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Faule Kredite

Ein Rechtsanwalt kämpft gegen Banken und für Frauen, die zu Unrecht als Bürginnen geradestehen müssen. Ein Skandal und neue Urteile.

Juliana C.* sagt, sie sei wie versteinert dagesessen und habe einen Zettel nach dem anderen unterschrieben. Ihr Mann hatte eine Drohkulisse aufgestellt: Wenn sie nicht für einen 60.000-Euro-Kredit bürge, mit dem er seine Spielschulden begleichen wolle, sei die Familie bedroht. Und die Bank? „Da hat sich niemand um mich gekümmert“, sagt C. Zehn Jahre habe sie gebraucht, um sich aus dem Würgegriff eines großen Geldinstitutes zu lösen. 

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Kann ich ein ausländisches Unternehmen im Inland auf Schadenersatz klagen?

Wir hatten es zuerst in Österreich von den Gerichten klären lassen; dem hat sich schließlich auch der EuGH angeschlossen.

Jetzt hat auch der BGH ein Machtwort für Deutschland gesprochen : Ein Fluggast kann eine französische Airline im Inland auf Schadensersatz klagen (Urteil vom 16. März 2021 Az. X ZR 9/20)!

Dafür ist nicht erheblich, ob das Ticket - wie heute üblich - im Internet ausgestellt und auch die Buchungsbestätigung keineswegs im Inland vorgenommen wurde. Denn die internationale Zuständigkeit inländischer Gerichte besteht nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 5 Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO, auch "Brüssel Ia-VO"). Dabei kommt es auf den äußeren Eindruck an. Wesentlich hierfür seien das Impressum, die Endung ".de", die Eigenbezeichung als "Air France in Deutschland" sowie der Hinweis auf dem elektronischen Ticket, welches dem klagenden Fluggast zunächst ausgestellt wurde.

Banken-Warnliste des KSV (Kreditschutzverband von 1870)

Banken betreiben mit der Warnliste eine Datenanwendung zu Zwecken des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung. Sie nehmen darin Eintragungen vor und fragen die Liste ab, um ihr Kreditrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko zu berücksichtigen. Das ist ihr berechtigtes Interesse. Notorischen Schuldnern können wir daher nicht helfen. Anderen schon.

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Wir haben ein Recht auf Klimaschutz!

                                            Wenn Regierungen und Parlamente regelmäßig ignorieren, was sie beschlossen haben, und gegen nationale Gesetze und internationale Verpflichtungen verstoßen, gibt es nur eines: die Gerichte. Unmittelbar abschreckend wirkt bis auf Weiteres nur eines: wenn es für die Beklagten in Klimaprozessen richtig teuer wird.  (Die ZEIT Nr. 44 vom 28.10.2021 Seiten 4, 5)

Wer niemals in einer WG gelebt hat, kann die Verzweiflung im Ringen um das Einhalten gemeinsamer Ziele nicht verstehen. Zutreffend vergleicht daher Michaela Krömer den Vertrag von Paris mit dem Putzplan einer Wohngemeinschaft: „Wie bei einem Putzplan verpflichtet sich hier jeder selbst. Wenn eine Partei ihre Arbeit nicht macht, haben die anderen keine wirksamen Mittel, um gegen untätige Mitbewohner vorzugehen.“ Und sie kommt zu dem Befund, wir hätten kein Recht auf Klimaschutz.

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Spam, oida

Das Telekommunikationsgesetz soll novelliert werden. Dort steht auch drin, dass unerbetene Nachrichten - vulgo Spam - verboten sind. Aber was sind die Konsequenzen, wenn Spammer dieses Verbot millionenfach übertreten? Meine Stellungnahme an die Parlamentsdirektion:

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Das Gesetz wurde nur neun Jahre alt

Erschrocken stellen Sie fest, dass von Ihrem Konto, oder Ihrer Kreditkarte, namhafte Beträge abgebucht wurden - Sie haben keine Ahnung, wer oder was diesen Zahlungsvorgang ausgelöst hat, nur eines wissen Sie genau: Sie waren es nicht! Sofortige Rückfrage bei Ihrer Bank ergibt, dass nur noch der letzte kriminelle Angriff auf Ihr Konto, der von gerade eben, in letzter Minute gestoppt werden konnte; der Rest scheint verloren. Die Bank schickt Sie zur polizeilichen Anzeigenerstatung, dort erfahren Sie aber, die ausländische Hackergruppe sei schon bekannt - und es gebe kaum Hoffnung auf Wiedererlangung Ihres Geldes. Was tun? 

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Was die Finanzmarktaufsicht bei Finanzbetrug tun kann

Die Zahl der Betrugsfälle nimmt seit Jahren zu. Wenn es um Konsumentenschutz geht, ist die FMA allerdings zahnlos. Wie auf dem Finanzmarkt Geld verdient wird, ist heutzutage nicht leicht zu durchschauen. Die Aufsicht ist nicht genug, sagt der Rechtsanwalt Benedikt Wallner im Gastkommentar.

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Kreditstundung: Galgenfrist für Schuldner läuft ab

Die Pandemie ist noch da, aber das gesetzliche Moratorium für Schuldner läuft am Sonntag aus. Kreditnehmer sollten mit ihrer Bank verhandeln.

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EuGH erklärt Abschalteinrichtung für unzulässig, die nicht im realen Strassenverkehr wirkt, …

… sondern nur beim Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen.

Heute wurde die Entscheidung C-693/18 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 bekannt:

Das Unternehmen X, ein Automobilhersteller, soll Fahrzeuge mit einer Software auf den Markt gebracht haben, die geeignet ist, die Ergebnisse der Zulassungstests in Bezug auf Emissionen von Schadstoffen wie NOx zu verfälschen. Natürlich ist das unzulässig, wie wir immer schon vertreten haben.

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Zum aktuellen Stand unserer Verfahren in Sachen Smart Meter:

März 2022

Nun hat auch der Oberste Gerichtshof entschieden (9 Ob 82/21f vom 27. Januar, zugestellt am 25. März 2022):

Ohne nähere Überprüfung schließt sich der OGH der mit untenstehendem Entscheid implizit ausgedrückten Rechtsmeinung des VfGH an, in die beiden Grundrechte auf Privatsphäre sowie Datenschutz werde mit der Installation von Smart Metern nicht eingegriffen. Daraus folgert er, die Frage, ob es in der Opt-Out-Konfiguration überhaupt zu einer Datenspeicherung komme, stelle sich nicht (Rz 10). Alleine der Umstand, dass die Einführung der Smart Meter zufolge der Kritik des Rechnungshofs unwirtschaftlich sei, vermöchte einen Eingriff in Art 8 EMRK nicht zu begründen (Rz 11). 

Ein weiterer innerstaatlicher Rechtszug gegen diese Entscheidung besteht natürlich nicht mehr.

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