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Sollte die Erde Rechte haben?

Was wäre anders, wenn die Erde selbst Rechte hätte, die sie gegen jene geltend machen könnte, die ihre Oberfläche verschmutzen, ihre Atmosphäre vergiften, ihre Wälder abholzen und ihre Ozeane leerfischen?

Bisher versuchen Umweltgruppen und Bürgerinitiativen diese offenkundigen Missstände gerichtlich geltend zu machen, aber sie versuchen es im Namen von Menschen oder Menschengruppen, deren Lebensräume bedroht, deren Eigentum geschädigt oder deren Gesundheit beeinträchtigt ist. Alles Recht geht so vom Menschen aus und fällt auf ihn zurück.

Wer weiter denkt, wie zuletzt die erfolgreiche Klage vor dem Deutschen Bundesverfassungsgericht, bezieht auch künftige Generationen mit ein.

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Grün getarnt - Greenwashing und Nachhaltigkeitsrecht

Greenwashing

Europäische Investoren stecken Billionen in grüne Wachstumsversprechen. Wo landet dieses Geld?

Von den 1141 Europäischen Fonds, die sich selbst das Label "dunkelgrün" verleihen, konnte eine internationale Rechercheplattform 838 Fonds analysieren: Die Hälfte investiert in fossile Brennstoffe sowie Luftfahrt (und der anderen Hälfte scheint das egal, denn sonst gäbe es mehr Wettbewerbsklagen).

Wenn sich Unternehmen fälschlich ein grünes Mäntelchen umhängen und zB ihre Klimaneutralität bewerben, die es gar nicht gibt, können sich nicht nur Mitbewerber, sondern auch die einzelnen Verbraucher dagegen wehren! Dem Lauterkeitsrecht (UWG) widerspricht es auch, wenn ein Unternehmen die eigenen Emissionen über CO2-Zertifikate zu kompensieren versucht, die in Wirklichkiet wertlos waren.

Mit Umwelthinweisen darf ein Unternehmen nur dann werben, wenn sie eindeutig belegt sind und eine Irreführung für die umworbenen Verbraucher ausgeschlossen ist. Das ist aber oft gerade nicht der Fall, wenn die Lieferketten endlos lang und undurchsichtig sind. Soweit der Hinweis auf die Umweltfreundlichkeit eines Erzeugnisses mißverstanden werden kann, ist der Werbende zu näheren Aufklärungen verpflichtet, sagt der OGH, und auch:

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EuGH-Generalanwalt: Thermofenster wohl unzulässig

Der Generalanwalt hat nun die in zahlreichen Fahrzeugen verbauten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen (sog. „Thermofenster“) als unzulässig eingestuft. Die EuGH-Richter sind bei ihrem Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, zwar nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Käufer der betroffenen Fahrzeuge sollten jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

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Hauskredit vorzeitig zurückgezahlt – bekommt Frau P***** auch die Gebühr zurück?

Unsere Klientin P***** hat 2021 ihren Hauskredit, der noch bis 2036 gelaufen wäre, vorzeitig zurückzahlen können. Der Kredit sah auch eine Bearbeitungsgebühr iHv 2,5% vor, die gleich zu Anfang von der Bank abgezogen und einbehalten wurde (EUR 13.500). Weil nun aber der Kredit keine vollen 20 Jahre gelaufen ist, sondern nur 5 (also nur ¼ der vertraglichen Laufzeit), fordern wir ¾ dieser (und aller anderen) Gebühren von der Bank zurück. Denn ganz gleich, was im Kreditvertrag stehen mag, gibt Art. 16 Abs. 1 der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48 Konsumenten das Recht, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen und eine anteilige Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits zu erhalten (vgl. Urteil des EuGH 11.9.2019, C-383/18 [Lexitor] Rz 22).

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BGH-Entscheidung im Dieselskandal

Der deutsche Bundesgerichtshof sprach einer Autokäuferin Ersatz für Wertminderung zu – wie viel, ist noch offen. Wie ist die Rechtslage in Österreich?

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Im Stich gelassen

Wie Auslandsösterreicher in Vietnam um eine Impfung kämpfen – und dabei vergeblich auf die Unterstützung durch die österreichischen Behörden hoffen.

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Ein Phishingversuch von unerwarteter Seite?

Kundendaten sind für FinTech-Firmen bares Geld. [1] Viele Kunden von Kreditkartenunternehmen [2] bekamen kürzlich ein Schreiben mit dem Hinweis auf – nicht näher ausgeführte – „regulatorische Vorgaben“, verbunden mit einer engen Frist, um einen Fragebogen auszufüllen. Schickt man den ausgefüllten Fragebogen nicht rechtzeitig ab, folgt die Drohung mit einer Kartensperre (Beendigung der Geschäftsbeziehung). In diesem Fragebogen werden jedoch sehr intime Fragen per *Pflichtfeld abgefragt, [3] die man als vorsichtiger Kunde nicht oder nur dann rausrücken würde, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ist es auch. Oder ist es? Wir haben uns das einmal genauer angesehen:

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Faule Kredite

Ein Rechtsanwalt kämpft gegen Banken und für Frauen, die zu Unrecht als Bürginnen geradestehen müssen. Ein Skandal und neue Urteile.

Juliana C.* sagt, sie sei wie versteinert dagesessen und habe einen Zettel nach dem anderen unterschrieben. Ihr Mann hatte eine Drohkulisse aufgestellt: Wenn sie nicht für einen 60.000-Euro-Kredit bürge, mit dem er seine Spielschulden begleichen wolle, sei die Familie bedroht. Und die Bank? „Da hat sich niemand um mich gekümmert“, sagt C. Zehn Jahre habe sie gebraucht, um sich aus dem Würgegriff eines großen Geldinstitutes zu lösen. 

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Kann ich ein ausländisches Unternehmen im Inland auf Schadenersatz klagen?

Wir hatten es zuerst in Österreich von den Gerichten klären lassen; dem hat sich schließlich auch der EuGH angeschlossen.

Jetzt hat auch der BGH ein Machtwort für Deutschland gesprochen : Ein Fluggast kann eine französische Airline im Inland auf Schadensersatz klagen (Urteil vom 16. März 2021 Az. X ZR 9/20)!

Dafür ist nicht erheblich, ob das Ticket - wie heute üblich - im Internet ausgestellt und auch die Buchungsbestätigung keineswegs im Inland vorgenommen wurde. Denn die internationale Zuständigkeit inländischer Gerichte besteht nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 5 Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO, auch "Brüssel Ia-VO"). Dabei kommt es auf den äußeren Eindruck an. Wesentlich hierfür seien das Impressum, die Endung ".de", die Eigenbezeichung als "Air France in Deutschland" sowie der Hinweis auf dem elektronischen Ticket, welches dem klagenden Fluggast zunächst ausgestellt wurde.

Banken-Warnliste des KSV (Kreditschutzverband von 1870)

Banken betreiben mit der Warnliste eine Datenanwendung zu Zwecken des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung. Sie nehmen darin Eintragungen vor und fragen die Liste ab, um ihr Kreditrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko zu berücksichtigen. Das ist ihr berechtigtes Interesse. Notorischen Schuldnern können wir daher nicht helfen. Anderen schon.

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