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kein Fall für das ZaDiG: Betrug mit Bitcoins
Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs haftet zwar der Zahlungsdienstleister (die Bank) verschuldensunabhängig. Aber was ist eigentlich ein "Zahlungsvorgang"?
Ein Vorgang - sagt jetzt der OGH in 4 Ob 234/23z - der sich auf „Geldbeträge“, also Banknoten und Münzen, Giralgeld oder E-Geld bezieht.