Banken ...
... zählen nicht zu unseren Klienten. Und das hat einen Grund:
Nur so bleiben wir unabhängig und geraten in keinen Interessenkonflikt. Denn wir vertreten seit drei Jahrzehnten ausschließlich die Interessen der Kunden (Private, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen) gegen die Finanzindustrie (Banken, Wertpapierfirmen, Berater, Vermittler, etc.).
Nicht nur Verbraucher, auch Unternehmen kommen einmal in die Lage, mit ihrer Bank zu streiten über Fragen zu Kredit, Bürgschaft, Garantie. Fälligstellung, LIBOR und SARON. Oft muss der Hausanwalt dann passen. Nicht etwa deswegen, weil er nichts vom Bankrecht versteht. Sondern weil er bereits seit langem auch die Bank (oder eine Bank) vertritt. Und so in Kollisionen geraten würde. Während wir völlig unbefangen die Interessen der Kunden gegen jede beliebige Bank durchsetzen können!
In über 30 Jahren haben wir noch nie eine Bank vertreten und werden auch nie eine Bank vertreten. Wer in Österreich kann das noch von sich behaupten? Nur mit dieser Konsequenz ist es möglich, Klientinnen und Klienten vorbehaltlos gegen Bankinteressen zu unterstützen - ohne jeden Interessenskonflikt.
Einige unserer Fälle:
- Bank haftet für Fehlberatung bei Fremdwährungskredit
- Auch erfahrene Anleger können in Irrtum geführt werden
- Unzulässigkeit von Klauseln bei Bürgschaften
Wir stellen Ihnen hier exemplarisch einige Entscheidungen zu wichtigen Finanzfragen vor, zum besseren Verständnis handlich von uns kommentiert:
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Kundendaten sind für FinTech-Firmen bares Geld. [1] Viele Kunden von Kreditkartenunternehmen [2] bekamen kürzlich ein Schreiben mit dem Hinweis auf – nicht näher ausgeführte – „regulatorische Vorgaben“, verbunden mit einer engen Frist, um einen Fragebogen auszufüllen. Schickt man den ausgefüllten Fragebogen nicht rechtzeitig ab, folgt die Drohung mit einer Kartensperre (Beendigung der Geschäftsbeziehung). In diesem Fragebogen werden jedoch sehr intime Fragen per *Pflichtfeld abgefragt, [3] die man als vorsichtiger Kunde nicht oder nur dann rausrücken würde, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ist es auch. Oder ist es? Wir haben uns das einmal genauer angesehen:
Ein Rechtsanwalt kämpft gegen Banken und für Frauen, die zu Unrecht als Bürginnen geradestehen müssen. Ein Skandal und neue Urteile.
Juliana C.* sagt, sie sei wie versteinert dagesessen und habe einen Zettel nach dem anderen unterschrieben. Ihr Mann hatte eine Drohkulisse aufgestellt: Wenn sie nicht für einen 60.000-Euro-Kredit bürge, mit dem er seine Spielschulden begleichen wolle, sei die Familie bedroht. Und die Bank? „Da hat sich niemand um mich gekümmert“, sagt C. Zehn Jahre habe sie gebraucht, um sich aus dem Würgegriff eines großen Geldinstitutes zu lösen.
Banken betreiben mit der Warnliste eine Datenanwendung zu Zwecken des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung. Sie nehmen darin Eintragungen vor und fragen die Liste ab, um ihr Kreditrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko zu berücksichtigen. Das ist ihr berechtigtes Interesse. Notorischen Schuldnern können wir daher nicht helfen. Anderen schon.
Weiterlesen: Banken-Warnliste des KSV (Kreditschutzverband von 1870)
Eine Garantie ist das strengste Versprechen, das man abgeben kann: Das – zwingend schriftlich abzugebende – Garantieversprechen wirkt abstrakt und unbedingt. Es ist also unabhängig vom Schicksal des Sachverhalts, der garantiert wird. Bei der nicht ganz so strengen Bürgschaft hingegen muss man immer auch auf das Grundgeschäft schauen, zB, ob eh schon bezahlt wurde, ob es Mängel gibt etc.
- Häufig enthalten Sicherheiten auch sogenannte Erstreckungsklauseln, dh Sie sollen nicht nur für einen bestimmten Betrag, sondern darüber hinaus auch noch für unbestimmte, zukünftige Beträge haften. Das ist bei Verbrauchern ebenso unzulässig wie eine
- außergerichtliche Lohnpfändung durch die Bank, solange es noch keinen Titel (Urteil) gibt. Die Bank kann Ihnen also nicht damit drohen, dass sie sich an Ihren Dienstgeber wendet und dort Ihr Gehalt pfändet, sondern sie muss sich erst ein Urteil gegen Sie verschaffen.
Weiterlesen: Was bei Kreditsicherheiten noch zu beachten ist
Die Zahl der Betrugsfälle nimmt seit Jahren zu. Wenn es um Konsumentenschutz geht, ist die FMA allerdings zahnlos. Wie auf dem Finanzmarkt Geld verdient wird, ist heutzutage nicht leicht zu durchschauen. Die Aufsicht ist nicht genug, sagt der Rechtsanwalt Benedikt Wallner im Gastkommentar.
Weiterlesen: Was die Finanzmarktaufsicht bei Finanzbetrug tun kann
Die Pandemie ist noch da, aber das gesetzliche Moratorium für Schuldner läuft am Sonntag aus. Kreditnehmer sollten mit ihrer Bank verhandeln.
Weiterlesen: Kreditstundung: Galgenfrist für Schuldner läuft ab
Coronakrise. Viele Menschen fallen durch den shutdown um ihre Einnahmen um. Kann man aber mit den Kreditrückzahlungen aussetzen, wenn sie nicht mehr leistbar sind? Ohne Weiteres nicht, da ist Verhandeln angesagt.
Gerade beim Online Banking machen sich die Umstellungen jetzt bemerkbar:
Immer häufiger wird die Eingabe einer Transaktionsnummer (TAN) verlangt. Das Problem hierbei: Der TAN-Code gewinnt an Bedeutung (gerade auch für die Authentifizierung), aber einige Banken schaffen dessen Übermittlung per SMS ab. Dieser bewährte Weg soll künftig der App der entsprechenden Bank weichen.
Das Leben ist an sich lebensgefährlich und wird mit dem Tode enden. Mehr als das Leben kann man nicht verlieren. Oder wie Monty Python sagten: You come from nothing, you’re going back to nothing. What have you lost? Nothing.
Von dieser spirituellen Einsicht war kürzlich auch der 6. Senat beseelt: