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Neue Rückrufe bei Audi

Zwei Fehler, sieben Modelle: Audi startet eine große Rückrufaktion: der erste Rückruf betrifft Autos der Modelle A4, A5, A6, A7, A8 sowie Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. Der zweite Rückruf betrifft die Modelle A4, A6 und A8 der Baujahre 2005 bis 2010 (Euro4-Diesel mit sechs Zylindern) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und Einschränkungen bei der Abgasreinigung. Die Betroffenen können Schadenersatz bis zu 15 % des Kaufpreises geltend machen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Audi startet Mega-Rückruf

Neues zum Abgasskandal: VKI vergleicht sich mit VW

Wie aus den Medien ersichtlich war (s. u.), konnte der VKI seine Sammelklagen gegen VW vergleichen. Diesen Klagen kann man sich nicht mehr anhängen bzw. daran teilnehmen.

Es besteht aber immer noch die Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen:

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Schadenersatz bei Datenschutzverstößen: „Wo war mei Schaden?"

Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126)

Zu 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126) hat der OGH den Schadenersatzanspruch eines Stromkunden gegen seinen Netzbetreiber gem Art 82 DSGVO mangels nachgewiesener Kausalität des in der Standardvariante statt der Opt-out-Version konfigurierten Smart Meters verneint. Die Entscheidung wirft im Licht der jüngeren EuGH-Rsp Fragen nach der Effektivität der Haftung bei Datenschutzverstößen auf. Der Beitrag bespricht die Entscheidung kritisch und versucht, dem rudimentären Art 82 DSGVO einen Regelungsgehalt abzuringen, der sicherstellt, dass die Haftung bei Datenschutzverstößen künftig „funktioniert".

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Abgasskandal - Abschalteinrichtung nicht mit Rechtsirrtum zu entschuldigen

Angenommen, ich bin ein Autoentwickler und habe bei Dieselmaschinen das gemacht, was alle machen. Na gut, da gibt es schon lange diese EU-Verordnung, die mir Abschalteinrichtungen grundsätzlich verbietet. Aber die nennt doch Ausnahmen! Ich habe jahrelang darauf vertraut, dass diese komischen Umweltorganisationen von den Behörden und von der Politik, wo wir unsere Leute sitzen haben, eh nicht gehört werden - dafür ist das alles auch viel zu kompliziert, sowohl technisch als auch rechtlich. 

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Jetzt ist BMW dran

"Wir haben Diesel, die sind sauber", sagte BMW lange Zeit. Konnte das stimmen? Konnte BMW etwas, das alle anderen Autobauer nicht konnten? Wie machten die das? Die  technischen Sachverständigen in den Gerichtsverfahren sagen uns doch ständig, ohne Abschalteinrichtung kann man solche Dieselkraftmaschinen gar nicht betreiben und auch nicht bauen; also würden sämtliche Hersteller Abschalteinrichtungen verwenden. Nur BMW nicht? Schon merkwürdig.

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Dieselskandal: Mindest(geld)ersatz und Schadensschätzung

Der Käufer eines Fahrzeugs mit iSd Art 5 Typgenehmigungs-VO unzulässiger Abschalteinrichtung kann gegenüber dem Hersteller wahlweise Schadenersatz in Form der Zug-um-Zug-Rückabwicklung oder Geldersatz in Form des Minderwerts verlangen. Der Schaden ist objektiv-abstrakt zu ermitteln. Dass der Käufer das Fahrzeug bei entsprechender Aufklärung (nicht nur nicht um den gezahlten Preis, sondern gar) nicht erworben hätte, ist nicht von Relevanz.

Der Schadenersatz ist ohne Einholung von Sachverständigengutachten iSd § 273 Abs 1 ZPO innerhalb einer Bandbreite von 5% und 15% des Kaufpreises festzusetzen. Liegt kein Minderwert vor, ist der zu zahlende Betrag im unteren Bereich der Bandbreite festzusetzen.

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Hot climate – cold cases?

Plädoyer für einen schadenersatzrechtlichen Zugang bei „Klimaklagen“

Schadenersatz- und Umweltprivatrecht: Die Faktenlage ist keineswegs uneindeutig. Dennoch haben die bisherigen Klimaklagen ihre selbstgesteckten Ziele nicht erreicht. Das muss nicht so bleiben, kennt doch die Rechtsordnung seit jeher eine Antwort auf rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten einiger Weniger, das unsubstituierbare Rechtsgüter Aller unumkehrbar schädigt. 

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Dieselklagen: Wer muss was beweisen?

Abgasskandal. Eine neue OGH-Entscheidung klärt wieder einen heiklen Streitpunkt: wer wofür die Beweislast trägt. Teils liest sie sich wie ein zivilrechtliches Lehrbuch – und zeigt, wie diffizil selbst scheinbar Grundlegendes werden kann.  

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EuGH: Wann eine Bereitstellungsprovision beim Hypothekarkredit rechtswidrig ist

Ein (spanischer) Verbraucher nahm 2005 einen Kredit über EUR 130.000,00 auf, der hypothekarisch besichert war, und musste EUR 845,00 Provision "für die Bereitstellung des Kredits" zahlen. 2018 klagte der Verbraucher die Bank auf Nichtigkeit der Bereitstellungsprovisions-Klausel und forderte (ermuntert durch die Vor-E C‑224/19 und C‑259/19) die Rückzahlung der Provision: Die Bank habe nicht nachgewiesen, dass sie für die Provision tatsächlich eine Dienstleistung erbracht hat. Dem spanischen Höchstgericht ging das sichtlich zu weit, und es stellte 3 Fragen an den EuGH (C‑565/21 vom 16.03.2023):

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EuGH C-100/21 vom 21.03.2023 klärt Frage des individuellen Schadenersatzanspruchses

Am 21.03.2023 hat der EuGH die lange erwartete Rechtssache C-100/21 so entschieden:

Laut EuGH genügt schon fahrlässiges Handeln für Schadenersatz!

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