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EuGH-Generalanwalt: Thermofenster wohl unzulässig

Der Generalanwalt hat nun die in zahlreichen Fahrzeugen verbauten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen (sog. „Thermofenster“) als unzulässig eingestuft. Die EuGH-Richter sind bei ihrem Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, zwar nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Käufer der betroffenen Fahrzeuge sollten jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

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Hauskredit vorzeitig zurückgezahlt – bekommt Frau P***** auch die Gebühr zurück?

Unsere Klientin P***** hat 2021 ihren Hauskredit, der noch bis 2036 gelaufen wäre, vorzeitig zurückzahlen können. Der Kredit sah auch eine Bearbeitungsgebühr iHv 2,5% vor, die gleich zu Anfang von der Bank abgezogen und einbehalten wurde (EUR 13.500). Weil nun aber der Kredit keine vollen 20 Jahre gelaufen ist, sondern nur 5 (also nur ¼ der vertraglichen Laufzeit), fordern wir ¾ dieser (und aller anderen) Gebühren von der Bank zurück. Denn ganz gleich, was im Kreditvertrag stehen mag, gibt Art. 16 Abs. 1 der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48 Konsumenten das Recht, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen und eine anteilige Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits zu erhalten (vgl. Urteil des EuGH 11.9.2019, C-383/18 [Lexitor] Rz 22).

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BGH-Entscheidung im Dieselskandal

Der deutsche Bundesgerichtshof sprach einer Autokäuferin Ersatz für Wertminderung zu – wie viel, ist noch offen. Wie ist die Rechtslage in Österreich?

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Im Stich gelassen

Wie Auslandsösterreicher in Vietnam um eine Impfung kämpfen – und dabei vergeblich auf die Unterstützung durch die österreichischen Behörden hoffen.

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Ein Phishingversuch von unerwarteter Seite?

Kundendaten sind für FinTech-Firmen bares Geld. [1] Viele Kunden von Kreditkartenunternehmen [2] bekamen kürzlich ein Schreiben mit dem Hinweis auf – nicht näher ausgeführte – „regulatorische Vorgaben“, verbunden mit einer engen Frist, um einen Fragebogen auszufüllen. Schickt man den ausgefüllten Fragebogen nicht rechtzeitig ab, folgt die Drohung mit einer Kartensperre (Beendigung der Geschäftsbeziehung). In diesem Fragebogen werden jedoch sehr intime Fragen per *Pflichtfeld abgefragt, [3] die man als vorsichtiger Kunde nicht oder nur dann rausrücken würde, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ist es auch. Oder ist es? Wir haben uns das einmal genauer angesehen:

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Faule Kredite

Ein Rechtsanwalt kämpft gegen Banken und für Frauen, die zu Unrecht als Bürginnen geradestehen müssen. Ein Skandal und neue Urteile.

Juliana C.* sagt, sie sei wie versteinert dagesessen und habe einen Zettel nach dem anderen unterschrieben. Ihr Mann hatte eine Drohkulisse aufgestellt: Wenn sie nicht für einen 60.000-Euro-Kredit bürge, mit dem er seine Spielschulden begleichen wolle, sei die Familie bedroht. Und die Bank? „Da hat sich niemand um mich gekümmert“, sagt C. Zehn Jahre habe sie gebraucht, um sich aus dem Würgegriff eines großen Geldinstitutes zu lösen. 

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Kann ich ein ausländisches Unternehmen im Inland auf Schadenersatz klagen?

Wir hatten es zuerst in Österreich von den Gerichten klären lassen; dem hat sich schließlich auch der EuGH angeschlossen.

Jetzt hat auch der BGH ein Machtwort für Deutschland gesprochen : Ein Fluggast kann eine französische Airline im Inland auf Schadensersatz klagen (Urteil vom 16. März 2021 Az. X ZR 9/20)!

Dafür ist nicht erheblich, ob das Ticket - wie heute üblich - im Internet ausgestellt und auch die Buchungsbestätigung keineswegs im Inland vorgenommen wurde. Denn die internationale Zuständigkeit inländischer Gerichte besteht nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 5 Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO, auch "Brüssel Ia-VO"). Dabei kommt es auf den äußeren Eindruck an. Wesentlich hierfür seien das Impressum, die Endung ".de", die Eigenbezeichung als "Air France in Deutschland" sowie der Hinweis auf dem elektronischen Ticket, welches dem klagenden Fluggast zunächst ausgestellt wurde.

Banken-Warnliste des KSV (Kreditschutzverband von 1870)

Banken betreiben mit der Warnliste eine Datenanwendung zu Zwecken des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung. Sie nehmen darin Eintragungen vor und fragen die Liste ab, um ihr Kreditrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko zu berücksichtigen. Das ist ihr berechtigtes Interesse. Notorischen Schuldnern können wir daher nicht helfen. Anderen schon.

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Wir haben ein Recht auf Klimaschutz!

                                            Wenn Regierungen und Parlamente regelmäßig ignorieren, was sie beschlossen haben, und gegen nationale Gesetze und internationale Verpflichtungen verstoßen, gibt es nur eines: die Gerichte. Unmittelbar abschreckend wirkt bis auf Weiteres nur eines: wenn es für die Beklagten in Klimaprozessen richtig teuer wird.  (Die ZEIT Nr. 44 vom 28.10.2021 Seiten 4, 5)

Wer niemals in einer WG gelebt hat, kann die Verzweiflung im Ringen um das Einhalten gemeinsamer Ziele nicht verstehen. Zutreffend vergleicht daher Michaela Krömer den Vertrag von Paris mit dem Putzplan einer Wohngemeinschaft: „Wie bei einem Putzplan verpflichtet sich hier jeder selbst. Wenn eine Partei ihre Arbeit nicht macht, haben die anderen keine wirksamen Mittel, um gegen untätige Mitbewohner vorzugehen.“ Und sie kommt zu dem Befund, wir hätten kein Recht auf Klimaschutz.

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Spam, oida

Das Telekommunikationsgesetz soll novelliert werden. Dort steht auch drin, dass unerbetene Nachrichten - vulgo Spam - verboten sind. Aber was sind die Konsequenzen, wenn Spammer dieses Verbot millionenfach übertreten? Meine Stellungnahme an die Parlamentsdirektion:

Sehr geehrte Damen und Herren,

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