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Was die Medien über unsere Tätigkeit berichten …
Hintergrund. Schiff- und Immo-Fonds als Massenschadenphänomen: Ein Gutachten zeigt auf, wie ein Fondskonzept funktionierte – zum Teil mit beachtlichen Provisionen.
Bei Anlegeranwälten herrscht derzeit in puncto Schiff- und Immo-Fonds hektische Betriebsamkeit: Der Wiener Anwalt Benedikt Wallner betreut „mehr als 100 Mandanten" und hat „rund 250" Gespräche mit verärgerten Anlegern geführt. In den Kanzleien von Michael Poduschka berät man 47 Klienten.
Das Handelsgericht Wien gab zwei Klägern recht, die eine Schiffs-Beteiligung erworben hatten
Wien - Zu den deutschen Schiffsfonds, mit denen rund 10.000 heimische Anleger hunderte Millionen Euro verloren haben, liegt nun ein erstes Urteil in Österreich vor. Das Handelsgericht (HG) Wien gab zwei Klägern recht, die über die Erste Bank eine Beteiligung namens HCI Shipping Select 26 erworben hatten. Der Bankberater hat seine Kunden demnach nicht auf die zahlreichen Risiken der Veranlagung hingewiesen und dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Das Geldhaus muss zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Erste Bank will in Berufung gehen und spricht von einem "komplexen Einzelfall".
Erste-Bank-Berater hat Anleger zum Werterhalt von 350.000 Euro Schiffsfond empfohlen.
Anleger wurden laut Gerichtsurteil von der Erste Bank nicht über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt. Die Bank, die Beteiligungen an HCI Shipping Select verkauft hat, wurde jetzt erfolgreich geklagt. Vier von acht Schiffen gingen Pleite. Die Bank muss jetzt 55 Prozent des Verlustes übernehmen. Auch Raiffeisen und Volksbank haben Schiffsfonds im großen Stil vertrieben.
Weiterlesen: Erstes Urteil zu Schiffsfonds in Österreich – Erste Bank muss zahlen
Anlage. Da deutsche Schifffonds tief in der Krise stecken, fürchten rund 10.000 heimische Anleger um ihr Geld. Klagewelle rollt auf Banken und Prospektkontrollore zu.
Wien. Mit der Wirtschaftskrise ist das Geschäft mit Containerschiffen und Tankern eingebrochen. Die strudelnden Fondsgesellschaften verlangen nun von den Anlegern, Ausschüttungen zurückzuzahlen oder noch mehr Geld einzuschießen. Es handelt sich bei den Beteiligungen mehrheitlich um - hochriskante - geschlossene Fonds mit Laufzeiten von zehn bis 25 Jahren, die auch in Österreich in großem Stil von Banken verkauft wurden.
Weiterlesen: Schiffsfonds unter Wasser - Österreicher verloren Geld
Für Immofinanz-Chef Eduard Zehetner ist rechtlicher Vergleich mit Anlegern kein Thema. Vom Finanzvertrieb AWD hält er nicht viel. Richter bastelt für 3474 Anleger ein 200-Millionen-Euro-Musterverfahren. Immofinanz-Chef Zehetner sieht sich in guter rechtlicher Position.
Wien. Die Immofinanz-Gruppe unter Vorstandschef Eduard Zehetner ist nach wie vor mit Hunderten Klagen von Anlegern konfrontiert, die sich durch mutmaßliche Machenschaften in der Ära von Karl Petrikovics & Co geschädigt fühlen. So hat der Prozessfinanzierer AdvoFin mit Hilfe von Anwalt Friedrich Schubert 160 Verfahren mit einem Streitwert von mehr als 200 Millionen Euro für 3474 Anleger, darunter sind auch sechs namhafte Kapitalanlagegesellschaften und 20 Stiftungen, beim Handelsgericht Wien eingebracht. Rund 40 Millionen Euro Schaden haben die Anwälte Andreas Köb, Michael Poduschka und Benedikt Wallner für Anleger mit Deckungen von Rechtsschutzversicherungen eingeklagt. Letztere haben sich mit einem tausend Seiten starken Gutachten des Sachverständigen Manfred Biegler gewappnet, der auch in den Fällen Amis, MEL und Imperial tätig ist.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen angebliche Markt- und Kursmanipulationen, eine Täuschung der Anleger durch Fehlinformationen und irreführende Angaben, zweckwidrige Verwendung der Anlegergelder sowie die "Entreicherung" von Immofinanz und Immoeast. Für Immofinanz-Chef Eduard Zehetner ist seine Gruppe der falsche Adressat für die Klagen. Die Immofinanz sieht sich selbst als Opfer von Petrikovics & Co. Nun sollen die beiden Verfahrensgruppen zu zwei Mega-Musterverfahren - zeitlich befristet - gebündelt werden, um je ein Gutachten "über die gemeinsamen Sachverhalte" erstellen zu lassen. Zur Urteilsfindung sollen diese aber wieder in Einzelverfahren aufgetrennt werden. Die Immofinanz legt gegen die Zusammenlegung in Sachen AdvoFin (Aktenzahl 49 Cg 173/11z) Rechtsmittel ein. Mit dem ersten ist man bereits abgeblitzt. Sie vermutet auch, dass sich das Gericht damit einfach nur die Einvernahme der Anleger ersparen will.
Immofinanz kontert
"Das hat es noch nie gegeben. Wir werden auf eine Einvernahme der Parteien bestehen", sagt Immofinanz-Chefjurist Josef Mayer zur "Wiener Zeitung". "Auf das Gutachten freuen wir uns, das wird die Geschichte der Immofinanz sein, denn sie müssen den möglichen Schadenszeitraum vom ersten bis zum letzten Kläger abdecken." Nachsatz: "Ich glaube nicht, dass das möglich ist. Es wird daran scheitern, dass die Gutachtenserstellung ewig lang dauern und das Gutachten ein Monster sein wird." Schon in den Strafverfahren gehe nichts weiter, weil die Gutachter mit der Komplexität des Falles überfordert sind." Indes wird auch vermutet, dass das Gericht Immofinanz und Anleger mit der Bündelung zu Vergleichsverhandlungen bewegen will.
Ein Vergleich ist für Zehetner kein Thema. "Jeder einzelne Fall ist anders gelagert. Wir haben darunter den Vorstandsdirektor, der eigentlich nur ein Sparbuch wollte, bis hin zum alten Mutterl, dem vom AWD etwas umgehängt wurde", sagt Zehetner. "Wenn jemand streiten will, muss er die Themen mit uns ausstreiten. Unsere kaufmännische Sorgfaltspflicht ist, Schaden vom Unternehmen abzuwehren." Nachsatz: "Wir müssen die Aktionäre, die Immofinanz-Aktionäre bleiben wollen, davor bewahren, dass jene Aktionäre, die keine Immofinanz-Aktionäre mehr sein wollen, ihnen nicht das Geld aus der Tasche ziehen." Denn Vergleichszahlungen müssten am Ende die 70.000 Immofinanz-Aktionäre berappen.
Indes stellt Zehetner klar, dass "alte Mutterln" keine geeigneten Aktionäre sind. "Ich bin der Meinung, dass hier mit AWD-Maßnahmen Leute zu Aktionären gemacht wurden, die besser keine Aktionäre geworden wären", sagt Zehetner. "Nur das war nicht ungesetzlich und viele wollten es auch - ohne die eigene Einkommens- und Vermögenssituation reflektiert zu haben." Nachsatz: "Mit einer - aber rechtlich nicht existenten - Fürsorgepflicht hätte man diese nicht zu Aktionären machen dürfen. Ich halte das auch für unmoralisch." Der Strukturvertrieb AWD bestreitet alle Vorwürfe.
Quelle: Kid Möchel, Wiener Zeitung, 30.5.2012
Gerichtserkenntnis. Etappensieg für Anlegeranwälte in der Causa Immofinanz. Eine Richterin am Wiener Handelsgericht hält Haftungsansprüche gegen die Immofinanz-Wirtschaftsprüfungskanzlei KPMG für "nicht verjährt".
Wien. Beim Schadenersatzverfahren geht es um den Vorwurf der sorgfaltswidrigen Pflichtverletzung zum Nachteil eines Immofinanz-Anlegers durch die Erteilung eines Bestätigungsvermerkes, was von der KPMG bestritten werde, berichtet die "Wiener Zeitung" (Freitagausgabe).
"Die Stellung des Abschlussprüfers ist mit der eines Sachverständigen zu vergleichen, der damit rechnen muss, dass ein Gutachten auch anderen Personen als dem Besteller (Immofinanz) zu Kenntnis gelangt und Grundlage ihrer Disposition bilden wird", heißt es laut Zeitungsbericht in dem Zwischenurteil, das Anwalt Michael Poduschka erstritten hat.
Verlängerte Verjährungsfrist
Und weiter: "Der Abschlussprüfer muss damit rechnen, dass der Bestätigungsvermerk von der Gesellschaft zur Darstellung der Richtigkeit ihres Jahresabschlusses verwendet wird, sodass ihn Schutzpflichten zugunsten potenzieller Kapitalgeber der Gesellschaft treffen, wenn für deren Disposition der Bestätigungsvermerk erkennbar eine Entscheidungsgrundlage darstellt."
Da aber das Verhältnis zwischen dem Aktionär und dem Abschlussprüfer nicht unter das Unternehmensgesetzbuch falle, gelte die Verjährungsfrist nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBB): Das sind drei Jahre ab Schadenskenntnis.
KPMG wird berufen
"Es geht um eine Grundsatzfrage, die durch Musterprozess beim Obersten Gerichtshof geklärt werden soll", so KPMG-Anwalt Karl Pistotnik zur Zeitung.
In der Causa Immofinanz wollen die Anlegeranwälte Michael Poduschka, Andreas Köb und Benedikt Wallner wie berichtet die Wirtschaftsprüfer der KPMG für die hohen Verluste ihrer Mandanten haftbar machen. Die Anwälte schlugen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, einen Verjährungsverzicht abzugeben, dann könne man einzelne Musterverfahren führen. Weil KPMG das nicht tat, wollten sie zu den bestehenden Klagen hunderte weitere einbringen. "Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die KPMG keinen Verjährungsverzicht abgibt", sagte Poduschka im Herbst des Vorjahres laut "OÖN". Die Republik und die Prüfer von Deloitte hätten das getan. Offensichtlich habe KPMG Angst davor, wie das Strafverfahren ausgeht. Es werde auch gegen die KPMG ermittelt, so der Anwalt.
Quelle: Wirtschaftsblatt (APA), 11.5.12
Derzeit würde die Republik den Anlegern 27 Prozent des enstandenen Schadens ersetzen. Allerdings auch das nur unter bestimmten Auflagen.
Anlegeranwalt Benedikt Wallner würde es begrüßen, wenn der Generalvergleich mit der Republik zustandekommen würde, wie er am späten Dienstagnachmittag sagte. Ende März haben sich Finanzprokuratur und Gläubigervertreter auf eine Grundsatzeinigung verständigt, wonach die Republik den AMIS-Anlegern 27 Prozent ihres Gesamtschadens ersetzen würde. Voraussetzung ist allerdings, dass 83 Prozent der betroffenen Anleger zustimmen; Ende Juni läuft die Frist aus.
Das Problem: Der Prozessfinanzierer Advofin, der rund 2.000 Geschädigte vertritt, hat sich bereits dagegen ausgesprochen. Man sei zu den Verhandlungen nicht eingeladen worden, zudem gebe es ein höchstgerichtliches Urteil, wonach der Staat AMIS-Anleger mit je 20.000 Euro entschädigen müsse.
Sollte es doch noch zu dem Vergleich kommen, müssten die Anleger ihre Forderungen gegen die wegen der Causa AMIS in massiven Finanznöten steckende Anlegerentschädigung AeW zurückziehen, welche dann ihrerseits auf Ansprüche in Höhe von rund 109 Mio. Euro in Luxemburg verzichten müsste. Die Anleger sollten hingegen von dort weitere 63 Prozent bekommen, so die Hoffnung von Anlegeranwälten. Die erste Quote von 20 Prozent wird gerade ausgeschüttet. "Der Rest ist blockiert", und zwar wegen der "exorbitanten" Forderung der AeW, so Wallner. Bei Einigung auf den Generalvergleich könnten aber seiner Einschätzung nach weitere Gelder aus Luxemburg, wo AMIS Kundengelder einsammelte, sofort fließen. Deswegen bzw. im Sinne eines schnelleren Endes sei der Generalvergleich zu befürworten.
Quelle: Wirtschafftsblatt (APA), 17.05.2011
Rechtsstreit. Immer mehr Schiffsfonds sind in Seenot. Nun drohen Anlegeranwälte den Banken, die solche Produkte verkauft haben, mit rechtlichen Schritten.
Wien. Lange Zeit hieß es, dass Schiffsfonds primär ein deutsches Problem sind. Doch nun stellt sich heraus, dass auch viele Privatanleger in Österreich davon betroffen sind. „Die Leute wachen langsam auf", sagt Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessenverbands für Kleinanleger (IVA). Nach einer langen Schrecksekunde sei das Thema nun bei uns angekommen.
Nicht nur in Deutschland, auch in Österreich wurden Schiffsbeteiligungen einst von heimischen Banken und den deutschen Emittenten selbst intensiv beworben. Die Risiken und die Höhe der Provisionen wurde dabei verschwiegen, behaupten viele Anleger und ziehen nun vor Gericht.
von Thomas Müller
Als im Binnenland Österreich im Frühjahr 2012 erstmals Hochseefrachtschiffe auch durch die Titelseiten der Tageszeitungen kreuzten, hatte das eher mit einem Zufall zu tun. Seit Wochen war FPÖ-Nationalratspräsident Martin Graf mit seinen Aktivitäten bei der Privatstiftung Gertrud Meschar in den überwiegend negativen Schlagzeilen. Als kuriose Draufgabe wurde dann bekannt, dass die Stiftung auch Anteile an einem geschlossenen Fonds für eine Flotte von Kühlschiffen erworben hatte. 2007 wurden nämlich andere Wertpapiere vom Stiftungsvorstand verkauft und ein Teil des Erlöses in den Schiffsfonds investiert. Die in Aussicht gestellten Ausschüttungen blieben allerdings bald aus. Mehr noch: Zuletzt wurden die Anleger Ende Oktober aufgefordert, zu entscheiden, ob sie das Kapital des Fonds um 15 Prozent aufstocken wollen, um einen finanziellen Engpass zu verhindern.
So mancher wird sich gewundert haben, wie Martin Graf und seine FPÖ-Freunde im Stiftungsrat auf die exotisch anmutende Idee gekommen waren, ausgerechnet in Kühlschiffe (sogenannte Reefer) zu investieren, die vor allem zum Transport von Bananen aus Übersee verwendet werden. Auf den zweiten Blick zeigt sich aber, dass die Schiffsfonds in den Jahren vor der Finanzkrise von österreichischen Banken gemeinsam mit den deutschen Emittenten intensiv vermarktet worden waren. Beim „MPC Reefer Flottenfonds 2" etwa, an dem sich auch die Meschar-Stiftung beteiligt hatte, waren die Raiffeisenbanken für das Marketing in Österreich zuständig. Hochglanzbroschüren mit schönen Bildern und Promotion-Veranstaltungen mit Buffet machten Stimmung. Selbst in die Kundenzeitung der Raiffeisenbank Loosdorf (NÖ) schaffte es die „Coole Investmentchance". So wie die Emittentin Münchmayer Petersen Capital (MPC) waren auch andere große Namen aus Deutschland wie HCI, König & Cie. oder Dr. Peters in Österreich aktiv und unterhielten teilweise sogar eigene Büros in Wien. Wie viel Geld aus Österreich derzeit auf hoher See ist, ist nicht genau bekannt. Nach Schätzungen von MPC Austria-Geschäftsführer Kurt Cowling haben rund 16.000 österreichische Anleger über 600 Millionen Euro in seine Fonds gesteckt.
Einige davon wurden sogar eigens für den österreichischen Markt lanciert. Zu diesen gehörte der MPC-Fonds des Containerschiffs MS Merkur Sky, der heuer Ende Juni Insolvenz anmelden musste. Ein Sanierungskonzept konnte die Anleger nicht davon überzeugen, weitere 2,7 Millionen Euro an erforderlichem Kapital bereitzustellen, um die Insolvenz zu verhindern. Die meisten nahmen offenbar lieber den herben Verlust des investierten Kapitals von 14 Millionen Euro hin, als weiteres Geld in das Abenteuer Schifffahrt zu stecken.
Bei der Auflage des Fonds im Jahr 2006 waren freilich noch andere Töne zu hören. 195 Prozent Gesamtmittelrückfluss binnen elf Jahren stellte MPC in Aussicht, der damalige Österreich-Vorstand Peter Maierhofer sprach von „planbaren Renditen bei konservativer Kalkulation".
Dass die Schiffstransport-Volumina auch weiterhin jährlich um zehn Prozent zulegen werden, galt bei den Fondshäusern de facto als Tatsache. Mit dem einst sprudelnden Geld der Anleger wurden aber nicht nur vorhandene Schiffe wie die MS Merkur Sky von den Fonds gekauft, sondern auch der Bau von neuen Schiffen finanziert. Das Ergebnis war ein Überangebot und ein Absturz der Charterraten, die für Transporte bezahlt werden. Daher konnte und könnte auch die wirtschaftliche Erholung nach dem Beinahe-Infarkt an den Börsen von 2008 zu keiner Entspannung bei den Schiffsfonds führen.
Tausende deutsche Kläger
In Deutschland, wo die mit Abstand meisten maritimen Fonds aufgelegt wurden, sorgen diese schon seit längerem für Berichterstattung auf den Wirtschaftsseiten. 52 Milliarden Euro soll das Gesamtvolumen hier betragen und ist damit auf Rang 2 hinter den Immobilienfonds mit 72 Milliarden Euro, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die oben genannten Problem-Fonds sind allerdings keine Einzelfälle. Experten schätzen, dass etwa 800 Fonds finanzielle Schwierigkeiten haben, das sind mehr als 20 Prozent der deutschen Schiffe. Sie sind von einer Insolvenz bedroht oder schon in selbige geschlittert. Spätestens dann schlägt die Stunde der Rechtsanwaltskanzleien, und in Deutschland wollen bereits Tausende Anleger den Verlust ihres Ersparten nicht so einfach hinnehmen und wandten sich an die Gerichte.
Einige deutsche Anleger des MPC Reefer Flottenfonds 2 vertritt die Passauer Anwältin Bettina Wittmann. „Meiner Erfahrung zufolge wurden diese Schiffsbeteiligungen von den Anlageberatern bzw. von den Kreditinstituten als sichere Kapitalanlage zur Zeichnung angeboten, obwohl eine Schiffsbeteiligung niemals als zur Altersvorsorge geeignet angepriesen werden darf", so ihre Kritik.
Ihr Ansatz bei den bisher eingebrachten Klagen sind jedoch die sogenannten „Weichkosten", also jene Kosten, die für Vertriebsprovisionen anfallen: „In diesem Fall waren es ungefähr 26 Prozent, die im Beratungsgespräch nicht offen gelegt wurden, obwohl das nach deutscher Rechtsprechung ab 15 Prozent verpflichtend gewesen wäre." Wittmann verweist aber auch auf die Verantwortung der Emittentin MPC, denn im Auflagejahr 2007 sei sich die Transport-Branche bereits darüber weitgehend einig gewesen, dass die Kühlschiffe immer mehr von den praktikableren Kühlcontainern verdrängt werden.
Anlegern, die sich damals falsch beraten fühlen, rät die Anwältin, nicht zu lange mit rechtlichen Schritten zu zögern. Denn mit den ersten schlechten Nachrichten über den Fonds beginnt die Verjährungsfrist von drei Jahren zu laufen. Spätestens wenn Ausschüttungen ausbleiben oder Kapitalerhöhungen gefordert werden, muss angenommen werden, dass sich auch der Laie der wahren Risiken bewusst ist.
„Die Anleger wurden benützt"
Während in Deutschland neben den Banken auch die Emittenten aufgrund der Prospekthaftung geklagt werden, konzentrieren sich österreichische Anleger und ihre Anwälte vorerst auf die heimischen Vertriebspartner. „Es ist viel schwieriger, ein Unternehmen im Ausland zu klagen. Gegen die Emittenten können wir derzeit nur vorgehen, wenn sie selbst in Österreich im Vertrieb aktiv waren wie etwa MPC", sagt der Wiener Anwalt Benedikt Wallner, der bereits mehr als zwei Dutzend Fälle von Schiffsbeteiligungen bearbeitet.
„Und jeden Tag kommen weitere Fälle dazu. Das sind in der Regel risikoaverse Leute, die gar nicht spekulieren wollten und denen ihre Hausbank einen Schiffsfonds empfohlen hat", weiß er aus den Gesprächen mit den Klienten. Als Kommanditisten habe man die Anleger quasi zu Unternehmern gemacht. Auf die Risiken und den spekulativen Charakter der Fonds sei dabei nicht hingewiesen worden. Dabei sind Risikohinweise in den Kapitalmarktprospekten durchaus vorhanden, wie der Anwalt auf seiner Website anhand des Fonds „HCI Shipping Select 26" zeigt.
Dass die Privatanleger selbst die recht umfangreichen Prospekte studieren, wird von den Richtern eher nicht erwartet, wie bereits einige höchstgerichtliche Urteile der letzten Jahre zeigen (FONDS exklusiv berichtete). Benedikt Wallner vermutet hier Absprachen oder gar eine Art „Pyramidenspiel" hinter den Schiffsfonds, denn trotz der Überkapazitäten an Frachtschiffen seien diese intensiv vermarktet worden. Ein Gutachten des Wirtschaftsprüfers Manfred Biegler schlägt in dieselbe Kerbe: „Die Anleger wurden nur benützt, um wirtschaftlich eine Lücke zu schließen. Es bestehen ernsthafte systematische Zweifel an der grundsätzlichen Tragfähigkeit dieser Modelle." Sein Fazit: Möglicherweise müssen hier nicht nur Zivilgerichte tätig werden, sondern es sollte auch die Strafjustiz aktiv werden.
Eine der ersten Klagen aus Österreich in Sachen Schiffsfonds hat ein Klient von Benedikt Wallner gegen die Erste Bank wegen Falschberatung eingebracht. 116.000 Euro beträgt hier die Schadensumme. Der Prozess hat bereits begonnen, ein Urteil ist frühestens im Jänner zu erwarten.
Zuletzt wurde Anfang November ein erstes Musterverfahren gegen MPC Austria von Anlegern der „Merkur Sky" eingebracht, die 100.000 Euro abschreiben mussten.
Die Anleger der 14 „Bananenschiffe" hatten bis 26. November Zeit, über die Kapitalerhöhung abzustimmen. Eine Entscheidung lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor. Wenn die Sanierung auch hier scheitert, müssen einige Schiffe verkauft werden, wenn nicht sogar alle, wie MPC zuletzt mitteilte. Mit dem Erlös von geschätzten 4 Millionen US-Dollar pro Schiff könnten gerade mal die Darlehen bei den Banken bedient werden. Für die Anleger bliebe dann aber voraussichtlich nichts mehr übrig.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
Zahlreiche Schiffsfonds kamen nach 2008 in Zahlungsschwierigkeiten, die Anleger mussten neues Kapital einzahlen, um Insolvenzen zu verhindern, einige mussten ihr Investment bereits abschreiben. Auch in Österreich beginnen nun erste Verfahren der Anleger gegen die Vertriebspartner, die angeblich falsch beraten haben. Experten vermuten, dass bereits die Fonds-Modelle grundsätzlich nicht tragfähig gewesen seien.
Quelle: Thomas Müller, fondsexklusiv.at, Print-Ausgabe 04/2012
In den vergangenen Tagen hat sich das Medieninteresse an den Schiffsbeteiligungen wieder verstärkt. Und auch die heftig kritisierte Emittentin MPC meldete sich zu Wort.
Das Investment hätte eigentlich zur Vorsorge für den Ruhestand dienen sollen. Fast vier Jahre nach dem Kauf der Fondsanteile im Sommer 2008, ist es aber fast sicher, dass die 116.000 Euro der Anleger verloren sind. Denn es handelte sich um den Schiffsfonds „HCI Shipping Select 26", ein Pool bestehend aus acht Schiffen. Vier davon sind mittlerweile insolvent. Die Anleger fühlten sich von ihren Bankberatern der Erste Bank nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt und zogen als erste in Sachen Schiffsfonds in Österreich vor Gericht (FONDS exklusiv berichtete).