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Was die Medien über unsere Tätigkeit berichten …
Tausende Kunden des Finanzdienstleisters AWD fühlen sich in Sachen Immofinanz falsch beraten. Mehr als 1800 haben sich beim VKI gemeldet, der eine Sammelklage prüft. Doch mittlerweile gibt es bereits ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil in dieser Causa.
Einem Anleger wurde von seinem AWD-Berater die Immofinanz-Aktie als "risikolos" empfohlen. Daraufhin investierte er, doch es stellten sich Verluste ein. Obwohl der Kunde schon im vorigen Winter und damit noch vor dem jüngsten Kursdesaster ausstieg, entstand ein Verlust von 1200 Euro. Diesen klagte er mit Hilfe seines Anwalts Benedikt Wallner erfolgreich ein.
"Das ist keine Überraschung, denn das Urteil folgt der Rechtssprechung zu Vermittlerverhalten", so Wallner. Da sei es auch nicht maßgeblich, dass der Kläger Volkswirtschaft studiert habe. Ausschlaggebend sei, dass der Berater zugegeben habe, die Aktie als "risikolos" verkauft zu haben, da er dahingehend geschult worden sei. AWD prüft eine Berufung ebenso wie eine Klage gegen Immofinanz und Immoeast. Vorwurf: Die beiden könnten die AWD-Berater über das Ausmaß der Krise bewusst im Unklaren gelassen haben. Nach eigenen Angaben wurden rund 20 Prozent des Volumens der beiden Titel über AWD vermittelt. Indes bereitet Wallner weitere Klagen anderer AWD-Kunden vor.
Quelle: KURIER / Seite 15 / 29.11.2008 / von Robert Kleedorfer
Der Strukturvertrieb AWD wurde in erster Instanz wegen falscher Beratung beim Verkauf von Immofinanz-Aktien zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der AWD wird berufen.
Für den Strukturvertrieb AWD wird es in Sachen Immofinanz immer enger. Mehr als 1800 Beschwerden über angeblich mangelhafte Beratung durch AWD beimVerkauf von Immofinanz-Aktien sind seit Ende Oktober beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingelangt.
Und nun gibt es auch einen ersten Entscheid des Bezirksgerichts für Handelssachen in Wien, das den Strukturvertrieb wegen falscher Beratung zur Leistung von Schadenersatz für ein Immofinanz-Geschäft verurteilt.
Ein AWD-Berater hatte einem jahrelangen Freund 2006 die Immofinanz-Papiere als "todsichere" Anlage empfohlen. Eine Aufklärung über die Risiken eines Aktienengagements habe es nicht gegeben, so das Gericht, es sei nur darauf hingewiesen worden, dass sich die Rendite ändern könne. Zudem habe der Berater damit geworben, dass er und seine Familie auch Immofinanz-Aktien besäßen.
Der Freund, der ein "Sparprodukt" für einen Anlagezeitraum von bis zu drei Jahren kaufen wollte, erwarb um 1500 Euro Immofinanzpapiere und schloss einen monatlichen Ansparplan über 150 Euro ab, den er später auf 200 Euro erhöhte. Das Ausfüllen einer Beraternotiz wurde laut Gericht von beiden "als eine Art bloßer Formalakt" betrachtet. Als die Aktien an Wert verloren, stellte der Immofinanz-Käufer die Zahlungen ein, verkaufte die Immobilien-Papiere und klagte den AWD auf Erstattung des Differenzbetrags.
Laut Gericht ist der Anlageberater zur Aufklärung seiner Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet. "Stellt er etwa ein typisches Risikogeschäft als sichere Anlageform hin und veranlasst er dadurch den Anleger zur Zeichnung einer solchen Beteiligung, dann haftet er selbst dann, wenn - wie vorliegend - auch er von der Seriosität des Anlagegeschäftes überzeugt gewesen sein sollte", stellt das Gericht fest. Weiters dürften Berater auch nicht "besonderes eigenes Fachwissen" aus dem Beruf des Klägers (in diesem Fall eines Unicef-Beraters und früheren Volkswirtschaftslehrers) ableiten. "Das Gesetz setzt objektive Beratung voraus. Konsumenten brauchen keine Vermittler, die von der Finanzindustrie bezahlt werden", sagte Benedikt Wallner, der Anwalt des Klägers, dem Standard. Der AWD sieht laut einer Sprecherin die noch nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung als Einzelurteil, das kein Präjudiz für weitere Fälle darstelle und wird gegen das Urteil berufen.
Zudem prüfe der AWD Klagen gegen Immofinanz und Immoeast. Es werde untersucht, ob Immofinanz und Immoeast den AWD über das Ausmaß der Krise bewusst im Unklaren gelassen hätten.
Für VKI-Rechtsexperte Peter Kolba ist das Urteil "sehr zu begrüßen", da es sich um einen "ganz typischen Fall" handle. "so sind auch die Beschwerden, die bei uns eingetroffen sind. Man braucht nur das Wort 'todsicher' durch 'mündelsicher' ersetzen" . Der AWD weist in seiner Aussendung die Anschuldigungen des VKI zurück, Immofinanz und Immoeast-Aktien als mündelsicher beworben zu haben. Man kenne zudem erst zehn der 1800 vom VKI gesammelten Beschwerdefälle.
Quelle: DER STANDARD / Seite 19 / 29./30.11.2008 / von Gabriele Kolar
Erfolg für die Amis-Geschädigten, Schlappe für die Republik Österreich: Das von Anwalt Benedikt Wallner Ende vorigen Jahres in einem Musterprozess erkämpfte Amtshaftungsurteil wurde vom Oberlandesgericht Wien bestätigt und noch präzisiert: Der Staat haftet für die Schäden der Anleger, weil die Bundeswertpapieraufsicht und deren Nachfolgerin, die Finanzmarktaufsicht, „schuldhaft, rechtswidrig und schadenskausal“ keine geeigneten Kontrollinstrumente eingesetzt haben.
Schon 1999, als schwere Verstöße des (betrügerischen) Finanzdienstleisters Amis festgestellt wurden, hätten die Aufsichtsbehörden Zwangsstrafen androhen, die Geschäftsführung untersagen und schließlich die Konzession zurückziehen müssen. Stattdessen begnügen sie sich mit einer lapidaren Meldung an das Finanzministerium. Damit haben sie laut Urteil einen der Hauptzwecke der Schutzbestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes, nämlich die Interessen der Anleger zu wahren, nicht erfüllt.
Angebot erwartet
2005 brach das Amis-System zusammen, über 15.000 Sparer hatten ihr Vermögen verloren, der Gesamtschaden wird mit 142 Millionen Euro beziffert. Zumindest 75 Prozent der Geschädigten können sich vom Urteil gegen die Republik etwas versprechen. Anwalt Wallner erwartet ein konkretes Entschädigungsangebot. Die Amis-Manager Harald Loidl und Dietmar Böhmer wurden zu Weihnachten 2007 wegen schweren Betruges zu je fünfeinhalb Jahren Haft verurteil.
Quelle: KURIER / 09.08.2008 / Seite 13 / von Ricardo Peyerl
Gericht. Ab Montag läuft das Monster-Verfahren im Austria Center (UNO-City).
Wie bringt man Hunderte Geschädigte in einen Gerichtssaal? Gar nicht. Vor diesem Problem stand die Justiz bei der Organisation des Wirtschafts-Strafprozesses gegen fünf Manager des pleite gegangenen Wertpapier-Dienstleisters Amis. Die Lösung des Problems stellt ein Novum in der Wiener Justizgeschichte dar: Ab Montag (10.12.) wird der Konferenzsaal E 1 im Austria Center (UNO-City) zum Gerichtssaal. Ob sich der Betrugsprozess dann, wie geplant, bis 2008 hinzieht, ist fraglich. Da beide Hauptangeklagten Geständnisse ankündigen, könnte kurzer Prozess gemacht werden.
Insgesamt wurden mehr als 15.000 Kunden der Amis-Gruppe geschädigt. Die Anklage wirft den einst führenden Figuren Dietmar Böhmer (37) und Harald Loidl (48) schweren und gewerbsmäßigen Betrug vor. Drei weiteren Amis-Mitarbeitern werden Beihilfe zum Betrug und Verstöße gegen das Finanzstrafgesetz vorgeworfen.
Verteidiger Ernst Schillhammer sagt namens seines Mandanten Loidl zur „Presse“: „Das Amis-Geschäftsmodell war gut, nur haben dann beide Geschäftsführer die Übersicht verloren. Mein Mandant wird sich schuldig bekennen.“ So auch Böhmers Advokat Ewald Scheucher: „Mein Klient wird ein volles Geständnis ablegen.“
Laut Anklage haben Böhmer und Loidl von März 1999 bis Sommer 2005 mehr als 15.000 Kunden der Amis-Gruppe getäuscht „und die Getäuschten dazu verleitet, Verträge über die Verwaltung von Vermögen (...) mit Gesellschaften der Amis-Gruppe abzuschließen (...). Der Gesamtschaden laut Anklage: 62.171.009,06 Euro.
Weiter heißt es, die Täuschung der Kunden lag „in der wahrheitswidrigen Erklärung, der gesamte eingezahlte Betrag werde in das vereinbarte Amis-Produkt investiert, bliebe dort veranlagt und lediglich die vereinbarte Provisionen und Kosten würden abgezogen, während Mag. Böhmer und Loidl dem Kundenvermögen tatsächlich laufend Mittel (...) entzogen.“ Und zwar zu Gunsten diverser Amis-Firmen.
Laut Strafgericht haben bisher 13.000 Geschädigte Ansprüche angemeldet. Ab Ende Februar könnten die ersten Anleger zumindest Teile ihrer verlorenen Gelder aus der Verwertung eines Luxemburger Fonds zurückbekommen. Einen guten Teil der Verluste, zwischen 70 und 80 Mio. Euro, muss – wie berichtet – laut einem (noch nicht rechtskräftigen) zivilgerichtlichen Urteil die Republik Österreich begleichen. Grund dafür, laut den Opfer-Anwälten Benedikt Wallner und Andreas Köb: „Die Finanzmarktaufsicht bzw. deren Vorläufer-Behörde ist ihrer Prüf-Pflicht in keiner Weise nachgekommen.“ Die Finanzprokuratur wird nun Rekurs gegen das Zivil-Urteil einbringen.
Aber zurück zum Strafprozess, dessen „Making Of“ einen organisatorischen Kraftakt erforderte: Vor allem die Zahl der Geschädigten ist rekordverdächtig. Ihr Kommen angekündigt haben etwa 180 Opfer und zuzätzlich 80 Opfer-Anwälte, macht 260 Personen.
Wie viele quasi in letzter Minute unangemeldet erscheinen und sich noch Montagmorgen dem Prozess als Privatbeteiligte anschließen, bleibt abzuwarten. Werden es mehr als 500, könnte es (zu) eng werden.
Ein allgegenwärtiger Ankläger
Außer den Geschädigten kommen natürlich die Strafverteidiger der fünf Angeklagten. Die nächste Fraktion ist eine „Ein-Mann-Gruppe“, bestehend aus jenem Vertreter der Anklage, der omnipräsent zu sein scheint: Georg Krakow. Er ist unter anderem auch Staatsanwalt im Bawag-Prozess, der übrigens Mitte Jänner fortgesetzt wird.
Weiters muss Platz für Beamte der Justizwache sein, zumal Böhmer und Loidl in U-Haft sind und bewacht werden müssen. Zusätzlich braucht der Prozess-Gutachter seinen Tisch. Und auch Mitarbeiter einer privaten Security-Firma wurden engagiert. Abgesehen davon, dass auch Rechtspraktikanten des Wiener Straflandesgerichts für die Zuteilung der Sitzplätze abgestellt werden, hat freilich auch das Gericht selbst einigen Platzbedarf. Dafür wurde das im Saal E 1 befindliche Podium zu einem großen U-förmigen Richtertisch umgebaut.
Wer ist eigentlich „das Gericht“, das für die Organisation verantwortlich zeichnet? Ein vierköpfiger Schöffensenat (plus zwei Ersatzschöffen), angeführt von Richterin Daniela Setz-Hummel. Als Mitglied der Wirtschaftsabteilung des Wiener Straflandesgerichts war sie auch schon als mögliche Vorsitzende des Bawag-Prozess im Rennen. Damals ging der Kelch an ihr vorüber, doch nun beim zweiten großen Wirtschafts-Strafverfahren dieses Jahres schlug der elektronische Zufallsgenerator zu. Wie blickt Daniela Setz-Hummel dem Amis-Prozess entgegen? „Nach all dem Organisieren – mit Gelassenheit.“
Quelle: KURIER / Seite 29 / 07.12.2007 / von Manfred Seeh
3. Prozesstag – Fishing for compliments, im Fall Amis-Betrugsprozess fischen die Angeklagten im Austria-Center nach Milderungsgründen, und das Gericht hält die Netze auf.
„Wie waren die Haftbedingungen in Venezuela?“, fragt die Vorsitzende Daniela Setz-Hummel: „Wir werden das bei der Strafbemessung berücksichtigen.“ – „Ein Horror“, sprudelt es aus dem einstigen Amis-Chef Harald Loidl hervor, der gemeinsam mit Partner Dietmar Böhmer 2005 nach der Flucht auf die Isla Margarita verhaftet worden war: Es habe vor Ratten gewimmelt. Und Böhmer habe wegen seiner korpulenten Figur in der engen Zelle so viel Platz gebraucht, dass er von den Mithäftlingen sekkiert worden sei. Ihn selbst habe man gezwungen, auf einem Sims über dem Klo-Loch zu sitzen.
Als Loidl klar geworden war, dass „wir genug Dreck am Stecken haben“ und Böhmer – statt „Dauergast im Landl“ zu werden (was sie dann beide wurden) – das „Ende einer Ära“ lieber gewesen war, hatte ein Anwalt in Wien zur Flucht nach Venezuela geraten: „Sonst werdet ihr eingesperrt und man wirft bis zur Verhandlung den Schlüssel weg.“ Zurück blieben 15.000 Geschädigte (Krankenschwestern, Witwen, Tischler, Heurigenwirte), denen man mit dem Versprechen auf hohe Kursgewinne für Anleihen und Wertpapiere 200 Millionen Euro abgeluchst hatte, von denen die Hälfte unwiederbringlich als Provision abgezogen wurde.
„Außer Schulden ist mir nichts geblieben“, jammert Loidl: „Ich bin ja selbst ein Geschädigter.“ 116.000 Euro veranlagte er in seinem eigenen System, 58.000 Euro davon verschwanden sogleich. Anwalt Benedikt Wallner, der an die 400 Geschädigte vertritt, versteht das nicht: „Im Gegensatz zu den Kunden wussten Sie ja, dass 50 Prozent abgezweigt werden. Warum macht man das?“ – Loidl: „Man klammert sich an einen Strohhalm.“ – „Welchen Strohhalm?“ – „Dass ein Wunder daherkommt ...“
Nach einem echten Geständnis klingt das nicht. „Haben Sie die Schicksale der Geschädigten bedacht?“, fragt die Richterin. „Das verdrängt man“, sagt Loidl. – „Vor lauter Gier?“ – „Da geht es nicht so sehr um das Geld. Es ging ums ganze System, dass das toll wird und groß und dass man sagt, die beiden haben es geschafft.“
„Wir mussten da durch, bis hier her“, sagt der dritte Angeklagte Thomas Mitter. Als er das Ausmaß des Schadens erfuhr, habe es ihn „umgehauen.“ Angekurbelt haben das System überwiegend Versicherungsmakler, die gar keine Konzession zur Vermögensberatung und lediglich Drei-Tages-Kurse bei Amis absolviert hatten.
Quelle: KURIER / Seite 13 / 13.12.2007 / von Ricardo Peyerl
Der Kreis jener Amis-Geschädigten, die sich an der Republik Österreich schadlos halten können, wenn das Amtshaftungsurteil hält, beträgt laut involvierten Anwälten bereits jetzt 75 Prozent. Gingen weitere anhängige Verfahren gleich aus, wären es 90 Prozent.
Geht es nach den Zivilanwälten von Amis-Geschädigten, so dürfen selbige auf Licht am Ende des Tunnels – in Form von Geld – hoffen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat nämlich am Dienstag gleich in zwei Musterverfahren die Haftung der Republik für Schäden festgestellt, die den Klägern durch ihre Investitionen entstanden sind.
Auch im zweiten Urteil (über das erste hat DER STANDARD am Donnerstag berichtet) stellt Richterin Anneliese Kodek fest, dass die Republik „für jenen Schaden haftet, der der klagenden Partei durch ihre Kapitalanlagen entstehen wird“. Abgezogen werden die Zahlungen, die die Anleger vom liquidierten luxemburgischen Amis Sicav Fonds bekommen sowie jene aus der Konkursmasse und jene der Anlegerentschädigungsgesellschaft der Wertpapierdienstleister, AeW. Begründung des Gerichts: Die damalige Bundeswertpapieraufsicht (BWA) sei ihren Aufsichtspflichten bei Amis nicht nachgekommen.
Benedikt Wallner, einer der Anwälte, der nun in erster Instanz Recht bekommen hat (die Republik legt Berufung ein), hält das Urteil „für einen Meilenstein, alle Amis-Anleger werden etwas davon haben. Wir rechnen uns sehr gute Chancen aus, dass das Urteil auch halten wird“.
Seine Kanzlei hat ein Musterverfahren geführt, in denen die Anleger bereits vor 2001 investiert haben, zwei weitere Verfahren laufen. Das dehnt den Haftungszeitraum der Republik und somit den Kreis der Anspruchsberechtigten aus, „mit den jetzigen beiden Urteilen sind bereits drei Viertel aller Geschädigten erfasst, mit den beiden weiteren wäre man bei 90 Prozent angelangt“, rechnete Anwalt Köb vor. Er hat zwei Amtshaftungsklagen von Anlegern eingebracht, die ab 1998 investiert haben. Voraussetzung dafür, dass die geschädigten Anleger auch tatsächlich Geld bekommen: Sie müssen Ansprüche gegen die Republik erheben und Verjährungsverzicht einholen.
Geld genug müsste es für die 16.000 Amis-Geschädigten geben, rechneten die Anwälte bei einem Hintergrundgespräch am Donnerstag vor. Der Schaden liegt bei 142 Mio. Euro, 62 Mio. Euro gibt es aus dem Luxemburg-Fonds, ausgezahlt werden sollen die in 20-Prozent-Quoten ab März 2008. Rund 80 Miollionen hat der Staat im Budget für „Haftungen aus Wertpapiergeschäften“ rückgestellt.
Neben dem Strafverfahren, das am Montag in Wien beginnt, laufen auch etliche Verfahren gegen die AeW. Die Rechtsanwälte rechnen damit, dass auch für sie (es drohen Forderungen bis zu 30 Mio. Euro) der Staat einspringen müsste. Sie bezweifeln, dass die rund 80 AeW-Mitglieder diese Summe überhaupt aufbringen könnten.
Quelle: STANDARD / 07./08./09.12.2007 / Seite 21
Sollte das Amtshaftungsurteil halten, muss die Republik Österreich Tausenden Amis-Geschädigten rund 80 Millionen Euro samt Zinsen zahlen.
Von dem am Mittwoch bekannt gewordenen (noch nicht rechtskräftigen) Urteil, das die Republik Österreich für die Schäden der Amis-Anleger haften lässt, können sich wenigstens 75 Prozent der rund 15.000 Geschädigten etwas versprechen. Davon gehen zumindest deren Anwälte Wallner, Köb, Kraft und Aigner aus.
Obwohl es auch einen Anleger gibt, der eine Million Euro investiert (und verloren) hat, betrifft das überwiegend sogenannte kleine Leute: Tischler; Polizisten; eine philippinische Krankenschwester, die 70.000 Euro Kredit aufgenommen und in Amis-Produkte gesteckt hat – jetzt sitzt sie auf 180.000 Euro Schulden; eine Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes die Lebensversicherungssumme für die Ausbildung der Kinder ansparen wollte; eine Mutter, die ihre Ersparnisse für die Betreuung ihres behinderten Sohnes auf die „hohe Kante“ legen wollte.
Das Geld, ihr Geld, wurde von den nun angeklagten Amis-Managern umgeleitet, zum Teil in die eigene Tasche, zum Teil in jene der Makler, die den Leuten die Veranlagungen aufgeschwatzt und dafür fette Provisionen kassiert haben. Der für die Aufarbeitung der Affäre eingesetzte Staatskommissär errechnetet einen Gesamtschaden von 142 Millionen Euro (62 Millionen davon wertet der Staatsanwalt als Betrugssumme), 68 Millionen Euro konnten in Luxemburg sichergestellt und sollen 2008 in mehreren Tranchen an die Geschädigten ausgezahlt werden. Zieht man die Bearbeitungsgebühren ab, bleibt ein Rest von rund 80 Millionen Euro (plus Zinsen), für den bei Rechtskraft des Amtshaftungsurteils die Republik aufkommen müsste. Das ist (zufällig?) jener Betrag, den die Regierung im Budget bereits für eine allfällige Amtshaftung „zur Seite gelegt“ hat.
Erkämpft hat das Urteil der Anwalt Benedikt Wallner in einem Musterprozess. Zum ersten Mal stellt ein Gericht fest, dass die noch junge Finanzmarktaufsicht (FMA) bzw. deren Vorläufer, die Bundeswertpapieraufsicht, ihrer Pflicht zur Kontrolle nicht nachgekommen sind. Die Richterin Anneliese Kodek vom Landesgericht für Zivilrechtssachen hat dafür 10.000 Dokumentenseiten studiert. Am Ende war klar: Die Prüfer haben sich mit den von den Geprüften erteilten Auskünften zufrieden gegeben. So bemängelte sie ein bestimmtes (Treuhand-)Konto, auf das Geld von Amis-Kunden eingezahlt worden war, auf das aber die Amis-Manager Zugriff hatten (was in Österreich nur Banken dürfen). Amis löste daraufhin das Konto auf und schickte den Prüfern einen Kontoauszug mit Kontostand Null. Diese waren beruhigt und fragten nicht nach, wo denn das Geld (in dem Fall immerhin 50.000 Euro) geblieben ist.
Aufgedeckt haben die Affäre weder unruhig gewordene Anleger noch die FMA, die Amis 2002 noch geprüft hatte. Ehemalige – im Unfrieden geschiedene – Amis-Vorstände machten die FMA auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam, selbst dann geschah lange nichts. Büßen soll laut Urteil, gegen das die Finanzprokuratur Rekurs einlegt, der Staat.Montag beginnt der Amis-Strafprozess. Die Hauptangeklagten sind geständig, den Schaden anerkannt haben sie bisher nicht.
Quelle: KURIER / Seite 14 / 07.12.2007 / von Ricardo Peyerl
Die Reaktionen der Geschädigten über die im Austria-Center gefällten Urteile reichen von Zufriedenheit bis Unmut.
Zwar wurden die betrogenen Anleger mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen, doch hat ihnen der Schöffensenat Donnerstagabend eine schöne „Wegzehrung“ mitgegeben: Über die Angeklagten wurde die sogenannte Abschöpfung der Bereicherung verfügt.
Alles was von Dietmar Böhmer, Harald Loidl und Thomas Mitter noch zu holen ist, wird von der Republik Österreich mit Exekutionen eingetrieben und via Finanzprokuratur an die Geschädigten verteilt. Bei Böhmer und Loidl, die noch über Liegenschaften in Österreich und Florida verfügen, bis zu einem Betrag von je 5 Millionen und 139.164 Euro, bei Mitter bis zu 255.588 Euro. Diese Exekutionstitel sind 30 Jahre lang vollstreckbar.
Dass der übrige Schadenersatz in Zivilprozessen erkämpft werden muss, damit war zu rechnen. Es gab über 12.000, die sich als Privatbeteiligte angeschlossen haben, noch am Tag der Urteilsverkündigung kamen 40 dazu. Die Forderungen einzeln zu überprüfen, hätte den Rahmen eines Strafprozesses gesprengt. So ist zumindest der Anwalt Benedikt Wallner, der rund 400 Geschädigte vertritt, mit den Urteilen einverstanden.
„Die Angeklagten haben in Kauf genommen, dass 15.000 Menschen ruiniert werden.“ Martina W. (Geschädigte)
Bei den Strafen freilich scheiden sich die Geister. Je fünfeinhalb Jahre Haft für Böhmer und Loidl, dreieinhalb Jahre für Mitter. Immerhin wären bei schwerem Betrug zehn Jahre möglich gewesen. „Nach mir hätte es sich nahe der Höchststrafe bewegen müssen“, sagt die Zeugin Martina W. im KURIER-Gespräch: „Wäre es nach den Plänen der Angeklagten gegangen, würde ich heute aufs Existenzminimum gepfändet sein.“
Wallner hingegen findet, dass „die Geständnisse mit dem Strafausmaß gewürdigt werden mussten, weil sie den Geschädigten geholfen haben, zur Aufklärung beizutragen. Man hätte sonst viele Zeugen befragen und teure Gutachten einholen müssen.“ Außerdem würde in ähnlichen Fällen ohne Belohnung niemand mehr gestehen.
Die üblen Haftbedingungen in Venezuela, wo Böhmer und Loidl 2005 festgenommen worden waren, rechnete der Senat im Verhältnis 1:3 (nach Judikatur des deutschen Bundesgerichtshofes) an, was die Strafe zumindest theoretisch auf sechseinhalb Jahre erhöht.
Der Vorsitzenden Daniela Setz-Hummel streut Anwalt Wallner Rosen: „Sie hat den Prozess straff geführt. Es gab noch nie so viele Geschädigte, da hätte viel schief gehen können.“ Auch habe die Richterin ein für den Kampf um Schadenersatz wertvolles Licht auf das Versagen sämtlicher Kontrollen und auf die Bereicherung der Vertriebspartner der Angeklagten (Makler, Franchise-Unternehmer) geworfen.
Quelle: KURIER / 22.12.2007 / von Ricardo Peyerl
Buch: Tipps gegen den „Valutaschnitt bei Überweisungen“
Wien – Schimpfen, aber letztlich akzeptieren – dass ist der Zustand der meisten Österreicher zu ihrer Bank. Der aktive Ausweg: Besser Bescheid wissen. Dabei will ein neues Konsumenten-Buch zum Thema Banken helfen. Von den gesetzlichen Rahmenbedingungen über Grundlagen der Produkte und Abläufe im System Bank bis zu Fallbeispielen liefert dieses Buch detaillierte Tipps gegen die Ohnmachtsgefühle.
Dass selbst das vergleichsweise überschaubare Thema Girokonto grausige Überraschungen bereithält – und wie sie vermieden werden können, erklärt das Kapitel „Valutaschnitt“:
Frau Gundi Kunde vermeidet peinlich genau die hohen Sollzinsen auf ihrem Konto. Trotzdem werden ihr am Quartalsende solche angelastet. Das Konto war kurzfristig im Minus. Warum?
Die Antwort der Autoren: Das liegt am „Valutaschnitt“: Zu jeder Buchung am Kontoauszug gibt es zwei Angaben: Buchungsdatum und Valutadatum. Das Buchungsdatum sagt nur aus, dass an diesem Tag die Abbuchung oder die Gutschrift erfolgt ist. Nicht aber, ob das Geld wertmäßig am Konto eingelangt ist. Das tut es nämlich mit Verzögerung. Dazwischen kassiert die Bank Zinsen vom wandernden Betrag, die sie aus dem Zeitfenster des Umbuchens lukriert. So kann es vom Überweisungsdatum vier Tage dauern, bis der Empfänger das Geld wirklich besitzt. Denn gutgeschrieben werden muss das Geld einen Bankwerktag nach dessen Verfügbarkeit. Diese können sich Absender- und Empfängerbank aber auch in gewissen Spielräumen ausmachen. Zwischen 21 und 71 Mio. sind die geschätzten jährlichen Einnahmen der heimischen Banken aus diesem Vorgang. Und so kam auch Frau Gundi Kunde zu ihren Sollzinsen: Sie hat zwischen Buchungs- und Valutadatum Geld behoben, das brachte das Konto in die teuren roten Zahlen.
Eine Möglichkeit, dieser Praktik zu entgehen ist das Telefonaviso: So verlangt man von seiner Bank die Durchführung der Überweisung mit dem Vermehr „drahtlich mit Aviso“. Das wird der Empfängerbank per Fax oder Telefon angekündigt und von dieser bestätigt. Die Autoren fügen hinzu, dass Banken solches nicht gern tun. Für Auftraggeber bedeutet dieser Vorgang, Kosten zwischen sieben und elf Euro zu berappen. „Nicht billig“, heißt es im Buch, aber bei wichtigen Transaktionen, wie etwa einer pünktlichen Zahlung für einen Wohnungskauf, günstiger als sehr wahrscheinliche Verzugszinsen.
Quelle: STANDARD / Seite 20 / 2002 / von R. Schlesinger, A. Schotten und B. Wallner: „devisen,schulden,spesen,sparen“, Czernin Verlag
Mein Versicherungsberater verkaufte mir vor sieben Jahren eine angeblich sichere Vermögensanlageform. Anfangs funktionierte die Sache, aber vor zwei Jahren ging die Anlagegesellschaft in Konkurs. Mein Berater sagt, er habe auch selbst Geld verloren. Mein Erspartes ist weg. Wer ersetzt mir meinen Schaden?
Aus der Konkursmasse ist meist nichts mehr zu holen. Aber der Anlageberater bzw. -vermittler haftet, wenn er ein typisches Risikogeschäft als sichere Anlage hinstellt, für fehlerhafte Beratung. Selbst dann, wenn er selbst von der Seriosität des Geschäftes überzeugt gewesen sein sollte. War die Vermögensanlage früher nur etwas für wagemutige Spezialisten mit zu viel Geld, so betrifft sie heute (Stichworte: Vorsorge) praktisch alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Dabei wird das unternehmerische Risiko mehr und mehr auf den Kunden selbst ausgelagert: Verliert ein Titel nachhaltig an Wert, oder macht sich eine Wertpapierfirma überhaupt mit allen Geldern aus dem Staub, dann trägt der Anleger meist alleine den erlittenen Verlust. Umso wichtiger ist eine umfassende, richtige und kompetente Beratung seitens des Vermittlers, der dafür immerhin Abschlussprovision erhält, von der er meist recht gut leben kann. Der Berater ist zur Aufklärung seiner Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet. Die Beratung muss sich immer am Bedarf des Kunden orientieren. Dass "nichts im Leben 100% sicher" sei und "auch schon Banken in Konkurs gegangen" seien, wie Berater gerne betonen, stellt keine Warnung dar, die Haftung bleibt bestehen.
Käme ich mit einer Klage nicht längst zu spät?
Ihre Klage wäre noch nicht verjährt, wenn Sie den Ursachenzusammenhang zwischen Ihrem Verlust und der mangelhaften Beratungsqualität erst anlässlich der Insolvenz der Anlagefirma vor zwei Jahren erkennen konnten (3 Jahre Frist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger).
Quelle: KURIER / 17.04.2007 / Seite 23 / von Dr. Benedikt WALLNER