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Was die Medien über unsere Tätigkeit berichten …
Tausenden Anlegern droht ein Totalverlust bei Schiffsbeteiligungen. Nun wird ein Prospektprüfer geklagt, auch Strafanzeigen sind in Vorbereitung.
MPC Capital erwartet Strafanzeige - Kolportierter Schaden 700 Mio. Euro
Containerschiff: Anleger bereuen Investments
Wien (pte003/21.02.2013/06:10) - Rund 100.000 österreichischen Fonds-Anlegern drohen aufgrund der stark rückläufigen Charterraten von Containerschiffen herbe Verluste. Insgesamt sollen laut Medienberichten circa 700 Mio. dem Untergang geweiht sein. Kurt Cowling, Vorstand der MPC Capital Austria mpc-capital.at widerspricht dem im Gespräch mit pressetext. "Diese Zahl stimmt bei weitem nicht."
Es gebe zwar keine fundierten Daten über den österreichischen Markt, doch er schätzt, dass sich die Summe auf rund die Hälfte beläuft. "Das ist noch immer ein sehr hoher Betrag", wie Cowling betont, der die Situation nicht schön reden will. MPC muss sich derzeit schwere Vorwürfe gefallen lassen. Die Firma weist sie aber auf das Schärfste zurück. Zivilklagen und Starfanzeigen dürften jedoch schon bald an das Unternehmen adressiert werden. Auch in Deutschland waren Schiffsfonds unlängst der Grund für ähnlich negative Schlagzeilen (pressetext berichtete: pte.com/news/20120709009).
Empfehlung: Kapital nachschießen
Erst kürzlich hat eine Anlegerveranstaltung in Wien für viel Zündstoff gesorgt. Der in dramatische Schieflage geratene "Reefer Flottenfonds I" von MPC braucht eine Finanzspritze von elf Mio. Euro. Den zumeist älteren Anlegern wurde nahegelegt, bereits erhaltene Ausschüttungen zu reinvestieren oder frisches Kapital nachzuschießen. "Unser Ziel ist es, mit dieser Überbrückung den drohenden Verlust weitestgehend zu reduzieren", so Cowling. Sollte diese Überbrückung allerdings nicht gelingen, sei die Verlustgefahr relativ hoch, gibt er zu.
Doch nicht nur die Containerschiffe kämpfen mit den hohen Wellen der Wirtschaftskrise, auch die Optik in dieser Causa ist schief. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Format kritisiert Michael Trimmel, "dass in all den Jahren, in denen wir keine Auszahlung bekommen haben", MPC die vollen Prämien kassiert hätte. Der Versicherungsangestellte hat in den Schiffsfonds 30.000 Euro als Vorsorge für seine Kinder investiert. Das Österreich-Geschäft von MPC befindet sich aus Kostengründen gerade in Liquidation. Künftig wird man in Wien nur mehr eine Repräsentanz unterhalten.
Kapitalmarktprospekt in der Kritik
Auch das von MPC emittierte Containerschiff "Merkury Sky" hat das Ersparte vieler kleiner Anleger zunichte gemacht. Insgesamt waren es 14 Mio. Euro von knapp 600 Österreichern. Die Beteiligungsgesellschaft, in der unter anderem die "Merkury Sky" beherbergt war, ist mittlerweile insolvent. Die Fixcharterrate des Schiffes hat sechs Jahre lang 29.000 Dollar pro Tag betragen. Im April 2011 ist diese jedoch ausgelaufen. Aufgrund der wirtschaftlich bedingten geringeren Auslastung betrug die Spotmarktrate letztendlich nur mehr 6.750 Dollar pro Tag, wodurch das Darlehen nicht mehr bedient werden konnte. Die Lage habe sich im Zuge der globalen Finanzkrise dramatisch geändert, so Cowling.
In Gutachten wird kritisiert, das damals aufgelegte Kapitalmarktprospekt habe Unstimmigkeiten aufgewiesen. Das Schiff war zum Zeitpunkt des Kaufes 2006/07 bereits zehn Jahre alt, wurde aber dennoch um 36,5 Mio. Euro gekauft - ein Preis, der beinahe einem neuen Kahn entspricht. Cowling dazu: "Der Preis war damals absolut marktkonform. Der technische Zustand war perfekt und die Ertragsaussichten gut." Vonseiten der Anleger wurde bereits eine Klage gegen den Prospektkontrolleur, den Wirtschaftsprüfer Interfides, eingebracht.
Beratung auf dem Prüfstand
Neben MPC und Interfides befinden sich vor allem die vermittelnden Banken im Visier der Anleger-Anwälte. Einer von ihnen, Benedikt Wallner, rät den Geschädigten zu raschem Handeln, da die Fälle sonst verjähren könnten. Gegenüber pressetext meint Cowling: "Einzelfälle gibt es sicher, aber ich bin der Meinung, dass der absolute Großteil der Banken gut beraten hat." Die Anleger-Anwälte würden das Kind mit dem Bade ausschütten, indem sie von Einzelfällen ausgehend auf die ganze Branche schließen.
Angesprochen auf die drohenden Verfahren sagt der MPC-Vorstand, man könne vonseiten der Gesellschaft erst dann sachlich argumentieren, sobald die Vorwürfe konkrete Formen annehmen. Schiffsfonds haben sich über mehrere Jahre gut bewährt. MPC hat laut eigenen Angaben bis zum Beginn der Krise 16 Beteiligungen stets im Plus abgeschlossen.
"Wir haben uns von der Produktseite her nichts vorzuwerfen. In wirtschaftlicher Hinsicht werden sich Angebot und Nachfrage bei Containerschiffen 2014 wieder einpendeln. Ich glaube, 2015 und 2016 werden wir dann deutliche Aufwärtsbewegungen sehen", gibt sich Cowling optimistisch. Zahlreiche Anleger haben indes den Glauben an ihre getätigten Investitionen verloren.
Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Sebastian Köberl
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Website: www.pressetext.com
Beteiligungen. Weitere Schiffs- und geschlossene Immobilienfonds in Schieflage – Anleger-Beschwerden häufen sich
Wien/Perg. Die Probleme mit Schiffs- und geschlossenen Immobilienfonds scheinen immer größere Ausmaße anzunehmen. Nachdem der Fonds „MPC Merkur Sky" insolvent wurde, dürfte nun laut Anwälten auch der „MPC Reefer Flottenfonds" Schlagseite bekommen haben: Laut Johannes Edthaler von der Kanzlei Michael Poduschka kontaktierte der Fonds kurz nach dem Jahreswechsel zahlreiche Anleger: Sie müssten Nachschüsse leisten, um eine Insolvenz abzuwenden. Edthaler berichtet davon, dass auch die MPC-Immobilienfonds „Holland 43", „Holland 44" und „Holland 50" mit Problemen kämpfen würden.
Wie berichtet, sind Schiffsbeteiligungen seit längerem in Deutschland ein weit verbreitetes Problem in puncto Anlegerschäden. Derzeit scheint die Welle auch auf Österreich überzuschwappen. Der Wiener Anlegeranwalt Benedikt Wallner etwa zählt rund 60 Fälle – die meisten Anleger sind Besserverdiener, die in diese vermitlich sichere alternative Anlageform basierend auf Kommanditbeteiligungen eingestiegen sind.
GmbH in Liquidation
Und auch beim oberösterreichischen Anlegeranwalt Michael Poduschka mehren sich die Beschwerden. Der Österreich-Ableger von MPC wurde von einer AG in eine GmbH – in Liquidation – umgewandelt. „Ansprüche können daher nur mehr bis zu 22. Februar gegen diese Gesellschaft geltend gemacht werden", sagt Edthaler.
Die Curx: Die Anlegeranwälte prüfen derzeit Verstöße im Kapitalmarktprospekt – und diese könnten nach dem 22. Februar nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Anlegeranwälte rügen weiters, dass beispielsweise ältere Schiffe angeschafft wurden, in den Prognoserechnungen für die Anleger aber zu erwartenden höheren Aufwendungen für Reparaturen nicht eingerechnet wurden. Weiters: Bis zu 25 Prozent des Anlegerkapitals sei für „Kapitalbeschaffungs- und sonstige ,Weichkosten' aufgewendet" worden, so Edthaler: Mitunter seien nur 75 Prozent des angelegten Geldes tatsächlich im schwimmenden Investment angekommen.
Anleger-Ansprüche
Nun gibt es für die Anleger bzw. deren Rechtsanwälte verschiedene Strategien, mögliche Ansprüche wahrzunehmen. Neben den eigentlichen Schiffsfonds seien dem Vernehmen nach auch Ansprüche gegen Banken zu prüfen, die das Schiffs-Investment als weniger riskant, als es tatsächlich war, hingestellt haben sollen.
Quelle: wirtschaftsblatt, 04.02.2013, Oliver Jaindl
Vor Gericht. Prozessstart gegen Karl Petrikovics und weitere. Ein Angeklagter erschien nicht. Viele Geschädigte vor Ort.
Wien. Am Dienstag um 9 Uhr startete im Wiener Straflandesgericht der erste Prozess in der Causa Karl Petrikovics - der frühere Vorstand der Immofinanz/Constantia-Gruppe. Anders als etwa bei Ernst Strasser oder Alfons Mensdorff-Pouilly führte das Gericht die Verhandlung nicht im großen Schwurgerichtssaal, sondern im wesentlich kleineren Saal 203 durch.
Auf den Zuschauerrängen nahmen zahlreiche Gerichtskiebize Platz - sowohl Vertreter auf Petrikovics' Seite als auch Anlegervertreter wie etwa Prozessfinanzierer.
Inhalt des am Dienstag startenden Prozesses ist der so genannte "Faktenkreis Hable": Es geht hier um rund 20 Millionen €, die Petrikovics und weitere Vorstände mit Hilfe des Treuhänders Hable veruntreut haben sollen. Petrikovics wiederum betonte stets, dass ihm und anderen die Summe aufgrund einer zugesagten Beteiligung an Immoeast-Kapitalerhöhungen zugestanden sei.
Mit-Vorstand krank
Insgesamt waren fünf beschuldigte angeklagt: Petrikovs, Ex-Immofinanz-CFO Christian Thornton, der frühere stellvertretende Aufsichtsratschef der Constantia Privatbank Helmut Schwager und Treuhänder Hable. Der Angeklagte Mit-Vorstand Norbert Gertner erschien nicht - aus Krankheitsgründen. Sein Verfahren wurde von der Richterin "zur Vermeidung von Verzögerungen" ausgeschieden.
Der Andrang der Geschädigten war groß: Die Immofinanz schloss sich gleich mit einer Schadenforderung von rund 25 Millionen € dem Prozess an. Daneben waren auch alle namhaften Anlegeranwälte (Kanzleien Poduschka, Christandl, Kraft/Winternitz, Anwalt Benedikt Wallner uva.) zum Prozess erschienen, die teils mehrere Hundert Aktionäre vertreten.
Gegen 9.15 Uhr wurde von der Verteidigung der Antrag eingebracht, dass das von Gutachter Altenberger angefertigte Gutachten nicht in den Prozess einzubeziehen sei - er sei befangen. Schwagers Anwalt Zanger stellte gar in den Raum, dass in der Causa Birnbacher ein Ermittlungsverfahren gegen den Gutachter im Laufen sei, um die Vertrauenswürdigkeit des Gutachters zu erschüttern.
Vermögen eingefroren oder es wird darum gestritten
Um 9.25 Uhr startete die Einvernahme von Karl Petrikovics. Er sei derzeit angestellter Geschäftsführer der S&F Immobilien GmbH. Sein Vermögen musste er - wie jeder Beschuldigte - auch offen legen und verwies auf den Akteninhalt. Es bestehe aus zwei Zinshäusern, sieben Zinshausanteile, 14 Eigentumswohnungen und Beteiligungen an Gesellschaften ("ehemaligen Steuermodellen"), die laut Petrikovics "eher mit Null" zu bewerten seien. Er besitzt auch 250.000 Immofinanz und 100.000 (mittlerweile getauschte) Immoeast-Aktien, das Depot sei aber gesperrt. Petrikovics war das Erörterung eher unangenehm, er verwies öfters auf den Akteninhalt. Die Richterin wies ihn zurecht, dass man bei einer öffentlichen Verhandlung die "Generalien" eben erörtern müsse. Weiters habe er noch 3,5 Millionen € Barvermögen, um 15 Millionen prozessiere er gerade. Dem stünden auch circa "vier Millionen €" Schulden "wegen der aufgezählten Immobilien" gegenüber, so Petrikovics.
Schwagers Vermögen sei "großteils vom Staatsanwalt blockiert." Schwager besitze mehrere Immobilien bzw. Anteile daran und ein Wertpapierdepot im Wert von etwa 3,5 Millionen €.
Thornton verdiene nun als Selbstständiger "circa 4500 € netto monatlich". Er ist am elterlichen Steinmetzbetrieb beteiligt, sein Barvermögen sei mittlerweile auf 100.000 € geschmolzen und er besitze noch 20.000 Immofinanz-Aktien.
Quelle: Oliver Jaindl, Wirtschaftsblatt, 22.01.2013
Oberster Gerichtshof stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben. Anleger, die auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung vertrauen, und den Vertrag mit Risikohinweisen ungelesen unterschreiben, laufen Gefahr, dass sie ein Mitverschulden an dem entstandenen Schaden trifft.
Die Aussagen des OGH in den beiden AK-Musterverfahren zur Haftung für Folgerisiken gehen weit über die der Klage zu Grunde liegenden Einzelfälle hinaus und klären eine in sämtlichen Anlegerverfahren und in der Literatur bisher sehr umstrittene Rechtsfrage. Nämlich, ob Anlageberater, die schuldhaft ihren gesetzlichen Beratungspflichten nicht nachgekommen sind, auch für Schäden haften, die aus Gründen eingetreten sind, über die isoliert betrachtet nicht aufzuklären gewesen wäre wie beispielsweise ein allfälliges Marktrisiko. Der OGH setzt sich mit den bisherigen nicht ganz einheitlichen Entscheidungen ausführlich auseinander und bejaht für jene Fälle, bei denen die Verletzung der Informationspflicht, die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts erhöht, die Haftung des Aufklärungspflichtigen. Erst durch die unrichtige Beratung, eine Anlage in MEL Zertifikate sei gleich sicher wie jene auf einem Sparbuch, wurden die Anleger zum Kauf der Zertifikate veranlasst, und das Risiko eines Schadens durch Kursmanipulationen - wie behauptet - überhaupt erst begründet. Damit wird den Anlageberatern der in den Anlegerverfahren gegen die Anlageberater ständig bemühte Einwand abgeschnitten, wonach die Anlageberater zumindest insofern keine Haftung trifft als die Schäden der Anleger aufgrund von Kursmanipulationen und nicht aufgrund von mangelnder Beratung der Anleger entstanden sind. Die Entscheidungen des OGH (4 Ob 62/11p, 8 Ob 132/10k) schaffen die lang erwartete Klärung der bisher heftig umstrittenen Rechtsfrage zu Gunsten der Anleger, so die AK.
In einem der beiden Fälle muss EFS dem Anleger-Ehepaar den gesamten entstandenen Schaden von 12.283,05 Euro bezahlen. Im zweiten Fall muss EFS zwei Drittel der Zertifikate gegen Rückzahlung des Kaufpreises von 16.563,63 Euro zurücknehmen. Die Anlegerin trifft ein Mitverschulden von einem Drittel. Der OGH erachtete ein Mitverschulden von einem Drittel als vertretbar, wenn eine unerfahrene Anlegerin mit akademischer Bildung die Formulare mit den darin enthaltenen Risikohinweisen ungelesen unterschrieben hat. Selbst dann, wenn ihr der Berater erklärt hat, sie müsse das nicht lesen, es sei ohnedies alles besprochen worden und sie sich darauf verlassen hat.
Unerfahrene Anleger verlassen sich auf Berater
Nach Ansicht der AK berücksichtigt die Entscheidung nicht, dass sich unerfahrene Anleger immer auf die Zusicherungen des Beraters verlassen, und zwar unabhängig davon, welche Bildung sie haben und ob sie den Vertrag gelesen haben. Eine, wenn auch nur teilweise Entlassung der Berater aus der Haftung zu Lasten unerfahrener Anleger ist bei Verletzung der Beratungspflichten das falsche Signal an die Berater, die für die Anlageberatung immerhin Provisionen bekommen.
"Mitverschulden": Anleger müssen Verfahrenskosten zahlen
Für Anleger bedeutet das: Bei Mitverschulden müssen sie einen Teil der Verfahrenskosten selbst tragen, der ihnen den erstrittenen Betrag ziemlich auffrisst. So würden im Anlassfall von 16.563,63 Euro nach Abzug der Verfahrenskosten nur mehr 3.582,41 Euro übrigbleiben - das dann, wenn es kein Musterverfahren wäre oder auch, wenn keine Rechtschutzversicherung einspringen würde.
OGH 5.7.2011, 4 Ob 62/2011p
OGH 29.6.2011, 8 Ob 132/10k
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Klagevertreter: Deinhofer-Petri-Wallner Rechtsanwälte in Wien
Die Bank Austria könnten die IT-Probleme teuer kommen: Einige Gruppen von Kunden, die geschäftlich vom Onlinebanking abhängig sind, sind potenzielle Prozessgegner.
Wien. Laut Anwalt Benedikt Wallner sind Trader oder Kunden, die vom Onlinebanking abhängig sind, bei IT-Ausfällen für Banken potenzielle Prozessgegner. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass die große Mehrheit der Kunden meist nur ideelle Schäden erleidet, wenn sie wie früher in die Filiale pilgern müssen. Wie berichtet kämpfte die Bank Austria mit massiven IT-Problemen. Nächste Woche soll feststehen, wie hoch der Wert der Gutscheine, die Kunden als Wiedergutmachung erhalten, ausfällt.
Laut Wallners Ansicht - er hat zum Thema publiziert - treffen "die meisten Kunden Schadenminderungspflichten": Das bedeutet, dass es Kunden zumutbar ist, dass sie zwecks dringender Bankgeschäfte ihre Filiale aufsuchen, wenn das Onlinebanking streikt. Kunden aber, die auf E-Banking angewiesen sind, etwa Geschäftsreisende, treffe diese Pflicht nicht. Eine weitere Gruppe von Betroffenen sind Trader, die nicht sekundenschnell reagieren konnten und deshalb Verluste einfuhren.
Bank haftet trotz AGB
Die jetzige Charmeoffensive der Bank Austria dürfte nicht grundlos sein: "Onlinebanking ist entweder als Hauptleistungspflicht der Bank zu sehen; auch wenn das nicht so wäre, ist es als vertragswesentliche Pflicht zu deuten", zitiert Wallner den rechtlichen Meinungsstand. Seine Conclusio: Haftungsausschlüsse von Banken für Onlineausfälle via AGB sind stets unzulässig. Laut Judikatur ist bereits eine Stunde Ausfall eine Pflichtverletzung der Bank.
Wallner empfiehlt, die Annahme von Gutscheinen bei höheren Schäden mit einer gewissen Weitsicht zu prüfen, da spätestens deren Einlösung als schlüssiger Vergleichsvertrag angesehen werden könnte. Die Bank Austria sieht diesbezüglich keine eigene Klausel vor.
Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2012-11-09
Eine effiziente Lösung für geschädigte Anleger in Österreich liegt nach wie vor in weiter Ferne. Um Anleger künftig rascher zu entschädigen, könnte mit der Finanzprokuratur ein Verfahren ausgearbeitet werden
Wien - Geschädigte Anleger stehen in Österreich allein auf weiter Flur. Eine institutionalisierte Einrichtung für Anlegerschutz gibt es nicht. Im Schadensfall - etwa bei Immofinanz, Meinl European Land, AvW Invest oder Amis - beginnt für die tausenden Betroffenen oft ein Spießroutenlauf.
Die von der Europäischen Union geforderte Einrichtung der Anlegerentschädigung (AeW) ist für einen Massenansturm - wie es ihn etwa zuletzt im Fall Amis gegeben hat - nicht geeignet und stand vor kurzem wegen der vielen Amis-Klagen selbst knapp vor der Pleite. Und die Finanzprokuratur beruft sich in Fragen der Amtshaftung gerne auf §3 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz), wonach die Amtshaftung (soweit durch Untätigkeit der Finanzmarktaufsicht verursacht) seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2008 de facto nicht mehr bestehe. Alle Ansprüche von Privatanlegern an die FMA wurden damit per Gesetz beseitigt.
In der Praxis heißt das, dass ein geschädigter Anleger vor Gericht also auch ein mögliches Versagen der Aufsicht nachweisen muss, um die Republik in die Pflicht nehmen zu können. Die Folge sind langwierige Prozesse.
Im Fall Amis (rund 15.000 Geschädigte) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juli die Republik zur Entschädigung der Anleger - und damit zur Amtshaftung - verdonnert. Diese Entscheidung hat sich über fünf Jahre gezogen.
Einfachere Lösung gesucht
"Ein unsinniges Verfahren", sagt Benedikt Wallner von der Sozietät Deinhofer, Petri und Wallner, der auch die OGH-Entscheidung bei Amis erwirkt hat. Viel einfacher wäre es, sich mit der Finanzprokuratur zu vergleichen. Laut Wallner könnte das so aussehen: Geschädigte Anleger und die Finanzprokuratur schließen eine Vereinbarung ab. Die Anleger bekommen einen Teil ihres Verlustes ersetzt und treten ihre Forderungen an die Behörde ab - so, wie das auch im Fall Amis passiert ist. "Man könnte dieses Verfahren institutionalisieren und sich Reibungsverluste ersparen", sagt Wallner zum STANDARD. Die Finanzprokuratur solle sich mit den gebündelten Forderungen bei den Schädigern (Banken, Vermittler etc.) regressieren.
Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, sieht dieses Modell aber nicht als Zukunftslösung. Bei Amis habe es ein staatliches Fehlverhalten gegeben, weswegen der Vergleich "ein intelligenter Schritt war, um die Gerichte zu entlasten und Anleger zu entschädigen", sagt Peschorn zum STANDARD. "Eine Anlaufstelle für die Forderungen können wir aber nicht sein", so Peschorn. Eine zweckorientierte Lösung wäre aber wünschenswert.
Dass die FMA von Haftungsansprüchen befreit ist, ist kein Einzelfall. In Deutschland etwa ist die Aufsicht Bafin ebenfalls von Haftungsansprüchen befreit.
Quelle: Bettina Pfluger, DER STANDARD, 7.9.2012
Linz. Es ist ein spannender Ausschnitt aus dem großen Problemkreis Fremdwährungsfinanzierung: Anwalt Benedikt Wallner vertritt einen Anleger, der mit dem Vorsorgeprodukt "LifeClass 60+" hohe Schäden erlitten hat. Er glaubt an verbreitete Schadensfälle, da das Produkt falsch konstruiert sei.
Komplexes Konstrukt
"LifeClass 60+" sei ein kompliziertes Konstrukt aus einem Fremdwährungskredit und Versicherungen. Aufgrund von Kursverlusten und der schlechten Performance der Versicherungen klafft nun eine große Deckungslücke.
Wallner fährt gegen den Emittenten und den Vermittler schwere Geschützte auf: Sogar der OGH (3Ob49/12w) habe festgestellt, dass das Investment-Vehikel im Hinblick auf eine sichere Anlage -diplomatisch formuliert -nicht viel tauge (Faksimile). Wallner: "Als Kunden für dieses Produkt bevorzugte man Vermögende, die noch mitten im Leben stehen." Bislang seien in der Causa "LifeClass 60+" meist Vermittler geklagt worden. Wallner nimmt aber den Emittenten ins Visier, da er sich den Vermittler zurechnen lassen müsse (§ 1313a ABGB).
Nun ist der Rechtsstreit (Streitwert 458.304 €) um eine prozessuale Dimension erweitert worden: Den zwei Beklagten traten eine nö. Bank und ein schottischer Versicherer bei. Wallner rekurrierte dagegen. Er verweist angesichts dieses Schritts der Beklagtenseite darauf, dass Derartiges ein allgemeines Problem in Anleger-Prozessen sei nämlich, dass man durch den Beitritt von Nebenintervenienten ("Streithelfern") das Klagsrisiko erhöhe.
Der Emittent verweist in einem kurzen Kommentar darauf, dass noch kein Verlust realisiert wurde. Ein Privat-Gutachten habe ergeben, dass das Produkt im Ausgabezeitpunkt unbedenklich war. (jai)
Quelle: 03.09.2012 | 03:01 | Oliver Jaindl, © wirtschaftsblatt.at
Ein stattliches Containerschiff durchpflügt voll beladen das Meer. Die Sonne scheint, und als Betrachter dieser beschaulichen Szenerie auf hoher See hat man fast das Gefühl, die Meeresluft riechen zu können. Betitelt ist das Bild ebenso einladend mit „Der Erfolg geht weiter". Es prangt auf einem Werbeprospekt des Emissionshauses HCI Austria aus dem Jahr 2008. „Wirtschaftlich sinnvoll", „steuerlich reizvoll", „renditestark" – nicht nur mit Bildern, auch mit Worten wurden die Anleger damit zum Kauf von Schiffsbeteiligungen gelockt.
Und tatsächlich, die Werbung machte sich bezahlt. In den Jahren 2003 bis 2008 boomte das Geschäft mit Schiffsbeteiligungen nicht nur in Deutschland, auch im Binnenland Österreich waren Schiffe ein Renner. In Deutschland flossen 32,4 Milliarden Euro in 1.430 Schiffsbeteiligungen. Für österreichische Anleger gehen die Schätzungen auseinander: 350 bis 750 Millionen Euro wurden hierzulande in Container-, Kühlschiffe und Tanker gesteckt, meinen Experten. 50.000 Euro investierten Privatanleger hierzulande im Schnitt in Schiffsanteile, deutlich mehr als Deutsche mit bloß 35.000 Euro.
Jetzt beginnt das große Wehklagen. Denn was sich einige Jahre lang als ertragreiche Anlageform erwies, wächst sich nun zu einem wahren Desaster aus: Mehr als 100 Schiffsfonds mit einem Wert von 1,7 Milliarden Euro haben in den letzten Monaten Insolvenz angemeldet, weitere 800 Schiffe kämpfen gerade darum, nicht komplett unterzugehen.
Markt bricht weg.
Dabei klang 2008 alles noch so simpel in dem HCI-Prospekt: Seit fünf Jahren in Serie wuchs der weltweite Containerumschlag im zweistelligen Bereich. „Für eine Abschwächung des Wachstums gibt es derzeit keinerlei Hinweise", lautete die Conclusio der HCI-Leute. Mindestens zehn Prozent Rendite wurden in Aussicht gestellt, ohne großes Risiko.
Doch damit hatten sich die Schiffsverkäufer gründlich getäuscht. Ende 2008 brach die Weltkonjunktur ein, die Schiffe konnten nicht mehr voll beladen werden und warfen deshalb auch kaum mehr Erträge ab (siehe auch Grafik links unten). Zumal in den Boomjahren auch Schiffe auf die Reise geschickt wurden, als der Markt bereits längst gesättigt war. Eine nachhaltige Erholung des Markes soll erst wieder 2014 einkehren, glauben Experten.
Für viele Anleger könnte es dann aber bereits zu spät sein. So wie für jene, die sich bei der stolzen MS Merkur Sky einkauften, einem Containerschiff, vom deutschen Emissionshaus MPC exklusiv in Österreich vertrieben. Die Gesellschaft musste Ende Juni Insolvenz anmelden, als ein Sanierungskonzept an der Aufbringung von lediglich 1,2 Millionen Euro scheiterte. Die Anleger wollten offenbar nicht noch gutes Geld dem schlechten nachwerfen. Insgesamt ist der Schaden von 14 Millionen Euro relativ überschaubar, für jeden einzelnen Anleger bedeutet die Insolvenz aber nahezu einen Totalverlust des Investments. Versprochen wurde vom MPC damals ein Gesamtmittelrückfluss von 195 Prozent.
Großbanken sehr aktiv.
Weitere 46 Schiffe mit so schönen Namen wie Santa Placida, die auch oder ausschließlich unter österreichischer Flagge fahren, gehören zum Portfolio von MPC. In diesen Schiffen steckt mehr als eine halbe Milliarde Euro an Anlegergeldern, und manche von ihnen sind gehörig in Seenot geraten. Aber nicht nur MPC sammelte gemeinsam mit dem Hauptvertriebspartner Raiffeisen in den Boomjahren tüchtig Geld für die Schifffahrt in Österreich ein. Wie MPC verfügte der deutschte Konkurrent HCI in Wien sogar über ein eigenes Vertriebsbüro, das mittlerweile aufgelöst ist. Auch andere Anbieter wie König & Cie, Dr. Peters und die britische Lloyds überfluteten den heimischen Markt mit Schiffspapieren. Den Löwenanteil beim Österreich-Vertrieb erledigten jedoch die Großbanken. „Zwei Drittel des Vertriebs von Schiffsbeteiligungen liefen über die Großbanken wie Erste Group und Raiffeisen", weiß Alexander Endlweber, ein Experte für Geschlossene Fonds.
Deshalb ist es wohl auch kein Zufall, dass eine der ersten Schadenersatzklagen in Sachen Schiffsbeteiligungen sich ausgerechnet gegen die Erste Bank richtet. 116.000 Euro Schaden hat Anwalt Benedikt Wallner namens eines Mandanten wegen Fehlberatung eingeklagt. „An sich gefährliche Beteiligungen wurden als ungefährlich dargestellt.", erklärt er. Auf Veranstaltungen seien die Papiere als „todsicher" und die Schiffe als stets ausgelastet angepriesen worden, meist sei auch der Prospekt nicht einmal übergeben worden, sagt Wallner, der bereits zehn Klienten mit maroden Schiffspapieren um sich geschart hat.
In Summe könnte der Schaden für heimische Privatanleger einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen, so wird in der Branche vermutet. Meist bemerken die Anleger erst, dass mit ihrem Investment irgendetwas nicht stimmt, wenn die regelmäßigen Ausschüttungen ausbleiben bzw. sie zu Nachzahlungen aufgefordert werden.
So wie Wallner will auch sein Kollege Michael Poduschka zuerst einmal gegen die Berater, also hauptsächlich gegen die Banken, vorgehen. Denn die Emittenten sitzen zumeist im Ausland, was die Sache komplizierter macht. Er warnt davor, dass Anleger nicht zu lange untätig sein sollten, denn „Sobald man das erste Schreiben bekommt, dass mit der Beteiligung was nicht stimmt, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen." Und einige Schiffe waren bereits 2009 in Schieflage.
Produkte nicht zugelassen.
Auch Lukas Aigner von der Kanzlei Kraft & Winternitz will bereits in mehreren Fällen Beratungsfehler beim Vertrieb von Schiffsprodukten herausgefunden haben: „Die Anleger wurden nicht darüber aufgeklärt, wie illiquid die Beteiligung ist, und meist stimmt auch der Planungshorizont der Anleger nicht mit dem Produkt überein." Denn dass Schiffsinvestoren zumindest zehn Jahre gebunden sind, war nur den wenigsten bekannt. Die Aufklärung über die Vermittlungsprovision blieb mitunter ebenso aus. Aigner ist sogar schon auf Fälle gestoßen, in denen die Produkte in Österreich gar nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen waren. Das könnte für den Verkäufer auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Noch ist die große Klagswelle in Österreich ausgeblieben, anders als in Deutschland. Dort wurden bereits Tausende von Schadenersatzklagen eingebracht, zum Teil auch gegen die Emittenten wegen der Prospekthaftung. Mathias Nittel, deutscher Anlegeranwalt, ist mit den bislang erwirkten Urteilen zufrieden: „Die Quote ist sehr, sehr gut." Und er schätzt auch die Chancen österreichischer Anleger, zumindest Teile ihres Geldes am Gerichtsweg zurückzubekommen, als hoch ein.
Banken beruhigen.
Die heimischen Banken sind bemüht, den Ball möglichst flach zu halten. „Es trifft ja keine Sparbuchsparer. Die Anleger waren sich der Risiken voll bewusst", ist Chrisian Ohswald, Leiter der Private Banking bei Raiffeisen Wien, überzeugt. Genaue Zahlen, wie viel Anleger in Schiffsbeteiligungen investiert hätten, könne er keine nennen. Klagen gegen Raiffeisen Niederösterreich-Wien seien noch nicht eingelangt, der Vertrieb von Schiffsfonds wurde dennoch eingestellt. Bei der Erste Group will man sich zur kürzlich eingelangten Klage unter Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht äußern. Die Bank versichert: „Wir haben stets über alle Risiken aus damaliger Sicht aufgeklärt." Aber solche Aussagen kennt man auch aus anderen Anlegerskandalen.
Quelle: Angelika Kramer, FORMAT 33/12 vom 17.08.2012, 20
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums in 2 Musterprozeßen gegen Anlageberater beim HG Wien Recht bekommen: Die „EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG“ in Salzburg und die „KK Marketing GmbH“ in Wien (ehemals „Contectum Investment-Consulting GmbH“ in Graz) haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als „sicheres“ Investment angeboten.
HG Wien Urteil gegen EFS (rechtskräftig)
Das Erstgericht stellte fest, daß die Beraterin eine Risikoaufklärung im Sinne eines Teil- oder Totalverlustes in den Beratungsgesprächen unterlaßen hat. Auch über den Sitz der MEL in Jersey klärte die Beraterin nicht auf. Aufgrund der Ausführungen der Beraterin handelte es sich für die Anleger bei den MEL-Papieren um eine so sichere Veranlagung wie bei einem Sparbuch.
Das Erstgericht urteilte, daß eine unrichtige Beratung durch die selbstständige Mitarbeiterin der Beklagten kausal für die Investition der Anleger war. Die nötige Sorgfalt und Gewißenhaftigkeit bei der Beratung sei „maßiv verletzt“ worden! Durch die mangelnde Aufklärung über Risiken und das Unterschlagen von anderen eßentiellen sowie für die Anleger relevanten Informationen (zB Kapitalmarktprospekt, Aufklärung über die rechtliche Natur des gekauften Produktes, keinerlei Information über die Möglichkeit des Teil- oder sogar des Totalverlusts, Belastungen von Immobilien, Gesellschaftßitz im Ausland) hat die Beklagte nicht lege artis beraten und somit die nötige Sorgfalt und Gewißenhaftigkeit des § 13 Z 1 WAG aF maßiv verletzt und gleichzeitig durch das Zurückhalten von Informationen den Tatbestand des § 13 Z 4 WAG aF verwirklicht. Es tritt somit die Haftungsfolge des § 15 WAG aF ein und die Anleger sind so zu stellen wie sie stünden, wenn sie richtig und umfaßend beraten worden wären.
Den Verjährungseinwand läßt das Erstgericht nicht gelten, erste mediale Berichte über Kursverluste stammten aus Sommer 2007, davor mußten die Konsumenten nicht Verdacht schöpfen. Naturalrestitution, auch gegenüber dem Vermittler, ist nach Auffaßung des Gerichts inzwischen gängige Rechtsprechung.
Ein Mitverschulden der Anleger im Sinne des § 1304 ABGB war nicht auszumachen. Für die Anleger waren die Gefahren der Veranlagung in MEL-Papiere als Laien nicht absehbar, es mangelte ihnen an einschlägigem Fachwißen um solch eine Beurteilung vornehmen zu können. Selbst beim Durchlesen des MEL-Prospekts sowie des Konto- und Depoteröffnungsantrags wäre ihnen das eingegangene Risiko nicht aufgefallen, vielmehr durften sie den Ausführungen zur hohen Sicherheit durch die Beraterin vertrauen. Zudem wiegt das grobe Verschulden auf Seiten der Beklagten so schwer, daß das fehlende Lesen der Formulare nicht in das Gewicht fällt (OLG Wien 1.9.2010, 5 R 120/10v).
HG Wien Urteil gegen Contectum, nun „KK Marketing GmbH“ (nicht rechtskräftig)
Die Erstbeklagte, ehemals Contectum Investment-Consulting GmbH, wird bei der FMA nicht mehr als Wertpapierdienstleister geführt, ihre Konzeßion ist im November 2010 erloschen.
Festgestellt wurde eine Fehlberatung durch den Zweitbeklagten, der der Konsumentin trotz Kenntnis ihrer prekären persönlichen und finanziellen Situation und trotz Wißens um ihre Risikoaversität die gegenständlichen Zertifikate vermittelte. Der Zweibeklagte sei als Erfüllungsgehilfe seinem Geschäftsherrn, der Erstbeklagten, zuzurechnen.
In seiner rechtlichen Beurteilung führt das Erstgericht aus, daß der Zweitbeklagte die Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung verletzt hat, was sich schon aus der ihm bekannt gegebenen Ablehnung jeglichen Risikos durch die Anlegerin und dem, MEL als „Einzelaktie“ innewohnenden, Totalverlustrisiko ergebe. Haftende Person sei jedoch lediglich die Erstbeklagte.
Eine gültige Haftungsbegrenzung wurde verneint, da keine deutliche Hervorhebung erfolgt sei. Der Vertrauenßchaden sei durch Differenzrechnung zu ermitteln: Vom hypothetischen heutigen Vermögenßtand ohne das schädigende Ereignis sei der heutige tatsächliche Vermögenswert abzuziehen, wobei der hypothetische Vermögenßtand dabei unter Berücksichtigung der zu Beginn der Vertragsverhältnißes vereinbarten Anlagezieles zu ermitteln sei. Da die Anlegerin im gegenständlichen Fall die Veranlagung in ein Sparbuch gewählt hätte, stünden ihr auch die (der Höhe nach unbestritten gebliebenen) Zinsen aus dieser alternativen Veranlagung als positiver Schaden zu.
Eine schuldhafte Verletzung der Verkaufs- oder Behalteobliegenheit der Anlegerin verneint das Gericht mit der Begründung, daß im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüße des einzelnen Anlegers auf Unternehmenswert und objektiven Wert seiner Beteiligung zuläßt. Eine Verkaufs- oder Behalteobliegenheit sei daher nur in besonderen Konstellationen zu bejahen.
HG Wien 9.01.2012, 16 Cg 240/10h (nicht rechtskräftig)
HG Wien 26.09.2011, 23 Cg 35/10p (rechtskräftig)
Klagevertreter jeweils:
Deinhofer Petri Wallner Rechtsanwälte, Wien
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Dateien:
HG_Wien_26.9.2011_23_Cg_35_10p.pdf
hg_wien_9.1.2012_16_cg_240_10h.pdf
Quelle: www.verbraucherrecht.at, 25.01.12