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Was die Medien über unsere Tätigkeit berichten …
Unser Kind wurde vor zwei Jahren von einem freilaufenden Hund gebissen. Vor allem die darauffolgenden Spritzen waren schmerzhaft. Die Versicherung des Hundebesitzers lehnte Zahlungen ab. Wir sind empört, können uns aber ein Gerichtsverfahren um Schmerzensgeld nicht leisten.
Niemand ist in Österreich zu arm zum Prozessführen: Wer sich Gerichtskosten, Sachverständigengebühren und Anwaltshonorar nicht selbst leisten kann, ohne seinen Lebensunterhalt zu gefährden oder den seiner Angehörigen, erhält so genannte Verfahrenshilfe, das heißt der Staat übernimmt diese Kosten. Die zuständige Anwaltskammer weist Ihnen dann einen Rechtsanwalt zu.
Richtig ist, dass zwar keine eigenen, jedoch Kosten an den Prozessgegner bezahlt werden müssen, falls man am Ende verliert. Doch wird die Verfahrenshilfe ohnehin nur gewährt, wenn der Fall einigermaßen aussichtsreich ist. Es kommt sogar vor, dass sich der Anwalt Ihres Vertrauens freiwillig zur Übernahme einer Verfahrenshilfe bereit erklärt.
Ob die Versicherung des Hundehalters zahlen will oder nicht, ist letztlich unerheblich: Zu klagen ist jedenfalls der Hundehalter. Der ist nach dem Gesetz für das Verhalten seines Tieres verantwortlich. Ihr Kind hat Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld sowie auch auf finanzielle Abgeltung des mit dem Biss und der nachfolgenden Behandlung einhergehenden Traumas.
Die Sache ist auch noch nicht verjährt, für die gerichtliche Geltendmachung haben Sie drei Jahre Zeit, und zwar gerechnet nicht ab dem Biss, sondern ab Bekanntwerden des Schädigers.
Viele Hunde werden im öffentlichen Raum nicht dem Gesetz entsprechend verwahrt oder beaufsichtigt (Leine). Das ist rechtswidrig, weshalb der Hundehalter für sämtliche Konsequenzen voll einzustehen hat.
Dr. Benedikt Wallner, Rechtsanwalt in Wien
Quelle: KURIER | 20.06.2002 | Seite 30
Als im vergangenen Dezember die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien den Plan kundtat (und danach eiligst wieder fallen ließ), eine Gebühr von 55 Cent pro Bankomatabhebung einzuführen – da gingen die Wogen der Empörung in den Medien, aber mehr noch bei den Bankkunden außerordentlich hoch.
In Internetforen und Leserbriefen entspann sich eine wilde Debatte, die in ihrer ohnmächtigen Wut allerdings vor allem eines deutlich machte: Die Banken sind für einen großen Teil der Öffentlichkeit zwar ein rotes Tuch, aber wie gegen ihre Geschäftspraktiken vorzugeben sei, darüber herrscht Ratlosigkeit: Der Kunde fühlt sich seiner Hausbank ausgeliefert; er schimpft – aber er zahlt.
Dagegen schafft eine jüngst auf den Markt gekommene Publikation Abhilfe: „devisen schulden spesen sparen“, ein Ratgeber für österreichische Bankkunden, entstanden in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Die Autoren dieses Buches: ein Rechtsanwalt, ein Ex-Banker, der heute als unabhängiger Vermögensberater werkt, und ein Journalist. Benedikt Wallner vertritt als Experte für Bankenrecht und Vertrauensanwalt des VKI ausschließlich gegen Banken und hat mehrfach Aufsehen erregende Urteile erwirkt.
Das Insiderwissen aus der Bankenpraxis kommt von Alexander Schotten, und STANDARD-Journalist Robert Schlesinger ist für die flüssige und spannende Lesbarkeit verantwortlich.
Für Juristen eines der interessantesten Kapitel dürfte jenes über Online-Banking sein. Die Fachliteratur zur diesem Thema ist bisher – naturgemäß, bei einem so rezenten Phänomen – sehr spärlich. Schlesinger, Schotten und Wallner nehmen eine eingehende Diskussion der oft problematischen Online-AGB vor, samt Vergleichen zwischen verschiedenen Banken, denn in diesem Geschäftsbereich erstellt jedes Kreditinstitut seine eigenen Vertragsbedingungen.
Eine Leserprobe aus dem besagten Kapitel über das Online-Banking zeigt die geglückte Gratwanderung zwischen juristischem und ökonomischen Sachverstand und vorbildlicher allgemeiner Verständlichkeit und ist unter www.anwalt-aktuell.at abrufbar.
Anwalt aktuell | Februar 2003 | 01.02.2003 | Seite 14
Sachverständiger hält Zusammenprall bei 1,6 m Breite für unvermeidbar und vermisst Warnzeichen
von Ricardo Peyerl
Je langsamer, desto gefährlicher. Wegen des „Geigelns“. Unter einer Breite von zwei Metern ist ein Radweg „unzumutbar“, sagt ein Verkehrssachverständiger. Und doch gibt es solche Radwege (siehe Zusatzinformation). Auf einem an der engsten Stelle nur 1,6 m breiten s-förmigen Radweg in einer Unterführung in Wien-Döbling (Sickenberggasse) kam es zwischen zwei Radfahrerinnen zur Kollision. Frau F. erlitt eine Beckenprellung. Frau L. brach sich den Arm. Beide wurden angeklagt, „die im Straßenverkehr erforderliche Aufmerksamkeit außer Acht gelassen“ und eine Körperverletzung verschuldet zu haben. Beim Prozess im Bezirksgericht Döbling wurden Frau F., Rechtsanwalt Benedikt Wallner zur Seite, und Frau L. freigesprochen. Laut Gerichtsgutachter Univ.-Prof. Bernhard Wielke war die Kollision „unvermeidlich“. Aus dem Gutachten des Experten erfährt man, dass Radfahrer bei einer Geschwindigkeit von nur 5 km/h selbst auf einem zwei Meter breiten Radweg – in Wien sind sehr viele Radwege in dieser Breite markiert – kaum ohne Berührung aneinander vorbei kommen. Die durchschnittliche Lenkerbreite eines Fahrrades beträgt 70 cm. Man kann mit einem Fahrrad keine „geometrisch exakte Linie“ fahren, sagt der Sachverständige: „Allein durch die Tretbewegung ist eine gewisse Pendelbewegung unvermeidbar.“ An einem festen Hindernis kommt man daher kaum in einem „gezielten Seitenabstand“ von weniger als 30 cm vorbei. Macht zusammen mindestens einen Meter.
AMTSHAFTUNG Die beiden Radlerinnen fuhren mit 8 bis 10 km/h, „das ist für ein stabiles Fahren bereits ein niedriger Bereich“ (Gutachter), man braucht wegen des „Geigelns“ mehr Raum. Der Sachverständige merkt noch an, dass es im Gegensatz zur analogen Situation auf einer Fahrbahn kein Verkehrszeichen „Fahrbahnenge“ oder „Wartepflicht“ für eine Richtung gibt. Die Radlerinnen wurden nicht davor gewarnt, dass in der unübersichtlichen Unterführung zwischen zwei Brückenpfeilern jemand entgegenkommen könnte. Auf ihren Schadenersatzanspruch bleiben die verletzten Frauen sitzen. Es käme nur eine Amtshaftungsklage in Frage, aber das will sich keiner antun. Den engen Radweg gibt es nach wie vor. Der Radwegebeauftragte der Stadt Wien, Franz Blaha, war nicht in der Lage, zum Problem Stellung zu nehmen.
KURIER | 28.04.2005 | Seite 9
Sogenannte Tageszulassung entpuppte sich als schon sehr gebraucht: Prozess
Was steckt hinter der sogenannten Tageszulassung? Mitunter nichts Gutes, wie ein Autokäufer erfahren musste, dessen angeblicher Neuwagen sich als dreieinhalb Jahre alter Gebrauchtwagen entpuppte. Herr H. kaufte im November 2004 bei einem Händler in NÖ einen (laut Kaufvertrag) „fabriksneuen“ Citroen C 5 3,0 V6 fulminatorgrau, Baujahr 2004, für 24.300 Euro. Der Wagen konnte deshalb relativ günstig verkauft werden, weil es sich um eine Tageszulassung handelte. Händler melden Fahrzeuge manchmal gleich bei der Lieferung vom Erzeuger für einen Tag an (und gleich wieder ab), um ihre Abnahmekontingente zu erfüllen oder um zusätzliche Prämien zu erreichen. So können sie auch etwas nachlassen. Nach der Auslieferung kam Herr H. bald dahinter, dass bei dem Auto wesentliche Merkmale fehlen, die im Prospekt für dieses Modell angepriesen werden: Etwa der automatische einklappbare Außenspiegel mit Neigungsänderung bei Einlegen des Retourganges. Schon da ahnte der Käufer, dass er in einem älteren Modell sitzt. Eine Überprüfung durch den ÖAMTC brachte schließlich zu Tage: Fensterleisten leicht angerostet, Unterboden leicht korrodiert, Karosserie teilweise nachlackiert. Man entdeckte 30 gelöschte Fehlerspeicher auf dem Diagnosetester und bei der Rekonstruktion einen Kilometerstand von über 100.000 km. Solche Fehlerspeicher entstehen, wenn das interne Steuergerät überbrückt wird, zum Beispiel bei Manipulationen am Kilometerstand. Und: Es waren Sommerreifen aus dem Jahr 2000 montiert. Das Auto muss bereits mindestens zwei Saisonen (wahrscheinlich auf Halde) im Freien gestanden sein. Von wegen Tageszulassung. H. klagte den Händler. Im Prozess argumentierte dieser zunächst, es sei von Anfang an ein ehemaliger Vorführwagen vereinbart gewesen. Darauf weise auch der Vermerk „Code: ex. VS“, in der Rechnung hin. Das Wort "fabriksneu" habe man versehentlich nicht gestrichen. Mit Kürzel "ex. VS", eingetragen unter der Rubrik „Farbe“, kann der Kunde freilich wenig anfangen.
Fingiert Später schwenkte der Händler um: Kein Ex-Vorführwagen, das Auto sei von Citroen Austria als Schulungsfahrzeug verwendet worden. Auszubildende lernen, wie fingierte Fehler wieder gelöscht werden. Daher die 30 Fehlerspeicher mit falschem Kilometerstand. Citroen-Lehrlinge lernen, wie man den Kilometerstand manipuliert? Inzwischen sind die Hydraulikleitungen undicht, und H.s Rechtsanwalt Benedikt Wallner will nun von einem Gutachter genau wissen, wie viel der fulminatorgraue Citroen auf dem Buckel hat.
U R T E I L E
„Raunzender“ Schaltknüppel ist kein Problem
Ist ein Schaltknüppel, der bei kaltem Motor „raunzt“, ein wesentlicher Mangel? Der Oberste Gerichtshof meint, man muss damit leben. Ein Grazer kaufte einen fabriksneuen Audi Avant. Nach 1000 km begann der Schaltknüppel zu vibrieren. Es wurde gratis ein neuer eingebaut, ein Komfortschaltgriff sogar, doch dieser vibrierte auch. Immerhin gibt er nur noch im ersten und dritten Gang ein „Raunzgeräusch“ von sich. Der Käufer klagte, blitzte aber ab. Auch wenn bei gleichartigen Fahrzeugen nichts raunzt: Der Mann hat beim Kauf nicht betont, dass er besonders auf Geräuscharmut Wert legt. Subjektiv mag er die Geräusche aber störend empfinden, aber da keine Funktionsbeeinträchtigung des Fahrzeuges oder Verkürzung der Nutzungsdauer damit verbunden ist, handelt es sich um einen „geringen“ Mangel (1 Ob 14/05 y).
Nächster Fall: Muss der Händler den Käufer eines Gebrauchtwagens darüber informieren, dass es sich um ein ehemaliges Fahrschulauto handelt? Das mag wegen der höheren Beanspruchung der Kupplung, des Getriebes und des Motors insbesonders beim Stadteinsatz von Interesse sein, sagt der „Oberste“ (2 Ob 254/04 y). Doch trifft den Händler nur dann die Aufklärungspflicht, wenn er vom Kunden danach gefragt wurde.
Quelle: KURIER vom 19.10.2005 | Seite 13 | von Ricardo PEYERL
Kein Schmerzengeld nach Unfall, doch Integritätsabgeltung zahlt
von Ricardo Peyerl
Die Höllenmaschine verfügte vom Werk aus über eine einfache, aber wirkungsvolle Schutzvorrichtung: Wollte man ihr zu nahe kommen, um eine Reparatur vorzunehmen, musste man dazu die Metallabdeckung entfernen. Und wenn das geschah, stelle sie sich von selbst ab. Freilich hält das den Betrieb auf. Deshalb wurde die Metallabdeckung der Ballenpresse durch Holzplanken ersetzt und der automatische Abstellmechanismus außer Kraft gesetzt. Die Wartungsarbeiten sollten eigentlich qualifizierte Techniker durchführen. Doch in dem niederösterreichischen Betrieb für Altpapierverwertung mussten ungelernte Hilfsarbeiter den gefährlichen Job übernehmen. Ohne Bedienungsanleitung, ohne vorherige Schulung. Sie hatten Angst davor, in die Grube unter der Ballenpresse zu klettern. Auch Alpha D. hatte Angst. Am 21. Juni 2000 musste der Sortierer die „Zähne“ des Ungetüms reinigen und Bindedrähte flicken. Zuvor schaltete er die Maschine ab. Doch während er noch hantierte, schaltete sie ein anderer wieder ein. Vielleicht nur ein Versehen, vielleicht dauerte es jemanden zu lang. Dem 42-Jährigen wurde der linke Arm abgerissen. Seither muss der gebürtige Afrikaner, der seit 1991 in Österreich lebt, Frau und drei Kinder von 900 Euro Versehrtenrente ernähren. Vorher verdiente er fast das Doppelte. Schmerzensgeld bekommt er keines (siehe Zusatzinformation). Doch steht ihm eine sogenannte Integritätsabgeltung zu. Die meisten Arbeitnehmer haben davon noch nie gehört, die Arbeitgeber schweigen sich meist darüber aus, und die Allgemeine Unfallversicherung hört davon gar nicht gern.
Vorhersehbar Alpha D., Rechtsanwalt Benedikt Wallner zur Seite, musste erst klagen. Nach fünf Jahren bekam er nun endlich 60.000 Euro Vorschuss, etwa 10.000 Euro werden noch folgen. Für einen Hilfsarbeiter viel Geld, für den Verlust eines Armes ein schwacher Trost. Wer die Maschine eingeschaltet hatte, während Alpha D. noch in der Grube stand, konnte nicht ermittelt werden. Aber im Urteil steht, was ihm sein ehemaliger Arbeitgeber angetan hat: „Den Verantwortlichen des Betriebes musste klar sein, dass die Beseitigung einer selbsttätig wirkenden Schutzeinrichtung und deren Ersatz durch Holzbretter und eine lediglich selbst fabrizierte Möglichkeit der Unterbrechung des Kontaktes einen Schadenseintritt ... wahrscheinlich macht ...“ Es ist von auffallender Sorglosigkeit die Rede. Die Verletzung der Arbeitnehmerschutzvorschriften wurde als grob fahrlässig verurteilt, was für die Firma allerdings höchstens gewerberechtliche Folgen hat.
Recht: Klage ist nicht möglich
Schadenersatz Man kann den eigenen Arbeitgeber nicht auf Schadenersatz klagen, wenn man in seinem Betrieb verunglückt ist. Außer der Unfall wäre mit Absicht verursacht worden.
Abgeltung Bei grob fahrlässiger Außerachtlassung der Arbeitnehmerschutzvorschriften und erheblicher Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität gebührt dem Verunglückten angemessene Integritätsabgeltung, die von der Unfallversicherung geleistet wird.
Quelle: KURIER vom 02.07.2005, Seite 10
Pensionsvorsorge war Verlustgeschäft / Musterprozess
Der Finanzberater, der von Tür zu Tür ging, jonglierte mit blank geputzten Reizworten wie "inflationsgesichert", "steuersparend" und "höchste Bonität". Er sprach von privater Pensionsvorsorge, die immer wichtiger werde. Am Ende übergab er eine Broschüre, in der zu lesen war: "Ihr Geld steht auf sicherem Terrain, und ebenso sicher wird es sich vermehren." Das hörte Frau M., die einst nur eine Mindestpension erhalten würde, damals gern. Sie hatte etwas gespart und legte dieses Geld nun in vermieteten Immobilien in Wien an. Das sei fast so sicher wie ein Sparbüchl, hieß es. Die Mieten würden steigen, so versprach man ihr, und damit auch ihre Gewinne.
Als Frau M. nach zehn Jahren die Früchte ernten wollte, teilte man ihr mit, dass leider gar kein Gewinn erzielt werden konnte. Im Gegenteil: Es sei ein Verlust zu beklagen. Die Anlegerin bekam von ihren 17.400 Euro, die sie in den zehn Jahren in monatlichen Raten eingezahlt hatte, nur noch 14.000 Euro zurück. Der Rest von 3.400 Euro (von den in Aussicht gestellten 8,5 Prozent Zinsen Rendite ganz zu schweigen) fällt unter das Kapitel Pech gehabt.
Wurde die Mindestpensionistin davor gewarnt? Wie Frau M. ging es Hunderten, vielleicht Tausenden Kleinanlegern. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte einen Musterprozess gegen den Anlageberater AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst) und hat mit Hilfe von Rechtsanwalt Benedikt Wallner ein Urteil in zweiter Instanz erkämpft. Das Handelsgericht Wien rügt die mangelnden Aufklärung durch die vom AWD geschulten Vertreter und verurteilte AWD zur Rückzahlung des Verlustes. Der VKI sucht nun potenzielle Geschädigte und bereitet eine Sammelklage vor (siehe Zusatzinformation).
AWD-Anwalt Rainer Maria Kraft entgegnete, der VKI habe keineswegs eine "g´mahte Wiesen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die ordentliche Revision allerdings ausgeschlossen.
Das Handelsgericht bewertete die Anlage in Immobilien, die teilweise noch gar nicht vermietet, ja nicht einmal noch fertig gebaut waren, als "typisches Risikogeschäft". Es führe wegen der hohen Verwaltungskosten "vorerst geradezu planmäßig zu einem Verlust des Anlegers." Frau M. war jedoch an einer "Geldanlageform mit geringerem Risiko als Alternative zum Sparbuch" interessiert. Der Berater glaubte - nach einer achtmonatigen Grundausbildung beim AWD - möglicherweise selbst daran, dass das Risiko im Vergleich zu eine Aktienspekulation geringer ist. Aus dem Urteil: "Er suggerierte ein Sicherheitsniveau ähnlich wie bei einem Sparbuch." Der bloße kursorische Hinweis, dass Schwankungen natürlich möglich seien", konnte "substanzielle Erläuterungen" über die Gefahr eines Kapitalverlustes nicht ersetzen.
Sammelklage: VKI sucht Geschädigte
Verlust Wer von einem AWD-Berater Kommanditbeteiligungen an der "Boden-Invest" (unter den Bezeichnungen "Flexibel", "Victor" oder anderen) vermittelt bekommen, gezeichnet und einen Kapitalverlust erlitten hat, kann sich beim VKI melden. Kosten für die Beteiligung an einer Sammelintervention: 70 Euro
Kontakt Kontakt Die Hotline erreicht man unter Tel. 0900 940 024 von Montag bis Freitag (9-15 Uhr) oder im Internet unter www.verbraucherrecht.at
Quelle: KURIER | 23.09.2004 | Seite 13 | von Ricardo Peyerl
Benedikt Wallner über Demokratie, Machtbalance und Kontrollinstrumente
Die Polizei hat gegen zwei profilierte Menschenrechtsanwälte Ermittlungen wegen „Schlepperei“ und wegen „Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze“ eingeleitet. Beide Anwälte arbeiten neben der Betreuung ihrer Klienten auch im Menschenrechtsbeirat, der die Befugnis besitzt, die Polizei zu kontrollieren. Die Justiz warnt vor ihrem Kollaps, falls die Ausdünnung ihrer Planstellen (Stichwort: Sparmaßnahmen) und die Zunahme ihrer Arbeitsbelastung wei-tergehen. Was hat das alles mit Demokratie zu tun?
Demokratie ist die Herrschaft des (Wahl-) Volkes, in Abgrenzung zB zur Herrschaft einer Adels- oder Priesterkaste. Wie jedes andere komplizierte System, sei es nun eine Maschine oder gar der menschliche Körper, bedarf auch sie der steten Wartung und Pflege: Wir wissen aus der Geschichte, dass Demokratien in autokratische Tyranneien kippen können, wenn die Demokraten nicht wachsam genug sind gegen die stets vorhandenen Verlockungen der regierenden Kaste, sich selbst noch mehr Macht und Einfluss zu sichern.
Weil eine Demokratie in ihrem Bestand stets gefährdet ist, muss es Kontrollinstrumente und Machtbalancen geben. Demokratie ohne Rechtsstaatlichkeit – das heißt ohne im Vorhinein festgelegte Regeln, wer was darf und wie man zu seinem Recht kommt – ist daher undenk-bar. Schon dafür brauchen wir eine funktionierende Justiz (und nicht nur dafür, dass Sie oder ich nach einem Autoschaden zu unserem Geld kommen). Vertreten werden diese Rechte von Profis: „Rechtsanwälte können notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institu-tionen auftreten“, heißt es auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (www.oerak.or.at), und wer es genauer wissen will, lese dort in § 8 RAO nach. Rechtsanwälten also vorzuwerfen, die Interessen von Rechtssuchenden zu vertreten, ist etwa so absurd wie der Vorwurf an die Chirurgenschaft, in fremden Körpern herumzuoperieren: Das ist eben ihr Job.
Absurder Vorwurf gegen zwei Rechtsanwälte, ergo Einstellung der Strafanzeigen durch die Staatsanwaltschaft: War es das? Keineswegs! Weil die freie Rechtsanwaltschaft zu den Garanten eines demokratisch verfassten Gemeinwesens gehört, ist ein absurder Vorwurf gegen sie immer auch ein Angriff auf dieses Gemeinwesen selbst. Wenn der Angriff just von derjenigen Einrichtung kommt, die von den Betroffenen in Ausübung ihres Berufes mehrfach kritisiert worden ist, muß man sich fragen, wozu er dienen sollte.
So ein Angriff ist nicht mehr harmlos nur „unsensibel“ zu nennen. Er hat Zusammenhang: Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisse werden ignoriert, „was Recht ist, muß nicht gut sein“ hört man schon. Wenn es bei fehlenden Richterplanstellen wirklich um Einsparungen geht, warum hat man dann jüngst gegen die Wünsche der Richter ein sündteures Hochhaus in Wien angemietet? Wie viele Planstellen könnten um eine Monatsmiete von € 335.868,00 netto erhalten werden?
Dr. Benedikt Wallner ist Rechtsanwalt in Wien
Quelle: KURIER | 16.11.2004, Seite 7
Frau wurde ohnmächtig, als ihr 15 Kilo schwerer Deckel auf den Kopf fiel: Produzent verurteilt
Ricardo Peyerl, Peter Pisa
Mindestens 50.000 Österreicher sollten gewarnt sein. In ihrem Bett schlummert eine Gefahr; und wenn es in der Familie kleine Kinder gibt, sogar Lebensgefahr. Um sie zu wecken, muss man gar nicht tolpatschig sein. Man braucht nur, mit der Funktion der Bettzeuglade noch nicht vertraut, zum ersten Mal Polster und Tuchent verstauen beziehungsweise herausziehen. Ein unbeabsichtigter Schubser gegen die auf Rollen geführte Lade reicht schon aus, dass die etwa 15 Kilo schwere Klappe von selbst herunterkracht. Einer Wienerin ist das passiert. Als ihr Mann nach Hause kam, lag die Frau bewusstlos neben der am Vortag gelieferten Doppelbettbank. Sie hatte nach der ersten Nacht im neuen Bett die Lade herausgezogen, den Deckel aufgeklappt, in einem Winkel von etwas mehr als 90 Grad hinten an der Polsterung angelehnt, das Bettzeug hineingelegt (man braucht dazu beide Hände) und ausgebreitet. Dabei muss die nicht arretierbare Lade ein Stück zurückgerollt sein. Der durch keine Feder oder sonstige Konstruktion abgestützte Deckel neigte sich und fiel der Frau mit voller Wucht auf den Kopf: Gehirnerschütterung, Schädelprellung, Krankenhaus, Klage auf Entschädigung gegen den Produzenten.
Erste Reaktion des Betten-Erzeugers: Befüllung und Entleerung der Bettzeuglade seien "gefahrlos möglich", weil sich der Deckel "in einer leicht nach rückwärts geneigten Lage" selbst stabilisiere. Trotzdem wurden an der Lade nachträglich ein Pickerl mit der Aufschrift "Bei Bettzeugraumbenützung den Deckel mit einer Hand sichern!" sowie eine ausklappbare Stützleiste angebracht. Dem Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für Möbel zu Folge kann diese Leiste durch das Gewicht der Klappe allerdings leicht aus ihrer Verankerung gleiten und ist daher gegen unbeabsichtigtes Zufallen nicht wirksam. Zweite Reaktion des Produzenten: Spott und Hohn für die Verletzte. "Schon mit geringem intellektuellem Aufwand kann die Funktion des zurückklappbaren Deckels begriffen werden." Einen Federspanner oder Arretierungshebel (wie er in vielen aufklappbaren Bettbänken vorhanden ist, Anm.) habe man deshalb nicht eingebaut, weil man dann mit Ansprüchen "allzu ungeschickter Verbraucher" konfrontiert sei, die sich die Finger einquetschen bzw. durch das überraschende Aufschnappen "Kinnhaken" einstecken müssen. Die verletzte Konsumentin machte, Rechtsanwalt Benedikt Wallner zur Seite, Produkthaftung geltend; und vor dem Handelsgericht Wien war es schließlich der Möbel-Erzeuger, der eine "auf den Deckel" bekam. Die Bettzeuglade beinhaltet eine "schlummernde Gefährlichkeit" (aus dem Urteil), vor der die Kundin nicht gewarnt worden ist. Sie brauchte nicht damit rechnen, dass ihr der Deckel auf den Kopf fallen könnte. Der Produzent muss 53.000 Schilling Schmerzensgeld zahlen, außerdem tauschte er das Bett gegen ein anderes Modell aus. Nach eigenen Angaben wurden 50.000 Betten mit der nun gerichtlich als gefährlich eingestuften Konstruktion ausgeliefert. Die Firma war jedoch zu keiner Stellungnahme bereit, ob man die Bettzeugladen nachträglich mit Sicherheitsvorkehrungen ausrüsten oder die Kunden zumindest auf die Gefahr aufmerksam machen werde (siehe auch Kasten).
Quelle: KURIER | 27.9.1999 Seite 13
Neben Musterprozessen wegen Zinsenstreit wollen Konsumentenschützer jetzt Bedingungen für Bankomat-Geschäfte kippen.
Gegen die „übermächtigen“ Banken helfe nur vorbeugender Verbraucherschutz: Deshalb habe der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Justizministers jetzt eine Verbandsklage gegen Banken und deren Bankomat-Bedingungen eingebracht. Etliche Klauseln seien „kundenfeindlich und gesetzwidrig“, sagte der Chef der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba. Ihm stoße besonders auf, dass Besitzer von Bankomatkarten nach Mißbrauch der karte durch Dritte das volle Risiko tragen, da nach Karten- und Code-Diebstahl bis zur Sperre viele Stunden vergehen können. Die Banken hingegen wollten weder bei technischen Problemen noch bei leichten Bankomat-Fahrlässigkeiten ihrer eigenen Angestellten eine Haftung übernehmen.
Auch in anderen Streitfällen zwischen Kunden und Banken, die den VKI im Branchenvergleich besonders häufig beschäftigen, werde es „binnen einem halben bis ganzen Jahr richtungsweisende Gerichtsentscheidungen geben“, kündigt Kolba an. So seien Musterprozesse wegen angeblich überhöht kassierter Kreditzinsen in Milliardenhöhe vor der Letzt-Entscheidung. Auch neuere Zinsenstreitereien, etwa wegen der von Banken gepflogenen, großzügigen Zinssatz-Aufrundungen zu ihren Gunsten, beschäftigten inzwischen die Höchstrichter.
Hart mit den Banken ins Gericht geht auch der angeblich erste Kundenratgeber im Buchform (Devisen, Schulden, Spesen, Sparen. Czernin-Verlag): Die Geldinstitute hätten hierzulande eine „eigenartig privilegierte, pseudosakrale Position“, kritisierte Co-Autor Robert Schlesinger. Die meisten Kunden verhielten sich außerdem zu untertänig: So, als ob Banken etwas anderes wären als etwa Autohändler, sagte Mitautor und Anwalt Benedikt Wallner.
Quelle: Kleine Zeitung, 22.11.2002
Die Banken und ihre Praktiken geben in Österreich immer wieder Anlaß zu Diskussion. „Jeder kann stundenlang zu dem Thema Geschichten erzählen“, meint der Journalist Robert Schlesinger, der gemeinsam mit dem Vermögensberater Alexander Schotten und dem Rechtsanwalt Benedikt Wallner einen seiner Meinung nach längst überfälligen Banken-Ratgeber für Konsumenten geschrieben hat.
Das in Kooperation mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) entstandene Buch „devisen schulden spesen sparen: Die Praktiken der Banken – Die Chancen der Kunden“ soll Konsumenten dazu animieren, nicht alles zu akzeptieren, was ihnen ihr Geldinstitut anbietet, sondern sich bei Ungerechtigkeiten Position einnehmen, kritisierte Schlesinger am Donnerstag bei der Präsentation des Ratgebers vor Journalisten. Dem VKI sind vor allem die „kundenfeindlichen und gesetzeswidrigen“ Klauseln bei den Bankomat-Bedingungen ein Dorn im Auge. So werde das gesamte Risiko für Mißbrauch durch Dritte bis zur Sperre durch die Bank und ohne Begrenzung dem Kunden auferlegt. Der VKI habe im Auftrag des Justiz- und Konsumentenschutzministerium eine Verbandsklage gegen diese eingebracht, berichtete Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI. Man nehme die Anregungen der Konsumentenschützer ernst, ließ daraufhin die größte Bank des Landes, die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), in einer Aussendung verlauten. Ab Jahresbeginn 2003 solle es neue Kundenrichtlinien geben, obwohl die gültigen Bankomatbedingungen erst vor drei Jahren in Abstimmung mit den Konsumentenschützern entstanden und rechtlich einwandfrei seien. Doch würden sie seit einiger Zeit wieder überarbeitet, und die österreichischen Banken seien bereit, die Bankomatregeln besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen.
Quelle: Wiener Zeitung | 22.11.2002 | von Rosa Eder