicht rechtskräftigen) Spruch der Kommission sehr wahrscheinlich betroffen. Oftmals scheitert effektiver Rechtsschutz für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige daran, dass Kammern aufgrund von Interessenkonflikten nicht einschreiten können. COBIN claims schließt nun diese Lücke. 

Der Verein wird daher im Sommer Interessenten an einer Aktion gegen Google sammeln. Anschließend werden den Teilnehmern verschiedene Handlungs-Alternativen vorgeschlagen, Ansprüche durchzusetzen. Es gibt eine breite Palette möglicher rechtlicher Vorgehensweisen. Aufgabe des Vereins COBIN claims ist es, für Teilnehmer an Sammelaktionen eine günstige wie effektive Form der Rechtsdurchsetzung zu schaffen. COBIN claims ist nicht gewinnorientiert. 

Aufgrund der Tatsache, dass Ansprüche nicht einzeln, sondern gesammelt durchgesetzt werden, ergeben sich für Teilnehmer wesentliche Kostenvorteile. COBIN claims schließt dadurch eine Lücke im Rechtsschutz, denn oft werden geringe Schäden aus ökonomischen Überlegungen nicht weiter verfolgt – die Schädiger können daher unbehelligt Gewinne aus nicht rechtmäßigen Verhalten ziehen. Dem schiebt der Verein einen Riegel vor, wodurch auch eine Art generalpräventiver Effekt erzielt wird. 
Teilnahme via Internet unter cobinclaims.at oder unter

Rundfunk: Der Mitschnitt der Pressekonferenz ist auch unter O-TON.at abrufbar 

Wien, 29.06.2017

Quelle: http://boerse-social.com/2017/06/29/cobin_claims_sammelaktion_gegen_google