Laut Anwalt Benedikt Wallner soll die Vorgangsweise der Bank rechtswidrig sein.
Im Verärgern von Kunden dürfte eine Bank heuer schon ordentlich viel vorgelegt haben. Im Oktober hat die Bawag P.S.K. rund 20.000 Kunden darüber informiert, dass sie auf ein wesentlich teureres Konto-Modell umsteigen können, ansonsten wird die Geschäftsverbindung per Ende Jänner 2017 gekappt. Denn diese Kunden haben sehr günstige Kontogebühren. Der KURIER berichtete.
Doch nicht alle Bawag-Kunden geben sich geschlagen. So auch Klaus A. (Name geändert). Er hat seit dem Jahr 1979 ein Giro-Konto bei der P.S.K., das er behalten will.
Ich habe die Bawag im Namen unseres Mandanten aufgefordert, die vertraglich vereinbarten Pflichten einzuhalten und bis zum 21. Dezember die Konto-Kündigung zu widerrufen", sagt Anwalt Benedikt Wallner zum KURIER. "Unserem Mandanten entstünde sowohl bei der Kontoumstellung als auch bei der Eröffnung eines Ersatz-Kontos bei einer anderen Bank ein Schaden, den die Bawag schuldhaft veranlasst hätte." Nachsatz: "Andernfalls werden wir in diesem Musterfall die Bawag klagen, denn nach dem Zahlungsdienstegesetz ist die Vorgangsweise der Bawag rechtswidrig."
Keine Transparenz
Dieses Gesetz verlangt laut Wallner von den Banken vor allem Transparenz. Das heißt: Die wirtschaftliche Auswirkungen der Vertragsänderung bzw. der Kontobedingungen muss dem Kunden verständlich gemacht werden.
"Im gegenständlichen Fall erfordert das eine Gegenüberstellung der bisherigen und der künftigen Konto-Konditionen", sagt Wallner. "Eine solche Gegenüberstellung findet sich in diesem Massenschreiben nicht."
"Die Bawag ist überzeugt, dass sie korrekt und in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen vorgesehenen Regelungen gehandelt hat", teilt die Bank mit. Diese Vorgangsweise sei im Vorfeld einer sorgfältigen juristischen Prüfung unterzogen worden.
Quelle: Kurier, Kid Möchel, 21.12.2016; update vom 14.06.2017: https://www.fma.gv.at/bekanntmachung-fma-verhaengt-sanktionen-gegen-5-vorstaende-und-4-verantwortliche-beauftragte-der-bawag-p-s-k-bank-fuer-arbeit-und-wirtschaft-und-oesterreichische-postsparkasse-ag-wegen-verstoessen-g/ - wir werden die Sache für Sie beobachten und Ihnen dann vom Freispruch beim Verwaltungsgericht berichten ...