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Tempomatfunktion "ACC" fehlerhaft: VW-Händler verweigert Gewährleistung, wir klagen.
Die automatische Distanzregelung „ACC“ umfasst beim gegenständlichen „ID. Modell“, in Verbindung mit dem Navigationssystem, eine solche Tempomatfunktion, die die Fahrgeschwindigkeit automatisch an geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Straßenverläufe anpasst. Die beschriebene Funktion vermag das aber im Klagsfahrzeug nicht. Sie ist also mangelhaft. Das Fahrzeug erkennt nicht nur tatsächlich ausgeschilderte Tempolimits, sondern ändert das eingestellte Tempo auch an Stellen ohne jegliche Tempolimit-Beschilderung. Es kommt dabei zu unvorhergesehenen, plötzlichen und massiven Geschwindigkeitsänderungen, die keine Grundlage im tatsächlichen Straßenverlauf oder aktuellen Verkehrsgeschehen haben.
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Außergerichtliche Gehaltspfändung durch Inkassounternehmen?
Die Bank behauptet gegen unsere Mandantin eine Forderung, die in Wahrheit nicht besteht.
Wir laden die Bank ein, ihren Anspruch – wenn sie meint einen zu haben – vor die ordentlichen Gerichte zu bringen. Dazu ist sie nicht willens oder nicht in der Lage.
Es gibt also keinen gerichtlichen Exekutionstitel. Stattdessen schreibt jetzt ein Inkassounternehmen frech dem Dienstgeber unserer Mandantin, er möge von ihrem monatlichen Lohn so viel so lange einbehalten, bis die Forderung der Bank getilgt ist.
Solche Schreiben sind rechtlich unwirksam und zudem standeswidrig.
Rechtsprechung: Produkthaftung für Beatmungsgerät gegen Schlafapnoe
§ 1, 5 f, 14 PHG; § 228 ZPO; § 1325 ABGB; Art 4, 9 ProdukthaftungsRL 85/374/EWG
▶ 1. Für die Produkthaftung ist entscheidend, ob das Produkt ein nicht zu erwartendes Sicherheitsdefizit aufweist. Ist in einem Beatmungsgerät, das über lange Zeit jede Nacht für viele Stunden verwendet werden soll, ein Material [hier: Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan] enthalten, das sich zersetzen und in die Lunge geraten und/oder Chemikalien freisetzen kann, wodurch jeweils Gesundheitsschädigungen eintreten können, genügt das Gerät nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Anwenders. Damit weist der Kl einen Produktfehler iSd § 5 PHG (im Zeitpunkt des Inverkehrbringens gem § 6 PHG) nach.
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Kann man noch immer eine Entschädigung im Abgasskandal erhalten?
1. Skandalmotor EA189
Abgasskandal: Tausende haben schon eine Entschädigung erhalten. Geht das noch immer? Ja, aber nicht mehr lange. Denn der Skandalmotor EA189 mit seiner „Umschaltlogik“ droht schon in wenigen Monaten zu verjähren. Bis dahin muss die Klage bei Gericht eingebracht sein.
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Beatmungsgeräte – ein neuer Industrieskandal
„Eine Dosis ohne Wirkung gibt es nicht!“
Schon wieder ein Industrieskandal. Manche bezeichnen ihn als den größten Rückruf von Medizinprodukten aller Zeiten, z. B. die ARD Tagesschau oder der RAI Report vom 15.12.2024 < https://www.rai.it/programmi/report/inchieste/Ce-sempre-polvere-nel-ventilatore-687e9505-115b-4c85-8462-750986edc043.html >, und er betrifft Beatmungsgeräte. Mehr als fünf Millionen Patienten weltweit waren betroffen, davon etwa 1,2 Millionen in Europa. Sie können nun auf eine Entschädigung hoffen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem
Neue Rückrufe bei Audi
Zwei Fehler, sieben Modelle: Audi startet eine große Rückrufaktion: der erste Rückruf betrifft Autos der Modelle A4, A5, A6, A7, A8 sowie Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. Der zweite Rückruf betrifft die Modelle A4, A6 und A8 der Baujahre 2005 bis 2010 (Euro4-Diesel mit sechs Zylindern) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und Einschränkungen bei der Abgasreinigung. Die Betroffenen können Schadenersatz bis zu 15 % des Kaufpreises geltend machen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Neues zum Abgasskandal: VKI vergleicht sich mit VW
Wie aus den Medien ersichtlich war (s. u.), konnte der VKI seine Sammelklagen gegen VW vergleichen. Diesen Klagen kann man sich nicht mehr anhängen bzw. daran teilnehmen.
Es besteht aber immer noch die Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen:
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Schadenersatz bei Datenschutzverstößen: „Wo war mei Schaden?"
Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126)
Zu 6 Ob 94/23 a (VbR 2023/126) hat der OGH den Schadenersatzanspruch eines Stromkunden gegen seinen Netzbetreiber gem Art 82 DSGVO mangels nachgewiesener Kausalität des in der Standardvariante statt der Opt-out-Version konfigurierten Smart Meters verneint. Die Entscheidung wirft im Licht der jüngeren EuGH-Rsp Fragen nach der Effektivität der Haftung bei Datenschutzverstößen auf. Der Beitrag bespricht die Entscheidung kritisch und versucht, dem rudimentären Art 82 DSGVO einen Regelungsgehalt abzuringen, der sicherstellt, dass die Haftung bei Datenschutzverstößen künftig „funktioniert".
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Abgasskandal - Abschalteinrichtung nicht mit Rechtsirrtum zu entschuldigen
Angenommen, ich bin ein Autoentwickler und habe bei Dieselmaschinen das gemacht, was alle machen. Na gut, da gibt es schon lange diese EU-Verordnung, die mir Abschalteinrichtungen grundsätzlich verbietet. Aber die nennt doch Ausnahmen! Ich habe jahrelang darauf vertraut, dass diese komischen Umweltorganisationen von den Behörden und von der Politik, wo wir unsere Leute sitzen haben, eh nicht gehört werden - dafür ist das alles auch viel zu kompliziert, sowohl technisch als auch rechtlich.
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Jetzt ist BMW dran
"Wir haben Diesel, die sind sauber", sagte BMW lange Zeit. Konnte das stimmen? Konnte BMW etwas, das alle anderen Autobauer nicht konnten? Wie machten die das? Die technischen Sachverständigen in den Gerichtsverfahren sagen uns doch ständig, ohne Abschalteinrichtung kann man solche Dieselkraftmaschinen gar nicht betreiben und auch nicht bauen; also würden sämtliche Hersteller Abschalteinrichtungen verwenden. Nur BMW nicht? Schon merkwürdig.