Sammelklagen-Plattform Cobin claims marschiert ohne Crowdfunding und Peter Kolba, dafür mit den Anwälten Benedikt Wallner und Eric Breiteneder öffentlich gegen Google auf.

Die Plattform sammelt Ansprüche betroffener (Klein-)Unternehmen, hieß es jetzt bei einer öffentlichen Präsentation des Vorhabens, an der Cobin claims-Obmann Oliver Jaindl, Rechtsanwalt Benedikt Wallner, Cobin claims-Vorstand Manfred Biegler und Eric Breiteneder (Vorsitzender Beirat Rechtsanwälte) teilnahmen.

Ex-VKI-Rechtschef Peter Kolba ist dagegen wie berichtet nicht mehr dabei; auch die vor drei Monaten gestartete Crowdfunding-Aktion von Cobin Claims hat nicht die erwünschte Summe gebracht.

Worum es geht

Der im März gegründete Verein starte aus gegebenem Anlass seine erste Sammelaktion: Diese richtet sich gegen den Internet-Konzern Google, der laut EU-Kommission seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil von Unternehmen und privaten Internet-Nutzern missbraucht hat (Google weist die Vorwürfe zurück und will berufen, Anm.).

Aufbauend auf Vorarbeiten von Benedikt Wallner – einem der Anwälte im  Cobin claims Expertengremium – werden jetzt Ersatzansprüche gegen Google geprüft, heißt es. Aufgrund der vor kurzem veröffentlichten Entscheidung sei nun eine kartellrechtliche Dimension erreicht, die es nahelege, Ansprüche von Unternehmen gegen Google geltend zu machen.

Geschädigt von Google?

  • Geschädigt sind nach dem Strafbeschluss auch die Endkunden: sie haben Produkte, die man googlen kann, zu teuer gekauft. Um diese „Streuschäden“ in im Einzelfall sehr geringer Höhe will sich Cobin laut den Angaben „beizeiten“ kümmern.
  • Man wolle es aber erstmals ermöglichen, eine Zielgruppe zu vertreten, die bisher nicht vertreten war: Jene Unternehmen (vor allem kleine und mittlere), denen auf diese Weise Markteintrittshürden auferlegt wurden und denen keine adäquate Produktpräsentation im Internet abzubilden gestattet war, seien nach dem (nicht rechtskräftigen) Spruch der Kommission sehr wahrscheinlich betroffen.

Oftmals scheitere effektiver Rechtsschutz für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Selbstständige daran, dass Kammern aufgrund von Interessenkonflikten nicht einschreiten können.

Zunächst werden Interessenten gesammelt

Bis zu einer möglichen Klage ist wohl noch ein gewisser Weg zurückzulegen: Der Verein will laut eigenen Angaben im Sommer 2017 zunächst einmal Interessenten an einer Aktion gegen Google sammeln.

Anschließend sollen den Teilnehmern verschiedene Handlungs-Alternativen vorgeschlagen werden. Es gebe eine breite Palette möglicher rechtlicher Vorgehensweisen. Dabei will man sich aber noch nicht in die Karten schauen lassen, heißt es. Auch hängen die Konditionen von Prozessfinanzierern von der Anzahl der Teilnehmer ab – und letztendlich sei auch ein außergerichtlicher Vergleich möglich, ist dem „FAQ“ von Cobin claims zu entnehmen.

Link: Cobin claims (Google-Aktion)

Wien, 04.07.2017

Quelle: https://extrajournal.net/2017/07/04/cobin-claims-zeigt-sich-in-neuer-aufstellung/