Eine Garantie ist das strengste Versprechen, das man abgeben kann: Das – zwingend schriftlich abzugebende – Garantieversprechen wirkt abstrakt und unbedingt. Es ist also unabhängig vom Schicksal des Sachverhalts, der garantiert wird. Bei der nicht ganz so strengen Bürgschaft hingegen muss man immer auch auf das Grundgeschäft schauen, zB, ob eh schon bezahlt wurde, ob es Mängel gibt etc.

Wir treffen im Bankgeschäft hauptsächlich auf zwei Arten von Garantien, die Bankgarantie und die Interzession:

Bei der Bankgarantie garantiert die Bank (!), dass sie ohne jedes Wenn und Aber bezahlen wird, über erste Anforderung und ohne Einwendungen. Die Bankgarantie soll geradezu dem daraus „Begünstigten“ eine sichere und auch nicht durch irgendwelche Einwendungen verzögerte Zahlung gewährleisten. Streitigkeiten sollen erst nach der Zahlung abgewickelt werden („erst zahlen, dann streiten“, und nicht umgekehrt). Dieses strenge Strickmuster darf auch nicht etwa auf Umwegen umgangen werden (8 Ob 140/18y). Die Interzession hingegen ist der umgekehrte Fall, in dem jemand der Bank garantiert, zu zahlen, falls ein bestimmter Sachverhalt eintritt. Also ganz ähnlich wie bei der Bürgschaft, nur eben noch strenger. Dennoch fasst das Konsumentenschutzgesetz beide Formen zusammen: Auch Garanten, die Konsumenten sind, werden geschützt.

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