Greenwashing

Europäische Investoren stecken Billionen in grüne Wachstumsversprechen. Wo landet dieses Geld?

Von den 1141 Europäischen Fonds, die sich selbst das Label "dunkelgrün" verleihen, konnte eine internationale Rechercheplattform 838 Fonds analysieren: Die Hälfte investiert in fossile Brennstoffe sowie Luftfahrt (und der anderen Hälfte scheint das egal, denn sonst gäbe es mehr Wettbewerbsklagen).

Wenn sich Unternehmen fälschlich ein grünes Mäntelchen umhängen und zB ihre Klimaneutralität bewerben, die es gar nicht gibt, können sich nicht nur Mitbewerber, sondern auch die einzelnen Verbraucher dagegen wehren! Dem Lauterkeitsrecht (UWG) widerspricht es auch, wenn ein Unternehmen die eigenen Emissionen über CO2-Zertifikate zu kompensieren versucht, die in Wirklichkiet wertlos waren.

Mit Umwelthinweisen darf ein Unternehmen nur dann werben, wenn sie eindeutig belegt sind und eine Irreführung für die umworbenen Verbraucher ausgeschlossen ist. Das ist aber oft gerade nicht der Fall, wenn die Lieferketten endlos lang und undurchsichtig sind. Soweit der Hinweis auf die Umweltfreundlichkeit eines Erzeugnisses mißverstanden werden kann, ist der Werbende zu näheren Aufklärungen verpflichtet, sagt der OGH, und auch:

Aussagen über die Natürlichkeit oder Umweltverträglichkeit eines Erzeugnisses sind in hohem Maße geeignet, den Kaufentschluß des Verbrauchers zu beeinflussen. So erwünscht solche Angaben sein können, wenn sie der Wahrheit entsprechen, so gefährlich ist es, wenn solche die Gefühlssphäre ansprechenden Hinweise oder Begriffe geeignet sind, den Verbraucher irrezuführen.

Man kann also den Vertrag zufolge verursachter Irreführung vom Gericht nachträglich aufheben lassen; viele einschlägig Interessierte werden das allerdings nicht wollen, hatten sie doch gerade angestrebt, ein „grünes Produkt“ zu erwerben – und stünden, nach Aufhebung, erst wieder ohne da.

Man kann daher auch verlangen, iRd Gewährleistung genau die nachhaltige Ware oder Dienstleistung zu erhalten, die einem versprochen worden ist, bevor man vom Vertrag zurücktritt.

Im Bereich der Finanzanlagen spielt das vielleicht die größte Rolle. Wie der trend berichtet, stimmen nämlich bisher 71% der untersuchten ESG-Fonds in Wirklichkeit nicht überein mit den Klimazielen aus dem Pariser Abkommen. Bei den Klimafonds sind es noch immer 55% und damit die Mehrheit.

Gerade bei Finanzanlagen sollten Unternehmen aber besser nicht mit dem Vertrauen der Kunden spielen, gibt es doch bereits seit 2020 eine Europäische Regelung, die den Banken und Finanzhäusern genau vorschreibt, was erlaubt ist und was nicht. Seit 2022 gilt dazu eine Vorschrift, die in ihrem Anhang detailliert regelt, wie "Kapitalströme in nachhaltige Projekte gelenkt werden". Sie umfasst hunderte technische Bewertungskriterien aus sämtlichen Bereichen des Witschaftslebens, beispielsweise zur Stromerzeugung aus Wasserkraft oder zur Reduktion des Schwefelanteils im Kraftstoff (Schweröl) von Kreuzfahrt- und Containerschiffen, etc.

Schadenersatz: Werden Finanzprodukte wie Wertpapiere, Investmentvermögen oder Vermögensanlagen im Verkaufsprospekt unzutreffend als "klimaneutral" beworben, drohen zudem Prospekthaftungsansprüche.

Besonders Anleger haben ein Recht darauf zu wissen, was in einem schillernd beworbenen Produkt wirklich drin ist und genau die nachhaltigen Anlagen zu bekommen, die ihnen versprochen wurden! 

© Michael Caven from Stockholm, Sweden, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons [bearbeitet]