Banken ...
... zählen nicht zu unseren Klienten. Und das hat einen Grund:
Nur so bleiben wir unabhängig und geraten in keinen Interessenkonflikt. Denn wir vertreten seit drei Jahrzehnten ausschließlich die Interessen der Kunden (Private, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen) gegen die Finanzindustrie (Banken, Wertpapierfirmen, Berater, Vermittler, etc.).
Nicht nur Verbraucher, auch Unternehmen kommen einmal in die Lage, mit ihrer Bank zu streiten über Fragen zu Kredit, Bürgschaft, Garantie. Fälligstellung, LIBOR und SARON. Oft muss der Hausanwalt dann passen. Nicht etwa deswegen, weil er nichts vom Bankrecht versteht. Sondern weil er bereits seit langem auch die Bank (oder eine Bank) vertritt. Und so in Kollisionen geraten würde. Während wir völlig unbefangen die Interessen der Kunden gegen jede beliebige Bank durchsetzen können!
In über 30 Jahren haben wir noch nie eine Bank vertreten und werden auch nie eine Bank vertreten. Wer in Österreich kann das noch von sich behaupten? Nur mit dieser Konsequenz ist es möglich, Klientinnen und Klienten vorbehaltlos gegen Bankinteressen zu unterstützen - ohne jeden Interessenskonflikt.
Einige unserer Fälle:
- Bank haftet für Fehlberatung bei Fremdwährungskredit
- Auch erfahrene Anleger können in Irrtum geführt werden
- Unzulässigkeit von Klauseln bei Bürgschaften
Wir stellen Ihnen hier exemplarisch einige Entscheidungen zu wichtigen Finanzfragen vor, zum besseren Verständnis handlich von uns kommentiert:
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Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs haftet zwar der Zahlungsdienstleister (die Bank) verschuldensunabhängig. Aber was ist eigentlich ein "Zahlungsvorgang"?
Ein Vorgang - sagt jetzt der OGH in 4 Ob 234/23z - der sich auf „Geldbeträge“, also Banknoten und Münzen, Giralgeld oder E-Geld bezieht.
Unserer Mandantin war von Trickbetrügern die Geldbörse gestohlen worden, mit zwei Karten drin. Flugs waren tausende Euro abgehoben.
Das Besondere am Kartenmissbrauch ist, dass die Bank immer haftet, auch wenn sie natürlich am Trickbetrug kein Verschulden trifft. Das wissen leider viele nicht und lassen sich mit ablehnenden Antworten der Banken abspeisen.
Weiterlesen: Bankkarten-Missbrauch: Bank muss den Schaden ersetzen
Die Bank behauptet gegen unsere Mandantin eine Forderung, die in Wahrheit nicht besteht.
Wir laden die Bank ein, ihren Anspruch – wenn sie meint einen zu haben – vor die ordentlichen Gerichte zu bringen. Dazu ist sie nicht willens oder nicht in der Lage.
Es gibt also keinen gerichtlichen Exekutionstitel. Stattdessen schreibt jetzt ein Inkassounternehmen frech dem Dienstgeber unserer Mandantin, er möge von ihrem monatlichen Lohn so viel so lange einbehalten, bis die Forderung der Bank getilgt ist.
Solche Schreiben sind rechtlich unwirksam und zudem standeswidrig.
Ein (spanischer) Verbraucher nahm 2005 einen Kredit über EUR 130.000,00 auf, der hypothekarisch besichert war, und musste EUR 845,00 Provision "für die Bereitstellung des Kredits" zahlen. 2018 klagte der Verbraucher die Bank auf Nichtigkeit der Bereitstellungsprovisions-Klausel und forderte (ermuntert durch die Vor-E C‑224/19 und C‑259/19) die Rückzahlung der Provision: Die Bank habe nicht nachgewiesen, dass sie für die Provision tatsächlich eine Dienstleistung erbracht hat. Dem spanischen Höchstgericht ging das sichtlich zu weit, und es stellte 3 Fragen an den EuGH (C‑565/21 vom 16.03.2023):
Weiterlesen: EuGH: Wann eine Bereitstellungsprovision beim Hypothekarkredit rechtswidrig ist
BANKEN. Interessante Post von den Geldinstituten flattert in diesen Tagen zu den Kontoinhabern. In einer Art „Countdown“ las man anfangs, für Einlagen über 50.000 Euro würden Negativzinsen fällig. Ein paar Tage später wurde die Grenze dann auf 25.000 gesenkt, und schließlich las man: Negativzinsen ab 0,00 Euro am Konto.
Unsere Klientin P***** hat 2021 ihren Hauskredit, der noch bis 2036 gelaufen wäre, vorzeitig zurückzahlen können. Der Kredit sah auch eine Bearbeitungsgebühr iHv 2,5% vor, die gleich zu Anfang von der Bank abgezogen und einbehalten wurde (EUR 13.500). Weil nun aber der Kredit keine vollen 20 Jahre gelaufen ist, sondern nur 5 (also nur ¼ der vertraglichen Laufzeit), fordern wir ¾ dieser (und aller anderen) Gebühren von der Bank zurück. Denn ganz gleich, was im Kreditvertrag stehen mag, gibt Art. 16 Abs. 1 der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48 Konsumenten das Recht, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen und eine anteilige Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits zu erhalten (vgl. Urteil des EuGH 11.9.2019, C-383/18 [Lexitor] Rz 22).
Weiterlesen: Hauskredit vorzeitig zurückgezahlt – bekommt Frau P***** auch die Gebühr zurück?
Kundendaten sind für FinTech-Firmen bares Geld. [1] Viele Kunden von Kreditkartenunternehmen [2] bekamen kürzlich ein Schreiben mit dem Hinweis auf – nicht näher ausgeführte – „regulatorische Vorgaben“, verbunden mit einer engen Frist, um einen Fragebogen auszufüllen. Schickt man den ausgefüllten Fragebogen nicht rechtzeitig ab, folgt die Drohung mit einer Kartensperre (Beendigung der Geschäftsbeziehung). In diesem Fragebogen werden jedoch sehr intime Fragen per *Pflichtfeld abgefragt, [3] die man als vorsichtiger Kunde nicht oder nur dann rausrücken würde, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ist es auch. Oder ist es? Wir haben uns das einmal genauer angesehen:
Ein Rechtsanwalt kämpft gegen Banken und für Frauen, die zu Unrecht als Bürginnen geradestehen müssen. Ein Skandal und neue Urteile.
Juliana C.* sagt, sie sei wie versteinert dagesessen und habe einen Zettel nach dem anderen unterschrieben. Ihr Mann hatte eine Drohkulisse aufgestellt: Wenn sie nicht für einen 60.000-Euro-Kredit bürge, mit dem er seine Spielschulden begleichen wolle, sei die Familie bedroht. Und die Bank? „Da hat sich niemand um mich gekümmert“, sagt C. Zehn Jahre habe sie gebraucht, um sich aus dem Würgegriff eines großen Geldinstitutes zu lösen.
Banken betreiben mit der Warnliste eine Datenanwendung zu Zwecken des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung. Sie nehmen darin Eintragungen vor und fragen die Liste ab, um ihr Kreditrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko zu berücksichtigen. Das ist ihr berechtigtes Interesse. Notorischen Schuldnern können wir daher nicht helfen. Anderen schon.
Weiterlesen: Banken-Warnliste des KSV (Kreditschutzverband von 1870)
Eine Garantie ist das strengste Versprechen, das man abgeben kann: Das – zwingend schriftlich abzugebende – Garantieversprechen wirkt abstrakt und unbedingt. Es ist also unabhängig vom Schicksal des Sachverhalts, der garantiert wird. Bei der nicht ganz so strengen Bürgschaft hingegen muss man immer auch auf das Grundgeschäft schauen, zB, ob eh schon bezahlt wurde, ob es Mängel gibt etc.