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Dieselskandal: Mindest(geld)ersatz und Schadensschätzung
Der Käufer eines Fahrzeugs mit iSd Art 5 Typgenehmigungs-VO unzulässiger Abschalteinrichtung kann gegenüber dem Hersteller wahlweise Schadenersatz in Form der Zug-um-Zug-Rückabwicklung oder Geldersatz in Form des Minderwerts verlangen. Der Schaden ist objektiv-abstrakt zu ermitteln. Dass der Käufer das Fahrzeug bei entsprechender Aufklärung (nicht nur nicht um den gezahlten Preis, sondern gar) nicht erworben hätte, ist nicht von Relevanz.
Der Schadenersatz ist ohne Einholung von Sachverständigengutachten iSd § 273 Abs 1 ZPO innerhalb einer Bandbreite von 5% und 15% des Kaufpreises festzusetzen. Liegt kein Minderwert vor, ist der zu zahlende Betrag im unteren Bereich der Bandbreite festzusetzen.
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Hot climate – cold cases?
Plädoyer für einen schadenersatzrechtlichen Zugang bei „Klimaklagen“
Schadenersatz- und Umweltprivatrecht: Die Faktenlage ist keineswegs uneindeutig. Dennoch haben die bisherigen Klimaklagen ihre selbstgesteckten Ziele nicht erreicht. Das muss nicht so bleiben, kennt doch die Rechtsordnung seit jeher eine Antwort auf rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten einiger Weniger, das unsubstituierbare Rechtsgüter Aller unumkehrbar schädigt.
Dieselklagen: Wer muss was beweisen?
Abgasskandal. Eine neue OGH-Entscheidung klärt wieder einen heiklen Streitpunkt: wer wofür die Beweislast trägt. Teils liest sie sich wie ein zivilrechtliches Lehrbuch – und zeigt, wie diffizil selbst scheinbar Grundlegendes werden kann.
EuGH: Wann eine Bereitstellungsprovision beim Hypothekarkredit rechtswidrig ist
Ein (spanischer) Verbraucher nahm 2005 einen Kredit über EUR 130.000,00 auf, der hypothekarisch besichert war, und musste EUR 845,00 Provision "für die Bereitstellung des Kredits" zahlen. 2018 klagte der Verbraucher die Bank auf Nichtigkeit der Bereitstellungsprovisions-Klausel und forderte (ermuntert durch die Vor-E C‑224/19 und C‑259/19) die Rückzahlung der Provision: Die Bank habe nicht nachgewiesen, dass sie für die Provision tatsächlich eine Dienstleistung erbracht hat. Dem spanischen Höchstgericht ging das sichtlich zu weit, und es stellte 3 Fragen an den EuGH (C‑565/21 vom 16.03.2023):
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EuGH C-100/21 vom 21.03.2023 klärt Frage des individuellen Schadenersatzanspruchses
Am 21.03.2023 hat der EuGH die lange erwartete Rechtssache C-100/21 so entschieden:
Laut EuGH genügt schon fahrlässiges Handeln für Schadenersatz!
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Das Benutzungsentgelt ist linear nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen.
21.02.2023, OGH 10 Ob 2/23a:
OGH gibt Klage gegen Händler auf Rückabwicklung statt und spricht 4% gesetzliche Zinsen aus dem Kaufpreis seit Kauf zu. Das Benutzungsentgelt ist linear nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen.
Neues zur Amtshaftung: Verfahrenshilfe keine Schadensminderungsobliegenheit
Einen Rechtsstaat zeichnet u. a. aus, dass er jeden aus einer gerichtlichen oder behördlichen Fehlentscheidung resultierenden Schaden am Vermögen oder an der Person ersetzen muss,[1] wenngleich nur in Geld.[2] Wie bei jedem anderen Schädiger muss auch das schädigende Verhalten eines staatlichen Organs schuldhaft, d.h. vorwerfbar gewesen sein. Über das Verschulden entscheidet ausschließlich das Amtshaftungsgericht.[3] Erweist sich die beanstandete Entscheidung „bei pflichtgemäßer Überlegung als völlig überflüssig und willkürlich“, war sie unvertretbar iSd Amtshaftungsrechts.[4] Dann kann man noch darüber streiten, was bei falschen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden überhaupt der Schaden ist.
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Rechtsschutzversicherung: Vertrag abgelaufen – doch der Versicherer muss zahlen
Wer Jahre nach Ablauf seiner Polizze noch Rechtsschutz möchte, muss schnell handeln. Laut einer aktuellen OGH-Entscheidung ist das aber nicht immer ganz so eng zu sehen, wie bisher angenommen.
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EUGH erklärt sog. "Thermofenster" für unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil Abschalteinrichtungen, die den Ausstoß von Schadstoffen nur bei einer bestimmten Außentemperatur reduzieren, für unzulässig erklärt. Das Urteil ist zu dem Ursprungsskandalmotor EA189 von VW ergangen, ist aber auch richtungsweisend für Fahrzeuge anderer Hersteller. Autokäufern stehen Schadenersatzansprüche zu, die wir geltend machen.
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Auch das ‚Thermofenster‘ von Mercedes ist eine unzulässige Abschalteinrichtung!
Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH müssen Erwerber eines Fahrzeugs einen abschreckenden Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben.
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